{"id":20023075,"updated":"2024-04-10T09:00:22Z","additionalIndexing":"2841;Spitalkosten;Krankenversicherung;Zusatzversicherung;Spital","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2320,"gender":"m","id":193,"name":"Scheurer Rémy","officialDenomination":"Scheurer Rémy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion L","code":"L","id":7,"name":"Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K1110011201","name":"Zusatzversicherung","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":1},{"key":"L05K0105050102","name":"Spitalkosten","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-09T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1016578800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1070924400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2570,"gender":"f","id":809,"name":"Wirz-von Planta Christine","officialDenomination":"Wirz-von Planta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2051,"gender":"m","id":70,"name":"Eggly Jacques-Simon","officialDenomination":"Eggly"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2524,"gender":"f","id":501,"name":"Polla Barbara","officialDenomination":"Polla"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2528,"gender":"m","id":505,"name":"Ruey Claude","officialDenomination":"Ruey"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2320,"gender":"m","id":193,"name":"Scheurer Rémy","officialDenomination":"Scheurer Rémy"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion L","code":"L","id":7,"name":"Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3075","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die letzten verfügbaren Angaben über die Anzahl der Spitalzusatzversicherten der Krankenkassen und der privaten Versicherer betreffen das Jahr 2000. Die Zahlen für 2001 sind noch nicht verfügbar. Danach ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2000 die folgende Anzahl Versicherter mit Spitalzusatzversicherungen:<\/p><p>- Halbprivat: 1998, 1,687 Millionen Versicherte; 1999, 1,621; 2000; 1,645;<\/p><p>- Privat; 1998, 0,513; 1999, 0,504; 2000, 0,547;<\/p><p>- Total: 1998, 2,200; 1999, 2,125; 2000, 2,192.<\/p><p>Von 1998 bis 2000 hält sich nach diesen Zahlen die Abnahme in Grenzen. Zurzeit ist noch nicht bekannt, ob das Jahr 2001 eine wesentliche Änderung brachte.<\/p><p>2. Auswirkungen auf die Spitalfinanzierung; Die rückläufige Zahl der Krankenzusatzversicherten sollte auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung keine Auswirkung haben, da die Leistungen nach KVG von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auch für zusatzversicherte Personen übernommen werden. So lange die Spitäler keine transparente Kostenträgerrechnung vorlegen, kann nicht nachgewiesen werden, ob die mit den Tarifen gedeckten Kosten die Leistungen gemäss KVG finanzieren.<\/p><p>Betroffen vom Rückgang der Zahl der zusatzversicherten Personen dürften hingegen die Kantone sein, die den Spitälern finanzielle Beiträge in Form von Betriebsbeiträgen sowie Defizitgarantien leisten. Mit den Zusatzversicherungsprämien werden grundsätzlich die freie Arzt- und Spitalwahl sowie der erhöhte Komfort im Spital versichert. Da es fraglich ist, ob den zusätzlichen Einnahmen für die Spitäler entsprechende zusätzliche Kosten gegenüberstehen, ist eher anzunehmen, dass der Rückgang der Zusatzversicherten das von den Kantonen zu deckende Defizit erhöht.<\/p><p>Auswirkungen auf die Prämien für die Spitalzusatzversicherungen: Der jüngste Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 30. November 2001 betrifft die Kantonsbeiträge für die innerkantonalen (und nicht für die relativ unbedeutenden ausserkantonalen) stationären Behandlungen. Als Folge dieses Urteils hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ein Bundesgesetz ausformuliert, das die Kantonsbeiträge für die Jahre 2002 bis 2004 regelt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kantonsbeiträge zu einer Entlastung der Prämien für Spitalzusatzversicherungen führen müssen. Wie eine gerechte Weitergabe der Kantonsbeiträge auf die einzelnen Prämienzahler bewirkt werden kann, wird zurzeit abgeklärt.<\/p><p>Unterstellung der Krankenzusatzversicherungen unter das Versicherungsvertragsgesetz: Als negative Auswirkung der jetzigen Regelung der Krankenzusatzversicherung ist nach dem Wortlaut der Interpellation die - übrigens nach Bundesgericht zulässige - Praxis der Versicherer zu sehen, die Prämien für die Krankenzusatzversicherung nach Altersklassen abzustufen, was im höheren Alter zu teuren Prämien führt. Der Bundesrat hat Zweifel, ob obligatorisch altersunabhängige Zusatzversicherungsprämien a priori im hohen Alter wirklich günstigere Prämien bewirken. Altersunabhängige Risikoprämien belasten nämlich die jüngeren Jahrgänge stärker als es ihrem effektiven Risiko entspricht in einem Zeitraum, in welchem der Verdienst noch nicht so hoch ist, um sich eine umfassende und künstlich verteuerte Zusatzversicherung leisten zu können. Eine zu starke Belastung der jüngeren Versicherten könnte unter Umständen genau die vom Interpellanten befürchtete Abnahme der Zahl der Zusatzversicherten fördern mit dem Resultat, dass unter den verbleibenden Zusatzversicherten der Anteil an alten und krankheitsanfälligen Personen zunimmt und diese entsprechend höhere Prämien zu zahlen hätten. Verschiedene Krankenversicherer betreiben deshalb einen moderaten Ausgleich der Zusatzrisikoprämien zwischen jüngeren und älteren Versicherten; eine massive Verbilligung der Prämien für hohe Alter ist damit aber nicht möglich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bei der Einführung des KVG und der Differenzierung zwischen Grundversicherung (geregelt durch das KVG) und Zusatzversicherung (geregelt durch das VAG) verfügten über 2 Millionen Personen über eine Spitalzusatzversicherung. 1999 waren es noch 1 660 000 Personen und der Rückgang setzt sich weiter fort.<\/p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, mir zu sagen:<\/p><p>1. wie viele zusatzversicherte Personen es jetzt sind und wie sich diese Ziffer entwickeln wird;<\/p><p>2. wie sich nach seinen Einschätzungen diese massive Verringerung auf die Finanzierung des Spitalsystems im Allgemeinen auswirkt, da die Einnahmen aus den Privat- und Halbprivatabteilungen auch zur Finanzierung der allgemeinen Abteilung beitragen.<\/p><p>Der massive Rückgang bei den zusatzversicherten Personen ist zweifellos auf die äusserst starke, mittlerweile fast untragbare Erhöhung der Prämien zurückzuführen. Unter den Krankheitsrisiken ist für die Berechnung der Prämien einzig und allein das Kriterium des Alters der versicherten Person massgebend.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat mir zu sagen, wie sich der jüngste Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes zur Finanzierung der Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten ausserhalb des Kantons auf die Prämien für die Spitalzusatzversicherung auswirkt.<\/p><p>Die Ausgliederung der Zusatzversicherung aus dem Krankenversicherungsbereich und deren neue Unterstellung unter das Versicherungsauftragsgesetz haben sich äusserst negativ ausgewirkt. Will der Bundesrat nicht das Gesetz ändern, damit diese negativen Auswirkungen korrigiert werden können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KVG. Abnahme der Zahl der zusatzversicherten Personen. Konsequenzen"}],"title":"KVG. Abnahme der Zahl der zusatzversicherten Personen. Konsequenzen"}