﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023240</id><updated>2024-04-10T13:29:27Z</updated><additionalIndexing>48;junger Mensch;Führerschein;Kind;Fussgänger/in;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2516</code><gender>f</gender><id>494</id><name>Meier-Schatz Lucrezia</name><officialDenomination>Meier-Schatz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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behandelt</name></state><state><date>2002-10-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2395</code><gender>m</gender><id>332</id><name>Imhof Rudolf</name><officialDenomination>Imhof</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2085</code><gender>m</gender><id>111</id><name>Hess Peter</name><officialDenomination>Hess Peter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2401</code><gender>m</gender><id>338</id><name>Lauper 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Massstab für die Umgestaltung des Verkehrssystems müssen die schwächsten Verkehrsteilnehmer sein, d. h. Fussgänger, Velo- und Motorradfahrer und besonders die Kinder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Auswertung der Todesursachenstatistik durch die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat ergeben, dass beinahe die Hälfte (49,3 Prozent) der tödlichen Unfälle von Kindern (0-14 Jahre) in den Jahren 1991 bis 1995 im Strassenverkehr geschehen sind. Dagegen beträgt der Durchschnitt der im Strassenverkehr tödlich verunfallten Kinder in den OECD-Ländern für den gleichen Zeitraum nur 41 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Statistik über verunfallte Kinder im Strassenverkehr der bfu weist für das Jahr 2000 eine Zahl von 2562 Kindern auf, welche infolge von Verkehrsunfällen verletzt worden sind. 28 Kinder haben im gleichen Zeitraum durch Verkehrsunfälle ihr Leben verloren. Zu bemerken ist dabei, dass die Statistik nur die Altersgruppe der 0- bis 14-Jährigen erfasst. Für die von der Kinderrechtskonvention definierte Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen dürfte die Zahl der Opfer daher noch höher liegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine weitere Statistik der Beratungsstelle für Unfallverhütung über Verletzte nach Altersklasse und Verkehrsteilnahme im Jahr 2000 zeigt, dass Kinder die höchste Verletztenrate in den Kategorien Fussgänger, Fahrräder und Motorfahrräder aufweisen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Altersklasse der 5- bis 9-Jährigen verzeichnet mit 440 verunfallten Kindern im Jahr 2000 die höchste Unfallrate unter allen anderen Altersgruppen der Fussgänger.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Altersklasse der 10- bis 14-Jährigen verzeichnet mit 507 verunfallten Kindern die höchste Unfallrate unter allen anderen Altersgruppen der Fahrradfahrer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen verzeichnet mit 402 verunfallten Kindern die höchste Unfallrate unter allen anderen Altersgruppen der Benützer von Motorfahrrädern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während im Kindergarten und der Grundschule die Verkehrsbildung gesamtschweizerisch im Lehrplan verankert ist, fehlt ein entsprechendes Obligatorium an den Oberstufen. Dennoch unternehmen zahlreiche Institutionen (Polizei, Verkehrsverbände, Fahrlehrer, Versicherungen) zusätzliche Anstrengungen, um jugendliche Verkehrsteilnehmer auszubilden. Von einer einheitlichen Form der Verkehrsbildung ist die Schweiz allerdings noch weit entfernt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Problematisch erscheint schliesslich in diesem Zusammenhang, dass es in unserem Land bis heute kein eigentliches Verkehrssicherheitsamt oder -departement gibt, bei dem alle Fäden der Unfallverhütung im Strassenverkehr zusammenlaufen und welches mit der Ausarbeitung, Koordination und Umsetzung einer Verkehrssicherheitspolitik beauftragt ist. Bund, Kantone, öffentliche Anstalten und eine Vielzahl von privaten Organisationen und Verkehrsverbänden teilen sich diese verantwortungsvolle Aufgabe.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ausgehend von der immer noch hohen Anzahl von Menschen, die jedes Jahr im Strassenverkehr schwer verletzt oder sogar getötet werden, hatte das UVEK das Astra im Jahre 2000 beauftragt, Grundlagen für eine Strassenverkehrssicherheitspolitik des Bundes nach den Grundsätzen von "Vision zero" zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Auftrages hat die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Zusammenarbeit mit weiteren Experten und dem Astra eine Forschungsarbeit durchgeführt. Der Schlussbericht dieser Arbeit ist Anfang dieses Jahres dem UVEK vorgelegt worden. Dieser Bericht ist eine Grundlage, die der Einführung einer neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik dient. Er stellt jedoch