﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023432</id><updated>2024-04-10T13:54:54Z</updated><additionalIndexing>28;freie Schlagwörter: Mindestzinssatz;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Zins;Steuer auf Finanztransaktionen;Freizügigkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010102</key><name>Berufliche Vorsorge</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104040501</key><name>Zins</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010202</key><name>Freizügigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1107010202</key><name>Steuer auf Finanztransaktionen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-03T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-09-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-09-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2002-10-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3432</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist geprägt durch ihre freiheitliche Ausgestaltung. Zwar haben die Versicherten keine Wahlfreiheit der Pensionskasse. Die Ausgestaltung des BVG als Rahmengesetz mit Minimalvorschriften gibt den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten aber eine grosse Gestaltungsfreiheit. Sie können Leistungsplan und Finanzierung weitgehend auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Arbeitgeberbetriebes und die Bedürfnisse der angeschlossenen Versicherten abstimmen. Es gehört zur Verantwortung von Bundesrat und Parlament, dafür zu sorgen, dass die Grundparameter des Systems mit den ökonomischen und demographischen Realitäten übereinstimmen. Durch die geplante Herabsetzung des Mindestzinssatzes nimmt der Bundesrat diese Verantwortung wahr, indem er die Vorsorgeeinrichtungen nicht zu einer Verzinsung der Sparguthaben zwingt, die weder durch risikoadäquate Vermögenserträge noch durch Auflösung von Reserven finanziert werden kann. Mit dem durch den Bundesrat vorgeschlagenen Überprüfungsverfahren (alle zwei Jahre) wird sichergestellt, dass auch künftig auf Änderungen der Finanzmärkte reagiert werden kann. Indem im Verordnungsentwurf (Art. 12a BVV 2) verschiedene Kriterien aufgenommen werden, welche der Bundesrat bei der Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes beachten will, mithin also auf die Vorgabe eines Leitzinses verzichtet, entspricht er der systemspezifischen Eigenverantwortlichkeit der Stiftungsorgane im Bereich der Anlagen des Kassenvermögens und bietet Gewähr dafür, dass diese auch weiterhin wahrgenommen wird. Ein starrer Leitzins stünde in einem Spannungsverhältnis zur Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen, mit dem Vermögen der Versicherten und Rentner einen angemessenen Ertrag zu erwirtschaften. Es besteht die Gefahr, dass damit einer Anlagestrategie Vorschub geleistet würde, die zu Minimalerträgen neigt und damit die risikovermindernde Verteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagekategorien vereitelt (Art. 50 BVV 2).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seine Antwort zur dringlichen Interpellation Reimann 02.3439, wo er sich zur Frage eines allfälligen Systemwechsels wie folgt geäussert hat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Der Bundesrat erachtet einen Umstieg in die volle Freizügigkeit im Sinne einer freien Wahl der Pensionskasse als mit dem geltenden, sozialpartnerschaftlich geprägten System der beruflichen Vorsorge und letztlich mit dem Dreisäulenprinzip nicht vereinbar. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt wettbewerbliche Elemente auch in der beruflichen Vorsorge verstärkt zum Zuge kommen. Die Möglichkeit und Wünschbarkeit eines allfälligen Übergangs zu einem System mit einer freien Kassenwahl muss aber sorgfältig geprüft werden. Dies wird im Rahmen der Arbeitsgruppe 'Wachstum' erfolgen."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Diese Frage hat der Bundesrat im Rahmen der dringlichen Interpellation Reimann 02.3439 vom 17. September 2002 bereits beantwortet. Er verweist deshalb auf die Antwort zu Frage 2 der Interpellation Reimann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zum Postulat Saudan 02.3264 vom 18. Juni 2002. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur Motion SGK-N 02.3007 vom 22. Februar 2002, die ein ähnliches Ziel verfolgt. Der Bundesrat hat diese Motion entgegengenommen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Zusammenhang mit der Senkung des Mindestzinssatzes des BVG hat der Bundesrat einen Systemwechsel in Erwägung gezogen. Die einzelnen Schritte und die Rahmenbedingungen eines solchen Wechsels sind jedoch unklar. Die Kommunikation sorgt zum jetzigen Zeitpunkt für Verunsicherung und Kritik an der BVG-Politik. Es ist dringend notwendig, Szenarien aufzuzeigen, wie die zweite Säule für die Zukunft gestaltet werden kann und welche Schritte sich für die Sicherung der Renten aufdrängen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was ist wann vorzunehmen, um die Verhältnisse liberaler zu gestalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Zinssenkung nur dann sinnvoll ist, wenn sie unmittelbar mit dem Systemwechsel einhergeht? Beabsichtigt der Bundesrat, ein Modell mit einer Koppelung des Mindestzinssatzes an einen Leitzinssatz zu wählen? Bestehen andere Ideen oder Pläne? Liegen dem Bundesrat Szenarien und Modellrechnungen zu einem Umstieg in die volle Freizügigkeit bei der zweiten Säule vor? Wann wird er diese vorlegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, auch die Folgen einer allfälligen vollständigen Abschaffung der Mindestzinsvorschrift für die Pensionskassen, die Privatversicherungen, die Sammelstiftungen und die PKB aufzuzeigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die geplante Abschaffung der Umsatzabgabe (Stempelabgabe) auf Wertschriftentransaktionen der Pensionskassen angesichts der Diskussion um "Rentenklau" vorgezogen werden müsste, da es sich dabei um echten "Rentenklau" handelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Muss der Bereich Vorsorge nicht ein und derselben Gesetzgebung unterstellt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Künftige Sicherung der zweiten Säule</value></text></texts><title>Künftige Sicherung der zweiten Säule</title></affair>