{"id":20023334,"updated":"2024-04-10T12:14:13Z","additionalIndexing":"04;Geldwäscherei;Antisemitismus;Apartheid;Bericht;Meinungsbildung;Südafrika;Expertenkommission;Vergangenheit;Rassendiskriminierung;Zweiter Weltkrieg;Faschismus;Menschenrechte;Staatstätigkeit;Nationalsozialismus;politische Bildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L05K0201010409","name":"Zweiter Weltkrieg","type":1},{"key":"L06K080602020101","name":"Expertenkommission","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1},{"key":"L03K020101","name":"Vergangenheit","type":1},{"key":"L04K05020401","name":"Rassendiskriminierung","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L05K0807010502","name":"Staatstätigkeit","type":2},{"key":"L04K08020418","name":"Nationalsozialismus","type":2},{"key":"L05K0502040102","name":"Apartheid","type":2},{"key":"L04K03040215","name":"Südafrika","type":2},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":2},{"key":"L05K0502040101","name":"Antisemitismus","type":2},{"key":"L04K08020405","name":"Faschismus","type":2},{"key":"L05K0802030701","name":"Meinungsbildung","type":2},{"key":"L04K13020105","name":"politische Bildung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-08-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1024524000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1063663200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3334","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Erklärung anlässlich der Veröffentlichung des Schlussberichtes der \"Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg\" (UEK) im Besonderen darauf hingewiesen, dass es nun vor allem an den Bürgerinnen und Bürgern, den Lehrkräften und wissenschaftlichen Kreisen liege, sich eine Meinung zu bilden und die Ergebnisse der Kommission zu diskutieren oder zu ergänzen. Die Zwischenergebnisse, die von der UEK 1998 und 1999 veröffentlicht wurden, waren bereits Gegenstand einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung, welche die UEK bei der Ausarbeitung ihres Schlussberichtes und der 25 monographischen Studien berücksichtigt hat. <\/p><p>Die Veröffentlichung des Schlussberichtes der UEK am 22. März 2002 ist in der Öffentlichkeit und in den Medien auf reges Interesse gestossen. Die erste Auflage der deutschen Fassung war schnell vergriffen. Der Präsident, aber auch die Mitglieder und die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Kommission haben in der Schweiz wie im Ausland an zahlreichen Debatten teilgenommen. So haben im Rahmen der Ausstellung \"Der Bergier-Bericht\" im Berner Käfigturm (23. März bis 29. Juni 2002) rund zehn Veranstaltungen zu diesem Thema stattgefunden. Der Ausstellung selbst war ein beträchtlicher Erfolg beschieden; sie ist anschliessend auch in Liestal gezeigt worden. Ihre Durchführung war nur dank der massgeblichen finanziellen Beteiligung des Bundes, insbesondere des vom Bundesrat eingerichteten Fonds \"Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte\" möglich.<\/p><p>In seiner Erklärung vom 22. März 2002 hat der Bundesrat die in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen in Erinnerung gerufen und den Wunsch geäussert, dass diese dazu beitragen sollten, diejenigen Fehler und Nachlässigkeiten wieder gutzumachen, welche die UEK im Nachgang zu bereits verfassten Arbeiten aufgearbeitet hat.<\/p><p>Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die am 28. November 2001 eingereichte Interpellation Müller-Hemmi 01.3697, \"Umsetzung der Forschungsergebnisse der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg\".