﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023398</id><updated>2024-04-10T12:25:19Z</updated><additionalIndexing>28;freie Schlagwörter: freises Schalgwort: Mindestzinssatz;Buchführung;Lebensversicherung;Gewinn;Pensionskasse;Zins;Stiftung;Versicherungsaufsicht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703031001</key><name>Stiftung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030201</key><name>Buchführung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100106</key><name>Lebensversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302010206</key><name>Gewinn</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104040501</key><name>Zins</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-03T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-09-30T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-09-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel Hugo</name><officialDenomination>Fasel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3398</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die gegenwärtige Konfusion über die richtige Höhe des Mindestzinssatzes resultiert vor allem daraus, dass neben den autonomen Pensionskassen die zweite Säule auch von Sammelstiftungen der Lebensversicherungsgesellschaften betrieben wird. Diese juristische und ökonomische Konstruktion führt zu Intransparenz bezüglich der erzielten Renditen und der geäufneten Reserven.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfahrung zeigt, dass für das Vertrauen in die berufliche Vorsorge die Offenlegung der Entstehung und Verwendung von Überschüssen und Reserven von grundlegender Bedeutung ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb ist es notwendig, dass alle Vorsorgeeinrichtungen nach den gleichen Prinzipien funktionieren und den gleichen Transparenzregeln unterstellt sind. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge zu selbstständigen Trägern des Vermögens ihrer Versicherten werden und eine eigene Rechnung gemäss BVG führen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Motion verlangt eine umfassende Änderung der gegenwärtigen Geschäftsführungsstruktur von Sammelstiftungen, die finanziell und administrativ von anderen Trägerschaften als den Vorsorgeeinrichtungen selbst durchgeführt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Entgegennahme der Motion hätte zweifelsohne auch Auswirkungen auf die Anlagestiftungen. Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen im Bereich der beruflichen Vorsorge, die für die Verwaltung des Guthabens und des Vermögens der Vorsorgeeinrichtungen gegründet werden. Diese übertragen so ihre Vermögensverwaltungspflicht an eine spezielle Stiftung. Diese Stiftungen gehören eindeutig zu den Vorsorgestiftungen und unterliegen den Anlagebestimmungen des BVG und der BVV 2. Ihre Aufgabe ist es, die ihnen von den Einrichtungen anvertrauten Guthaben nach deren Anlagestrategie zu verwalten. Bei Entgegennahme der Motion ist nicht auszuschliessen, dass die Anlagestiftungen - im Gegensatz zu heute - die Anlagen von Vorsorgeeinrichtungen nicht mehr verwalten dürften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dem Bundesrat sind die in der Motion erörterten Probleme bekannt, insbesondere die Transparenzproblematik. Er ruft die Motion 02.3007 des Nationalrates in Erinnerung, die ihn einlädt, mittels Gesetz den Personalvorsorgeeinrichtungen eine eigene Rechtspersönlichkeit zu verleihen, welche die alten Rechtssubjekte ersetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vorsorgewerke müssen als administrative Einheiten innerhalb der Sammelstiftungen definiert werden. Die Verantwortlichkeitsverhältnisse müssen ebenfalls geklärt werden. Schliesslich muss die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der für die berufliche Vorsorge einbezahlten Mittel sichergestellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat diese Motion entgegengenommen. Er ist der Ansicht, dass neue rechtliche Strukturen gegenüber dem heutigen System mehr Transparenz und Klarheit bringen und das Vertrauen stärken werden. Er wird adäquate Strukturen zur Durchführung der beruflichen Vorsorge durch Ad-hoc-Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit vertieft prüfen lassen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die in der Motion vorgebrachten Anliegen bereits in der Motion 02.3007 enthalten sind.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, gesetzliche Massnahmen zu treffen, damit alle registrierten Vorsorgeinrichtungen der beruflichen Vorsorge zu selbstständigen Trägern des Vermögens ihrer Versicherten (Deckungskapital und alle Reserven) werden und eine eigene Rechnung nach den Grundsätzen des BVG führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat sorgt dafür, dass sämtliche in Verbindung mit der beruflichen Vorsorge stehenden Vermögenswerte, die heute ausserhalb von registrierten Vorsorgeeinrichtungen verwaltet werden, auf die selbstständigen Vorsorgeeinrichtungen übertragen werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sammelstiftungen mit eigener Rechnung und eigenem Vermögen</value></text></texts><title>Sammelstiftungen mit eigener Rechnung und eigenem Vermögen</title></affair>