﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023046</id><updated>2024-04-10T07:45:44Z</updated><additionalIndexing>34;Übertragungsnetz;Sprache;Satellitenrundfunk;audiovisuelles Programm;Kommunikation über Satellit;service public;SRG</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-03-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202050108</key><name>SRG</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01060103</key><name>Sprache</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202030103</key><name>audiovisuelles Programm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020106</key><name>Kommunikation über Satellit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060111</key><name>service public</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010203</key><name>Übertragungsnetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050109</key><name>Satellitenrundfunk</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-06-18T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2557</code><gender>m</gender><id>537</id><name>Escher Rolf</name><officialDenomination>Escher Rolf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2434</code><gender>m</gender><id>375</id><name>Paupe Pierre</name><officialDenomination>Paupe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3046</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die SRG wird die terrestrische Verbreitung der TV-Programme aus den anderen Sprachregionen etappenweise bis zum 30. Juni 2002 einstellen. Die gleichsprachigen TV-Programme werden weiterhin in den jeweiligen Regionen über terrestrische Sender verbreitet (z. B. TSR 1 und TSR 2 in der französischsprachigen Schweiz). Zudem werden sämtliche TV-Programme der SRG über Satellit und Kabel empfangbar bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der SRG die konzessionsrechtliche Kompetenz für ihr neues Verbreitungskonzept erteilt, sie aber gleichzeitig verpflichtet, entlang den Sprachgrenzen auf beide Sprachgemeinschaften Rücksicht zu nehmen und auf die Abschaltung der entsprechenden Programme zu verzichten; zudem hat sie in Härtefällen finanzielle Hilfe bei der Beschaffung einer Satellitenempfangsanlage zu leisten. Der Bundesrat hat das neue Verbreitungskonzept der SRG in seiner Antwort vom 8. März 2002 auf die Einfache Anfrage Robbiani 01.1132, vom 12. Dezember 2001, zustimmend zur Kenntnis genommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das neue Konzept der SRG ist im Hinblick auf den Aufbau des neuen terrestrischen digitalen Fernsehnetzes DVB-T (Digital Video Broadcasting - terrestrial) geplant. Mit der vorgesehenen Reduktion der terrestrischen Ausstrahlung auf die gleichsprachigen SRG-TV-Programme können die notwendigen und heute noch nicht zur Verfügung stehenden technischen Ressourcen (Frequenzen) für DVB-T beschafft werden. Diese neue TV-Technologie ist in vielen europäischen Ländern bereits eingeführt oder steht unmittelbar vor der Einführung. Die SRG plant, die ersten DVB-T-Sender im Zeitraum 2003/04 in Betrieb zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;DVB-T wird erlauben, bedeutend mehr TV-Programme als heute terrestrisch auszustrahlen und damit die existierenden Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit den erhofften Kapazitäten wird das bisherige terrestrische Angebot um ein Vielfaches vergrössert werden können, was der SRG ermöglichen wird, nach dem Ausbau des digitalen TV-Netzes die anderssprachigen SRG-Programme wieder im heutigen Umfang terrestrisch anzubieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat schon in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Robbiani die Meinung vertreten, dass der vorübergehende Verzicht auf die terrestrische Abstrahlung der anderssprachigen SRG-TV-Programme aus medienpolitischer Sicht notwendig und aus staatspolitischer Sicht zu verantworten ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen im Einzelnen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das Frequenzspektrum reicht nicht aus, das geplante DVB-T-Netz zusätzlich zu den heute terrestrisch verbreiteten SRG-Programmen zu betreiben. Es ist unumgänglich, Teile des heutigen analogen TV-Netzes ausser Betrieb zu nehmen. Da das UVEK und der Bundesrat den sprachregionalen Programmen in den eigenen Regionen Priorität einräumen, ist eine Abschaltung der Sender für die anderssprachigen SRG-Programme leider eine notwendige technische Massnahme. