{"id":20023109,"updated":"2025-11-14T07:13:10Z","additionalIndexing":"28;Armut;arztähnlicher Beruf;Arbeitskräftebedarf;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);Kind;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Industrieansiedlung;Lehrkraft","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4612"},"descriptors":[{"key":"L04K01030304","name":"Familienpolitik","type":1},{"key":"L04K01040207","name":"Kinderbetreuung","type":1},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L06K070507010401","name":"Industrieansiedlung","type":2},{"key":"L04K01050401","name":"arztähnlicher Beruf","type":2},{"key":"L05K1301020102","name":"Lehrkraft","type":2},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":2},{"key":"L05K0702020302","name":"Arbeitskräftebedarf","type":2},{"key":"L04K07040501","name":"volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-05-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1016665200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1024610400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3109","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die familienpolitische Enthaltsamkeit auf Bundesebene wird meist damit begründet, dass Familienpolitik in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinde fallen. Dies kann den Bund aber nicht davon entlasten, sich mit der schwierigen Situation, in welcher die Familien stecken, auseinander zu setzen, zumal er ganz direkt davon betroffen ist, z. B. über die Frage der Demographie oder der Standortattraktivität der Schweiz.<\/p><p>Investitionen in die Familienpolitik zahlen sich sehr rasch aus. So bringt gemäss einer Studie der Stadt Zürich ein investierter Franken in familienergänzende Betreuungsplätze einen fiskalischen Nutzen von 1.60 Franken (60 Rappen fallen bei den Bundessteuern an) und einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 3 bis 4 Franken. Wir müssen entsprechend endlich davon abkommen, diese Investitionen nur auf der Kostenseite zu verbuchen.<\/p><p>Auch in den übrigen Bereichen geht es nicht um einen Aus-, sondern um einen Umbau. Das heute eingesetzte Geld soll vermehrt gezielt in die Taschen der Familien mit mittleren und kleinen Einkommen fliessen. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Steuererleichterungen und der Kinderzulagen.<\/p><p>Die Schweiz ist darauf angewiesen, dass sie für Familien und Kinder attraktiv ist. Mit der jetzigen demographischen Entwicklung wissen wir nicht, wer die heutigen starken Geburtenjahrgänge im Alter einmal pflegen wird. Mit einer gesteigerten Produktivität sind eben nicht alle arbeitsmarktlichen Bedürfnisse zu befriedigen.<\/p><p>Auch der Verweis auf die Zuwanderung ist eine Täuschung, stehen wir doch in Konkurrenz mit anderen Ländern, die in ähnlichen Schwierigkeiten stecken. Zudem müssen wir uns bewusst sein, dass wer heute \"high qualified people\" sucht, in der Regel \"high qualified couples\" findet, welche nebst interessanten Arbeitsplätzen auch ein Wohnumfeld suchen, das für Familien attraktiv ist. Und dazu gehört heute ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die in der Interpellation erwähnte Studie von Müller, Kucera und Bauer, welche vom Sozialdepartement der Stadt Zürich in Auftrag gegeben wurde, ist in der Schweiz bislang die einzige Analyse zum arbeitsmarktlichen, volkswirtschaftlichen und fiskalpolitischen Potenzial von familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen. Wenn auch die Ergebnisse wegen der unterschiedlichen wirtschaftlichen und arbeitsmarktlichen Voraussetzungen nicht auf alle Regionen der Schweiz in gleicher Weise übertragen werden können, so ist doch davon auszugehen, dass sich Investitionen in zusätzliche Kinderbetreuungsplätze auch gesamtschweizerisch auszahlen würden.<\/p><p>In der Tat besteht in der Schweiz noch ein erhebliches Potenzial, was das Arbeitsangebot der Frauen angeht. Die Schweiz nimmt zwar hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung der Frauen und Männer im internationalen Vergleich bereits eine Spitzenposition ein. Betrachtet man jedoch die Beschäftigung nach Stunden, schneidet die Schweiz bezüglich der Erwerbsbeteiligung der Frauen nur im Mittelfeld ab. Gemäss Angaben aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung gaben im Jahr 2001 rund 14 Prozent der Frauen an, unterbeschäftigt zu sein. 37 Prozent davon wünschten eine Ausdehnung des Erwerbsumfanges um 1 bis 5 Stunden. Weitere 27 Prozent wünschten eine Erhöhung des Erwerbsumfanges um 6 bis 10 Stunden. Nur 12 bzw. 9 Prozent der unterbeschäftigten Frauen wünschten eine Erhöhung des Erwerbsumfanges um 11 bis 15 bzw. 16 bis 20 Stunden. