﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023179</id><updated>2025-06-25T01:55:12Z</updated><additionalIndexing>08;Wirtschaftssanktion;militärische Zusammenarbeit;Nachrichtendienst;Gute Dienste;Israel;Entwicklungszusammenarbeit;Krieg;Palästina-Frage;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-04-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4613</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K040102010301</key><name>Palästina-Frage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03030108</key><name>Israel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010202</key><name>Krieg</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010503</key><name>Wirtschaftssanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100108</key><name>Gute Dienste</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010210</key><name>militärische Zusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402031401</key><name>Nachrichtendienst</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K100104</key><name>Entwicklungszusammenarbeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-04T00:00:00Z</date><text>Die Punkte 1, 2 und 3 des Postulates werden abgelehnt; die Punkte 4 und 5 werden überwiesen.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-07-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 bis 3 des Postulats abzulehnen; er ist aber bereit, die Punkte 4 und 5 des Postulats entgegenzunehmen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-04-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-10-04T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2004-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 bis 3 des Postulats abzulehnen; er ist aber bereit, die Punkte 4 und 5 des Postulats entgegenzunehmen.</value></text></texts></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2076</code><gender>m</gender><id>326</id><name>Günter Paul</name><officialDenomination>Günter</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3179</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das VBS übt angesichts der Lage im Nahen Osten grosse Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Dazu gehört eine Reduktion und hierarchische Zurückstufung der Besuche von Militärpersonen. Ein vollständiger Verzicht auf solche Kontakte wäre ebenso wie die Sistierung laufender Rüstungsgeschäfte mit Israel den sicherheitspolitischen Interessen unseres Landes abträglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Derzeit laufen zwei grössere Beschaffungsvorhaben: Das Führungs- und Feuerleitsystem Intaff, welches für die Artillerie bestimmt ist, und Kanistermunition der Kaliber 120 und 155 Millimeter. Bei der Kanistermunition bestehen kaum Ausweichmöglichkeiten auf andere Lieferländer, weil ein spezielles Herstellungsverfahren angewandt wird; bei Intaff würde eine Sistierung zu Folge haben, dass das Gesamtsystem, von welchem der grösste Teil bereits beschafft ist, nicht in Betrieb genommen werden könnte. Zudem ist zu bedenken, dass Sistierungen bei beiden Geschäften gravierende und nachhaltige Auswirkungen auf Schweizer Unterlieferanten hätten, da ein wesentlicher Teil des Auftragsvolumens auf solche entfällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat indessen am 10. April 2002 beschlossen, in Bezug auf die Planung künftiger Rüstungsbeschaffungen die Möglichkeit von Einschränkungen zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur: Sie ist nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Teil der allgemeinen Rüstungsplanung, und insbesondere der Erarbeitung der jährlichen Rüstungsprogramme, und schliesst als wichtigste Kriterien die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und politische Rahmenbedingungen ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es besteht keine Forschungszusammenarbeit zwischen der Ruag und israelischen bzw. jordanischen Firmen. Hingegen bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen der Ruag und zwei israelischen Firmen über die Vermarktung des Aufklärungsdrohnensystems "Ranger" und der Kanistermunition für Artillerie sowie Zulieferverträge im Rahmen laufender Beschaffungen von Kanistermunition und dem integrierten Artilleriefeuerführungs- und Leitsystem Intaff durch die Schweizer Armee.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ruag hat ein 120-Millimeter-Prototypgeschütz für den Testeinbau in ältere Panzertypen an eine jordanische Firma geliefert; Serienaufträge sind aber bislang keine platziert worden. Obwohl keine Forschungszusammenarbeit der Ruag mit israelischen und/oder jordanischen Firmen besteht, lehnt der Bundesrat es ab, eine solche generell zu verbieten, da die Ruag sich in einem kommerziellen Umfeld zu behaupten hat und dafür Handlungsfreiheit benötigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beziehungen der schweizerischen Nachrichtendienste zu Partnerdiensten sind nicht nur aufgrund kurzfristiger Aspekte zu beurteilen, sondern ebenso sehr unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Aufrechterhaltung von Verbindungen im Hinblick auf zukünftige krisenhafte Entwicklungen, die zur Gefährdung schweizerischer Staatsbürger oder nationaler Interessen führen können. Sämtliche Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten werden vom Bundesrat jährlich einer Überprüfung unterzogen. Die Beziehungen zu einzelnen Diensten unterliegen aus Gründen des Quellenschutzes der Geheimhaltung und werden öffentlich nicht kommentiert. Der Bundesrat ist sich aber durchaus bewusst, dass situativ die gebotene Zurückhaltung zu wahren ist. Eine Einstellung jeder nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit Israel ist aber aus den erwähnten Gründen abzulehnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Der Bundesrat ist bereit, diese zwei Ziffern des Postulates entgegenzunehmen, da diese Anliegen grundsätzlich der humanitären Tradition der Schweiz entsprechen. Bezüglich Ziffer 4 ist es die stetige Politik der Schweiz, das IKRK in seiner Arbeit zu unterstützen. Betreffend Ziffer 5 ist festzuhalten, dass für ein ausserordentliches Hilfsprogramm für den Wiederaufbau auch die entsprechenden zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Hilfe der Schweiz zum Wiederaufbau, in Koordination mit anderen internationalen Akteuren, via internationale Organisationen (z. B. UNRWA) oder als bilaterale Unterstützung in den Bereichen "Aufbau staatlicher Strukturen, Planung und technische Unterstützung, Ausbildung " usw., wird von den zuständigen Stellen geprüft.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 bis 3 des Postulats abzulehnen; er ist aber bereit, die Punkte 4 und 5 des Postulats entgegenzunehmen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die SP-Fraktion begrüsst den Beschluss des Bundesrates, die Einhaltung des Kriegsmaterialexportgesetzes für den Nahen Osten und der Einhaltung des Freihandelsabkommens mit Israel unter die Lupe zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Fraktion fordert vom VBS äusserste Zurückhaltung in den militärischen Beziehungen zu Israel. Das VBS soll namentlich nichts unternehmen, was als Unterstützung der militärischen Aktionen interpretiert werden könnte; dazu gehört der Verzicht jeglicher gegenseitiger Besuche von Militärpersonen und das Einstellen weiterer Vorauszahlungen für Rüstungsgüter, bis der Friedensprozess wieder in Gang gekommen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das VBS bzw. der Bundesrat haben auch dafür zu sorgen, dass die im Besitze der Eidgenossenschaft befindliche Ruag jede Forschungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Rüstung mit Israel und Jordanien sofort einstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die SP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, den schweizerischen Nachrichtendienst anzuweisen, jede Kooperation im Geheimdienstbereich mit Israel und Palästina einzustellen. Die israelischen Geheimdienste sind bis auf Weiteres von der abschliessenden Liste der Nachrichtendienste zu streichen, mit welchen der schweizerische Nachrichtendienst zusammenarbeitet (so genannte befreundete Dienste).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die SP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, dem IKRK bei seinen Bemühungen um Hilfe für Verwundete und Besuche von Gefangenen jede mögliche politische und finanzielle Unterstützung zu gewähren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die SP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, zusammen mit der EU ein ausserordentliches Hilfsprogramm für den Wiederaufbau der Infrastruktur Palästinas und insbesondere einer funktionierenden palästinensischen Verwaltung zu planen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Die Schweiz und der Nahostkonflikt</value></text></texts><title>Die Schweiz und der Nahostkonflikt</title></affair>