﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023130</id><updated>2024-04-10T14:44:23Z</updated><additionalIndexing>52;2846;Brache;Industriezone;städtebauliches Problem;Umweltrecht;Bodenschutz;Bodenverseuchung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2525</code><gender>f</gender><id>502</id><name>Riklin Kathy</name><officialDenomination>Riklin Kathy</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1401020305</key><name>Brache</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010204010101</key><name>Industriezone</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020415</key><name>städtebauliches Problem</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020301</key><name>Bodenverseuchung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010309</key><name>Umweltrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1401020304</key><name>Bodenschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-04T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-03-19T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-06-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-21T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2525</code><gender>f</gender><id>502</id><name>Riklin Kathy</name><officialDenomination>Riklin Kathy</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3130</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Revitalisierung von Industriebrachen ist eines der zentralen raumplanerischen und städtebaulichen Anliegen. Die Erfahrung zeigt, dass übermässige Kosten der belasteten Standorte und namentlich für die von Nachnutzern/Käufern in der Regel verlangte Sanierung von belasteten Standorten (es geht in der Regel nicht um eigentliche "Altlasten") die Chancen von ehemaligen Industriestandorten (inklusive von SBB-Arealen und dergleichen) im Wettbewerb mit Bauzonen "auf der grünen Wiese" beeinträchtigen. Die grössten Kosten bei Umnutzungen von Industriebrachen sind nicht die Altlasten-Sanierungskosten, sondern die baubedingten Entsorgungskosten von grösstenteils nur schwach schadstoffbelastetem Material. Das Verwertungsgebot führt bei der Wahl des Entsorgungsweges oft zu einer erheblichen Kostensteigerung. Die Ökobilanz und die Verhältnismässigkeit sollten daher auch bei der Entsorgung besser berücksichtigt werden können. Aufgrund der Erfahrungswerte dürfte wohl ein gewisser Spielraum für eine Anpassung von Aushub- und Bauabfall-Richtwerten ohne eine relevante Vergrösserung der Umwelt- und Grundwassergefährdung vorhanden sein. Damit würde überdies Deponieraum geschont und die Umweltbelastung durch Baumaschinen und Lastwagen reduziert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Attraktivität der Neunutzung solcher, in der Regel zentral gelegener Standorte würde zusätzlich gefördert, weil vermehrt Areale mit blossen Bagatellbelastungen ausserhalb des Katasters der belasteten Standorte bleiben könnten. Dies ist vor allem für die Konkurrenz mit bisher unüberbauten Grundstücken wünschenswert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Siedlungsentwicklung nach innen anstelle des Siedlungswachstums in die Fläche ist eines der zentralen Anliegen einer nachhaltigen Raumentwicklung. Mit der Siedlungsentwicklung nach innen wird der Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt, damit werden hohe Infrastrukturkosten für den Bau und den längerfristigen Werterhalt der Infrastruktur vermindert. Urbane Qualität, ein immer wichtiger werdender Faktor im Standortwettbewerb, setzt Dichte voraus. So ist eine kostengünstige Organisation des öffentlichen Verkehrs nur mit einer angemessenen Verdichtung der Besiedlung möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im bereits weitgehend überbauten Siedlungsgebiet liegen, namentlich in Form von ungenutzten oder schlecht genutzten Industriebrachen, hohe Nutzungsreserven. Es macht keinen Sinn, die "grüne Wiese" zu überbauen und gleichzeitig Brachflächen im gut erschlossenen Siedlungsgebiet ungenutzt zu belassen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) und das Bundesamt für Raumplanung (ARE) prüfen zurzeit zusammen mit den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, wie mit raumplanerischen Instrumenten und ökonomischen Anreizen eine raschere Umnutzung von Industriebrachen gefördert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Massgebend für einen Eintrag in den Kataster ist gemäss Umweltschutzgesetz, ob der Standort mit Abfällen belastet ist. Eine Beprobung des Untergrunds im Hinblick auf einen Eintrag in den Kataster und damit die Anwendung von irgendwelchen