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) jener Frauen, die einen höheren Erwerbsumfang wünschten, war älter als 40 Jahre.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 27. März 2002 zum Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für ein Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (Parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 00.403) denn auch explizit auf die volkswirtschaftliche, arbeitsmarktliche und fiskalische Bedeutung familienergänzender Betreuungsangebote hingewiesen. Auch deshalb hat er sich bereit erklärt, ein entsprechendes Impulsprogramm des Bundes mit jährlich 25 Millionen Franken zu unterstützen.<\/p><p>2. Die Standortattraktivität der Schweiz hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählt sicherlich auch das Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen. Indes liegt es vorwiegend an den Unternehmungen, die Attraktivität ihrer Arbeitsplätze nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Ein massiver Ausbau des Angebotes an Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung, sei es vonseiten der Arbeitgeber, sei es in Einrichtungen anderer Trägerschaften, hätte auf die Standortqualität der Schweiz im internationalen Arbeitsmarkt bestimmt auch einen positiven Effekt.<\/p><p>Mit dem unter Ziffer 1 erwähnten Impulsprogramm des Bundes wird versucht, bestehende Lücken zu schliessen. Dieses Engagement des Bundes ist allerdings befristet, liegt doch die Zuständigkeit für diesen Bereich bei den Kantonen und den Gemeinden sowie bei den Privaten. Verschiedene Kantone haben denn auch Massnahmen zur Förderung von familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen ergriffen bzw. bereiten solche vor.<\/p><p>3. Zwischen 1991 und 2000 betrug der Zuwachs der Erwerbstätigen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen sowie Unterrichtswesen 21,4 bzw. 24,9 Prozent. Der gesamtwirtschaftliche Zuwachs der Erwerbstätigen betrug im gleichen Zeitraum 2,1 Prozent. Dennoch war der Arbeitskräftemangel im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens bei den Un- und Angelernten unter dem Durchschnitt aller Branchen. Hingegen bestand ein Mangel an gelernten Arbeitskräften in diesem Bereich. Im Unterrichtswesen lagen die Mangelzahlen bei allen drei Qualifikationskategorien unter dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbranchen. Aufgrund dieser Zahlen kann zurzeit für diese beiden Branchen nicht von einem gravierenden Arbeitskräftemangel gesprochen werden, obwohl diese über die vergangenen zehn Jahre ein überaus starkes Wachstum erfahren haben.<\/p><p>Gemäss der Bundesverfassung vom 18. April 1999 ist der Bund für die Berufsbildung zuständig. Deshalb bezieht das neue Berufsbildungsgesetz, welches der Bundesrat am 6. September 2000 den eidgenössischen Räten unterbreitet hat, auch die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst mit ein. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (voraussichtlich 2004) gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer die Integration der neuen Bereiche abzuschliessen sein wird.<\/p><p>Für diese Übergangsphase haben sich die Hauptpartner (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz) auf eine gemeinsame Projektorganisation sowie auf Leitlinien geeinigt, die den Rahmen für die laufenden Arbeiten und Entscheide bilden. Diese laufenden Arbeiten betreffen die Koordination der Bildungsgänge, das Festlegen von Zugangsbestimmungen, Ausbildungsanforderungen und -inhalten, die Zuordnung bestehender Bildungen zur Sekundarstufe II bzw. zur Tertiärstufe, die Ausgestaltung der Bildungsvorschriften sowie die Festlegung von Vollzugszuständigkeiten. Mit diesem Vorgehen sorgt der Bund für den bildungspolitischen Rahmen, welcher ermöglicht, dass in den angesprochenen Tätigkeitsfeldern der berufliche Nachwuchs qualitativ und quantitativ gesichert wird.<\/p><p>Mit der Schaffung dieser bildungspolitischen Voraussetzungen allein kann der Arbeitskräftemangel natürlich nicht behoben werden. Ebenso entscheidend für die entsprechenden Berufe sind das Angebot an Arbeitskräften und die Arbeitsbedingungen.