﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023258</id><updated>2024-04-10T17:23:02Z</updated><additionalIndexing>04;Staatsaufgaben;öffentliche Dienstleistung;Aufgabenüberprüfung;Leistungsauftrag;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Privatisierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2562</code><gender>m</gender><id>543</id><name>Walker Felix</name><officialDenomination>Walker Felix</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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/><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-06-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2395</code><gender>m</gender><id>332</id><name>Imhof Rudolf</name><officialDenomination>Imhof</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3258</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Parlament dürfte in der kommenden Budgetdiskussion, aufgrund der Schuldenbremse, mit einem erheblichen Spardruck konfrontiert werden. Mehreinnahmen über Steuern sind volkswirtschaftlich nicht akzeptabel, Schuldenerhöhungen schliesst die Schuldenbremse aus. Ausgabeneinschränkungen sind somit der einzige Ausweg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit den Regierungs- und Verwaltungsreformprojekten Nove hat der Bundesrat prüfen lassen, ob die Bundesverwaltung die Dinge "richtig" tut. Gemäss dem vom Bundesrat am 18. Oktober 2000 genehmigten Schlussbericht Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) kommt die Projektleitung zum Schluss, dass ein grösserer Aufgabenverzicht nicht stattgefunden habe. Dies sei ein Entscheid, der im politischen Prozess zu fällen sei und nicht aus internen Reformen resultieren könne. Zudem kommt der Bericht zum Schluss, dass die anhaltende strukturelle Überlastung nicht behoben werden konnte. Die Frage, ob die Bundesverwaltung auch die "richtigen" Dinge tut, blieb somit unbeantwortet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anerkennend nehme ich zur Kenntnis, dass die Projekte RVR, "Neuer Finanzausgleich", "EFFI-QM-BV", "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget", Subventionsberichte und die ersten Liberalisierungs- und Privatisierungsschritte zu einer teilweisen Auslagerung der Bundesaufgaben und zu Effizienzgewinnen geführt haben bzw. führen werden. Eine systematische Aufgabenüberprüfung erübrigt sich dadurch nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die österreichische Bundesregierung hatte letztes Jahr ihre Verwaltung einer so genannten Aufgabenreform unterzogen. Dabei wurden sämtliche Aufgabenfelder dahin überprüft, ob ganz darauf verzichtet werden kann, oder ob das öffentliche Interesse unter reduziertem Einsatz der öffentlichen Verwaltung gewährleistet werden kann (www.bmols.gv.at/bundesdienst/innov/ender.pdf). Das Ergebnis war eine Liste mit diversen Einsparungs- und Verzichtsmöglichkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Beurteilung der eidgenössischen Aufgaben analog der österreichischen Aufgabenreform ist im Hinblick auf die anstehende Budgetdebatte notwendig, um ein strukturelles Defizit der Bundesfinanzen nachhaltig zu verhindern.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse eingehend mit der Frage einer allgemeinen Aufgabenüberprüfung auseinandergesetzt und verschiedene Umsetzungsvarianten geprüft. Die Ergebnisse der Diskussion lassen sich in den Antworten zu den vier Fragen wie folgt zusammenfassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Mit dem auf den 1. Januar 2003 erstmals angewendeten Instrument der Schuldenbremse sollen im Rahmen einer konjunkturverträglichen Finanzpolitik strukturelle Defizite verhindert werden. Die Schuldenbremse lässt keine strukturellen Defizite mehr zu. