﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023238</id><updated>2024-04-10T13:03:26Z</updated><additionalIndexing>2841;betrügerisches Handelsgeschäft;Italien;Grenzkontrolle;Tessin;weiche Droge;Personenkontrolle an der Grenze</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi Chiara</name><officialDenomination>Simoneschi-Cortesi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-06-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2571</code><gender>m</gender><id>817</id><name>Imfeld Adriano</name><officialDenomination>Imfeld Adriano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2401</code><gender>m</gender><id>338</id><name>Lauper 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Der Bundesrat ist sich des Phänomens bewusst, dass seit Beginn der Diskussion Ende der Neunzigerjahre über eine mögliche Liberalisierung bzw. Entkriminalisierung des Cannabiskonsums die Grenzwachtorgane mit einem zunehmenden grenzüberschreitenden Hanftourismus konfrontiert werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Entwicklung muss bei der Erarbeitung der Verordnung zum revidierten Betäubungsmittelgesetz Rechnung getragen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Grenzwachtkorps (GWK) berichtet im Rahmen seines Leistungsauftrages regelmässig über die Feststellungen und Probleme an der Grenze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Grenzorgane haben bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr verbotener Stoffe die Delinquenten der zuständigen Kantonspolizei zu übergeben. Für die Strafverfolgung sind die kantonalen Behörden und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesbehörden zuständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Menge an Cannabisprodukten, welche durch das Grenzwachtkorps bei Ausreisekontrollen im Strassen- und Bahnverkehr sowie im Gelände in den letzten zwei Jahren sichergestellt wurde, hat kontinuierlich zugenommen. Im Einsatzgebiet des GWK IV (Kanton Tessin und Bezirk Moesa) wurden im Jahre 2000 über 300 Fälle und im Jahre 2001 über 900 Fälle festgestellt. In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres wurden bereits über 600 Fälle aufgedeckt. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Kleinmengen, aber auch um Fälle mit mehreren Kilogramm.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die aktuellsten Zahlen lässt sich eine quantitative (Fälle und Menge) sowie qualitative (Verstecke, Modi Operandi) Steigerung des Hanfschmuggels aus der Schweiz feststellen. Diese Entwicklung ist nicht nur im Tessin, sondern gesamtschweizerisch, insbesondere auch im Raum Basel und Genf feststellbar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Eine Verstärkung der Kontrollen bei der Ausreise ist mit den heutigen Ressourcen nicht möglich. Das GWK vollzieht im Reisendenverkehr über fünfzig Gesetze und über 120 Verordnungen. Dabei konzentrieren sich die Kontrollen und die dazu eingesetzten Personalressourcen auf die Einreise. Die Ausreisekontrollen umfassen insbesondere die Deliktsbereiche Ausweisfälschungen, Waffen, Diebesgut, Fahrzeugschieberei und Drogenschmuggel. Auch mit zusätzlichem Personal wäre es nicht möglich, den Hanftourismus in die Nachbarstaaten zu unterbinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Zusammenarbeit mit den Nachbarländern&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Zoll zu verbessern, wurden in den letzten Jahren bilaterale Verträge mit unseren Nachbarstaaten abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge wurde mit Frankreich ein Zusatzvertrag für ein gemeinsames Kooperationszentrum in Genf abgeschlossen. Ein analoger Zusatzvertrag mit Italien für ein Kooperationszentrum in Chiasso steht kurz vor dem Abschluss. Dank der zukünftigen Präsenz aller beteiligten Behörden in diesen Kooperationszentren wird man auch Massnahmen zur gemeinsamen Bekämpfung des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelschmuggels besser abstimmen können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Massnahmen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die anvisierte dissuasive Wirkung durch das Exportverbot kommt nur dann optimal zur Geltung, wenn die inländischen Strafverfolgungsbehörden die vom GWK festgestellten Widerhandlungen auch tatsächlich und einheitlich ahnden. Dies ist aber oft nicht der Fall. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen von Vereinbarungen zwischen dem GWK und der Polizei der Grenzkantone wird angestrebt, Bagatellfälle ohne Beizug der Polizei direkt zu erledigen. Diese Lösung führt zu einer Entlastung der Polizei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Export von Cannabis kann nicht erst an der Grenze verhindert werden. Wirksame Kontrollen drängen sich bereits im Inland beim Anbau, bei der Verarbeitung und beim Verkauf auf. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig bestehen keine Ressourcen für zusätzliche Massnahmen. Die Problematik des Hanftourismus wird auch in Zukunft bestehen. Mit dem vorgesehenen revidierten Betäubungsmittelgesetz und den notwendigen Verordnungen wird versucht, die Kontrollen des Anbaus und des Vertriebs im Inland zu verbessern, um so dem Hanftourismus wirksam entgegentreten zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Folgen des Cannabisexportes&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Folgen des illegalen Cannabisexportes bewusst. Das GWK konnte in der ersten Jahreshälfte 2002 mit 2445 aufgedeckten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz die Anzahl Aufgriffe um rund 30 Prozent steigern. Unter anderem wurden 169 Kilogramm Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch) beschlagnahmt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der anstehenden Revision des Betäubungsmittelgesetzes und der dort vorgesehenen Einschränkung der Strafverfolgung betreffend Anbau und Handel von Cannabis wurden deshalb bereits Kontakte mit den Nachbarstaaten aufgenommen (Deutschland, Österreich und Liechtenstein) oder sind in Planung (Italien und Frankreich).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Während der Debatte über meine Motion (99.3621) betreffend einer Regelung des Cannabisanbaus und -handels hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass das Tessin dabei ist, zum "Einkaufszentrum" Norditaliens zu werden. Immer öfter ist in der italienischen oder Tessiner Presse zu lesen, dass die Schweizer Grenzwacht oder die italienische Polizei Jugendliche festgenommen hat, die einen "Ausflug" ins Tessin gemacht haben, um sich dort mit Cannabis und -derivaten einzudecken, die sie dann illegal in ihr Land einschleusen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht nur die Zahl der Personen ist im Steigen begriffen; auch die Mengen werden immer grösser.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wegen der geographischen Lage des Tessins - sechs Millionen Einwohner leben im Umkreis von fünfzig Kilometern - läuft dieser Kanton Gefahr, zu einer immer wichtigeren Destination von Hanftouristen zu werden. Oft werden neben dem Cannabis auch andere Betäubungsmittel beschlagnahmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um diesem Tourismus, der im Moment stark wächst, einen Riegel vorzuschieben, wäre eine verstärkte Kontrolle an den Grenzen nötig, was in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er über dieses Phänomen informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele Festnahmen, die in Zusammenhang mit dem Cannabisexport stehen, gab es in den letzten zwei Jahren? Welche Tendenz ist zu verzeichnen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er auch der Ansicht, dass an den Grenzen die Ausreisekontrollen verstärkt werden sollten, besonders im Tessin?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der Schweiz und der Nachbarländer erlauben es, dem Phänomen des illegalen Exportes von schweizerischem Cannabis entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche anderen dringlichen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um ein ständiges Wachstum des illegalen Exportes von schweizerischem Cannabis zu verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er sich bewusst, dass ein regelrechter illegaler Exporthandel im Entstehen begriffen ist, mit allen völkerrechtlichen Folgen, die dies nach sich zieht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Cannabishandel. Grenzkontrollen</value></text></texts><title>Cannabishandel. Grenzkontrollen</title></affair>