{"id":20023345,"updated":"2025-06-25T01:49:52Z","additionalIndexing":"2846;Wohnmilieu;Verkehrsberuhigung;Verhütung von Gefahren;Kind;Familienpolitik;Naherholungsraum","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4614"},"descriptors":[{"key":"L03K010205","name":"Wohnmilieu","type":1},{"key":"L04K06010302","name":"Verhütung von 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Folge dieser Situation ist ein ausgeprägter Bewegungsmangel der Kinder, der sich auch bei grossen Bemühungen der Eltern schwerlich beheben lässt. Kinder im Vorschulalter verbringen bei schönem Wetter und geeignetem Wohnumfeld täglich bis vier Stunden im Freien, sie spielen draussen mit anderen Kindern aus der Nachbarschaft. Der verbreitete Bewegungsmangel der Kinder führt nachweislich zu erheblichen Defiziten im Bereich der motorischen und sozialen Entwicklung.<\/p><p>Weiter konnte nachgewiesen werden, dass fünfjährige Kinder, die in einem Wohnumfeld aufwuchsen, das nicht vom motorisierten Strassenverkehr dominiert wird, doppelt so viele Freunde in der Nachbarschaft haben als ihre Altersgenossen in einem ungünstigen Wohnumfeld. Familien mit kleinen Kindern fühlen sich in einem guten Wohnumfeld zu Hause, es ist ihre \"Heimat\". Sie verlassen das Wohnumfeld an Wochenenden weniger oft. Die durchschnittlich an einem schönen Wochenende gefahrenen Autokilometer betragen 80 Kilometer bei Familien in einem guten Wohnumfeld und 160 Kilometer bei Familien aus einem schlechten Wohnumfeld.<\/p><p>Die Bedeutung des Wohnumfeldes ist für das Aufwachsen der Kinder und für unsere Gesellschaft gross. Daher müssen Bund, Kantone und Gemeinden in diesem Bereich aktiv werden. Mit dem Wohnbaugesetz und der Wohnbauförderung verfügt der Bund über Instrumente, mit denen er die Wohnumfelder wirkungsvoll verbessern kann. Das Wohnbaugesetz schreibt z. B. vor, dass pro Wohnfläche in einer Siedlung auch ein gewisser Raum für Spielflächen zu schaffen ist. Dieser Raum muss aber auch für jüngere Kinder gefahrenlos erreichbar sein. Dies muss im Wohnbaugesetz festgehalten werden.<\/p><p>Vielerorts besteht zu wenig Raum für das Kinderspiel. Es ist deshalb wichtig, dass Quartierstrassen in Wohngebieten für das Spiel der Kinder geöffnet werden. Dies ist mit den vom Bund neu geschaffenen Begegnungszonen möglich. Damit das Instrument der Begegnungszonen auch im Interesse der Kinder genutzt wird, soll der Bundesrat entsprechende Richtlinien erlassen und Massnahmen ergreifen, um Begegnungszonen in Wohngebieten in Kantonen und Gemeinden besser bekannt zu machen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Baugesetzgebung ist eine Kompetenz der Kantone. Regelungen betreffend Spielflächen für Kinder finden sich demnach in den kantonalen Baugesetzen, so z. B. in Artikel 15 des Baugesetzes des Kantons Bern vom 9. Juni 1985. Diese können vom Bundesrat nicht überprüft werden.<\/p><p>Hingegen besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes bezüglich Wohnbau- und Eigentumsförderung. Im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes vom 4. Oktober 1974 (WEG) werden preisgünstige und wirtschaftliche Objekte gefördert, die gute bauliche Qualität und hohen Wohnwert aufweisen. Als Instrument zur qualitativen Beurteilung von Gesuchen, die im Rahmen des WEG zu bearbeiten sind, wurde das so genannte Wohnungs-Bewertungs-System (WBS) entwickelt. Es enthält die Kriterien, nach denen die Objekte bewertet werden. Diese betreffen sowohl das Innere der Wohnung (z. B. Wohnfläche, Schallschutz, flexible Nutzbarkeit der Räume usw.) wie auch die Wohnanlage und den Wohnstandort. Das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen, z. B. von Kinderhorten, die Gestaltung des gemeinsamen Aussenbereiches, insbesondere der Aufenthalts- und Spielflächen sowie die Nähe von Quartierspielplätzen, Kindergärten und Volksschulen, sind dabei wesentliche Kriterien.