Beurteilungswerten ist in der Regel nicht erforderlich. Erst wenn Material aus dem Untergrund ausgehoben wird, muss aufgrund der Richtwerte der Aushubrichtlinie entschieden werden, ob das Material uneingeschränkt verwertet werden darf (z. B. zur Rekultivierung von Kiesgruben) oder ob bloss eine eingeschränkte Verwertung, die Deponierung oder eine Behandlung zugelassen ist. Bei den Werten der Aushub- und Bauabfallrichtlinien handelt es sich nicht um Grenz-, sondern um Richtwerte. Die Kantone als Vollzugsbehörden haben somit durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, um im Einzelfall eine sinnvolle Lösung festzulegen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Erstellung der Kataster der belasteten Standorte durch die Kantone wird vielen Grundeigentümern oft erst bewusst, dass ihr Grundstück mit Abfällen belastet ist. Auch wenn diese Standorte nicht in den Kataster eingetragen würden, müsste der Aushub bei einem Bauvorhaben umweltgerecht entsorgt werden. Es ist also nicht der Katastereintrag, welcher die Kosten und damit einen gewissen Minderwert des Grundstücks verursacht, sondern die oft seit Jahrzehnten vorhandene Belastung, welche bei Tiefbauten umweltgerecht entsorgt werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Altlastenverordnung vorgeschriebene Pflicht, die Inhaber von Standorten vor einem Eintrag zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sowie die mit den Buwal-Richtlinien im Bereich der Altlasten angestrebte Harmonisierung des Vollzuges sollen zusätzlich Unsicherheiten abbauen helfen. Die Erfahrungen haben schliesslich gezeigt, dass dank dem frühzeitigen Wissen um Belastungen auf Industriebrachen die Umnutzung gezielt geplant und die Entsorgungskosten damit erheblich verringert werden können. Der Bundesrat will sich deshalb dafür einsetzen, dass die Kataster der Kantone und des Bundes möglichst rasch und zuverlässig erstellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In der Schweiz fallen alljährlich grosse Mengen an unverschmutztem Aushubmaterial an. Obwohl dieses ohne Einschränkungen, z. B. zum Auffüllen von Kiesgruben, überall verwertet werden kann, bestehen Überschüsse an sauberem Material. Eine erleichterte Verwertung des verschmutzten Aushubs könnte somit nur zulasten der sauberen Fraktionen erfolgen. Zudem ist es aus ökologischer Sicht wenig sinnvoll, verschmutztes Material auf bisher saubere Standorte zu verteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bestehenden Regelungen sehen für die Entsorgung von schwach verschmutztem Aushub drei Verwertungsmöglichkeiten vor:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- als Rohstoffersatz für die Herstellung von Zement oder Ziegeln;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- im Rahmen einer Altlastensanierung, z. B. nach einer Behandlung zum Auffüllen vor Ort;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- im Strassenbau gemäss Aushubrichtlinie des Bundes. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank den Anstrengungen der Baubranche und der Behörden wird in vielen Kantonen bereits ein hoher Anteil des Aushubs verwertet. Eine gezielte Planung der Tiefbauprojekte erlaubt zudem, die Mengen an verschmutztem Aushub deutlich zu reduzieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Laut Altlastenverordnung wird ein Standort aus dem Kataster gelöscht, wenn die umweltgefährdenden Stoffe beseitigt worden sind. Falls vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen ausgehen, ist eine Dekontamination aus Umweltschutzgründen aber nicht nötig. Der Bundesrat ist denn auch der Auffassung, dass es ökologisch wie ökonomisch unsinnig ist, einen Standort nur deshalb zu dekontaminieren, um eine Löschung aus dem Kataster zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Revitalisierung von räumlich gut gelegenen Industriebrachen im Siedlungsgebiet wird für Investoren dann interessant, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist. Dazu muss der Wert der Grundstücke und der dazugehörigen Bauten und Anlagen über den Gesamtkosten für Sanierung, Aushubentsorgung, Gebäuderückbau und Erschliessung liegen. Zudem muss das Risiko für unerwartete zusätzliche Kosten gering sein. Anreize zur Revitalisierung sind partnerschaftliche Planungen von privaten Investoren und öffentlicher Hand. Eine Wertsteigerung betroffener Grundstücke lässt sich beispielsweise durch nutzungsplanerische Massnahmen der Gemeinden (bauliche Verdichtung, Nutzungsmischung, Einbindung in die ÖV-Erschliessung etc.) erreichen. Altlasten- und Abfallkosten lassen