{"id":20023318,"updated":"2024-04-10T08:07:33Z","additionalIndexing":"34;Leistungsauftrag;Radio;Kulturförderung;audiovisuelles Programm;Sendekonzession;SRG","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L05K1202030103","name":"audiovisuelles Programm","type":1},{"key":"L05K1202050103","name":"Radio","type":1},{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L05K1202050110","name":"Sendekonzession","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L04K01060307","name":"Kulturförderung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-06-18T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-09-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1024524000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1087509600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2490,"gender":"m","id":467,"name":"Galli Remo Giosué","officialDenomination":"Galli Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3318","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Laut Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 21. Juni 1991 wird der SRG eine Konzession mit einigen Auflagen erteilt. Dazu gehört u. a. der Auftrag im Sinne des Service public durch ihre Programmgestaltung namentlich zur kulturellen Entfaltung des Publikums beizutragen. In der vom Bundesrat erteilten Konzession wird auch die Betreibung eines Jugendprogrammes erwähnt, welches die Anliegen der Jugendlichen berücksichtigt und deren kulturelle Entfaltung fördert. In der Sparte Radio wird in der deutschsprachigen Schweiz dieses junge Publikum hauptsächlich mit Programmen von DRS 3 bedient. Die bisherige Programmgestaltung mit Populärmusik tagsüber und anspruchsvolleren Spartensendungen am Abend stiess auf ein positives Echo beim Zielpublikum.<\/p><p>Seit Antritt des neuen Abteilungsleiters hat sich jedoch einiges geändert. Die Musikauswahl in der Tagesrotation wurde erheblich reduziert, kommerzialisiert und den privaten Anbietern angeglichen. Der damals eingeführte Werbeslogan \"Radio zum Glück\" gilt in der Schweizer Musikszene und den Jugendmedien als Synonym für einfältige, mittelmässige bis schlechte Kommerzmusik. Als Kompromiss wurden die Spartensendungen (Black Music Special, World Music Special, Country und Folk Music Special, usw.) und die Alternativsendung \"Sounds\" im Vorabendprogramm aufgewertet. Mit der für Herbst geplanten Programmumstrukturierung wird dieser Kompromiss in Frage gestellt. Die Redebeiträge in den Spezialsendungen sollen massiv gekürzt werden. Neu wären damit keine Interviews mehr möglich und somit gäbe es auch keine tiefgründige Auseinandersetzung mit Künstlern mehr. Die Vorabendsendung \"Sounds\", welche als Sprachrohr für (noch) nicht etablierte Alternativmusik gilt, soll ganz gestrichen, bzw. auf den Nebensender Virus verlegt werden. Es ist unklar, was DRS 3 nach einer solchen Programmumstrukturierung noch zur kulturellen Entfaltung der Hörer beitragen würde. Zudem stellt sich die Frage, ob öffentliche Konzessionsgelder für einen Sender eingesetzt werden sollen, welcher sich, ausser durch seine Werbefreiheit, kaum mehr von der Vielzahl privater Sendestationen unterscheidet.<\/p><p>Der ebenfalls von der SRG produzierte Nebensender Virus zielt auf ein vornehmlich jugendliches Publikum ab, kann aber nur über Kabel empfangen werden. Trotz vielfachem Wunsch der Hörer darf Virus sein Programm nicht über UKW verbreiten, was Jugendlichen ohne eigenen Kabelanschluss den Empfang ermöglichen würde. Eine Verbreitung über UKW würde den Kreis der Hörer massiv vergrössern. So kämen mehr Personen, welche Virus indirekt über ihre Radiogebühren mitfinanzieren, in den Genuss des Senders.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat die angekündigten Programmänderungen bei Radio DRS 3 mit einiger Skepsis zur Kenntnis genommen und stellt fest, dass die programmliche Neuausrichtung in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik stösst. Tatsächlich ist die Tendenz zur Angleichung des DRS-3-Programmes an die Programme der privaten, kommerziell ausgerichteten Radiostationen vor dem Hintergrund der SRG-Konzession nicht unproblematisch. Dies gilt zunächst für das Musikprogramm, das im Sinne des Service-public-Auftrages der SRG SSR einen bedeutenden Beitrag zur Förderung der Musikvielfalt und insbesondere zur Förderung des einheimischen Musikschaffens leisten soll. Ferner kommt einem gebührenfinanzierten Sender die Funktion zu, das Kulturverständnis des jungen Publikums auch durch die Vermittlung von Hintergrundinformationen und Zusammenhängen zu fördern. <\/p><p>Die SRG SSR hat ihren gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrag in jeder Sprachregion mit der Gesamtheit der konzessionierten Programme zu erfüllen. Der Sender DRS 3 ist in der Konzession nicht ausdrücklich erwähnt und hat keine spezifischen konzessionsrechtlichen Vorgaben. Inwieweit sich die neu angekündigten Programmänderungen auf die Erfüllung des Service-public-Auftrags der SRG in der deutschsprachigen Schweiz negativ auswirken werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht hinreichend beurteilt werden. Die zuständigen Behörden werden die Entwicklung aber im Auge behalten.<\/p><p>Dass die Überprüfung des kulturellen Leistungsauftrages durch die Verwaltung mitunter schwierig ist, haben frühere Bestrebungen in diese Richtung gezeigt. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die inhaltliche Beurteilung von journalistischen Leistungen durch die Regierung und die Verwaltung vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit der Medien nicht unproblematisch ist. Zum anderen lassen sich nachhaltige Schlüsse über die Erfüllung des Kulturauftrages nur durch gezielte Langzeituntersuchungen des gesamten Angebotes der SRG SSR erreichen.<\/p><p>2. Im Rahmen der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sollen die Grundlagen geschaffen werden, damit der SRG in der Konzession präzisere Vorgaben für ihre Programme gemacht werden können. Dies ist etwa im Hinblick auf die generelle Ausrichtung eines Programmes oder die Berücksichtigung des schweizerischen Musikschaffens vorgesehen.<\/p><p>Verbessert werden soll auch die Überprüfung, ob die SRG ihren Leistungsauftrag erfüllt. Der Bundesrat hat die Absicht, zu diesem Zweck einen unabhängigen SRG-Beirat zu schaffen. Dieser soll die SRG im Rahmen eines institutionalisierten Dialoges begleiten, in dem die Anforderungen an den Service public und deren Erfüllung thematisiert werden. Der Beirat ist aus Respekt vor der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit und Autonomie der SRG nicht als klassische Aufsichtsbehörde mit Weisungskompetenz ausgestaltet, sondern ist eher als diskursive Qualitätssicherung zu verstehen.<\/p><p>Die aktuelle Konzession SRG SSR vom 18. November 1992 läuft Ende des Jahres 2002 aus; der Bundesrat als Konzessionsbehörde gedenkt die Konzession im Sinne einer Überbrückung bis nach Inkrafttreten des neuen RTVG zu verlängern. Materielle konzessionsrechtliche Änderungen sind nicht vorgesehen.<\/p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang aber auf die geltende Konzession, die in Artikel 3 Absatz 6 von der SRG SSR verlangt, dass das Jugendprogramm Virus die Anliegen der Jugendlichen berücksichtigt und deren kulturelle Entfaltung fördert.<\/p><p>3. DRS 3 war ursprünglich als UKW-Jugendradio gedacht und ist im Jahre 1983 unter dem Label \"Amtlich bewilligter Störsender\" gestartet. Dieser Zielvorgabe wurde DRS 3 mit der Zeit aber nicht mehr gerecht. Zur Verbesserung der Versorgung der Jugendlichen und um der Ausdifferenzierung der Hörgewohnheiten des jungen Publikums Rechnung zu tragen, wurde im Jahre 1999 das Jugendprogramm Virus ins Leben gerufen. Dieses ist ausdrücklich als Jugendsender konzessioniert und hat einen entsprechenden konkreten Leistungsauftrag erhalten.<\/p><p>Aus frequenztechnischen Gründen und weil das labile Gleichgewicht zwischen den Radioprogrammen von Radio DRS und der privaten kommerziellen Konkurrenz nicht zu stark zugunsten der SRG verschoben werden sollte, kam Virus nicht in den Genuss von UKW-Frequenzen. Es wird heute über Satellit und Kabel sowie über das digitale Sendernetz T-DAB (Terrestrial-Digital Audio Broadcasting) abgestrahlt. Sollte dem digitalen Radio der Durchbruch auf dem schweizerischen Markt dereinst gelingen, würde die Frage der technischen Verbreitungskapazitäten entschärft und Virus hätte bedeutend bessere Verbreitungsmöglichkeiten.<\/p><p>Vorderhand könnte Virus nur anstelle eines anderen SRG-Radioprogrammes, nicht aber zusätzlich zur bisherigen UKW-Palette, verbreitet werden. Es ist vorgesehen, dass das neue RTVG dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, auf konzessionsrechtlicher Ebene für jedes einzelne SRG-Programm das Versorgungsgebiet und die Verbreitungsart zu bestimmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der neue Abteilungsleiter verwandelt den staatlichen Sender DRS 3 mit seinem kulturpolitischen Auftrag in ein Kommerzradio im Stil der meisten privaten Anbieter. Die letzten verbliebenen Spartensendungen (Sounds, Abend-Specials) werden nämlich massiv gekürzt oder auf den Nebensender Virus ausgelagert. Dieser ist jedoch nur über Kabel zugänglich und kann somit vom Grossteil seines Zielpublikums nicht empfangen werden.<\/p><p>Laut Konzession des Bundesrates hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ein Jugendprogramm anzubieten, welches die Anliegen der Jugendlichen berücksichtigt und zu deren kulturellen Förderung beiträgt. Mit der geplanten Programmänderung im Herbst würden, wie bei Privatradios üblich, hauptsächlich rein kommerzielle Produktionen und die Hitparade gefördert.<\/p><p>Im Hinblick auf diese kulturpolitisch bedenkliche Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Erfüllt nach seiner Ansicht die SRG mit der geplanten Programmneugestaltung des Jugendsenders DRS 3 den gesetzlich verankerten Beitrag zur kulturellen Entfaltung des Publikums?<\/p><p>2. Ist er bereit, im revidierten Radio- und Fernsehgesetz bzw. in der Ende dieses Jahres zu erneuernden Konzession der SRG den Beitrag zur kulturellen Entfaltung des Publikums sowie die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des jugendlichen Publikums stärker zu gewichten?<\/p><p>3. Ist er nicht auch der Meinung, dass das Jugendradio Virus mit einer Verbreitung über UKW einen grösseren Teil der Gebühren zahlenden Bevölkerung bzw. seines Zielpublikums erreichen würde und eine entsprechende Konzession zu erteilen sei?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"DRS 3. Kulturpolitischer Auftrag"}],"title":"DRS 3. Kulturpolitischer Auftrag"}