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die Vorarbeiten für die Einführung von DVB-T rechtzeitig an die Hand nehmen zu können, müssen die Frequenzressourcen bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres bereitgestellt werden. Sie werden benötigt, um vor dem Netzaufbau Pilotprojekte und Testabstrahlungen ohne Einschränkungen in den verschiedensten Geländegebieten durchführen zu können; zudem müssen in der Zwischenzeit verschiedene Kanalumstellungen, die Frequenzplanung und -koordination sowie technische Anpassungen auf den Senderstandorten vorgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat geht davon aus, dass nur wenig Haushalte eigentliche Nachteile gewärtigen müssen. Die SRG spricht von höchstens 10 000. Es handelt sich um solche Haushalte, die weder Kabel- noch Satellitenanschluss haben und regelmässig anderssprachige SRG-Programme konsumieren. Angesichts des kleinen Kreises der Betroffenen wird das neue Verbreitungskonzept der SRG nur unbedeutende Auswirkungen auf das Landschaftsbild zur Folge haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Radio- und Fernsehgesetz statuiert in Artikel 28 Absatz 1 den Grundsatz, dass die Fernsehprogramme der SRG national zu verbreiten sind und das UVEK festlegt, unter welchen Voraussetzungen davon abgewichen werden darf. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die SRG-Programme dank ihrer Satellitenverbreitung von jedem Punkt der Schweiz aus technisch empfangbar sind und auch in allen Kabelnetzen angeboten werden, bleibt eine nationale Ausstrahlung grundsätzlich gewährleistet. Im Zusammenhang mit der Einschränkung der terrestrischen Verbreitung der sprachregionalen Programme SF 1, TSR 1 und TSI 1 hat das UVEK die SRG verpflichtet, in Härtefällen Hilfestellung zu bieten und auf die Abschaltung der Sender entlang den Sprachgrenzen zu verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die nationale terrestrische Verbreitung aller SRG-Fernsehprogramme ist bei analoger Nutzung der Frequenzen aus Kapazitätsgründen ohnehin nicht möglich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Auftrag von SRG SSR idée suisse besteht hauptsächlich darin, ihre Fernsehsendungen als Service-public-Leistung in allen Landessprachen und in der ganzen Schweiz auszustrahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Service fördert den interkulturellen Austausch in einem Land, wo man dazu neigt, eher nebeneinander als miteinander zu leben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit gutem Grund treibt unser nationales Fernsehen seine Modernisierung voran und bereitet die Einführung von DVB vor. Zu diesem Zweck stellt der öffentliche Anbieter die terrestrische Ausstrahlung auf Satellitenempfang um.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Solange DVB jedoch nicht flächendeckend eingeführt ist, können Westschweizer und Tessiner Fernsehhaushalte, die nicht verkabelt sind und noch über keinen Satellitenempfang verfügen, SF 1 und SF 2 nicht empfangen. Dasselbe gilt für entsprechende Haushalte in der übrigen Schweiz in Bezug auf die Sender TSR 1, TSR 2, TSI 1 und TSI 2.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es muss auch daran erinnert werden, dass Swisscom früher ungefähr 20 Prozent der Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Finanzierung des terrestrischen Empfangs eingesetzt hatte. Diese Summe ist im gegenwärtigen Budget von SRG SSR idée suisse als Einnahme vorgesehen. Sie müsste jedoch entweder den Abonnenten rückvergütet oder für die Finanzierung der Ausstrahlung aller Programme für die gesamte Bevölkerung verwendet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. SRG SSR erst dann die terrestrische Ausstrahlung einstellen sollte, wenn die betroffenen Fernsehhaushalte DVB empfangen können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. es nicht sehr sinnvoll ist, die Haushalte zur Anschaffung von Satellitenantennen zu zwingen? Denn gerade in kaum verkabelten Bergregionen kann dies zur Verschandelung der Landschaft führen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. SRG SSR verpflichtet ist, alle nationalen Sendungen so lange über terrestrische Sender zu verbreiten, bis DVB in der ganzen Schweiz eingeführt ist?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Welcher Service public für das nationale Fernsehen?</value></text></texts><title>Welcher Service public für das nationale Fernsehen?</title></affair>