nicht bereits die Politik des UVEK oder des Bundesrates dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Grundlagenbericht soll Ende August 2002 veröffentlicht und an einer Informationsveranstaltung des Astra den Medien und den interessierten Kreisen präsentiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Viele der bisher beschlossenen bzw. ergriffenen Verkehrssicherheitsmassnahmen (inklusive die Schaffung von sicheren und attraktiven Fuss- und Velowegen) werden sich auch für die Kinder und Jugendlichen sicherheitsfördernd auswirken. Eine gezielt auf die Sicherheit der Kinder ausgerichtete Massnahme war die auf den 1. Januar 2002 in Kraft getretene Änderung der Verkehrsregelnverordnung, wonach in Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbussen und leichten Sattelschleppern neu alle Kinder unter zwölf Jahren mit einer Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der im Aufbau begriffenen Strassenverkehrssicherheitspolitik soll für alle Verkehrsteilnehmenden und auf sämtlichen Strassenverkehrsflächen alles unternommen werden, um die Risiken des Strassenverkehrs so klein wie möglich zu halten. Ziele sind, möglichst viele Unfälle zu verhindern, bei Unfällen Tote und Schwerverletzte zu vermeiden und die Folgen von Verletzungen zu minimieren. Dazu werden Massnahmen in den Bereichen Erziehung, Ausbildung, Psychologie, Kommunikation, Marketing, Recht, Überwachung, Infrastruktur, Betrieb, Fahrzeugtechnik, Verkehrstelematik und Rettungswesen nötig sein. Viele dieser Massnahmen werden sich indirekt sicherheitsfördernd für Kinder und Jugendliche auswirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als schwache Verkehrsteilnehmende bedürfen Kinder eines besonderen Schutzes. Sie gehen das Risiko des Strassenverkehrs nicht freiwillig oder mit geringer Freiwilligkeit ein. Dies wird in der Beurteilung und Auswahl von neuen Massnahmen im Rahmen der neuen Strassenverkehrssicherheitspolitik berücksichtigt werden. Da diese Politik erst im Aufbau begriffen ist, sind noch keine konkreten neuen Massnahmen beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Unfallstatistik der beiden letzten Jahre sieht für Kinder zwischen 0 und 18 Jahren folgendermassen aus:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- als Lenker: im Jahre 2000: 2002 verletzt und 24 getötet; im Jahre 2001: 2016 verletzt und 14 getötet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- als Fussgänger: im Jahre 2000: 948 verletzt und 18 getötet; im Jahre 2001: 872 verletzt und 8 getötet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- als Mitfahrer: im Jahre 2000: 1488 verletzt und 13 getötet; im Jahre 2001: 1386 verletzt und 20 getötet;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- insgesamt: im Jahre 2000: 4438 verletzt und 55 getötet; im Jahre 2001: 4274 verletzt und 42 getötet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die erwähnte Revision beinhaltet nicht nur eine Harmonisierung der Führerausweiskategorien, sondern auch ein ganzes Paket an neuen Verkehrssicherheitsmassnahmen, die auch den Kindern zugute kommen. Zu erwähnen sind:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Inhaber des Führerausweises der Kategorie C (Lastwagen) dürfen keine Personentransporte mehr durchführen (bisher durften sie nicht berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen durchführen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wer künftig ein Personentransportfahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen führen will (auch Schulbusse), muss im Besitz des Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 sein; der Führerausweis für Personenwagen genügt nicht mehr. Im Vergleich zur bisherigen Regelung müssen Bewerberinnen und Bewerber eine mindestens einjährige klaglose Fahrpraxis aufweisen, das 21. Altersjahr vollendet haben, höhere medizinische Mindestanforderungen erfüllen, eine Zusatztheorie- und eine praktische Führerprüfung bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Ausbildung wird generell verbessert, indem der Lernfahrausweis für alle Kategorien nur an Personen erteilt wird, die die Theorieprüfung bestanden haben, und der Verkehrskundeunterricht parallel zum praktischen Unterricht erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die Möglichkeit, die Führerprüfung zu wiederholen, wird eingeschränkt: Künftig muss bei der dritten praktischen Prüfung die Bestätigung eines Fahrlehrers beigebracht werden, dass die Ausbildung abgeschlossen ist; zur vierten Führerprüfung wird nur zugelassen, wer im Rahmen eines einfachen Tests seine Eignung bestätigen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gemäss EG-Führerscheinrichtlinie ist die Einführung der Unterkategorie A1 fakultativ. Die meisten Mitgliedstaaten haben sie mit einem Mindestalter von 16 Jahren eingeführt. Mit den Grundsätzen