<\/p><p>4. Infolge der föderalistischen Aufgabenteilung sind in den meisten Bereichen der Familienpolitik die Kantone und Gemeinden und nicht der Bund zuständig. Zudem wurden wichtige Bundeskompetenzen in den Bereichen Mutterschaftsschutz und Familienzulagen noch nicht oder erst teilweise umgesetzt. Die Kantone haben denn auch Massnahmen ergriffen, sei es im Rahmen ihrer Familienzulagengesetzgebung, im Rahmen der Sozialhilfe oder mittels Spezialgesetzen, um die Lage von Familien in wirtschaftlich prekären Verhältnissen zu verbessern. Elf Kantone kennen besondere Bedarfsleistungen für Eltern. Auch die Arbeiten der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen haben das Problem deutlich aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten zur Diskussion gestellt, die u. a. auf einen Ausbau des Familienlastenausgleichs auf Bundesebene abzielen.<\/p><p>Der Bundesrat unterstützt im Grundsatz und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushaltes die familienpolitischen Verbesserungen, die gegenwärtig in den eidgenössischen Räten diskutiert werden: die Schaffung eines Rahmengesetzes über die Familienzulagen, die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und das Impulsprogramm für die Schaffung von neuen Plätzen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Auch die laufende Revision der Familienbesteuerung wird eine stärkere Entlastung der Familien mit Kindern bringen.<\/p><p>5. In Beantwortung des Postulates Gemperli 95.3129, \"Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft\", der Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion 01.3089 \"Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen\", des Postulates der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 99.3584, \"Aktionsprogramm zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen\", sowie der Motion 00.3229 (Kommission 00.016-NR Minderheit Leutenegger Oberholzer), \"Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums\", hat der Bundesrat das Staatssekretariat für Wirtschaft beauftragt, einen Wachstumsbericht auszuarbeiten, auf dessen Grundlage Massnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums in der Schweiz erarbeitet werden sollen. Diese konkreten Massnahmen werden in die Legislaturplanung 2003-2007 einfliessen. Grundsätzlich hat aber der Bundesrat kein beziffertes Wachstumsziel für die schweizerische Volkswirtschaft, da das Wirtschaftswachstum ein Ergebnis der Tätigkeit der Akteure der privaten Wirtschaft ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen: Kinder haben ist in der Schweiz nicht attraktiv. Erneut ging die Geburtenrate im vergangenen Jahr um über 6 Prozent zurück, nachdem sie sich schon seit Jahren auf einem sehr tiefen Niveau bewegt hat. Die zwei wichtigsten Gründe für diesen schleichenden Gebärstreik sind längst bekannt: Einerseits ist es in der Schweiz nach wie vor zu wenig möglich, Beruf und Familie befriedigend unter einen Hut zu bringen und andererseits wird Kinder haben immer mehr zu einer finanziellen Herausforderung, da die finanzielle Entlastung für Familien in der Schweiz nach wie vor ungenügend ist.<\/p><p>Insbesondere das Steuersystem mit den Steuerabzügen vom steuerbaren Einkommen führt in perverser Weise dazu, dass die Reichen sehr stark und die Armen beinahe gar nicht entlastet werden.<\/p><p>Für die SP Schweiz ist klar: Unser Land braucht eine familienpolitische Offensive. Die Schweiz muss für Familien und Kinder attraktiv werden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Welches arbeitsmarktliche, volkswirtschaftliche und fiskalpolitische Potenzial liegt im Ausbau familien- und schulergänzender Betreuungsplätze? Wie gross ist der Nutzen, der direkt auf Bundesebene anfällt? (Siehe auch Studie des Sozialdepartementes der Stadt Zürich: Über den volkswirtschaftlichen Nutzen von Kindertagesstätten.)<\/p><p>2. Wie würde sich ein massiv ausgebautes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen auf die Stellung der Schweiz im internationalen Arbeitsmarkt und die Standortattraktivität auswirken?<\/p><p>3. Mit welchen Massnahmen gedenkt er mitzuhelfen, den gravierenden Arbeitskräftemangel in den wachsenden und konjunkturresistenten Branchen Pflege und Unterricht zu bewältigen?<\/p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er zu verhindern, dass Kinder in der Schweiz immer mehr zu einem Armutsrisiko werden?<\/p><p>5. Mit welchen Massnahmen will er die Schweiz auf den Wachstumspfad mit 2 Prozent realem Wachstum pro Jahr zurückführen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Schweiz muss familienfreundlicher werden"}],"title":"Die Schweiz muss familienfreundlicher werden"}