﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023110</id><updated>2024-04-10T13:44:17Z</updated><additionalIndexing>48;Durchgangsverkehr;Vertrag mit der EU;kombinierter Transport;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Schwerverkehrsabgabe;Landverkehr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L02K1803</key><name>Landverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020102</key><name>internationale Verhandlungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802010204</key><name>Schwerverkehrsabgabe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010101</key><name>Durchgangsverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010303</key><name>kombinierter Transport</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-18T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2002-08-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2109</code><gender>m</gender><id>138</id><name>Maitre Jean-Philippe</name><officialDenomination>Maitre Jean-Philippe</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3110</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die schwierige Situation am Gotthard und am San Bernardino zeigt, dass die Schweiz ihre grossen Verkehrsprobleme nicht mehr allein lösen kann. Nebst Deutschland und Italien muss auch die EU in diese Verhandlungen einbezogen werden. Grundsätzlich steht ja die EU hinter der schweizerischen Verlagerungspolitik, und es wäre gut, wenn sich auch die EU für eine Schwerverkehrsabgabe entscheiden könnte. Möglicherweise ist die Strecke durch die Schweiz einfach zu kurz, als dass sich eine Verlagerung auf die Schiene wirklich lohnen würde. Mit dem Einbezug von Italien und Deutschland könnte diese Strecke massiv verlängert und damit die Attraktivität der Verlagerung massiv erhöht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenso kann die Verlagerung des Transit-Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene mit der Einführung einer Maut für den Schwerverkehr gefördert werden. Allerdings müssen in diesem Zusammenhang die Nicht-Diskriminierungsbestimmungen neu formuliert werden, damit der besonderen Situation des regionalen Verkehrs im Alpenraum Rechnung getragen werden kann. Im Gegenzug könnte ohne weiteres die Planung einer zweiten Gotthardröhre in diese Verhandlungen miteinbezogen werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Meinung der Postulanten, dass die Schweiz ihre Verkehrsprobleme nicht allein lösen kann und dass es eine gemeinsame Strategie braucht, um die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs im Alpenraum zu bewältigen. Gerade das bilaterale Landverkehrsabkommen wurde mit der Absicht geschlossen, unsere Verkehrspolitik mit der EU abzusprechen und abzustimmen. Der Schweiz ist es dabei gelungen, ihre verkehrspolitischen Ziele und Instrumente in diesem Abkommen zu verankern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Entwicklung der Verkehrspolitik in der EU betrifft, so verfolgt die EU-Kommission heute Ziele, die mit jenen der Schweiz vergleichbar sind. Im Weissbuch über die europäische Verkehrspolitik bis 2010 vom 12. September 2001 wird eine Reihe von Massnahmen zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene vorgeschlagen. Verschiedene Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, Österreich und die Niederlande, planen die Einführung leistungsabhängiger Strassenverkehrsabgaben. Wir teilen die Einschätzung, dass diese Entwicklung wesentlich dazu beitragen dürfte, die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Süd-Schienenverkehrs zu verbessern, weil dadurch eine grössere Strecke der Transitroute besteuert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Entwicklungen sind ermutigend. Sie werden die Wirkungen, die durch die flankierenden Massnahmen, die schrittweise Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und schliesslich die Inbetriebnahme der Neat erzielt werden, noch verstärken. Von der LSVA ist erst eine Stufe eingeführt - sie wird 2005 und ab Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels nochmals bedeutend erhöht. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2002 den ersten Verlagerungsbericht verabschiedet. Das Wachstum beim alpenquerenden Güterverkehr konnte mit den auf 2001 in Kraft gesetzten Massnahmen gebremst werden. In den kommenden Jahren wird der Bundesrat im Rahmen der flankierenden Massnahmen alles darauf konzentrieren, Transporteure für den Umstieg auf die Schiene zu gewinnen und die Zahl der alpenquerenden Lastwagenfahrten zu senken. Die bestehenden flankierenden Massnahmen sollen deshalb im Rahmen eines 16-Punkte-Aktionsplans optimiert und ergänzt werden. Geprüft und, sofern sinnvoll und finanzierbar, umgesetzt werden sollen die Verbesserung der Qualität im internationalen Schienengüterverkehr, die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen, die Erhöhung der Bestellungen im kombinierten Verkehr und der Bundesbeiträge an Terminals und Anschlussgleise.