{"id":20023230,"updated":"2024-04-10T09:34:18Z","additionalIndexing":"28;Steuererhöhung;Schuldenbremse;politische Planung;wirtschaftliche Auswirkung;Mehrwertsteuer;Sozialversicherung;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L05K0807010501","name":"politische Planung","type":1},{"key":"L04K11070103","name":"Mehrwertsteuer","type":2},{"key":"L04K11070309","name":"Steuererhöhung","type":2},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":2},{"key":"L04K11080305","name":"Schuldenbremse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-08T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-08-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1023141600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1070838000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3230","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat richtet seine Strategie nach generellen Leitlinien, die auf der Leistungsseite das grundsätzliche Festhalten am heutigen System der sozialen Sicherheit, die gezielte Schliessung von Lücken, die Überprüfung überholter Leistungen und die Anpassung der Leistungen der Sozialversicherungen an die sich wandelnden Bedürfnisse umfassen. Mit seinen Reformvorschlägen zur AHV, IV und beruflichen Vorsorge unterstrich der Bundesrat, dass für ihn per saldo kein genereller Leistungsausbau im Sozialversicherungssystem zur Diskussion stehen kann, sondern im Gegenteil eine Konsolidierung der Leistungen im Zentrum der bundesrätlichen Politik stehen muss. Auf der Finanzierungsseite drängen sich Massnahmen auf, welche dazu beitragen sollen, dass die Sozialversicherungen auch in Zukunft finanziert werden können. Dabei steht eine Mischfinanzierung im Vordergrund, also eine Kombination verschiedener Finanzierungsquellen, wie etwa die Mehrwertsteuer und die Lohnbeiträge. Weiter zu erwähnen ist das Bestreben nach Harmonisierung und - im Rahmen der Kompetenzen des Bundes - nach einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung und Durchführung.<\/p><p>Der Bundesrat verfolgt die längerfristige Entwicklung des Sozialversicherungsbereichs mit grosser Sorgfalt. Er hat dem Parlament in koordinierter Vorgehensweise Vorlagen für die Revisionen der einzelnen Sozialversicherungszweige unterbreitet, die nun für die nächsten Jahre die Stossrichtung angeben. Zusätzlich wird der Bundesrat rechtzeitig in rund drei Jahren weitere Reformen im Bereich der Altersvorsorge zur Diskussion stellen, die im nächsten Jahrzehnt zu Änderungen bei den Leistungen und bei der Finanzierung führen können. Auch in der Krankenversicherung beabsichtigt der Bundesrat, längerfristige Reformschritte mit dem Ziel der nachhaltigen Kostendämpfung vorzubereiten.<\/p><p>Die Weichenstellungen für die künftigen Reformen sollen getrennt in drei Bereichen erfolgen, die nicht als kommunizierende Röhren betrachtet werden. Einsparungen an einem Ort (z. B. in der Krankenversicherung) können nicht für Mehraufwendungen in einem anderen Bereich (z. B. in der AHV) eingesetzt werden.<\/p><p>Im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHI-Vorsorge) hat der Bundesrat seine Reformvorschläge vorgelegt (11. AHV-Revision, 4. IV-Revision und 1. BVG-Revision), bei denen neben der Überprüfung überholter Leistungen und der gezielten Schliessung von Lücken auf der Leistungsseite der finanziellen Konsolidierung der Versicherungszweige eine hohe Priorität eingeräumt wird. Für die Zeit nach 2010 wird der Bundesrat seine Strategie in den nächsten Jahren - gestützt auf die neuesten Erkenntnisse - festlegen.<\/p><p>Die Stossrichtung der 12. AHV-Revision wird u. a. auch von den Ergebnissen des laufenden Forschungsprogrammes zur längerfristigen Zukunft der Altersvorsorge abhängen. Inwieweit im Rahmen der 12. AHV-Revision gezielte Einschränkungen und zusätzliche Finanzierungsquellen notwendig sein werden, kann aus heutiger Sicht noch nicht beantwortet werden.