{"id":20023224,"updated":"2024-04-10T08:07:56Z","additionalIndexing":"34;Randregion;Entlassung;Swisscom;Betriebseinstellung;Erhaltung von Arbeitsplätzen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":1},{"key":"L05K0703040201","name":"Betriebseinstellung","type":1},{"key":"L05K0702030308","name":"Erhaltung von Arbeitsplätzen","type":1},{"key":"L05K0702030103","name":"Entlassung","type":1},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1023141600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3224","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Swisscom hat am 17. Mai 2002 die Schliessung der nationalen Call-Centers in Thun, Luzern, Baden, Pruntrut und Freiburg sowie des internationalen Auskunftdienstes in Genf bekannt gegeben. Swisscom begründet die Standortkonzentration mit einem Rückgang der Nachfrage nach Auskunftleistungen und mit dem Bedarf nach einfacheren Strukturen. Die Anrufzahlen sind in den letzten vier Jahren um rund 30 Prozent gefallen, und es wird erwartet, dass sich der Nachfragerückgang wegen der zunehmenden Konkurrenz sowie neuer Instrumente wie Internet oder CD-Rom weiter fortsetzen wird.<\/p><p>Demgegenüber steht die Struktur der Auskunftsdienste, die noch aus der Zeit der alten PTT mit schweizweit 17 Telecom-Standorten stammt und bisher nicht an das gesunkene Anrufvolumen angepasst wurde. Während der letzten Jahre konnte der Umsatzrückgang mit Einsparungen bei den variablen Kosten teilweise aufgefangen werden. Swisscom sieht sich jedoch heute mit der Tatsache konfrontiert, dass zusätzlich auch Anpassungen im Bereich der Fixkosten vorzunehmen sind, was zu Standortschliessungen führt.<\/p><p>Die angegebenen 2,6 Millionen Franken sind jährliche Einsparungen aus der Standortreduktion. Weitere kostensenkende Massnahmen im Bereich variable Kosten und Automatisierungen des Dienstes sind vorgesehen, um das Bereichsergebnis auch langfristig zu sichern.<\/p><p>Swisscom ist bestrebt, die Schliessung der Call-Centers sozialverträglich umzusetzen. So soll es weder zu einer Reduktion der Arbeitsstellen noch zu Entlassungen kommen. Den allermeisten Mitarbeitenden der zu schliessenden Standorte wird ein Arbeitsplatz in einem anderen Call-Center angeboten. Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften ist Swisscom Ende Juni den betroffenen Angestellten weiter entgegengekommen. So werden die Standortschliessungen um acht Monate auf spätestens 31. August 2003 verschoben; Angestellte, die eine Stelle in einem anderen Call-Center annehmen, erhalten eine Pauschalabgeltung und eine Kompensationszahlung wegen der zusätzlichen Reisezeit. Ausserdem bietet Swisscom Massnahmen zur beruflichen Neuorientierung von Angestellten an, für die eine Arbeit in einem anderen Call-Center bedeutende persönliche und familiäre Auswirkungen hätte. Die betroffenen Angestellten erhalten zudem Unterstützung bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle sowie eine Kompensationszahlung im Falle einer Lohneinbusse.<\/p><p>2. Swisscom ist sich der Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Standortkantonen bewusst. Aus diesen Gründen pflegt sie den regelmässigen Kontakt mit den Kantonsbehörden und informiert diese über wichtige, die Öffentlichkeit betreffende Absichten und Entscheide. Swisscom hat bei ihrem Vorgehen auch die Auflagen der Börsenaufsicht zu berücksichtigen, welche den Zeitpunkt der Orientierung beeinflussen können.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Swisscom beim Vorliegen erheblicher Restrukturierungen die betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden so früh wie möglich orientieren soll. Er hat seine diesbezüglichen Erwartungen dem Unternehmen zur Kenntnis gebracht. Im Fall der Call-Center-Schliessung ist die Information leider wegen der länger als geplant dauernden Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erfolgt. Swisscom wird künftig in vergleichbaren Fällen für eine schnellere Kontaktaufnahme sorgen.