<\/p><p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Unter dem Eindruck der Umwälzungen, die seit 1989 auf der Welt stattgefunden haben, hat die Schweiz ihre Neutralitätspolitik angepasst. Sie hat in den 1990er Jahren damit begonnen, Sanktionen, denen ein Beschluss des UNO-Sicherheitsrates zugrunde liegt, autonom nachzuvollziehen, namentlich auch Wirtschaftssanktionen. Der Bundesrat konnte dies bereits verschiedentlich darlegen, so insbesondere in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse betreffend die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika während der Apartheidzeit.<\/p><p>Gleichzeitig hat sich die Schweiz in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung von gezielten Sanktionen (smart sanctions) im Finanzbereich engagiert und den sogenannten \"Interlaken-Prozess\" initiiert. Grundanliegen des Ansatzes der gezielten Sanktionen ist es, diejenigen Regime, die den Frieden und die internationale Stabilität bedrohen, empfindlich zu treffen und zugleich die negativen Auswirkungen, die umfassende Sanktionen auf die Bevölkerung haben können, zu vermeiden.<\/p><p>Wie dies der Bundesrat bereits an anderer Stelle festgehalten hat, betrachtet er den Sanktionsbereich als eine der Schwerpunktaktivitäten der Schweiz in der Uno. Der Bundesrat hält aber ausdrücklich fest, dass Artikel 27 der Bundesverfassung die Wirtschaftsfreiheit gewährleistet, weshalb die Wirtschaftsakteure bei der Entscheidung über ihre Geschäftsbeziehungen eine grosse Eigenverantwortlichkeit haben.<\/p><p>2. Um die Geldwäscherei wirksam zu bekämpfen, hat die Schweiz in den letzten Jahren beträchtliche Anstrengungen unternommen, die auch im Ausland Anerkennung finden. So ist die Schweiz namentlich ein aktives Mitglied der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), und das schweizerische Regelwerk zur Bekämpfung der Geldwäscherei entspricht den internationalen Standards, die diese Gruppe aufgestellt hat.<\/p><p>Die Schweiz verfügt über ein sehr gut ausgebautes Dispositiv zur Bekämfung der Wirtschaftskriminalität, namentlich der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus. Dieses Dispositiv umfasst nicht nur den Bankensektor, sondern auch andere im Finanzsektor tätige Akteure wie Versicherungen, Wechselstuben, Casinos usw. Der hohe Standard der schweizerischen Gesetzgebung wurde auch in Evaluationen seitens der FATF und im Juni 2002 seitens des IWF im Rahmen seines Financial Stability Assessment Programme anerkannt.<\/p><p>3. In der Antwort auf die Interpellation de Dardel vom 4. Oktober 1995 (95.3407) hat der Bundesrat all jenen Menschen, die sich gegen den Nationalsozialismus und seine schrecklichen Folgen während des Zweiten Weltkrieges zur Wehr gesetzt hatten, seine Wertschätzung und seinen Dank ausgesprochen. Der Bundesrat hat seine Dankesworte bei verschiedenen Gelegenheiten bekräftigt, so insbesondere anlässlich der Veröffentlichung des UEK-Schlussberichtes. Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates haben an Veranstaltungen zu Ehren von Carl Lutz oder von schweizerischen Mitgliedern der internationalen Brigaden im Spanischen Bürgerkrieg teilgenommen.<\/p><p>Kurz nach Erscheinen des UEK-Flüchtlingsberichtes im Dezember 1999 wurde eine parlamentarische Initiative (99.464) eingereicht, welche die Rehabilitierung von Personen verlangt, die Flüchtlinge gerettet oder gegen Nationalsozialismus und Faschismus - auch während des Spanischen Bürgerkrieges - gekämpft hatten. Diese parlamentarische Initiative ist noch hängig.