<\/p><p>In der Arbeitslosenversicherung hat die Bundesversammlung am 22. März 2002 die 3. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet, die eine Senkung der Beiträge bringt.<\/p><p>Die Krankenversicherung will der Bundesrat schrittweise reformieren. Kurzfristig sollen Massnahmen zur besseren Steuerung der Leistungsmenge durch einen vermehrten Einbezug der Vertrauensärzte realisiert werden. Mittelfristig sollen im Rahmen der laufenden 2. KVG-Teilrevision neue Vorschläge für die Schaffung einer Patientenkarte, für die finanzielle Entlastung der Familien und allenfalls für eine Verfeinerung des Risikoausgleichs eingebracht werden. Längerfristig sollen Modelle der Aufhebung des Kontrahierungszwangs, Kompetenzverlagerungen zwischen Bund und Kantonen im Planungsbereich und regulatorische Massnahmen wie obligatorische Managed-Care-Modelle oder Systeme der Nachfragesteuerung durch modifizierte Kostenbeteiligungen vertieft werden.<\/p><p>2. Der Mehrbedarf wird zwischen den Jahren 2000 und 2010 auf 4,1 Mehrwertsteueräquivalent-Prozentpunkte und (ohne weitere Änderungen im Leistungssystem ab 2010) zwischen 2010 und 2025 mit 4,6 Mehrwertsteueräquivalent-Prozentpunkten beziffert. Diese Darstellung des gesamten Mehrbedarfes in einer Messgrösse (Mehrwertsteuerprozente) ist das Eine, die Deckung des Finanzierungsbedarfes etwas Anderes. In der Realität soll die Abwicklung mit einer Mischfinanzierung und keineswegs nur über Mehrwertsteuererhöhungen erfolgen.<\/p><p>In den nächsten zehn Jahren ist mit zusätzlichen Mehrwertsteueraufwendungen von maximal 2,5 Prozentpunkten in der AHV und IV zu rechnen. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf der Krankenversicherung wird in erster Linie durch eine im Vergleich zur Wirtschaftsentwicklung deutlichere Erhöhung der Kopfprämien gedeckt. Weiter zu beachten sind die Beteiligungen und Beiträge der öffentlichen Hand (AHV, IV, Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).<\/p><p>Die Sozialversicherungen führen zu finanziellen Transfers innerhalb und zwischen den Generationen. Einerseits wirken die Leistungen der Sozialversicherungen stabilisierend auf die volkswirtschaftliche Nachfrage und damit auf die Konjunktur. Mit der vom Bundesrat verfolgten Politik der Konsolidierung und mit der anvisierten Mischfinanzierung des verbleibenden Mehrbedarfes (insbesondere den vorgesehenen Mehrwertsteuererhöhungen) können andererseits Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Unternehmen und auf das Konsumverhalten nicht ausgeschlossen werden.<\/p><p>3. Der aktualisierten Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfes der Sozialversicherungen liegen eher vorsichtige Schätzungen des Wirtschaftswachstums zugrunde. Beispielsweise geht das von der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich im Auftrag des Bundesrates erarbeitete ökonomische Szenario für die Schweiz von einem mittleren Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent bis 2010 und von einem höheren Wirtschaftswachstum in den Jahren 2011 bis 2025 aus. Die Annahmen, die der aktualisierten Gesamtschau zugrunde liegen, sind hier etwas weniger günstig.<\/p><p>Die Auswirkungen unterschiedlicher wirtschaftlicher und demographischer Hypothesen wurden schon in der Arbeitsgruppe IDA-Fiso ausgelotet und werden in den einzelnen Versicherungsbereichen bei anstehenden Revisionen immer wieder überprüft. Im Forschungsprogramm zur längerfristigen Zukunft der Altersvorsorge wird erneut vertieft untersucht werden, wie sich der Finanzierungsbedarf der AHV unter der Annahme verschiedener wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und leistungsseitiger Veränderungen entwickelt.