﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023414</id><updated>2024-04-10T13:06:48Z</updated><additionalIndexing>28;Kontrolle;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Finanzmarkt;Versicherungsaufsicht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100116</key><name>Versicherungsaufsicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110601</key><name>Finanzmarkt</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-09-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-09-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2409</code><gender>m</gender><id>345</id><name>Pelli Fulvio</name><officialDenomination>Pelli</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3414</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wir werden heute mit der Frage konfrontiert, inwiefern die Aufsichtsbehörden über die Aufzehrung der Versicherungsreserven für die berufliche Vorsorge sowie über den sinkenden Deckungsgrad der autonomen Pensionskassen Bescheid wussten und auf welche Weise sie darauf reagiert haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die FDP-Fraktion der Bundesversammlung ist der Auffassung, dass eine bessere Koordination der Tätigkeiten des Bundesamtes für Privatversicherung mit denjenigen des Bundesamtes für Sozialversicherung notwendig ist, so wie auch die Organisation der Aufsicht generell dringend verbessert werden muss. Unabhhängige verwaltungsexterne Aufsichtsstrukturen - wie man diese bereits im Bankensektor kennt - könnten aus der Sicht der FDP-Fraktion zur Behebung heute bestehender Aufsichtsdefizite infrage kommen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Aufsicht über die berufliche Vorsorge ist eine komplexe Aufgabe, welche gleichzeitig die Vorsorge im Gesamtrahmen des Dreisäulensystems gewährleisten und der Anlagesicherheit angemessen Rechnung tragen muss. Gemäss BVG hat eine Vorsorgeeinrichtung die Verwaltung des ihr anvertrauten Vermögens an vier Zielsetzungen auszurichten, welche sich gegenseitig beeinflussen: Sicherheit, Ertrag, Diversifikation und Liquidität. Die Finanzmarktentwicklung hat grossen Einfluss darauf, ob und wie diese Ziele erreicht werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hierzu ist anzumerken, dass sich die Tatsache, dass das Obligatorium der beruflichen Vorsorge bereits Mitte der Achtzigerjahre - d. h. vor der Börsenhausse - in Kraft trat, für die Versicherten positiv ausgewirkt hat. Im heutigen Marktumfeld zeigt sich jedoch, dass die weitreichenden gesetzgeberischen Vorgaben wichtige Fragen zur Effizienz des Gesamtsystems und zur Ausrichtung und Organisation der Aufsicht aufwerfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des geltenden Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 ablieferte. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern vertiefte die Frage des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf diese Vorarbeiten sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Abgesehen von der Frage der Aufsichtszuständigkeiten ist indessen unbestritten, dass sich der Bundesrat und die zuständigen Ämter laufend grundsätzliche Überlegungen zur Wahrung der Solidität und Effizienz des Aufsichtssystems zu stellen haben. Dabei ist namentlich die Schnittstellenproblematik mit den Kantonen und den anderen Aufsichtsbehörden (Bundesamt für Privatversicherung und Eidgenössische Bankenkommission) zu klären. So bestehen bedeutende Berührungspunkte zwischen der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge und der Finanzmarktaufsicht, welche eine stärker prudenziell ausgerichtete Aufsicht nahelegen. In der Verwaltung der Vorsorgegelder über kollektive Anlageinstrumente und Sammelstiftungen der Lebensversicherer gibt es Überschneidungen, die in letzten Jahren mit dem Wachstum der Anlagevermögen und den Konsolidierungstendenzen der Finanzbranche stark zugenommen haben. Die vorausschauende Beurteilung von Finanzmarktrisiken sollte in diesen Bereichen nach gleichen hohen Qualitätsstandards erfolgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn das Schweizer System der zweiten Säule stabil ist und auch im internationalen Vergleich positiv beurteilt wird, ist eine Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich möglich und anzustreben. Der Bundesrat anerkennt insbesondere, dass eine Analyse des heutigen Systems aus Gesamtsicht wünschbar ist, wodurch auch auf eine Verbesserung der Aufsichtsstrukturen und der Aufsichtskapazitäten auf Bundesebene erreicht werden soll. Der Einschluss der Pensionskassenaufsicht in die vorgesehene integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde wäre dabei eine zu prüfende Option.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen. Ihre Aufgabe ist es, einen Vorschlag für ein Gesetz zur Errichtung einer integrierten Finanzmarktaufsicht, die insbesondere die Aufgaben der Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für Privatversicherung übernimmt, auszuarbeiten. Dabei ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde unterstellt werden könnten. Die Expertenkommission wird voraussichtlich Ende Jahr einen ersten Gesetzentwurf samt erläuterndem Bericht vorlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Überlegungen zur Organisation der Oberaufsicht und der direkten Aufsicht über die berufliche Vorsorge (siehe Antwort auf Frage 1) sowie zu gesetzgeberischen Grundlagen, welche keine Optionen präjudizieren (siehe Antwort auf Frage 2) sind im Gang. Der Bundesrat wird eine Einschätzung auf der Basis der entsprechenden Resultate vornehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die Meinung, dass die Aufsicht über die Anbieter von Versicherungsleistungen in der 2. Säule verbessert werden muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Er hat im Zusammenhang mit der Aufsicht im Finanzmarkt einen umfassenden Bericht (durch Professor Zufferey) erarbeiten lassen. Eine Kommission unter der Leitung von Professor Ulrich Zimmerli arbeitet seit Ende 2001 an Umsetzungsvorschlägen. Deckt das Mandat dieser Kommission auch Fragen bezüglich der Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat sich der Bundesrat schon Gedanken darüber gemacht, inwiefern zur Verbesserung der Aufsicht eine unabhängige, verwaltungsexterne Struktur aufgebaut werden könnte, wie sie beispielsweise im Bankensektor bereits besteht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbesserung der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge</value></text></texts><title>Verbesserung der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge</title></affair>