﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023256</id><updated>2024-04-10T10:15:30Z</updated><additionalIndexing>04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Leistungsauftrag;Bundesamt für Sozialversicherung;Controlling;Krankenversicherung;Evaluation;Kosten des Gesundheitswesens</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4614</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08040106</key><name>Bundesamt für Sozialversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010201</key><name>Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050102</key><name>Controlling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010105</key><name>Leistungsauftrag</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040109</key><name>Krankenversicherung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-08T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2002-09-11T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2524</code><gender>f</gender><id>501</id><name>Polla Barbara</name><officialDenomination>Polla</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3256</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Kosten des Gesundheitswesens sind eine der Hauptsorgen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Das BSV spielt eine zentrale Rolle bei der Analyse und der Eindämmung dieser Kosten. Zahlreiche Akteure im Gesundheitswesen sind sich einig, dass das BSV seit langem über Instrumente verfügt, mit denen es die Buchhaltung der Krankenkassen und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen überprüfen kann, diese aber nicht einsetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die mangelnde Effizienz des BSV gibt es verschiedene mögliche Erklärungen; wir befürchten insbesondere, dass das BSV nicht einen genügend starken Willen aufbringt und die persönlichen Kompetenzen nutzt, die für die Erfüllung seiner Pflichten nötig sind. Eine unabhängige externe Prüfung kann die Ursachen dieser Situation an den Tag bringen und Wege aufzeigen, wie das BSV seine Aufgabe bei der Kostendämpfung im Gesundheitswesen besser bewältigen kann; das Sparpotenzial wird ohne Zweifel die nötigen Investitionen übersteigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verwaltungstätigkeit des Bundes wird durch die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle und die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte überprüft. Die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle überprüft die Aufgaben der Verwaltung, ihre Erfüllung und die erzielten Wirkungen periodisch. Sie weist die GPK der beiden Räte auf Bereiche und Themen hin, für welche Abklärungen angezeigt erscheinen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie alle anderen Verwaltungseinheiten des Bundes hat sich das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) im Rahmen seines Verwaltungshandelns an das Gesetzmässigkeitsprinzip zu halten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die GPK des Ständerates weitere Abklärungen und zusätzliche Berichte über die verschiedenen Stufen der Aufsicht des BSV über die Krankenversicherer verlangt hat, vom Prämiengenehmigungsverfahren bis hin zur Tätigkeit des Ressorts Audit, sowie zur Frage der Reserven und der Kontrolle der finanziellen Sicherheit der Versicherer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kommission hat einen Bericht erstellt, der die Tätigkeit der im Bereich der Kostendämpfung aktiven Instanzen untersucht. Die Schlussfolgerungen des Berichtes beinhalten verschiedene Vorschläge (Überprüfung der Wirkungen des neuen Arzttarifs, Spitalplanung und Vorbereitung der Leistungsplanung), die in Form von Postulaten überwiesen worden sind (02.3175; 02.3176; 02.3177).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sowohl die GPK als auch die Postulate beschränken sich dabei auf inhaltliche Themen (Verstärkung einer interkantonalen Spitalplanung, Einführung einer Leistungsplanung, Überprüfung der Wirkungen des Einzelleistungstarifs TarMed) und geben keine Hinweise darauf, dass die Verwaltungstätigkeit des BSV zu Beanstandungen Anlass gibt. Der Bundesrat war bereit, die Postulate entgegenzunehmen. Der Ständerat hat sie am 18. Juni 2002 überwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine externe Untersuchung des BSV durch eine unabhängige Organisation sachlich nicht gerechtfertigt ist. Er ist vielmehr der Ansicht, dass das Verfahren bei der Aufsicht über die Krankenversicherer, wie es im Gesetz verankert und vom BSV angewandt wird, mit punktuellen Verbesserungen, da wo sie erforderlich sind, angemessen ist für ein System, das den Versicherern eine gewisse Eigenständigkeit einräumt und den Wettbewerb fördert.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, möglichst rasch eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, eine externe Prüfung des BSV durchzuführen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>BSV. Externe Kontrolle</value></text></texts><title>BSV. Externe Kontrolle</title></affair>