<\/p><p>Die Entwicklung der Kosten im Bereich der Krankenversicherung ist schwierig zu quantifizieren, insbesondere im Zusammenhang mit dem medizinischen Fortschritt und der fortschreitenden Mengenausweitung und - etwas weniger ausgeprägt - mit deren Wechselwirkung mit der demographischen Entwicklung.<\/p><p>4. Gemäss den Regeln der Schuldenbremse dürfen die Ausgaben des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht grösser sein als die Einnahmen. Weil die Bundesbeiträge an die AHV und an die IV aus demographischen Gründen und aufgrund anderer nicht steuerbarer Faktoren wesentlich stärker ansteigen als das Wirtschaftswachstum und damit auch stärker zunehmen als das Einnahmenwachstum des Bundes, ergibt sich für den Bundeshaushalt ein sich stetig akzentuierendes Finanzierungsproblem. Aus diesem Grund sind die Beibehaltung des Bundesanteils am bestehenden Demographieprozent für die AHV sowie die Gewährung von Bundesanteilen an den geplanten Mehrwertsteuererhöhungen für AHV und IV unerlässlich. Der Bundesrat hält denn auch dezidiert an diesen Bundesanteilen fest.<\/p><p>Werden dem Bundeshaushalt die sachlich begründeten Bundesanteile an den Mehrwertsteuererhöhungen für AHV und IV vorenthalten, müssen die nicht finanzierten Mehrbelastungen in den kommenden Voranschlägen des Bundes zwingend kompensiert werden. Zwar lässt die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse für die Kompensation nicht finanzierter Ausgaben grundsätzlich zwei Optionen offen, nämlich die Senkung von Ausgaben oder auch Steuererhöhungen. Letztere kommen aber aus wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen kaum infrage. Bezüglich der gegebenfalls notwendigen Ausgabenkürzungen lassen es die Regeln der Schuldenbremse offen, in welchen Aufgabengebieten die Minderausgaben zu realisieren sind. Die in der Bundesverfassung verankerte Schuldenbremse nimmt keine eigene Aufgabenpriorisierung vor.<\/p><p>Für die Diskussion über die finanzielle Belastung des Bundes mit seinen Ausgabenanteilen an der AHV und IV ist der verfassungsrechtliche Handlungsrahmen zu beachten, welcher vom Bund eine ausreichende und nachhaltige Beteiligung an den Ausgaben der AHI-Vorsorge impliziert. Sollten aber dem Bundeshaushalt die Beibehaltung des Bundesanteils am bestehenden Demographieprozent für die AHV sowie die Gewährung von Bundesanteilen an den geplanten Mehrwertsteuererhöhungen für AHV und IV nicht zugestanden werden, so müssten Senkungen der Leistungen des Bundes an diese beiden Sozialwerke ernsthaft erwogen werden.<\/p><p>5. Die aktualisierte Gesamtschau bestätigt im Wesentlichen die Entwicklung, wie sie bereits in der Analyse der Botschaft über die 11. AHV-Revision und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Botschaft vom 2. Februar 2000, BBl 2000 1865) beschrieben war. Für den Zeitraum von 2000 bis 2025 rechnet die Aktualisierung mit einem Mehrbedarf von 8,7 Mehrwertsteueräquivalent-Prozentpunkten, die frühere Untersuchung mit einem solchen von 8,9 Prozentpunkten.<\/p><p>Auf den ersten Blick ergeben sich grössere Unterschiede bei der Aufteilung in die Zeitabschnitte 2000-2010 und 2010-2025. Während bei der früheren Untersuchung von einem Mehrbedarf von 3,4 Prozentpunkten (2000-2010) und einem solchen von 5,5 Prozentpunkten (2010-2025) ausgegangen wurde, nennt die aktualisierte Berechnung einen Mehrbedarf von 4,1 Prozentpunkten (2000-2010) und einen solchen von 4,6 Prozentpunkten (2010-2025). Hauptgrund für die unterschiedlichen Zwischenresultate im Jahre 2010 ist der Umstand, dass in den Finanzhaushalten der AHV\/IV\/EO das Jahr 2010 ein Jahr der Rentenanpassung darstellt (aktualisierte Fassung), während in der früheren Untersuchung davon ausgegangen wurde, dass eine Rentenanpassung im Jahre 2011 erfolgt. Der Unterschied zwischen einem Rentenanpassungsjahr und einem Jahr vor der Rentenanpassung kann bei einer dreijährlichen Anpassung durchaus 0,6 bis 0,7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte betragen.