{"id":20023106,"updated":"2024-04-10T10:41:15Z","additionalIndexing":"08;internationale Politik (allgemein);UNO (speziell);diplomatischer Dienst;Neutralität;Beitritt zu einer internationalen Organisation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L05K1002010301","name":"Beitritt zu einer internationalen Organisation","type":1},{"key":"L03K150402","name":"UNO (speziell)","type":1},{"key":"L04K10010503","name":"Neutralität","type":1},{"key":"L01K10","name":"internationale Politik (allgemein)","type":1},{"key":"L06K100201020105","name":"diplomatischer Dienst","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1016665200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1063663200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3106","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine Mehrheit des Schweizervolkes und der Stände hat die Volksinitiative für den Beitritt der Schweiz zur Uno gutgeheissen. Der Bundesrat freut sich über dieses Ergebnis und ist davon überzeugt, dass es im Interesse unseres Landes liegt. Gleichzeitig nimmt der Bundesrat jedoch die während der Abstimmungskampagne zum Ausdruck gebrachte Besorgnis ernst.<\/p><p>1. Der Bundesrat hat mehrmals unterstrichen, namentlich auch in seiner Botschaft über die Volksinitiative \"Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)\" vom 4. Dezember 2000 , dass die Neutralität mit der Uno-Mitgliedschaft vollkommen vereinbar ist. Die Neutralität der Schweiz wird durch unsere Mitwirkung bei der Uno nicht berührt. Ganz im Gegenteil: Die Neutralität eines Landes erfährt eine grössere Achtung, wenn sie in den Dienst von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt gestellt wird. Zudem weist das Beitrittsgesuch, das der Bundesrat der Uno unterbreiten wird - und dessen Wortlaut den Aussenpolitischen Kommissionen im Oktober 2001 zur Kenntnis gebracht wurde -, ausdrücklich darauf hin, dass die Schweiz neutral bleiben wird. Mit der Formulierung dieser Erklärung stellt die Schweiz sicher, dass die Uno sie in Kenntnis ihres neutralen Status als Mitglied aufnehmen wird.<\/p><p>2. Als Uno-Mitglied wird die Schweiz rechtlich zur Umsetzung der vom Sicherheitsrat beschlossenen nichtmilitärischen Sanktionen verpflichtet sein. Seit dem Ende des Kalten Krieges vollzieht die Schweiz diese Sanktionen jedoch ohnehin bereits vollumfänglich nach. Dagegen bringt der Uno-Beitritt keine besonderen gesetzgeberischen Folgen. Die Resolutionen der Generalversammlung sind Empfehlungen ohne unmittelbar bindende rechtliche Folgen. Es handelt sich dabei vielmehr um Texte politischer Natur.<\/p><p>Bezüglich der unter der Ägide der Uno ausgehandelten Staatsverträge sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, diese zu ratifizieren oder ihnen beizutreten. Es steht jedem Mitgliedstaat frei zu entscheiden, ob er Vertragspartei werden will. Die Schweiz ist bereits Partei einer Grosszahl von in der Uno abgeschlossenen Übereinkommen. Weiterhin wird die Schweiz gemäss einer fest eingebürgerten Ratifikationspraxis nur dann ein internationales Übereinkommen ratifizieren, wenn dessen Bestimmungen mit dem Schweizer Recht übereinstimmt.<\/p><p>3. In seiner Botschaft vom 4. Dezember 2000 wies der Bundesrat darauf hin, dass die neuen Handlungsmöglichkeiten, die sich der Schweiz durch den Beitritt eröffnen, in den zuständigen Diensten an der Zentrale sowie an den Missionen der Schweiz bei der Uno einen erhöhten Personalbedarf schaffen. Die Botschaft besagt, dass insgesamt maximal fünfzehn zusätzliche Stellen notwendig werden und das erforderliche Personal mit internen Umdisponierungen zur Verfügung gestellt wird. Diese personellen Anpassungen werden im Rahmen eines evolutiven Prozesses vorgenommen. Im Hinblick auf die reguläre Session der Uno-Generalversammlung in diesem Herbst, an der die Schweiz erstmals als Mitglied teilnehmen wird, ist vorgesehen, noch dieses Jahr die Zentrale in Bern sowie die Uno-Mission in New York gezielt zu verstärken. <\/p><p>Bezüglich der Eröffnung oder Schliessung schweizerischer Vertretungen im Ausland besteht ein ständiger Anpassungsprozess. Das EDA unterzieht aufgrund seiner Bedürfnisse unser diplomatisches Netz einer regelmässigen Überprüfung. So mussten im Laufe des vergangenen Jahrzehnts zwölf schweizerische Vertretungen eröffnet werden, namentlich in den neuen unabhängigen Ländern Osteuropas und Zentralasiens. Während derselben Zeitspanne wurden aber auch neunzehn schweizerische Vertretungen geschlossen oder in Honorarvertretungen umgewandelt.<\/p><p>4. Der Chef der Schweizer Uno-Mission in New York wird gemäss dem üblichen, für alle schweizerischen Vertretungen im Ausland zur Anwendung gelangenden Verfahren durch den Bundesrat ernannt. Seine Instruktionen erhält er entweder direkt vom Bundesrat oder dann vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten, das mit den anderen interessierten Departementen eng zusammenarbeitet. Der Bundesrat beabsichtigt, die Prioritäten für das Engagement der Schweiz in der Uno demnächst festzulegen. Er wird die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes noch vor Beginn der 57. Session der Generalversammlung im Herbst darüber im Detail informieren.