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet somit den Vorschlag, heute eine zusätzliche Maut für den Verkehr durch die Alpen einzuführen, für nicht sinnvoll. Der Gesamtbetrag der Abgaben für einen Transport durch die Schweiz ist im Landverkehrsabkommen festgehalten und wird mit der LSVA ausgeschöpft. Dieser Höchstbetrag von durchschnittlich 325 Franken (Basel-Chiasso) ab Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels, spätestens auf den 1. Januar 2008, war erst nach zähem Ringen möglich. Die Einführung einer Alpentransitabgabe ist jedoch bei Anwendung der fiskalischen Schutzklausel denkbar, welche gemäss Abkommen ab Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels unter gewissen Bedingungen die vorübergehende Erhöhung der Abgaben um 12,5 Prozent erlaubt. Hinsichtlich einer speziellen Regelung für den Regionalverkehr sollte man sich keine falschen Hoffnungen machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die EU war während der Verhandlungen zu sämtlichen bilateralen Abkommen die Ausgewogenheit des ganzen Paketes und die Nichtdiskriminierung immer ein Schlüsselelement. Das Gebot der Nichtdiskriminierung ist auch für die Schweiz als Exportnation von grösster Bedeutung. Auch beim Landverkehrsabkommen war für die EU die Gleichbehandlung innerhalb der verschiedenen Verkehrsarten und Verkehrsträger - und zwar de jure und de facto - zentral. Ein Antrag der Schweiz auf Neuverhandlungen in diesen sensiblen Bereichen des Abkommens könnte kontraproduktive Reaktionen und Gegenforderungen der EU auslösen, die sich auf alle sieben Abkommen beziehen könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Wunsch, gemeinsame Lösungen für den alpenquerenden Verkehr zu entwickeln, hat jedoch die Schweiz nach dem Unfall am Gotthard veranlasst, den Verkehrsministern der wichtigsten Alpenländer am 30. November 2001 in Zürich eine gemeinsame Erklärung zu unterbreiten. Damit besteht die Möglichkeit einer intensiveren internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Strassensicherheit in Tunnels und der Verlagerung auf die Schiene. Für die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung wurde ein permanentes Organ eingesetzt, welches bereits im Juni 2002 seine konstituierende Sitzung abgehalten hat und "Leitorgan Verkehrssicherheit und Mobilität im Alpenraum" benannt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mittels diverser Arbeitsgruppen analysiert, prüft und realisiert dieses Leitorgan Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Einerseits werden u. a. auch Möglichkeiten für striktere und häufigere Kontrollen im Bereich der sozialen und technischen Vorschriften für den Strassenverkehr sowie nötigenfalls eine Verschärfung der Bestimmungen untersucht. Andererseits werden Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssteuerung und des Verkehrsflusses (z. B. auf der Gotthard- und der San-Bernardino-Achse) geprüft. Dazu gehören auch Massnahmen zur Verkehrsverlagerung für eine umweltgerechtere Mobilitätsabwicklung, wobei u. a. sowohl betriebliche Elemente für den kombinierten Verkehr (Strasse/Schiene) als auch jene fiskalischen Elemente analysiert werden, die von der Postulantin angesprochen wurden. Der Bundesrat ist dabei auch bereit, sich im Rahmen dieses Gremiums für eine europäisch koordinierte Einführung einer Schwerverkehrsabgabe einzusetzen. Er ist aber der Auffassung, dass sinnvollerweise zuerst ein Konsens der europäischen Alpenländer erreicht werden muss, bevor formelle Verhandlungen geführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Optimierung des Dosierungssystems werden ausserdem zurzeit auch national alle möglichen Lösungen zur Erleichterung des Schwerverkehrs von und nach der Südschweiz geprüft. Dies mit dem Ziel, die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit dieses Landesteils zu sichern.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, in absehbarer Zeit im Bereich des Landverkehrsabkommens Nachverhandlungen mit der EU zu führen. Dringliche Forderungen an die EU sind die Einführung einer Maut für den Schwerverkehr und gleichzeitig die Neuformulierung der Nicht-Diskriminierungsbestimmungen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Landverkehr. Nachverhandlungen mit der EU</value></text></texts><title>Landverkehr. Nachverhandlungen mit der EU</title></affair>