{"id":20023045,"updated":"2025-06-25T00:23:23Z","additionalIndexing":"48;15;Anlegerschutz;Aktienrecht;Konkursrecht;Obligationenrecht;Evaluation;Verfahrensrecht;Betriebseinstellung;Swissair","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K1801021104","name":"Swissair","type":1},{"key":"L05K0703040201","name":"Betriebseinstellung","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L07K07030301010101","name":"Aktienrecht","type":1},{"key":"L07K11040301020201","name":"Konkursrecht","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":2},{"key":"L04K05070204","name":"Obligationenrecht","type":2},{"key":"L04K05030208","name":"Verfahrensrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-06-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2019-06-19T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2019-06-19T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 16.077.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2002-05-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1015887600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1023228000000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1560895200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2002-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3045","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen und umgehend Bericht zu erstatten, welche Lehren aus dem Swissair-Debakel auf der rechtlichen Ebene zu ziehen sind und inwieweit die Erfahrungen Änderungen bzw. Ergänzungen von bundesrechtlichen Bestimmungen - insbesondere im Obligationen- und Nachlassrecht sowie im Verfahrensrecht, erfordern.<\/p><p>Dabei ist insbesondere auch zu prüfen:<\/p><p>1. In Bezug auf das Aktienrecht:<\/p><p>- Inwieweit sind die Kontroll- und Informationsrechte der Aktionäre zu stärken?<\/p><p>- Inwieweit sind die Kapitalschutzbestimmungen der Gläubiger zu ändern?<\/p><p>2. Hinsichtlich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes:<\/p><p>- Soll das Nachlassverfahren nicht durch ein neues Sanierungsverfahren ergänzt oder sogar ersetzt werden?<\/p><p>Der mit dem Übergang von der funktionierenden Unternehmung zur Liquidationsmasse verbundene massive Wertzerfall ist zu verhindern. Dieses Ziel würde sich durch die Fortführung des Unternehmens verwirklichen lassen, da sich bei einer Liquidation die Zerschlagung vorhandener Vermögenswerte in der Praxis kaum vermeiden lässt.<\/p><p>Heute muss und kann der Verwaltungsrat den Nachlass praktisch erst dann beantragen, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Zu diesem Zeitpunkt aber wird die Fortführungsfähigkeit regelmässig nicht mehr gegeben sein, da der Wertzerfall bereits eingetreten ist. Als Konsequenz endet der Grossteil der schweizerischen Nachlassverfahren im Konkurs oder der Nachlassvertrag funktioniert vielfach als Form der Liquidation statt als Sanierungsmittel für die Unternehmung.<\/p><p>Sollte der Verwaltungsrat künftig nicht verpflichtet werden, die langfristige Überlebensfähigkeit der Gesellschaft zu überwachen, für die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens zu sorgen und bereits dann Massnahmen zu ergreifen, wenn diese für die nächsten Monate nicht gewährleistet ist?<\/p><p>Bejaht man diese Frage, würde dies bedeuten, dass das Sanierungsverfahren in einem Zeitpunkt einzusetzen hat, in dem die Gesellschaft noch über Eigenkapital verfügt und auch liquide ist.<\/p><p>In einem modernen Sanierungsverfahren müssen auch die Aktionäre eine Rolle spielen. Sollte eine Sanierung nicht eingeleitet werden, so lange die Aktionäre noch ein Interesse am Fortbestand der Unternehmung haben?<\/p><p>Mit dem Eintritt in das Sanierungsstadium müssten wohl auch die Aktionäre und die Gläubiger Mitwirkungsrechte haben. Fundamentale Entscheide müssten von den Aktionären und den Gläubigern getragen werden. Dabei wäre wohl eine das Verfahren beaufsichtigende Gerichtsinstanz vorzusehen.<\/p><p>3. Die Harmonisierung zwischen Obligationenrecht und Nachlassrecht ist daher zu verbessern.<\/p><p>4. Die Verfahrensvorschriften sind zu überprüfen. So sind die Verantwortlichkeitsverfahren zu beschleunigen. Dabei ist der Zugang zu relevanten Tatsachen zu verbessern.<\/p><p>Infolge der grossen, auch wirtschaftlichen Tragweite ist eine vertiefte Analyse vordringlich.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtliche Analyse als Folge des Swissair-Debakels"}],"title":"Rechtliche Analyse als Folge des Swissair-Debakels"}