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Verabschiedung der Weisungen für einen schuldenbremsekonformen Voranschlag 2003 hat der Bundesrat ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen von beinahe einer Milliarde Franken vorgegeben und diese Kürzungsvorgaben in den Finanzplanjahren aufrecht erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Für den Bundesrat steht in den nächsten Jahren die Etablierung eines schuldenbremsekonformen Budget- und Finanzplanprozesses im Vordergrund seiner finanzpolitischen Bemühungen. Während bereits in früheren Jahren jedes Budget und jeder Finanzplan immer auch das Resultat einer Überprüfung von Bundesaufgaben sowie einer Verzichtplanung waren, werden künftig noch grössere Anstrengungen notwendig sein, da neue oder intensivierte Aufgaben künftig nur noch im Rahmen der durch die Schuldenbremse als zulässig erachteten Ausgabenplafonds möglich sein werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits im Juni 2002 hat der Bundesrat angekündigt, im Anschluss an die Herbstsession 2002 der eidgenössischen Räte eine Standortbestimmung vorzunehmen. Bei der definitiven Budgetbereinigung im August hat er diese Absicht erneut bekräftigt. In dieser Standortbestimmung wird er den finanzpolitischen Handlungsspielraum ausweisen und verschiedene Szenarien aufzeigen. Dabei werden die vom Parlament zu treffenden Beschlüsse bezüglich der Bundesanteile an den AHV- und IV-Mehrwertsteuerprozenten entscheidenden Einfluss auf den Handlungsspielraum haben. Der Bundesrat ist auf jeden Fall bestrebt, diesen Handlungsspielraum wieder auszuweiten, möchte dies jedoch nicht im Rahmen eines separaten Grossprojektes zur umfassenden Überprüfung der Bundesaufgaben tun.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Projekten und Vorhaben auf Bundesebene (EFFI-QM, VKB, Regierungs- und Verwaltungsreform 97) weisen darauf hin, dass der Aufwand hoch und die Wirkung auf die Bundesausgaben im Vergleich zu Sparprogrammen bescheiden ist. Internationale Vergleiche zeigen zudem, dass Aufgabenüberprüfungen nur selten ein eigenständiges Thema, sondern in der Regel in umfassendere Projekte und politische Prozesse eingebunden sind (Verwaltungsreformen, Sparprogramme, Audits usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die Aufgabenreform in Österreich ist darauf hinzuweisen, dass diese nach dem Machtwechsel in der parlamentarischen Demokratie durch die neue Mehrheitsregierung lanciert wurde und daher nur sehr eingeschränkt auf die Schweiz mit Konkordanzsystem und direkter Demokratie übertragen werden kann. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2002 entschieden, dass die Überprüfung der Bundesaufgaben schwergewichtig durch die betreffenden Verwaltungseinheiten erfolgen und die Generalsekretärekonferenz koordinierend mitwirken soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.a Die Frage der Aufgabenreduktion ist schwergewichtig im Rahmen der Budgetentscheide bzw. der Zuteilung der Mittel im Rahmen der Finanzplanung anzugehen. Der Bundesrat wird seine diesbezüglichen Vorstellungen mit dem Budget 2003 bzw. dem Finanzplan 2004-2006 bekannt geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Die Frage der Auslagerungen ist im Zusammenhang mit dem 4-Kreise-Modell der Verwaltungsführung zu beantworten. Dem 2. Kreis zugeordnete Verwaltungsstellen, die so genannten Flag-Ämter, werden zwar nicht ausgelagert, verfügen jedoch über eine höhere betriebliche Autonomie. Der 3. Kreis umfasst die aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliederten Institutionen, welche über eigene Organe sowie eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat in seinem Evaluationsbericht Flag festhält, führten die Erfahrungen zum Schluss, Flag sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln und zu vereinfachen. Von einer flächendeckenden Einführung in der Bundesverwaltung wird jedoch abgesehen; mittelfristige Zielvorstellung ist eine Verdoppelung der Reichweite von Flag, im günstigsten Fall könnte diese sogar verdreifacht werden. Die Evaluation hat zudem gezeigt, dass Bedarf besteht, den 3. Kreis einheitlicher zu definieren und die Handlungsfähigkeit der dezentralen Bundesverwaltung zu verbessern. Zurzeit werden zwei Grundmodelle, "Aufsichtsbehörden" und "Unternehmen mit öffentlichem Auftrag", als Organisationsformen für den 3. Kreis erarbeitet. Die Frage weiterer Ausgliederungen muss von Fall zu Fall entschieden und letztlich in einen grösseren Zusammenhang gestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Der