{"id":20023331,"updated":"2025-06-25T01:51:20Z","additionalIndexing":"24;Post;elektronisches Geld;Swisscom;Zahlungsverkehr;Mobiltelefon","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L07K12020201010201","name":"Mobiltelefon","type":1},{"key":"L05K1103020104","name":"Zahlungsverkehr","type":1},{"key":"L06K110302010202","name":"elektronisches Geld","type":1},{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":2},{"key":"L04K12020202","name":"Post","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-13T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-11-20T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1024524000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1039734000000+0100)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1118095200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2308,"gender":"m","id":140,"name":"Marti Werner","officialDenomination":"Marti Werner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2472,"gender":"m","id":440,"name":"Jossen Peter","officialDenomination":"Jossen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2522,"gender":"m","id":499,"name":"Pedrina Fabio","officialDenomination":"Pedrina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2546,"gender":"m","id":525,"name":"Zanetti Roberto","officialDenomination":"Zanetti Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3331","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird vermehrt auch über das Kreditkartensystem abgewickelt. Die Konsumentinnen und Konsumenten verleitet es zu unerwünschten Kreditkäufen. Für den Handel hat die Zahlung via Kreditkarten hohe Transitaktionskosten zur Folge. Zudem sind Missbräuche vor allem bei Zahlungen mit Kreditkarten via Internet immer häufiger.<\/p><p>Eine kostengünstige Alternative zum teuren Kreditkartenzahlungsverkehr bringen Zahlungen via Handy, wenn die Zahlung zum Endkunden direkt in realer Zeit vom eigenen Konto (Post, Bank) abgebucht wird. Damit kann das teure Kreditkartensystem ausgeschaltet werden. Bei direkten Bezügen vom eigenen Konto verringert sich die Gefahr einer Überschuldung, wie sie dem Kreditkartensystem inhärent ist. Zahlungen per Handy, die direkt über das eigene Konto erfolgen, haben zudem den Vorteil des geringeren Betrugsrisikos, wenn die Sicherheitsstandards richtig definiert sind. Die von Konsumentenseite benötigte Infrastruktur, ein Terminal in Form des Handy, ist bereits sehr weit verbreitet. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind mit dessen Handhabung weitgehend vertraut.<\/p><p>In der Schweiz verfügt der Bund mit der Post und der Swisscom über zwei starke potenzielle Partner eines künftigen Mobile-Payment-Marktes. Diese starke Martkstellung der beiden Bundesunternehmen gilt es im Sinne einer aktiven Eignerstrategie, für die Verbilligung der Transaktionskosten zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu nutzen. Zudem eröffnet dies den beiden Unternehmen neue Geschäftsfelder.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der Begriff Mobile Payment (M Payment) bezeichnet Zahlungsverfahren mit einem Mobiltelefon oder vergleichbaren mobilen Endgeräten. Gegenwärtig betriebene M-Payment-Verfahren basieren entweder auf der Verbuchung über die Telefonrechnung oder auf Bankeinzug. Alle aktuellen Verfahren sind durch die Zwischenschaltung eines Intermediärs gekennzeichnet und erlauben keinen direkten Zugriff via Endgerät auf das Bank- oder Postkonto des Endkunden. Die geltenden fernmelderechtlichen Grundlagen sind für die laufenden Projekte grundsätzlich ausreichend. Für die Regelung der Vertragsbeziehung gelten ferner - neben den post- bzw. den bankengesetzlichen Bestimmungen - die für jede Benützung eines Post- oder Bankkontos zu beachtenden Regelungen. Es sind dies insbesondere die Bestimmungen des Geldwäscherei- und des Datenschutzgesetzes.<\/p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für den Zahlungsverkehr sind nach Ansicht des Bundesrates zurzeit ausreichend, um die laufenden Projekte im Bereich Mobile Payment fortzusetzen. Der Bundesrat ist indessen bereit, die Notwendigkeit von Gesetzesanpassungen laufend zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Frage der Sicherheitsanforderungen. Hier müsste - sobald entsprechende Dienste angeboten würden - insbesondere für den Direktzugriff vom mobilen Endgerät auf ein Bank- oder Postkonto für eine gesicherte Verbindung gesorgt werden. <\/p><p>Im Übrigen hat sich die Eidgenössische Bankenkommission mittlerweile der Frage neuer Zahlungsmittel angenommen. Sie hält die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für ausreichend, um ein entsprechendes Projekt zu lancieren, sie prüft jedoch auch mögliche Anpassungen des Bankenrechtes.<\/p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass das Mobile Payment insbesondere für die beiden Unternehmen des Bundes, die Post und die Swisscom, eine wesentliche Marktchance darstellen können. Es liegt dabei primär in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, ob und in welcher Form die Unternehmen in diesen Bereichen konkret tätig werden.<\/p><p>Selbstverständlich begrüsst der Bundesrat eine Zusammenarbeit der beiden Unternehmen des Bundes, sofern sie für die Kundinnen und Kunden der Unternehmen vorteilhaft und auch für die Unternehmen selbst erfolgversprechend ist. Dabei sind jedoch stets die gesetzlichen Vorgaben für derartige Zusammenarbeitsformen, namentlich das Kartellrecht, zu beachten. Beide Unternehmen arbeiten bereits an der Weiterentwicklung des Mobile Payment.<\/p><p>4. Solange mit Mobile Payment nur Zahlungsverkehrstransaktionen abgewickelt werden, ist weder das alte (vom 8. Oktober 1993) noch das neue (vom 23. März 2001) Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) zu beachten. Anders sieht es aus, wenn aus der Kontobeziehung dem Kunden eine Kreditoption zur Verfügung gestellt wird. Damit wird dem Kunden gestattet, den meist monatlich in Rechnung gestellten Betrag ratenweise und gegen Verrechnung eines (Kredit-)Zinses zu begleichen. Trifft dies zu, sind beim Mobile Payment zusätzlich die Bestimmungen des Konsumkreditgesetzes in gleichem Umfang zu beachten wie bei der üblichen Benützung einer Kredit- oder Kundenkarte (Art. 1 Abs. 2 Bst. b in Verbindung mit Art. 8 KKG).<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Grundlagen für die Einführung der Zahlungen per Natel - mit direkter Belastung des eigenen Bank\/Postcheck-Kontos - zu schaffen. Zu regeln sind dabei insbesondere folgende Punkte:<\/p><p>1. Es ist zu prüfen, ob die geltenden gesetzlichen Grundlagen für den Mobile-Payment-Zahlungsverkehr in der Schweiz ausreichen; andernfalls sind die notwendigen gesetzlichen Änderungen einzuleiten.<\/p><p>2. Die Sicherheitsanforderungen sind zu definieren.<\/p><p>3. Im Rahmen einer aktiven Eignerstrategie sind die Swisscom und die Post in Zusammenarbeit mit der Nationalbank zu beauftragen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr via Natel in der Schweiz so rasch als möglich kostengünstig zu realisieren.<\/p><p>4. Der Zusammenhang mit dem Konsumkreditgesetz ist zu klären.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mobile Payment"}],"title":"Mobile Payment"}