<\/p><p>4. In seiner Erklärung anlässlich der Veröffentlichung des UEK-Flüchtlingsberichtes hat der Bundesrat seine verstärkte Unterstützung bei der Bekämpfung des Rassismus angekündigt und die folgenden bereits ergriffenen Massnahmen in Erinnerung gerufen: \"Die internationale Staatengemeinschaft hat die Lehren aus den erheblichen Lücken des damaligen Völkerrechts gezogen und seither zahlreiche Regeln in diesem Bereich ausgearbeitet .... Die Schweiz hat sich dieser Entwicklung angeschlossen, wobei sie diese mitunter durch entscheidende Impulse mitgestaltet hat, namentlich im Bereich des humanitären Völkerrechts. Heute ist die Schweiz Vertragsstaat der wichtigsten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte .... Gleichzeitig hat die Schweiz die zur Einhaltung des Non-refoulement-Prinzips erforderlichen Massnahmen getroffen und die materiellen und personellen Ressourcen bereitgestellt, um ein faires Asylverfahren mit richterlicher Ueberprüfung zu gewährleisten. Schliesslich verfügt sie über eine moderne Strafnorm, die jegliche Form von Rassendiskriminierung ahndet.\"<\/p><p>Die Schweiz ist Mitglied der wichtigsten Menschenrechtsabkommen, welche die Rassendiskriminierung direkt betreffen oder darauf Bezug nehmen, so namentlich des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeglicher Form der Rassendiskriminierung von 1965. Sie erstattet dem entsprechenden Überwachungskomitee in regelmässigen Zeitabständen Bericht. Die Schweiz wird sich weiterhin aktiv im Rahmen des UNHCR und der IOM engagieren. Sie hat zudem auch aktiv an der Weltkonferenz gegen Rassismus und Rassendiskriminierung (Durban, 31. August bis 8. September 2001) mitgewirkt und sich verpflichtet, deren abschliessende Empfehlungen in den nächsten Jahren umzusetzen.<\/p><p>Wie vom Bundesrat bereits mehrmals ausdrücklich betont, bildet der fortwährende Einsatz gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sowie für die Menschenrechte die Basis für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat. Der Bundesrat wird sich weiterhin im Rahmen seiner beschränkten Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten dafür einsetzen. Es ist darauf hinzuweisen, dass er in seinem Beschluss vom 21. Februar 2001 die Departemente beauftragt hat, den Themen Rassismusprävention und Sensibilisierung für Menschenrechte grössere Beachtung zu schenken und diese in die Ausbildungsprogramme der Bundesverwaltung zu integrieren. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes ist gegenwärtig daran, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.<\/p><p>Im Weiteren ist es wichtig, die aktive Beteiligung der Schweiz im Rahmen der \"menschlichen Dimension\" der OSZE, aber auch die schweizerische Unterstützung für den Hochkommissar der OSZE für nationale Minderheiten zu erwähnen. Innerhalb des Europarates konnten die Schweizer Vertreter viele wichtige Anregungen für die Arbeit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz einbringen. Sie haben zudem den Vorschlag unterstützt, an den Schulen jedes Jahr einen \"Tag des Gedenkens an den Holocaust bzw. Tag der Prävention von Verbrechen gegen die Menschlichkeit\" abzuhalten.<\/p><p>5. Dank der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, dem privilegierten Zugang zu den Privatarchiven und der Möglichkeit zur vollständigen Veröffentlichung ihrer Ergebnisse hat die UEK Arbeiten verfasst, die weder einer offiziellen Geschichtsschreibung entsprechen noch als irgendeine definitive Wahrheit zu betrachten sind. Die bestehenden Strukturen wissenschaftlicher Forschung (Universitäten, Schweizerischer Nationalfonds usw.) bieten genügend Möglichkeiten, die Erkenntnisse der UEK zu überprüfen und weiter zu entwickeln. In diesem Sinne sind bereits verschiedene Universitätsseminare durchgeführt worden, weitere sind geplant. Dieses Forschungsumfeld stellt zugleich sicher, dass auch neue Forschungsarbeiten nicht zur offiziellen Geschichtsschreibung werden.