﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023260</id><updated>2024-04-10T10:27:26Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsförderung;Buchführung;Unternehmensführung;Evaluation;Stiftung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2435</code><gender>f</gender><id>378</id><name>Saudan Françoise</name><officialDenomination>Saudan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4614</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050507</key><name>Gesundheitsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703050103</key><name>Unternehmensführung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2002-09-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-08-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2435</code><gender>f</gender><id>378</id><name>Saudan Françoise</name><officialDenomination>Saudan</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3260</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Gesundheitsförderung Schweiz (ursprünglich Stiftung 19) wurde am 3. Februar 1998 geschaffen. Sie basiert auf den Artikeln 19 und 20 des Krankenversicherungsgesetzes und ist der Aufsicht durch den Bundesrat unterstellt. Die Finanzierung wird durch einen obligatorischen Jahresbeitrag von  2.40 Franken pro versicherte Person sichergestellt, der von den Krankenversicherern zuhanden der Stiftung eingezogen wird. Das entspricht einer Summe von über 17 Millionen Franken pro Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist verständlich, dass es im Jahr 1998 und allenfalls 1999 noch keine Projekte gab. Weniger verständlich ist hingegen, dass sich die Reserven Ende 2000 auf über 21 Millionen Franken beliefen, obwohl die überschüssigen Mittel für Büros in ein stattliches Gebäude an der Dufourstrasse in Bern investiert wurden, während die Stiftung seit der Gründung ihren Hauptsitz in Lausanne hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Jahresbericht 2000 führt eine Reihe von Beiträgen an, die nach dem Zufallsprinzip gewährt wurden und nicht als kohärente und gezielte Massnahmen zur Gesundheitsförderung bezeichnet werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Folgende Beispiele illustrieren dies:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Dem Bundesamt für Gesundheit wurde ein Beitrag in der Höhe von 900 000 Franken für Bildung (was für Bildung?) gewährt. Dies ist eine seltsame und wenig transparente Art der Querfinanzierung zwischen Steuerzahlerinnen und -zahlern und Versicherten (bei denen es sich ja um die gleichen Personen handelt!).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Strassenverwaltung der Stadt Genf wurde ein Beitrag in der Höhe von 30 000 Franken für die Erstellung einer Velokarte von Genf zugesprochen, und ein Projekt des Vereins HIP HOP Theater aus Genf wurde mit 5000 Franken unterstützt!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kein Wunder, staunen Vereinigungen wie die Union Schweizerischer Gesellschaften für Gefässkrankheiten oder die Schweizerische Patienten-Organisation (SPO), deren Engagement und Arbeit anerkannt sind, über die Politik der Stiftung, ihre verworren anmutenden Ziele und die Art, wie die Gelder der Versicherten eingesetzt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass die Stiftung für Gesundheitsförderung, Gesundheitsförderung Schweiz genannt, eine Einrichtung ist, die nach dem Willen des Gesetzgebers gemeinsam von Versicherern und Kantonen betrieben wird (Art. 19 Abs. 2 KVG). Versicherer und Kantone teilen ausserdem paritätisch die Mehrheit der Sitze im Stiftungsrat, dem leitenden Organ der Institution. Der Bund wird im Stiftungsrat durch das Bundesamt für Gesundheit vertreten. Der Beitrag der Versicherten an die Stiftung wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Gemäss Artikel 23 Absatz 1 KVV unterliegt die Stiftung im Übrigen den Bestimmungen der Artikel 20 und 21 KVV. Darin wird zu gleichen Bedingungen wie für die Krankenversicherer die Buchprüfung durch eine externe, unabhängige Revisionsstelle vorgeschrieben. Im Oktober 2000 hat die Stiftung neben ihrem Sitz in Lausanne zusätzliche Räumlichkeiten in Bern eröffnet. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf eine Interpellation Rossini (01.3561) nähere Angaben zur Stiftung gemacht. Diese können die vorliegende Antwort sinnvoll ergänzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat nimmt eine pragmatische Haltung ein. Er ist der Ansicht, dass eine akademische Diskussion über die Abgrenzung dieser beiden Tätigkeitsbereiche zu nichts führt. Bei den Gesprächen der Stiftung mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ist dieser Standpunkt immer klar dargelegt worden. Dieser Ansatz begünstigt mögliche Wechselbeziehungen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Stiftung auf Landes-, Kantons- und Gemeindeebene geförderten Projekte richten sich nach den folgenden drei Schwerpunktprogrammen: Das erste Thema "Bewegung, Ernährung und Entspannung" wurde ausgewählt, weil internationale Studien zeigen, dass mit solchen Programmen auch schweren Erkrankungen wirksam vorgebeugt werden kann. Das zweite Schwerpunktthema "Gesundheit und Arbeit" ist von grosser Aktualität, da strukturelle und organisatorische Änderungen in der Arbeitswelt einen Einfluss auf die Gesundheit haben. Diese machen sich durch den erhöhten Zulauf bei den verschiedenen Zweigen der Sozialen Sicherheit bemerkbar, weshalb eine Beteiligung an diesem Programm besonders wünschenswert ist. Die in diesem Bereich tätigen Institutionen werden koordiniert. Die Partner vereinigen sich mit dem Ziel, die Evaluation und die Bedarfsdeckung zu verbessern, die bestehenden Synergien zu nutzen und fehlende zu schaffen. Das dritte Schwerpunktprogramm widmet sich dem Thema "Jugendliche und junge Erwachsene". Umfragen belegen, dass die Probleme der Jugendlichen gesundheitsgefährdend sind (Sucht, Selbstmordversuche, Unfälle).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Stiftungsrat hat keine "Immobilienanlage" getätigt, sondern sich bewusst für den Kauf dieses Gebäudes entschieden. Er hielt es für angemessener, die für die Ausübung der Stiftungstätigkeit in Bern bestimmten Räumlichkeiten zu erwerben, als sie zu mieten. Dabei hat er sich auf die ihm unterbreiteten Ergebnisse eines Expertengutachtens gestützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Reservenzuwachs in den Jahren 1998 und 1999 ist zurückzuführen auf die geringe Durchführung und/oder Beteiligung an kleineren Projekten während der Aufbauphase der neuen Institution. Der Stiftungsrat hat dem Bundesrat im Rahmen des Gesuches für die Beitragsfestsetzung 2002 einen Plan für den Abbau der Reserven übergeben, mit dem bis Ende 2002 der Normalzustand wieder erreicht werden soll. Der Bundesrat kann diesen Plan anhand der Dokumente prüfen, die er vom Stiftungsrat im Laufe des Sommers für die Beitragsfestsetzung der kommenden Jahre erhält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hier gilt zu erwähnen, dass der genannte Prozentsatz von 8,9 Prozent sich auf das allererste Jahr der Institution als nationale Stiftung zur Gesundheitsförderung bezieht. Die Stiftung hat indessen die zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben erforderliche Zusammensetzung, insbesondere was den Personalbestand anbelangt, erst im Jahr 2001 erlangt. Die Einführungsphase einer neuen Institution ist immer mit einem deutlichen Anstieg der Verwaltungskosten verbunden. Diese müssen allerdings stets im Verhältnis zu den für die Öffentlichkeit erbrachten Leistungen stehen. Der Bundesrat wird die Verantwortlichen der Stiftung auch in Zukunft darauf hinweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nachdem die Stiftung ihre Betriebsabläufe sehr kritisch geprüft hat, führt sie nun die Verbesserungen ein, die sie anlässlich eines Treffens mit der Vorsteherin des EDI bereits vorgestellt hat. Der Bundesrat hat die Einführung eines wirksamen Rechnungslegungsinstruments verlangt und hat das Bundesamt für Sozialversicherung, genauer sein Ressort Audit, beauftragt, für die Bereitstellung einer solchen Buchhaltung nach Kostenstellen zu sorgen, damit die Kosten detailliert auf die verschiedenen Projekte aufgeteilt werden können. Er hat die Stiftung beauftragt, das EDI über den Stand der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten. Der Bundesrat wird die Vorschläge des Stiftungsrates für die kommenden Jahre im Laufe des Sommers prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Förderung und Prävention sind verwandte und sich ergänzende Begriffe. Wie unterscheidet der Bundesrat zwischen Förderung und Prävention? Letztere fällt nicht in den Tätigkeitsbereich der Krankenversicherer. Die beiden Bereiche überschneiden sich bei gewissen Projekten, so dass diese die Ziele der Stiftung nur teilweise erfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist es vernünftig, dass eine Stiftung für Gesundheitsförderung in Immobilien investiert? Wie wird das Stiftungsvermögen von 21 Millionen Franken angelegt, und wie werden diese Investitionen überwacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Anteil der Ausgaben für Personal, Gremien, Expertinnen und Experten sowie Betrieb ist von 8,9 Prozent im Jahr 1998 auf über 17,5 Prozent im Jahr 2000 gestiegen. Wie erklärt sich der Bundesrat diesen fast doppelt so hohen Anteil? Ist dies vertretbar, wenn man bedenkt, dass das Geld der Versicherten dafür verwendet wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie sieht der Bundesrat die Zukunft der Stiftung? Ist eine Senkung des Versichertenbeitrags geplant?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stiftung 19. Zu viele offene Fragen!</value></text></texts><title>Stiftung 19. Zu viele offene Fragen!</title></affair>