<\/p><p>3. Bei der Entscheidfindung der zu schliessenden Standorte standen zwei Kriterien im Vordergrund: erstens die Berücksichtigung der Randregionen mit der Aufrechterhaltung der Standorte Sion, Neuchâtel, Chur, Rapperswil und Lugano, sowie zweitens die Sicherstellung von personalverträglichen Lösungen mit der Beibehaltung der Standorte Biel, Bern und Olten. Eine ausschliessliche Konzentration der Auskunftdienste auf Randregionen hätte unzumutbare Auswirkungen auf das Personal gehabt, da vielen Mitarbeitenden kein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden könnte. Aus diesem Grund hat sich Swisscom entschieden, die Standorte Biel, Bern und Olten aufrecht zu erhalten. Mit diesem Entscheid kann allen Mitarbeitenden des nationalen Auskunftdienstes grundsätzlich in einem anderen Call-Center ein Arbeitsplatz angeboten werden.<\/p><p>Bei der Schliessung des Call-Centers von Pruntrut wurde darauf geachtet, dass den Mitarbeitenden in Biel ein Arbeitsplatz offeriert werden kann. Aufgrund der Grösse des Call-Centers von Pruntrut ist eine Aufrechterhaltung bzw. ein Ausbau aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Zudem sind die Rekrutierungsmöglichkeiten von mehrsprachigem Personal eingeschränkt.<\/p><p>Den Mitarbeitenden von Thun kann in Bern ein Arbeitsplatz angeboten werden, ohne zusätzliche Ausbaukosten im bestehenden Call-Center. Im Übrigen beteiligt sich Swisscom erfolgreich zusammen mit Post, SBB, Bund und der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz am Projekt \"Schaffung neuer Arbeitsplätze in Randregionen\".<\/p><p>4. Die Gemeinden stehen bei der Ansiedlung von Unternehmen auf ihrem Gebiet in einem ständigen Standortwettbewerb. Das Offerieren von Vorzugsbedingungen für Unternehmen auf der Suche nach einem Betriebsstandort kann dabei ein wirksames Instrument sein. Der Standort des Call-Centers von Swisscom befindet sich an zentraler Lage in Pruntrut und wird nicht exklusiv durch die Swisscom genutzt. Eine Entschädigung der Behörden von Pruntrut ist daher bei einem Wegzug des Call-Centers nicht vorgesehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unter dem Vorwand eines verschärften Wettbewerbes, sinkender Umsatzzahlen und erhöhten Drucks auf die Gewinnmargen hat die Swisscom kürzlich die Schliessung von sechs Call-Centers angekündigt (Freiburg, Pruntrut, Baden, Luzern und Thun per Ende 2002, Genf per Ende 2003). Diese Massnahme wird die Versetzung von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Folge haben.<\/p><p>Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist diese Massnahme im Vergleich zu den erwarteten Einsparungen (2,6 Millionen Franken) nicht unverhältnismässig?<\/p><p>2. Die meisten der betroffenen Kantons- und Gemeindebehörden beklagen sich darüber, nicht einbezogen worden zu sein. Wie beurteilt der Bundesrat die Haltung der Swisscom in dieser Frage?<\/p><p>3. Mehrere der betroffenen Call-Centers (besonders Pruntrut und Thun) sind in Randregionen gelegen. Ist der Bundesrat angesichts dieser Tatsache nicht der Meinung, dass die Swisscom, sollte sie an ihrem Entscheid festhalten, als Ausgleich die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen finanzieren sollte?<\/p><p>4. Im Fall von Pruntrut hatten die Stadtbehörden der Swisscom Vorzugsbedingungen für die Ansiedlung ihres Call-Centers angeboten, namentlich in Bezug auf Parkplätze sowie Ausnahmen von den Bauvorschriften, die zur Verunstaltung des Stadtbildes geführt haben. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass im Falle einer endgültigen Schliessung dieses Call-Centers die Gemeinde Pruntrut entschädigt werden sollte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Swisscom. Schliessung von sechs Call-Centers"}],"title":"Swisscom. Schliessung von sechs Call-Centers"}