﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023089</id><updated>2025-11-14T08:54:56Z</updated><additionalIndexing>24;Solidarität;Goldreserve;Stiftung;Nationalbank</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2451</code><gender>m</gender><id>398</id><name>Merz Hans-Rudolf</name><officialDenomination>Merz Hans-Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K110101030101</key><name>Goldreserve</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11030103</key><name>Nationalbank</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020226</key><name>Solidarität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-06-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2284</code><gender>m</gender><id>60</id><name>Dettling Toni</name><officialDenomination>Dettling</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2451</code><gender>m</gender><id>398</id><name>Merz Hans-Rudolf</name><officialDenomination>Merz Hans-Rudolf</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3089</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 24. April die Abstimmung über die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Gold-Initiative)" und den Verfassungsartikel "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" (Gegenentwurf) auf den 22. September 2002 angesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Vermögen aus dem Verkauf von überschüssigen Währungsreserven im Wert von 1300 Tonnen Gold (im folgenden als "überschüssige Währungsreserven" bezeichnet) im Falle eines doppelten Neins vorläufig bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verbleiben würde. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;So lange das Vermögen aus den überschüssigen Währungsreserven bei der Schweizerischen Nationalbank verbleibt und keine abweichende rechtliche Bestimmung erlassen wird, fliessen dessen Erträge in die laufende Rechnung der Nationalbank. Die zwischen der Notenbank und dem Eidgenössischen Finanzdepartement kürzlich erneuerte Vereinbarung bleibt auch im Falle eines doppelten Neins massgebend für die jährlichen Gewinnausschüttungen. Sie sieht eine Überprüfung nach einer fünfjährigen Frist vor oder sobald gewisse Limiten überschritten werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine vorzeitige Anpassung der Gewinnausschüttungsvereinbarung bloss zum Zweck der Verteilung der überschüssigen Währungsreserven erachtet der Bundesrat aus politischen Gründen nicht als opportun. Seiner Ansicht nach müsste die Diskussion erneut geführt werden. Im Interesse einer breiten politischen Legitimation müsste nach Auffassung des Bundesrates eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, sei dies ein Gesetz, falls der heute geltende Verteilschlüssel beibehalten, sei dies eine neue Verfassungsbestimmung, falls der Verteilschlüssel geändert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf. Er empfiehlt Volk und Ständen den vom Parlament erarbeiteten Gegenentwurf "Gold für AHV, Kantone und Stiftung" zur Annahme und rechnet damit, dass dieser Zustimmung finden wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hält fest, dass Artikel 99 Absatz 4 der Bundesverfassung heute die Grundlage der Gewinnverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen darstellt. Der heutige Verteilschlüssel hatte auch auf die Ausgestaltung des Gegenvorschlages einen gewissen Einfluss, indem dieser eine ausgewogene Beteiligung der Kantone an dem Vermögen aus den überschüssigen Währungsreserven und dessen Erträgen vorsieht. Sollte nach einem doppelten Nein die Verwendung der überschüssigen Währungsreserven lediglich auf der Grundlage eines Gesetzes neu geregelt werden, so müsste dies nach Ansicht des Bundesrates im Rahmen des heutigen verfassungsmässigen Verteilschlüssels erfolgen. Der Souverän ist indes frei, durch die Annahme einer neuen Verfassungsbestimmung vom heutigen Schlüssel abzuweichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Falle des doppelten Neins will der Bundesrat im Lichte der Abstimmungsergebnisse und der dann vorliegenden politischen Vorstösse eine Lagebeurteilung vornehmen. Er hält sich die möglichen Handlungsoptionen offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Verwendungsform steht in engem Zusammenhang mit dem Verwendungszweck und kann nicht losgelöst von letzterem bestimmt werden. Der Bundesrat hält sich die möglichen Handlungsoptionen offen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Solange für die Auslagerung und Verwendung des Vermögens aus den überschüssigen Währungsreserven keine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird, bleibt es in der SNB. Seine Erträge (jedoch nicht die separat ausgewiesenen Verkaufserlöse) würden wie bisher in die ordentliche Erfolgsrechnung der SNB fliessen. Weil die SNB aber gemäss einer Gewinnausschüttungsvereinbarung mit dem EFD jeweils während mehrerer Jahre einen konstanten Gewinn ausweist, werden mit diesen Erträgen zunächst lediglich die Rückstellungen der Nationalbank geäufnet. Sie stehen somit nicht unmittelbar für die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Die Gewinnausschüttungsvereinbarung sieht eine allfällige Anpassung des Gewinnausschüttungsbetrages erst anlässlich der obligatorischen Überprüfung dieser Vereinbarung nach fünf Jahren oder im Falle des Erreichens der festgelegten Obergrenze für die Rückstellungen der SNB (mehr als 10 Milliarden Franken über dem Abbaupfad) vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute ist der Bund in der Verwendung seines Gewinnanteils frei. Sollte indes der vom Nationalrat bereits verabschiedete, aber vom Ständerat noch nicht gutgeheissene Artikel 102 Absatz 1 Buchstabe f des AHV-Gesetzes Gesetzeskraft erlangen, so würde sein Teil an den Erträgen aus den genannten überschüssigen Währungsreserven inskünftig an den AHV-Fonds fliessen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Voraussichtlich im September findet die Volksabstimmung über die "Gold-Initiative" sowie den Gegenvorschlag des Parlamentes statt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits haben sich Aktionskomitees gegen beide Vorlagen gebildet, und es ist nicht auszuschliessen, dass Volk und/oder Stände beide Vorlagen ablehnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für diesen Fall frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was sieht er im Fall eines zweifachen Neins bezüglich der Verwendung der 1300 Tonnen überschüssigen Goldes der Nationalbank vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Auffassung, dass Artikel 99 Absatz 5 der Bundesverfassung als Grundlage für die künftige Verwendung dienen muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, in diesem Fall dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Aufteilung auf Bund und Kantone gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung bewirkt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Teilt er die Auffassung, dass auch in diesem Fall die Ausschüttung von Zinserträgen unter Substanzerhalt im Vordergrund steht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Verwendung sieht er für den Bundesanteil an den Ausschüttungen vor?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verwendung der Goldreserven nach dem 22. September 2002</value></text></texts><title>Verwendung der Goldreserven nach dem 22. September 2002</title></affair>