﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023374</id><updated>2024-04-10T09:48:10Z</updated><additionalIndexing>10;ausländische Vertretung in der Schweiz;Beziehungen Schweiz-EU;diplomatische Vertretung;internationale Verhandlungen;Annäherung der Politiken</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2524</code><gender>f</gender><id>501</id><name>Polla Barbara</name><officialDenomination>Polla</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion L</abbreviation><code>L</code><id>7</id><name>Liberale 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Vor diesem Hintergrund ist die Frage berechtigt, mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Koordination der komplexer werdenden Beziehungen optimiert werden könnte. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz besteht heute, wie auch der Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates vom 18. März 2002 festhält, ein breiter Konsens darüber, dass kurz- und mittelfristig die Beziehungen zur EU auf dem Weg des Abschlusses von bilateralen Verträgen weiter vertieft werden sollen. Der Bundesrat sieht den Vorschlag der Interpellantin nach dem Abschluss eines Assoziationsabkommens deshalb klar in diesem Zusammenhang: Es geht um die Frage, auf welche Weise sichergestellt werden kann, dass die bestehenden und die künftigen bilateralen Verträge mit der EU in ein kohärentes Gesamtkonzept eingebettet werden und mittels geeigneter institutioneller Vorkehren ein der Intensität und Qualität der Beziehungen entsprechender Austausch mit der EU stattfinden kann. Für den Bundesrat stellt sich in diesem Sinne die Frage nach dem allfälligen Abschluss eines Assoziationsabkommens somit nicht als Alternative zum bilateralen Weg oder zu einem EU-Beitritt, sondern als Ergänzung zum bilateralen Weg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Frage des Abschlusses eines Assoziationsabkommens im Sinne eines Rahmenvertrages für das bestehende Vertragsnetz zwischen der Schweiz und der EU wurde bisher von den beiden Partnern nicht thematisiert. Zur Machbarkeit können deshalb im heutigen Zeitpunkt keine detaillierten Aussagen gemacht werden. Die Wünschbarkeit eines Assoziationsabkommens wird im Wesentlichen vom themenübergreifenden Absprachebedarf mit der EU bei der Umsetzung der bilateralen Abkommen (Bilaterale I) und dem Ausbau des Vertragsnetzes (Bilaterale II) abhängen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Fall würde der Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der EU aufseiten der EU auf der Grundlage von Artikel 310 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft erfolgen. Diese Bestimmung spricht von der Herstellung einer "Assoziierung mit gegenseitigen Pflichten und Rechten", ohne die Inhalte einer Assoziierung näher zu beschreiben. (Die EU hat auf der Rechtsgrundlage von Art. 310 EGV beispielsweise die einzelnen bilateralen Abkommen mit der Schweiz, aber auch den Zollunionsvertrag mit der Türkei abgeschlossen.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der allfällige Mehrwert eines solchen Abkommens könnte darin bestehen, dass für die zahlreichen bilateralen Abkommen ein gesamtheitlicher Rahmen geschaffen würde und deren Umsetzung einer Gesamtkoordination unterläge. Darüber hinaus würde eine Grundlage für einen verstärkten Dialog zwischen den beiden Partnern sowie für einen allfälligen weiteren Ausbau der vertraglichen Beziehungen geschaffen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine vertiefte Analyse der Wünschbarkeit und Machbarkeit eines solchen Ansatzes wird der Bundesrat anlässlich des Abschlusses der Bilateralen II vornehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellantin, dass sich die Eröffnung einer Vertretung der Europäischen Kommission in der Schweiz positiv auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auswirken würde. Während die Europäische Kommission weltweit mehr als 120 Delegationen unterhält, sind in der Schweiz trotz der intensiven bilateralen Beziehungen nur die Mitgliedstaaten - und nicht die Kommission selber - vertreten. Die Europäische Kommission hat zwar eine Vertretung in Genf. Diese ist aber nur bei den internationalen Organisationen und nicht bei der Schweizer Regierung akkreditiert. Neben praktischen Verbesserungen würde die Eröffnung einer eigens mit den bilateralen Beziehungen zur Schweiz beauftragten Vertretung sicher geeignet sein, ein besseres Verständnis für gewisse Besonderheiten unseres Landes - u. a. die direktdemokratischen Instrumente - und damit auch für die schweizerische