<\/p><p>Im Jahr 2003 soll das WEG für neue Gesuche um Bundeshilfe durch das Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) abgelöst werden. Das WFG befindet sich im Moment in der parlamentarischen Beratung. Es sieht in Artikel 5 vor, dass darauf zu achten ist, dass die bauliche Qualität und der Gebrauchswert des Wohnraumes hoch sind und dass der Wohnraum und die unmittelbare Umgebung mit Rücksicht auf Familien ausgestaltet werden. Diese Bestimmung dient als Grundlage für die Anwendung des WBS, das im Jahr 2000 den aktuellen Bedürfnissen angepasst wurde und weiterhin gelten soll.<\/p><p>Im Rahmen der Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes wird den Anliegen der Motionärin auf der Gesetzesebene zum Teil bereits Rechnung getragen. Bei der anstehenden Ausarbeitung der für die Umsetzung des WFG nötigen Ausführungserlasse (Verordnungen, Richtlinien) werden diese Anliegen ebenfalls soweit möglich berücksichtigt werden.<\/p><p>Mit der vom Bundesrat am 28. September 2001 beschlossenen Änderung der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) fördert der Bund die Einführung von Tempo-30-Zonen und anderen Massnahmen zur Beruhigung des Verkehrs, indem er den Kantonen und Gemeinden möglichst grossen Spielraum belässt und die Anforderungen an flankierende Massnahmen vereinfacht. Anstelle der früheren umfangreichen Weisungen über die Wohnstrassen (1. Mai 1984) und über die Zonensignalisation (3. April 1989) werden in der SSV und in der Departementsverordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen nur noch minimale Vorgaben festgelegt.<\/p><p>Abgesehen von wenigen bundesrechtlich zwingend vorgeschriebenen verkehrstechnischen bzw. gestalterischen Massnahmen sind die für den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes zuständigen Kantone und Gemeinden somit frei, auch Begegnungszonen auf eine kinder- und umweltfreundliche und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Art einzurichten. Zahlreich vorhandene Fachunterlagen zeigen dabei Möglichkeiten auf, die zur Verdeutlichung und besseren Durchsetzung der signalisierten Verkehrsmassnahmen infrage kommen können. Erwähnt seien insbesondere die vom Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute im letzten Jahr herausgegebenen Normen 640 211 bis 213 \"Grundsätze, Gestaltungselemente und Verkehrsberuhigungselemente zum Entwurf des Strassenraums\".<\/p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 20. Februar 2002 auf die Einfache Anfrage Aeschbacher 01.1149, \"Neue Instrumente für die Hebung der Verkehrssicherheit und Wohnqualität\", u. a. ausgeführt hat, sollen zur Unterstützung der Vollzugsorgane die wichtigsten Grundsatzinformationen zur Verkehrsberuhigung innerorts in einer Broschüre des Bundesamtes für Strassen zusammen gefasst werden. Die Arbeiten für die Ausarbeitung der Broschüre, welche im Frühjahr 2003 an die Kantone und Gemeinden abgegeben werden soll, sind zurzeit im Gange.<\/p><p>Hinsichtlich des Strassenverkehrsrechtes können die Anliegen der Motion als erfüllt betrachtet werden. Der Bundesrat hat aber Verständnis für das generelle Anliegen einer Verbesserung des Wohnumfeldes für Kinder und Familien und ist bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt: <\/p><p>- die für das Wohnumfeld relevante Gesetzgebung, insbesondere das Wohnbaugesetz, die Richtlinien der Wohnbauförderung und das Strassenverkehrsgesetz, auf ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit zu überprüfen;<\/p><p>- Massnahmen zu ergreifen, damit die Schaffung von Begegnungszonen in Wohnquartieren gefördert wird;<\/p><p>- Richtlinien zu erlassen, damit Begegnungszonen auf eine kinder- und umweltfreundliche Art eingerichtet werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kinder- und familienfreundliches Wohnumfeld"}],"title":"Kinder- und familienfreundliches Wohnumfeld"}