﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023115</id><updated>2024-04-10T10:51:35Z</updated><additionalIndexing>48;junger Mensch;Zweiradfahrzeug;Führerschein;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18030105</key><name>Zweiradfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010204</key><name>junger Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020401</key><name>Führerschein</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020302</key><name>Verkehrsunfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-08-21T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2545</code><gender>m</gender><id>523</id><name>Zäch Guido</name><officialDenomination>Zäch</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2389</code><gender>m</gender><id>325</id><name>Guisan Yves</name><officialDenomination>Guisan</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2484</code><gender>m</gender><id>460</id><name>Dunant Jean Henri</name><officialDenomination>Dunant</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>Evangelische und Unabhängige Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3115</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Junge Lenker bis 16 Jahre dürfen heute mit Velo oder Mofa unterwegs sein, von 16 bis 18 Jahren  können Motorfahrzeuge bis 50 cm3 (Roller) mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h gefahren werden. Gemäss dem Vorschlag des Astra sollen schnelle Motorräder bis 125 cm3 und 11 kW Leistung ab 2003 bereits  ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. Die 125er werden die 50er verdrängen, die "Rollerbranche" muss nach neuen Absatzmöglichkeiten suchen. Eine Freigabe der 50er ab 14 Jahren wird den Verkauf ankurbeln, entsprechend wird der Druck auf den Bundesrat zunehmen, das Lenken von 50 cm3-Motorfahrzeugen bereits ab 14 Jahren zuzulassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun nimmt jedoch die Zahl der mit Kleinmotorfahrrädern verunfallten Jugendlichen (heute 16 bis 18 Jahre) bei gestiegenem Fahrzeugbestand seit 1996 jedes Jahr rasant zu; seit 1992 hat sich die Zahl der Unfälle fast verzwölffacht. Dies hat nicht zuletzt damit zu tun, dass gemäss Schätzungen von Fachleuten rund 95 Prozent der 50er frisiert sind und damit weit höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als die vorgeschriebenen 45 km/h. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Hauptursachen für die Unfälle sind denn auch überhöhte Geschwindigkeit, die fehlende Fahrerfahrung sowie eine hohe Risikobereitschaft der jugendlichen Lenker und Lenkerinnen festzustellen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Rutter &amp;amp; Quine (1996) ist das Risiko eines schweren oder tödlichen Unfalls für jugendliche Motorradfahrer etwa 5-mal höher als für Fahrer zwischen 40 und 50 Jahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Jugendliche haben eine schnelle Wahrnehmung und Informationsverarbeitung. Dies verleitet sie im Verkehr zur Unterschätzung von Risikos. Die sozialen Verhaltensweisen (wie z. B. Bereitschaft zur Wahrnehmung von Verantwortung) sind bei 14-Jährigen noch mehr als bei 16-Jährigen in den meisten Fällen nicht nur noch nicht ausgebildet, sondern auf Konfrontation ausgerichtet: Das Brechen von Verkehrsregeln wird als Brechen von einschränkenden Konventionen verstanden. Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Polizei und Jugendlichen wird noch mehr als heute zum Volkssport.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Möglichkeiten der Prävention von Unfällen ist aus den oben dargestellten Gründen beschränkt. Klassische Mittel wie bessere Ausbildung oder Optimierung der Fahrzeugtechnik greifen kaum. Prävention muss deshalb bei einer restriktiven Zulassung und der Reduktion der Geschwindigkeit ansetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Durch eine Senkung des Mindestalters würde die Exposition um zwei Jahre gesteigert, was zweifellos zu mehr Unfällen führt. Da das Führen eines Autos erst ab 18 Jahren erlaubt ist, werden Jugendliche, die ab 14 Jahren ans Motorradfahren gewöhnt werden, diese besonders gefährliche Art der motorisierten Fortbewegung (7- bis 8-mal höhere Gefahr eines tödlichen Unfalls als beim Autofahren) auch nach dem 18. Altersjahr vermehrt beibehalten, was wiederum zu mehr Exposition und Unfällen führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Herabsetzung des Mindestalters würde auch den Bestrebungen entgegenlaufen, Kinder und Jugendliche an einen vernünftigen und zurückhaltenden Umgang mit Motorfahrzeugen zu gewöhnen und sie zu einem vermehrten Gebrauch der eigenen Füsse, des Fahrrades und der öffentlichen Verkehrsmittel zu motivieren. 14-Jährige besuchen noch Volksschulen, in denen vielerorts klare Weisungen bestehen, dass die Schüler nicht motorisiert zur Schule kommen dürfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit und Wohnlichkeit in den Wohnquartieren müssten Rückschläge erleiden: Mehr Unfälle, Lärm, Abgase und verstellte Trottoirs wären unweigerlich die Folgen eines "Rollerbooms" ab 14 Jahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem wären auch strafrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Unser Strafrecht unterscheidet bewusst zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Jugendliche bis zum 18. Altersjahr unterstehen dem Jugendstrafrecht. Bezüglich der Erziehungsmassnahmen für Kinder und Jugendliche gelten Artikel 84ff. und Artikel 91ff. StGB. Danach stehen erzieherische und therapeutische Massnahmen im Vordergrund, und erst wenn diese versagt haben, kann eine Bestrafung in Erwägung gezogen werden. Bedenklich muss auch stimmen, dass zwar 50er-Motorräder ab dem 14. Altersjahr freigegeben werden könnten, das Ordnungsbussengesetz (OBG) jedoch erst Geldstrafen ab dem 15. Lebensjahr erlaubt. Somit stellt sich dabei auch die Frage, ob die Eltern oder gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen ab 14 bis 18 Jahren überhaupt willens und in der Lage wären, für das motorisierte Tun ihrer Sprösslinge die vollumfängliche Verantwortung in jeder Hinsicht zu übernehmen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 3. Juli 2002 eine Teilrevision der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) beschlossen. Er hat dabei aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens darauf verzichtet, das Mindestalter zum Führen von Kleinmotorrädern bis 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf 14 Jahre zu senken.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, die Alterslimite für das Führen von Kleinmotorrädern bis 50 cm3 und 45 km/h auf 16 Jahren zu belassen und nicht auf 14 Jahre zu senken.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Führen von Kleinmotorrädern. Alterslimite</value></text></texts><title>Führen von Kleinmotorrädern. Alterslimite</title></affair>