Position, die diese Besonderheiten berücksichtigen muss, zu wecken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie der Bundesrat ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass die Eröffnung einer Vertretung in der Schweiz wünschbar ist. Dies geht namentlich aus einer Antwort hervor, die sie am 3. September 2002 auf die schriftliche Frage eines Mitgliedes des Europäischen Parlamentes gegeben hat. Vor allem aus budgetären Gründen ist eine solche Eröffnung bis jetzt nicht zustande gekommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es der Europäischen Kommission obliegt, ein Gesuch um Akkreditierung bei der Schweizer Regierung zu stellen. Es ist nicht an der Schweiz, ein solches Gesuch zu erwirken. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion aus dem Jahr 1998 (Motion Suter 98.3038, "Diplomatische Vertretung der EU in der Schweiz") ausgeführt hat, ist es der Europäischen Kommission bekannt, dass der Bundesrat auf ein allfälliges Gesuch um Eröffnung einer bei der Schweizer Regierung akkreditierten Delegation positiv reagieren würde.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind zurzeit durch gewisse Spannungen getrübt, obwohl das Inkrafttreten der bilateralen Abkommen und der Beginn der neuen bilateralen Verhandlungen eigentlich zu einem konstruktiven Verhältnis beitragen müssten. Hinzu kommen die Fragen, die insbesondere mit der Zinsbesteuerung und den Abkommen von Schengen und Dublin verbunden sind. Sie spielen in unseren innenpolitischen Auseinandersetzungen heute eine erstrangige Rolle. Von daher stellt sich die Frage, wie man dafür sorgen könnte, dass die neuen bilateralen Verhandlungen in einem möglichst günstigen Klima geführt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund könnte die Möglichkeit eines Assoziierungsabkommens mit der EU wieder erwogen werden. Solche Abkommen waren ursprünglich zur Gestaltung von Beziehungen in einem begrenzten Bereich gedacht; trotzdem haben sie für das Verhältnis der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der heutigen EU zu zahlreichen Drittstaaten eine entscheidende Rolle gespielt. In vielerlei Hinsicht stellten solche Assoziierungsabkommen die Grundlage dar, auf der die 15 EU-Mitgliedstaaten ihre Handelsbeziehungen mit Partnern in der ganzen Welt ausbauen konnten. Gestützt auf Artikel 238 des Römer Vertrages (entspricht Artikel 310 des geltenden Amsterdamer Vertrages) beruhen die Assoziierungsabkommen entweder auf einer Freihandelszone oder einer Zollunion.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dank der Institutionalisierung eines regelmässigen, ständigen Dialoges zwischen Regierungen, obersten Verwaltungsstellen und Parlamenten setzen solche Verträge eine fortdauernde wechselseitige Interaktion zwischen der EU und dem betreffenden Partnerstaat in Gang. Ein Assoziierungsabkommen hätte den Vorteil, dass ein kohärenter institutioneller Gesamtrahmen geschaffen würde, innerhalb dessen die sektoriellen Verhandlungen harmonischer ablaufen könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ferner wäre die Eröffnung einer ständigen Vertretung der EU in Bern in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die Umsetzung eines allfälligen Assoziierungsabkommens sichergestellt und auch der Rahmen, innerhalb dessen die neuen bilateralen Verhandlungen stattfinden, optimiert werden. Eine solche ständige Vertretung würde dauerhaftere Kontakte zwischen unserem Land und der EU fördern, die Weitergabe von Daten erleichtern und die Beziehungen verbessern, die unser Land mit seinem wichtigsten historischen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Partner entwickeln sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Sieht er Vorteile im Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der EU? Wenn ja, welche? Welche Schritte könnte er gegebenenfalls in dieser Richtung unternehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist auch er der Auffassung, dass die Eröffnung einer ständigen Vertretung der EU in Bern den Ablauf der kommenden Verhandlungen günstig beeinflussen könnte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Selbstverständlich liegt es an der Europäischen Kommission, ein Akkreditierungsgesuch für eine ständige Vertretung zu stellen. Welche Initiativen könnte der Bundesrat ergreifen, um die EU zu bewegen, die Einrichtung einer solchen Vertretung vorzuschlagen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbesserung der Beziehungen Schweiz/EU</value></text></texts><title>Verbesserung der Beziehungen Schweiz/EU</title></affair>