﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023152</id><updated>2024-04-10T09:06:45Z</updated><additionalIndexing>24;Staatssteuer;Kanton;Finanzausgleich;Steuerbelastung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080202</key><name>Finanzausgleich</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070308</key><name>Steuerbelastung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070210</key><name>Staatssteuer</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080701020108</key><name>Kanton</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-09T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2002-05-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2171</code><gender>m</gender><id>210</id><name>Spielmann Jean</name><officialDenomination>Spielmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3152</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gegenwärtig wird der Index der Finanzkraft der Kantone nach den folgenden vier Kriterien berechnet: Volkseinkommen, Steuerbelastung, Steuerkraft und Berggebiet. Dabei geht die Steuerbelastung zweimal in die Berechnung des Indexes ein, nämlich erstens als eigene Masszahl und zweitens bei der Berechnung der Steuerkraft. Bei der Steuerbelastung resultiert für einen Kanton mit unterdurchschnittlicher Steuerbelastung bei der Berechnung der Finanzkraft ein über dem Landesmittel liegender Wert. Beim Kriterium Steuerkraft werden die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden durch die jeweiligen Indices der Steuerbelastung geteilt. Dadurch erhält man für jeden Kanton die Steuereinnahmen, die der Kanton erzielen würde, wenn die Steuerbelastung dem Landesmittel entsprechen würde. Die Steuerbelastung spielt also, wie im Bundesgesetz über den Finanzausgleich festgelegt, bei der Berechnung der Finanzkraft der Kantone eine wichtige Rolle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein System des Finanzausgleiches zu schaffen, dass allein auf dem Index der Steuerbelastung beruht, steht nicht zur Diskussion. Erstens stützt sich der Index auf die Gesetzesbestimmungen (Steuertarife, Abzüge usw.) in den Kantonen und Gemeinden ab. Abweichungen, welche auf die effektive Anwendung der Steuergesetze zurückzuführen sind, können nicht berücksichtigt werden. Zweitens kann eine hohe Steuerbelastung auch Folge eines grösseren Angebotes an öffentlichen Leistungen sein. Drittens widerspiegelt der Index der Steuerbelastung nicht zwangsläufig alle obligatorischen Abgaben in den Kantonen, was den Vergleich zwischen den Kantonen beeinträchtigen kann. So kann es sein, dass für die Finanzierung der gleichen Leistungen der Kanton A hauptsächlich auf die Steuereinnahmen zurückgreift, während der Kanton B in einem stärkeren Ausmass Gebühren und Abgaben verlangt, die bei der Berechnung der Steuerbelastung nicht berücksichtigt werden. Schliesslich könnte ein vorwiegend auf die Steuerbelastung abstellendes System die Kantone dazu verleiten, weniger auf eine sparsame und wirksame Budgetpolitik zu achten oder gar ihre Steuerpolitik auf den Mechanismus des Finanzausgleiches auszurichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wurde die Frage nach dem Berechnungsschlüssel, nach dem die Finanzkraft der Kantone bemessen werden soll, detailliert geprüft. Die Fachleute sind zum Schluss gekommen, dass die Steuerbelastung u. a. aus den oben erwähnten Gründen nicht zur Berechnung der Finanzkraft beigezogen werden sollte. Deshalb sieht der Reformentwurf vor, dass das Ressourcenpotenzial der Kantone in Zukunft aufgrund der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage der Kantone festgelegt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich teilt der Bundesrat die Auffassung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und der Konferenz der Kantonsregierungen, wonach das heutige System des Finanzausgleiches vor der vorgeschlagenen Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen nicht mehr grundlegend verändert werden soll.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Mechanismen des interkantonalen Finanzausgleiches müssen so ausgestaltet sein, dass die finanzschwachen Kantone in ihrer finanziellen Autonomie gestärkt werden und sie somit die öffentlichen Aufgaben erfüllen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umverteilung der Ressourcen von den finanzstarken zu den finanzschwachen Kantonen soll die Steuerunterschiede unter den Kantonen bis zu einem gewissen Grad wettmachen, ohne aber die kantonale Steuerhoheit zu beschneiden oder den Steuerwettbewerb zu beseitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Beiträge der einzelnen Kantone an den Ausgleichsfonds berechnen sich aufgrund des Finanzkraftindexes, der namentlich die Steuerlast in den einzelnen Kantonen berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wird zudem ein Steuerlastindex erstellt, der die Steuerlast in den Kantonen aufzeigt. Dieser Index zeigt, dass die Steuerlast in zwei der sieben Kantone, die den Ausgleichsfonds speisen müssen, nämlich in Basel-Stadt und in Genf, über dem Landesmittel liegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist nur logisch, dass die Kantone, die ihre Einwohnerinnen und Einwohner unterdurchschnittlich besteuern, keine Ausgleichszahlungen erhalten von den Kantonen, deren Steuerpflichtige mehr aufwenden müssen als der Landesdurchschnitt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat, einen interkantonalen Finanzausgleich sicherzustellen, der es nicht zulässt, dass Kantone mit einer unterdurchschnittlichen Steuerlast Ausgleichszahlungen erhalten von Kantonen mit einer überdurchschnittlichen Steuerlast.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Interkantonaler Finanzausgleich</value></text></texts><title>Interkantonaler Finanzausgleich</title></affair>