<\/p><p>Der vom Bundesrat eingeschlagene Weg ist in der Antwort zur Frage 2 umschrieben. Einige Revisionsvorschläge, die mittelfristig eine Konsolidierung sicherstellen, liegen vor. Mit vertieften Abklärungen und Forschungsaufträgen sollen Wissenslücken geschlossen werden, damit bei späteren Revisionen Entscheide, die allenfalls zu weiteren Anpassungen auf der Leistungs- wie auch auf der Finanzierungsseite führen, rechtzeitig zur Diskussion gestellt werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die freisinnig-demokratische Fraktion der Bundesversammlung erachtet die Erkenntnisse des \"Berichtes über eine aktualisierte Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfs der Sozialversicherungen bis zum Jahr 2025\" als äusserst alarmierend. Sie ist der Auffassung, dass bei den laufenden Sozialversicherungsrevisionen im Zweitrat Gegensteuer gegeben werden muss, damit die Haushalte aufgrund der - gemäss EDI für die langfristige Sicherung der Sozialwerke notwendigen - Mehrwertssteuererhöhungen nicht eine gravierende Einschränkung der Konsumkraft in Kauf nehmen müssen, was sich wiederum negativ auf das Wirtschaftswachstum auswirken würde.<\/p><p>Die Mehrwertsteuer ist im Übrigen insbesondere für Familien mit Kindern sehr belastend, so dass man auch mit einer Verschärfung des Working-Poor-Phänomens rechnen müsste. Die freisinnig-demokratische Fraktion ist überzeugt, dass die aufgrund der Demographieentwicklung auf uns zukommenden Herausforderungen bezüglich der Finanzierung der Sozialversicherungen nur mit Hilfe einer übergreifenden Gesamtstrategie in Angriff genommen werden können.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat eingeladen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Der Bundesrat hat bisher nie verbindlich zur Revisionsstrategie bei den verschiedenen Sozialwerken Stellung genommen und klar gemacht, wie er die langfristige Finanzierung der Sozialversicherungen ohne gravierende Steuererhöhungen sichern will.<\/p><p>Ist der Bundesrat ebenfalls der Auffassung, dass er nun die Führungsrolle übernehmen und noch vor den Beratungen der laufenden Sozialversicherungsrevisionen im Zweitrat eine übergreifende bundesrätliche Strategie für die langfristige finanzielle Sicherung der Sozialwerke vorschlagen sollte?<\/p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der für die Finanzierung der Sozialversicherungen notwendig gewordenen zusätzlichen Mehrwertsteuerprozente? Inwiefern wird eine Mehrwertsteuererhöhung eines solchen Ausmasses das Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und somit auch deren Konsumverhalten beeinflussen? In welcher Grössenordnung schätzt der Bundesrat die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum?<\/p><p>3. Der aktualisierten Gesamtschau des finanziellen Mehrbedarfs der Sozialversicherungen liegen relativ optimistische Schätzungen bezüglich des schweizerischen Wirtschaftswachstums zugrunde. Inwieweit hat sich der Bundesrat bereits Gedanken darüber gemacht, welche Massnahmen erforderlich sein werden, falls das Wirtschaftswachstum in einem geringeren Masse ausfallen sollte?<\/p><p>4. Die Schuldenbremse wird per 1. Januar 2003 eingeführt werden. Mit welchen konkreten Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherungen rechnet der Bundesrat aufgrund der Einführung der Schuldenbremse?<\/p><p>5. Teilt der Bundesrat schliesslich die Auffassung des Direktors des BSV, Otto Piller (\"NZZ am Sonntag\" vom 2. Juni 2002), dass die aktualisierte Gesamtschau der Finanzierung der Sozialversicherungen \"nichts Dramatisches oder Brisantes\" enthält und dass man \"auf dem eingeschlagenen Weg weiterfahren\" kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sicherung der Sozialwerke - wider den fahrlässigen Umgang mit alarmierenden Zahlen"}],"title":"Sicherung der Sozialwerke - wider den fahrlässigen Umgang mit alarmierenden Zahlen"}