<\/p><p>5. Die Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 2000 erläutert im Detail, wie sich die Beiträge der Uno-Mitgliedstaaten an das Budget der Uno errechnen. Das Uno-Budget setzt sich aus drei Budgets zusammen: Das erste ist das reguläre Budget der Uno, das seit den Achtzigerjahren stabil geblieben ist (reales Nullwachstum). Das zweite ist das Budget der friedenserhaltenden Operationen, dessen Höhe von Anzahl und Grösse der jeweils im Gang befindlichen Operationen abhängt. Ein drittes und eher bescheidenes Budget dient der Finanzierung der internationalen Gerichtshöfe. Der Anteil der Schweiz für alle erwähnten Budgets beläuft sich gegenwärtig auf 1,274 Prozent.<\/p><p>Die Beträge errechnen sich in amerikanischen Dollars. Der von der Schweiz zu entrichtende Betrag ist deshalb auch von der Entwicklung des Wechselkurses abhängig. Der Beitrag der Schweiz kann deswegen im Verlauf der Jahre Schwankungen (in beide Richtungen) in Abhängigkeit der erwähnten Faktoren unterliegen. Im Jahr 2001 hätten sich die Mehrkosten des Beitritts auf 43 Millionen Dollar oder rund 70 Millionen Franken belaufen.<\/p><p>Infolge ihrer Mitgliedschaft bei der Uno wird die Schweiz über verbesserte Mittel zur Kontrolle des Uno-Budgets verfügen. So wird die Schweiz mit vollen Rechten an der Arbeit der 5. Kommission der Generalversammlung mitwirken können , in der die Finanz- und Budgetfragen behandelt werden. Die Schweiz wird sich auch in der so genannten Genfer Gruppe engagieren, die sich aus den 14 wichtigsten Beitragszahlern der Uno zusammensetzt. Eines ihrer grundlegenden Prinzipien ist die Einhaltung eines realen Nullwachstums in den Budgets der internationalen Organisation. Der Bundesrat wird zudem ab 2003 dem Parlament einen Jahresbericht über das Engagement der Schweiz in der Uno vorlegen, der jeweils auch einen Überblick über die Entwicklung der Finanz- und Budgetfragen vermitteln wird.<\/p><p>Hinsichtlich der finanziellen Folgen des Uno-Beitritts auf militärischer Ebene ist zu unterstreichen, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, an friedenserhaltenden Operationen der Uno teilzunehmen. Auf dieser Ebene zeitigt der Uno-Beitritt also keinerlei unmittelbare finanzielle Konsequenzen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit hauchdünnem Ständemehr und einem Volksmehr von nur gerade 55 Prozent hat das Schweizervolk am 3. März den Uno-Beitritt der Schweiz gutgeheissen. Angesichts des knappen Resultates erscheint es aus Rücksicht auf die noch grosse Anzahl der unterlegenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sowie auf die unterlegenen Kantone angebracht, dass der Bundesrat auch in seiner künftigen Aussenpolitik äusserst vorsichtig agiert.<\/p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Mit welchen Massnahmen wird er sicherstellen, dass die immerwährende, bündnisfreie und selbst gewählte Neutralität unseres Landes auch innerhalb der Uno gewährleistet ist? Was wird er in Bezug auf die Führung der Aussenpolitik unternehmen, um die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität weltweit aufrechtzuerhalten?<\/p><p>2. Welche konkreten gesetzlichen Neuerungen und Änderungen wird der rechtliche Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen nach sich ziehen? Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss insbesondere in den Bereichen der Finanz-, Gesundheits-, Umwelt und der internationalen wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeitspolitik gerechnet werden? Inwieweit wird die Eidgenossenschaft früher oder später faktisch gezwungen sein, auch internationale Abkommen zu ratifizieren? Was gedenkt er zu unternehmen, um solche Schritte so weit möglich zu verhindern?<\/p><p>3. Wie wird der Beitritt zur Uno die Personalpolitik des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und weiterer massgebender Verwaltungsstellen beeinflussen? Wie viele neue Stellen sollen konkret geschaffen werden? Wie viele finanzielle Mittel wird dies in Anspruch nehmen? Wird der Bundesrat aufgrund der vermehrten Präsenz am Uno-Hauptsitz in New York und der damit verbundenen vermehrten Kontakte Botschaftssitze von zweitrangiger Bedeutung schliessen?<\/p><p>4. Welches Gremium wird er mit der Ernennung des Uno-Botschafters betrauen? Zu welchem Zeitpunkt wird diese Wahl erfolgen? Wie gedenkt er das Weisungsrecht in Bezug auf den Uno-Sonderbotschafter auszuüben?<\/p><p>5. Die Schweiz bezahlt zurzeit einen freiwilligen Betrag von 469 Millionen Franken (Zahlen von 1999) an die verschiedenen Uno-Organisationen. Wie viel wird die Schweiz nach vollzogenem Beitritt an das System der Vereinten Nationen bezahlen? Mit welchen Erhöhungen des Mitgliedsbeitrages der Schweiz ist in den nächsten zehn Jahren zu rechnen?<\/p><p>Mit welchem Controlling wird der Bundesrat zudem dafür sorgen, dass er den im Abstimmungskampf versprochenen Rahmen von 70 Millionen Franken an Verwaltungskosten nicht überschreiten wird? Wie hoch werden die Kosten sein, welche für die Einsatzbereitschaft der Armee zu Uno-Einsätzen benötigt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Folgen des Uno-Beitrittes"}],"title":"Folgen des Uno-Beitrittes"}