sich in vielen Fällen reduzieren, indem neue Nutzungen auf die Belastungsverhältnisse optimiert und damit der Aushub und Bauabbruch auf das Notwendige reduziert werden. Das Risiko schliesslich lässt sich durch frühzeitige Erkundung des Industrieareals und sorgfältige Planung in den meisten Fällen kontrollieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Eine Anpassung der einschlägigen Verordnungen und Richtlinien ist nicht notwendig, da die Richtlinie des Bundes über die Erstellung des Katasters der belasteten Standorte bereits für eine Vielzahl von Branchen Kriterien auflistet, aufgrund derer Standorte mit Bagatellbelastungen gar nicht erst in den Kataster aufgenommen werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bund prüft zurzeit mit Vertretern der Wirtschaft, der Kantone und der Wissenschaft zahlreiche Möglichkeiten zur besseren Koordination zwischen Raumplanung, Umweltschutz und Bauplanung, wie z. B. die Abstimmung von Nutzungsplanungs- und Bauprojektierungsprozessen auf die belastungsspezifischen Nutzungsmöglichkeiten, schlankere Verfahrensabläufe und frühzeitige Kooperation zwischen den Beteiligten, flexiblere Nutzungskonzepte, Ausschöpfen der Möglichkeiten für Fremdfinanzierung (z. B. Altlastenfonds des Bundes, Mehrwertabschöpfung) und Steuererleichterungen als Innovationsanreiz oder kostengünstigere Sanierungsverfahren. Der Bundesrat erachtet es schliesslich als nützlich, eine Bestandesaufnahme der Industriebrachen und anderer unternutzter Flächen für die ganze Schweiz zu erstellen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat ist zwar stets darauf bedacht, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip beim Erlass von Verordnungen oder Richtlinien gebührend berücksichtigt wird. Dies wird nicht zuletzt gewährleistet durch die enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsbranchen bei der Erarbeitung und Vernehmlassung von Vorlagen wie dies auch im Altlasten- und Abfallbereich üblich ist. Der Bundesrat hat aber nur beschränkte Möglichkeiten, in diesem Sinne auf den Vollzug der Bundesvorschriften durch die Kantone einzuwirken (UVP, Altlastenfonds, Information). In der Praxis zeigt sich zudem, dass Inhaber von belasteten Standorten die vorhandenen Möglichkeiten für verhältnismässige Lösungen oft nur ungenügend kennen. Der Bundesrat wird deshalb das Buwal und das ARE anweisen, die diesbezüglichen Informationen für Inhaber von Brachflächen deutlich zu verbessern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die Auffassung, dass die Revitalisierung von Industriebrachen aus raumplanerischen und städtebaulichen Gründen weiterhin und zusätzlich gefördert werden sollte? Was geschieht in dieser Richtung konkret?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Einführung der Altlastenkataster hat zu einer grossen Verunsicherung der Grundstückbesitzer und der potenziellen Bauherren geführt. Die für Bauabfälle und Aushubmaterial festgesetzten Richtwerte des Bundes werden häufig als Grenzwerte angesehen. Welche Erfahrungen konnten mit den Katastern der belasteten Standorte auf Industriebrachen gemacht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Möglichkeiten bestehen für die Bauherrschaft, die teuren und ökologisch wenig sinnvollen Ablagerungen in Deponien bei nicht schwach belastetem Bodenmaterial zu vermeiden? Ist der Bundesrat der Meinung, dass das gesamte Areal dekontaminiert werden muss, um den Standort aus dem Kataster zu befreien?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Möglichkeiten sieht er, dass Industriebrachen vermehrt konkurrenzfähig werden und nicht durch hohe potenzielle Altlasten- bzw. Abfallkosten belastet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien so anzupassen, dass Bagatellbelastungen nicht mehr zum Verbleiben des Areals im Kataster der belasteten Standorte führen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er bereit, die Koordination zwischen Raumplanung und Umweltschutz bei belasteten Arealen dahin gehend zu ändern, dass die Verfahren verkürzt und die Bedingungen verbessert werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist er bereit, dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass bei der Anwendung der Verordnungen und Richtlinien des Buwal - im Sinne einer gesamtheitlichen Güterabwägung - das Verhältnismässigkeitsprinzip in allen Kantonen zur Anwendung gebracht wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Massnahmen zur Revitalisierung von Industriebrachen</value></text></texts><title>Massnahmen zur Revitalisierung von Industriebrachen</title></affair>