<\/p><p>Was die Wahrscheinlichkeit einer Fortführung solcher Arbeiten betrifft, sei an die Veröffentlichung des Berichtes von Edgar Bonjour über die Neutralität der Schweiz zu Beginn der 1970er Jahre erinnert, die der historischen Forschung zu dieser Frage in keiner Weise ein Ende gesetzt hat. Im Gegenteil, heute lässt sich sogar feststellen, dass der Bonjour-Bericht die Forschung stimuliert hat. Alles deutet darauf hin, dass die Veröffentlichung der Ergebnisse der UEK in den kommenden Jahren ähnliche Auswirkungen haben wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seiner Erklärung anlässlich der Veröffentlichung des Schlussberichts der Unabhängigen Expertenkommission freut sich der Bundesrat darüber, dass diese Arbeit der Schweiz \"ein besseres Verständnis ihrer Geschichte\" ermöglicht und \"Anstoss für unser Tun sein kann\". Es bleibt aber offen, was diese Arbeit konkret gebracht hat, wofür man deren Schlussfolgerungen verwenden wird und welche praktischen Lehren man daraus für Gegenwart und Zukunft ziehen kann.<\/p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Der Bericht \"Schweiz - Zweiter Weltkrieg\" hat gezeigt, dass Banken und Wirtschaftskreise in ihrem Handeln während des Kriegs fast völlig frei waren, weil die Aufsicht durch die politischen Behörden ausgesprochen locker gehandhabt wurde. Im Bericht heisst es sogar, diese \"Verbindung zwischen staatlichen und geschäftlichen Kräften\" widerspiegle den damaligen \"Trend zu einer Art organisiertem Korporatismus\".<\/p><p>Der Bericht hat zudem gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit Nazideutschland weniger einem politischen oder ideologischen Engagement als vielmehr der Verfolgung wirtschaftlicher Interessen zuzuschreiben ist, was die Kommission als \"business as usual\" bezeichnet. Diese Situation hat sich seither in regelmässigen Abständen wiederholt, z. B. bei unseren Beziehungen zu Südafrika während der Apartheid. Hat man Massnahmen getroffen oder wird man noch Massnahmen treffen, damit die Wirtschaft mehr Zurückhaltung zeigt, wenn es um geschäftliche Beziehungen mit diktatorischen oder die Menschenrechte missachtenden Regimes geht?<\/p><p>2. Im Bericht wird auch hervorgehoben, dass die Schweiz ein Hort für Nazigold und Fluchtkapital war. Heute hat sich nicht viel geändert. Bedeutet dies, dass die Bankenaufsicht und der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäscherei immer noch nicht ausreichen?<\/p><p>3. Die Arbeit der Kommission zeigt auch, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger im Kampf gegen Nationalsozialismus und Antisemitismus engagierten, Flüchtlingen halfen oder am Widerstand gegen den Faschismus teilnahmen. Wie wird der Bund ihr Verhalten und ihre Taten anerkennen und zur Geltung bringen bzw. diese Personen sogar rehabilitieren?<\/p><p>4. Welche Schlüsse kann die Schweiz aus der Arbeit der Kommission in Bezug auf die Haltung unseres Landes gegenüber den Flüchtlingen ziehen? In seiner Erklärung schreibt der Bundesrat, dass 15 Millionen Franken für den Kampf gegen Rassismus eingesetzt werden. Ist das teilweise eine Antwort auf die Probleme, die der Bericht aufgezeigt hat? Welche anderen Massnahmen wurden ergriffen?<\/p><p>5. Nach der Veröffentlichung des Berichtes besteht die grösste Gefahr darin, dass diese Erinnerungsarbeit nicht fortgesetzt wird und folgenlos bleibt. Die vielen Bände des Berichts würden dann die Regale der Bibliotheken von Schulen und Universitäten füllen, und alle könnten das Thema als abgeschlossen betrachten. Wie lässt sich das verhindern? Wie kann man vermeiden, dass der Bericht zu einer ein für alle Mal abgeschlossenen Geschichtsschreibung oder zur offiziellen Wahrheit verkommt? Wie kann man schliesslich dafür sorgen, dass die Erforschung dieses Zeitabschnitts fortgesetzt und gefördert wird, wie es die Kommission auch selber wünscht, da laut ihrem Präsidenten der Bericht nicht einen Schlussstrich zieht, sondern einen Anfang darstellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bergier-Bericht. Konsequenzen?"}],"title":"Bergier-Bericht. Konsequenzen?"}