Bundesrat hält in seinem finanzpolitischen Leitbild fest, dass Staatsbetriebe, die keine öffentlichen Aufgaben mehr erfüllen, zu privatisieren sind. Privatisierung beinhaltet dabei eine volle oder teilweise Übertragung des Eigentums vom Staat an private Eigentümer mit dem Ziel, einen Einfluss der Politik auf unternehmerische Entscheidungen zu verringern oder zu beseitigen. Privatisierungen können nicht über einen Leisten geschlagen werden: Es kommt darauf an, wie der betreffende Markt dereguliert oder rereguliert genau funktioniert. Jedes Privatisierungsvorhaben ist daher von Fall zu Fall zu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies lässt sich am Beispiel der Swisscom gut illustrieren: Die Teilprivatisierung hätte ohne gleichzeitige Vorlage des neuen Fernmeldegesetzes wohl nie eine Chance auf Erfolg gehabt. Es gibt keine einheitliche Privatisierungsstrategie, welche unbesehen angewendet werden kann, sondern nur auf konkrete Fälle zugeschnittene, unterschiedliche Teilstrategien. Die bisher durchgeführten Privatisierungen (z. B. Swisscom, Ruag) sind das Abbild von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen, welche dem Bund bestimmte Aufgaben zuweisen und institutionelle und organisatorische Lösungen prägen. Weitere, grössere Privatisierungsvorhaben stehen zurzeit nicht an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. Der Bundesrat hat im Rahmen der Sparprogramme der letzten zwölf Jahre auf Möglichkeiten von Verzichtplanungen hingewiesen und Massnahmen vorgeschlagen, sowie bei der Finanzplanerstellung immer wieder entsprechende Prüfungen vorgenommen. Im jetzigen Zeitpunkt lassen sich zusätzliche Verzichte ohne namhafte Auswirkungen auf der Leistungsseite nicht ausmachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4.-6. Da kein separates Überprüfungsprogramm geplant ist, existieren dafür auch keine entsprechenden Schätzungen; ebenso sind in diesem Kontext keine konkreten Gesetzesänderungen oder Massnahmen geplant. Wie bereits oben unter Ziffer 1 dargelegt, hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Verabschiedung eines schuldenbremsekonformen Voranschlages 2003 ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen vorgegeben. Um diese Ziele zu erreichen, wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten zusammen mit der Botschaft zum Voranschlag auch eine separate Botschaft mit Gesetzesänderungen vorlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Abschluss der Beratungen der eidgenössischen Räte zu den Finanzierungsvorlagen zur AHV, IV und zur Prämienverbilligung bei den Krankenkassen wird sich der Bundesrat mit der Notwendigkeit eines eigentlichen Sparprogramms befassen. Die Realisierung und Umsetzung eines solchen Sparprogramms wäre in jedem Fall mit einschneidenden Konsequenzen verbunden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen unternimmt er, um das strukturelle Defizit des Bundes nachhaltig zu reduzieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Plant er in naher Zukunft eine Aufgabenüberprüfung? Falls ja, in welcher Form und mit welcher zeitlichen und inhaltlichen Zielsetzung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche heutigen Aufgaben des Bundes können, in Ergänzung zu den bereits in Angriff genommenen Projekten im Sinne einer Aufgabenprüfung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. reduziert;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. ausgelagert;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. privatisiert; oder&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. wo kann vollständig auf die Aufgabe verzichtet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche finanziellen Auswirkungen hat die konsequente Umsetzung einer solchen Aufgabenprüfung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche gesetzlichen Änderungen sind dafür notwendig?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Massnahmen müssen dafür in die Wege geleitet werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufgabenüberprüfung beim Bund</value></text></texts><title>Aufgabenüberprüfung beim Bund</title></affair>