﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023171</id><updated>2025-06-25T01:52:28Z</updated><additionalIndexing>15;touristische Infrastruktur;Wintersport;Berggebiet;Schienenverkehr;regionale Beihilfe;Investitionsbeihilfe;sektorale Beihilfe;Alpen;Tourismus</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-03-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4612</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01010103</key><name>Tourismus</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010301</key><name>touristische Infrastruktur</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K180302</key><name>Schienenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030102</key><name>Berggebiet</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010109</key><name>sektorale Beihilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101010207</key><name>Wintersport</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010106</key><name>Investitionsbeihilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0603010201</key><name>Alpen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704010108</key><name>regionale Beihilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-06-12T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-05-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-03-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-06-12T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2006-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2557</code><gender>m</gender><id>537</id><name>Escher Rolf</name><officialDenomination>Escher Rolf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2434</code><gender>m</gender><id>375</id><name>Paupe Pierre</name><officialDenomination>Paupe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2286</code><gender>m</gender><id>72</id><name>Epiney Simon</name><officialDenomination>Epiney</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3171</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In gewissen Alpenregionen gibt es keine vernünftige Alternative zum Tourismus; die Versuche, in diesen Regionen eine nachhaltige wirtschaftliche Diversifizierung zu ermöglichen, sind gescheitert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Sektor der Bergbahnen zählt zu den wichtigsten Arbeitsmärkten, denn er beschäftigt 11 000 Personen und umfasst 670 Unternehmen. Doch der Gesamtumsatz stagniert bei 800 Millionen Franken, und nur jedes vierte Unternehmen ist konkurrenzfähig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Gründe für diese Malaise sind bekannt: Zunahme der Baukosten, weniger Skitouristen, ausländische Konkurrenz, starker Schweizerfranken, ungenügende Vermarktung, Erderwärmung, exotische Ferien, langwierige und teure Verfahren usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Situation der Bergbahnen wiederspiegelt die Lage des schweizerischen Tourismus allgemein: Die Schweiz als Gastgeberland ist von Platz 5 auf Platz 22 gerutscht, die Zahl der Übernachtungen ist von 78 auf 69 Millionen pro Jahr zurückgegangen. Die Ausgaben ausländischer Touristen in der Schweiz belaufen sich auf beinahe 17 Milliarden Franken, was ungefähr 10 Prozent der Exporte ausmacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bergbahnunternehmen haben nun ein Restrukturierungsprogramm in Angriff genommen. Auf interner Ebene bedeutet dies, dass zukünftig Betriebskosten besser kontrolliert werden, die Branche professionalisiert wird und eine gezieltere Vermarktung stattfindet. Auf externer Ebene werden die verschiedenen Unternehmen vermehrt untereinander und mit den anderen Akteuren des Sektors, wie z. B. Geschäftsleuten, zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Produkt zu verkaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie in der Landwirtschaft und der Industrie muss auch diese Reform vom Staat mit unterstützenden Massnahmen begleitet werden. Ohne das Kräftespiel des freien Marktes aufzuheben, sollte der Bund sein Engagement in einem Sektor verstärken, der dabei ist zu verkümmern und nicht mehr in der Lage ist, von sich aus seine Infrastrukturen zu erneuern. Private scheuen davor zurück, ihr Vermögen in eine Branche zu investieren, die keine Aussichten auf Rendite bietet. Die Banken zeigen entweder kein Interesse für den Sektor oder stellen unhaltbare Bedingungen, was die Zinssätze und die Amortisierung oder Rückzahlung von Krediten betrifft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es geht nicht darum, Unternehmen ohne Zukunftsaussichten künstlich am Leben zu erhalten oder den Wettbewerb zu verzerren. Die Idee ist vielmehr die, laufende Restrukturierungen mit begleitenden Massnahmen zu unterstützen und mit einer Beihilfe anzuspornen, die an Bedingungen, Auflagen und Einschränkungen geknüpft ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Wirksamkeit des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete soll dadurch verstärkt werden, dass der Bund aufgefordert wird, als Koordinator aufzutreten und die Bergbahnunternehmen und Investoren in ihrem Willen, gemeinsam zum Erfolg zu kommen, anzuspornen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Engagement des Bundes könnte insbesondere geknüpft sein an Bedingungen wie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Eröffnung von Ertragsaussichten, das Abhängigsein vom Wintertourismus, die Zusammenlegung von Unternehmen, die Zusammenarbeit mit einem Reiseunternehmen, die Entwicklung von Pauschalangeboten, die Beteiligung an einem nationalen Fonds für die Erneuerung von Infrastrukturanlagen, die Einsetzung einer professionellen Geschäftsleitung usw.