von "Vision zero" wäre eine solche Änderung nicht vereinbar gewesen. Der Bundesrat hat deshalb am 3. Juli 2002 beschlossen, dass 16- bis 18-Jährige Motorräder mit 125 Kubikzentimeter weiterhin nicht führen dürfen. Sie werden aber berechtigt, Motorräder mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter zu führen, auch solche mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Stundenkilometer. Dafür müssen sie eine obligatorische Fahrausbildung absolvieren und an der Führerprüfung erhöhte Anforderungen erfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Verkehrserziehung in Kindergarten und Schule liegt heute in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat deshalb kaum Möglichkeiten, um auf die Lehrpläne Einfluss zu nehmen. Allerdings kann festgestellt werden, dass dem Themenkreis Spiel und Sport auf der Strasse und damit auch der Verwendung von Inlineskates, Trottinetten und dergleichen bereits heute Beachtung geschenkt wird. Die zuständigen Stellen, welche die Verkehrsausbildung organisieren und durchführen bzw. die Lehrmittel dazu erarbeiten, werden dafür auch die auf den 1. August 2002 in Kraft getretene Neuregelung betreffend fahrzeugähnliche Geräte (Inlineskates, Trottinette und dergleichen) in der Verkehrsregelnverordnung gebührend berücksichtigen, wie dies grundsätzlich bei allen Änderungen im Strassenverkehrsrecht der Fall ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 14. Dezember 2001 ist neu eine gesetzliche Grundlage zur Koordinierung von Präventionsmassnahmen geschaffen worden (Art. 2a Abs. 2; noch nicht in Kraft). Die neue Strassenverkehrssicherheitspolitik ihrerseits soll ebenfalls zu einer verbesserten Koordination Bund-Kantone beitragen. Wie dies im Einzelnen geschehen soll, wird im Rahmen der Erarbeitung dieser Politik geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Solange der neue Artikel 2a Absatz 1 des am 14. Dezember 2001 geänderten SVG nicht in Kraft ist, wird das UVEK bzw. das Astra keine eigenen Kampagnen durchführen können. Im Moment stehen dafür auch keine Ressourcen zur Verfügung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Kampagnen sind finanziell aufwändige Massnahmen, und die gesetzliche Grundlage ist wie erwähnt noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat deshalb keine Verkehrssicherheitskampagne geplant. Der Bund arbeitet jedoch an den nationalen Kampagnen des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates mit. Diese wurden jeweils durch den Fonds für Verkehrssicherheit finanziert (SR 741.81).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat Ende 2000 einen Bericht zur Strassenverkehrssicherheitspolitik erstellen lassen. Die Resultate liegen intern vor, sind aber der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Folgende Fragen drängen sich daher auf:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In welchem Zeitpunkt wird dieser Bericht zur Strassenverkehrssicherheitspolitik veröffentlicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was unternimmt der Bundesrat zur Reduktion der Zahl der Kinder und Jugendlichen als verletzte und tödlich verunglückte Verkehrsopfer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie sieht die Unfallstatistik aus, wenn - analog zur Definition der Kinderrechtskonvention - alle Angehörigen der Altersgruppe von 0 bis 18 berücksichtigt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Auswirkungen hat die geplante Teilrevision der Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr auf die Unfallhäufigkeit von Kindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Gründe sprechen für eine Übernahme der EG-Führerausweiskategorien für Kinder? Plant der Bundesrat bei einer allfälligen Übernahme der EG-Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von höchstens 11 Kilowatt, Mindestalter 16 Jahre) eine gezielte obligatorische Verkehrssicherheitsausbildung in der Oberstufe?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Angesichts der neuen Bewegungsgeräte (Kickboards, Rollerskates usw.) und der Änderung der Verordnung, wäre nicht auch eine Verkehrssicherheitsausbildung in diesem Bereich notwendig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Beabsichtigt der Bundesrat eine Koordination der Verkehrssicherheitsmassnahmen der Kantone, damit eine einheitliche Strategie ersichtlich wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie viel Geld steht dem zuständigen Departement für Kampagnen zum Schutz der Kinder im Verkehr zur Verfügung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Plant der Bundesrat eine nationale kontinuierliche Kampagne zur Reduktion der Verkehrsopfer mit dem Ziel "Vision zero"?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kinder als Strassenverkehrsopfer</value></text></texts><title>Kinder als Strassenverkehrsopfer</title></affair>