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit wir keine weiteren schmerzlichen Erfahrungen machen müssen und vorprogrammierte Debakel verhindert werden können, wird der Bund ersucht, im Einvernehmen mit der Branche als treibende Kraft aufzutreten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass in verschiedenen Regionen des Berggebietes neben dem Tourismus wenige Entwicklungsalternativen bestehen und der Sektor der touristischen Transportanlagen in diesen Gebieten ein wichtiger Anbieter von Arbeitsplätzen ist und einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung liefert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund werden bereits seit 1975 Projekte zur Erneuerung, Sanierung oder zum Ausbau von touristische Transport- und Zubringeranlagen durch Investitionshilfe unterstützt. In 16 Kantonen wurden 270 Bergbahnvorhaben mit Investitionshilfedarlehen im Betrag von über 150 Millionen Franken gefördert und dadurch Gesamtinvestitionen von mehr als 1 Milliarde Franken ermöglicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Investitionshilfedarlehen werden nach dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG; SR 901.1) in Form eines Pauschalbeitrages gewährt und sind im Hinblick auf die Verstärkung der Anreizmechanismen nach oben grundsätzlich nicht limitiert. Dadurch besteht bereits heute grundsätzlich die Möglichkeit, die touristischen Transportanlagen mit höheren Investitionshilfedarlehen zu fördern. Die Kantone entscheiden darüber, in welchem Ausmass sie die ihnen vom Bund für vier Jahre zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung von Vorhaben aus dem Bereich der touristischen Transportanlagen einsetzen wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht nur im Bereich der touristischen Transportanlagen die Beschaffung von ausreichendem Eigenkapital immer schwieriger wird. Er ist daher bereit zu prüfen, inwieweit das bisher an zinslose Investitionshilfedarlehen geknüpfte Dividendenverbot gelockert werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Investitionshilfedarlehen werden aus dem Investitionshilfefonds finanziert, der durch jährliche Bundeseinlagen und durch die jährlichen Darlehensrückzahlungen im Ausmass von rund 70 Millionen Franken gespiesen wird. Darlehensverluste gehen vollumfänglich zulasten dieses Fonds und verringern damit die Mittel, welche für die Finanzierung neuer Darlehen zu Verfügung stehen. Aus diesem Grund sieht das IHG in Artikel 12 Absatz 1 vor, dass die Kantone dafür sorgen, dass die Investitionshilfedarlehen ausreichend mit Sicherheiten abgedeckt sind. Diese gesetzliche Bestimmung lässt aber offen, was unter "ausreichende Sicherheiten" zu verstehen ist. Diese können in Form von Gemeindegarantien, vor- oder nachrangigen Hypotheken, Zessionen, usw. geleistet werden. Es liegt somit im Ermessen der Kantone, darüber zu entscheiden, mit welcher Art Garantie die Rückzahlung des Investitionshilfedarlehens im konkreten Fall sichergestellt werden soll. Da das Verlustrisiko bei touristischen Transportanlagen erfahrungsgemäss sehr hoch ist und die Kantone gemäss IHG für die Verluste des Bundes mithaften, besteht bei vielen Kantonen die Tendenz, entsprechend gute Sicherheiten, d. h. Gemeindegarantien zu verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach dem revidierten IHG ist der Vollzug der Investitionshilfe Sache der Kantone (Art. 22 Abs. 1). Es liegt also im Kompetenzbereich der Kantone, für einen einfachen und raschen Vollzug des IHG zu sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Änderung des geltenden IHG ist für die Regelung der in Ziffer 2 der Motion aufgezählten Anliegen nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vorschläge in den Ziffern 3 und 4 betreffen nicht nur das IHG, sondern die Tourismus- und die Regionalpolitik als Ganzes. Im Rahmen der geplanten Botschaft über die Tourismusförderung des Bundes und der gegenwärtig laufenden Arbeiten zur Neuausrichtung der Regionalpolitik werden auch neue Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzierungsmodelle im Sinne dieser Anregungen geprüft werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen der laufenden Studie zur Tourismusförderung folgende Schritte zu unternehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. eine Änderung des Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete vorzuschlagen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. bei der Änderung insbesondere die folgenden Punkte vorzusehen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.1 die Erhöhung zinsloser Darlehen für die Erneuerung von Basisinfrastrukturen, die die Skifahrerinnen und -fahrer vom Ferienort ins Skigebiet befördern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.2 die Möglichkeit, eine Dividende von bis zu 3 Prozent auszuschütten, um das Interesse der Privatinvestoren zu gewinnen; die zinslosen Darlehen sollen dabei nicht tangiert werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.3 Verzicht auf die Gemeindegarantie für nachrangige Darlehen für Gebäude und Anlagen der Unternehmen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.4 Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. weitere mögliche Unterstützungsmassnahmen für die Erneuerung von Infrastrukturanlagen in Betracht zu ziehen, nach dem Modell des Hotelkredites,  des öffentlichen Regionalverkehrs oder der Beiträge für Landwirtschaftsbetriebe;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Finanzierungsmodelle vorzuschlagen, an denen sich auch der Bund beteiligen könnte (z. B. einen nationalen Fonds für die Erneuerung von Infrastrukturanlagen, eine strategische Holding für Finanzierung und Management, eine Struktur ähnlich derjenigen, die die Regiebetriebe des  Bundes abgelöst hat).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Begleitmassnahmen für Bergbahnen</value></text></texts><title>Begleitmassnahmen für Bergbahnen</title></affair>