{"id":20023433,"updated":"2024-04-10T09:02:12Z","additionalIndexing":"28;freie Schlagwörter: Mindestzinssatz;Pensionskasse;Pensionskasse des Bundes;Berufliche Vorsorge;Zins;Risikodeckung","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010102","name":"Berufliche Vorsorge","type":1},{"key":"L05K1104040501","name":"Zins","type":1},{"key":"L04K08040511","name":"Pensionskasse des Bundes","type":1},{"key":"L05K1110011301","name":"Risikodeckung","type":1},{"key":"L06K010401010205","name":"Pensionskasse","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-09-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1032213600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1033596000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2347,"gender":"m","id":264,"name":"Weyeneth Hermann","officialDenomination":"Weyeneth"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3433","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die heutige Pensionskasse des Bundes (PKB) ist nur zum Teil nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Ein Teil des zur Deckung der Verpflichtungen benötigten Kapitals besteht als so genannter Fehlbetrag. Dabei ist zu beachten, dass es sich beim Fehlbetrag der PKB zum überwiegenden Teil um eine Arbeitgeberschuld handelt. Im Wesentlichen sind es die Eintrittsgenerationen, zurückgehend auf die Jahre noch vor dem Zweiten Weltkrieg, und die nicht geleisteten Arbeitgeberbeiträge bei generellen Lohnerhöhungen, welche den Fehlbetrag verursacht haben. Für die Deckung des Fehlbetrages können die heutigen Versicherten somit nicht herangezogen werden.<\/p><p>Auf den Zeitpunkt der Überführung der Vorsorgeverhältnisse von der heutigen PKB auf Publica wird der dannzumal bestehende Fehlbetrag der PKB definitiv auf die einzelnen Arbeitgeber verteilt und in eine Schuldverpflichtung umgewandelt. Da diese Migration noch nicht stattgefunden hat, lässt sich die genaue Höhe der Fehlbetragsschuld des Bundes bei der Ausgliederung der PKB demzufolge heute noch nicht genau beziffern.<\/p><p>Die noch ausstehenden Verpflichtungen des Bundes gegenüber der PKB, der Post, der SBB, der Ruag, von skyguide und für die Überführung der Vorsorgeverhältnisse der vor dem 1. Januar 1995 gewählten ETH-Dozentinnen bzw. ETH-Dozenten beliefen sich per Mitte September 2002 auf insgesamt rund 15 Milliarden Franken.<\/p><p>Diese Verpflichtungen teilen sich im Einzelnen wie folgt auf:<\/p><p>- PKB: Bei der PKB betrug der Fehlbetrag per Ende 2001 für den Bund 8,3 Milliarden Franken. Gemäss Hochrechnungen ist der Fehlbetrag per Mitte September 2002 um etwa weitere 2,3 Milliarden Franken angestiegen. Im Geschäftsjahr 2000 hat die negative Börsenentwicklung etwa im Umfang von knapp 500 Millionen Franken zur Verschlechterung des Deckungsgrades beigetragen.<\/p><p>- Post: Das Postpersonal ist auf den 1. Januar 2002 von der PKB in die Stiftung Pensionskasse Post übergeführt worden. Der Fehlbetrag, der per Ende 2001 4,1 Milliarden Franken betrug, ist vom Bund per 1. Januar 2002 übernommen worden. Ab 2002 sind allfällige Unterdeckungen - beispielsweise wegen ungenügender Vermögenserträge - von der Stiftung Pensionskasse Post selber zu tragen. Dem Bund entstehen daraus also keine weiteren Verpflichtungen.<\/p><p>Hingegen wird voraussichtlich mit dem Voranschlag 2004 für die Ausfinanzierung des mutmasslichen Fehlbetrages der beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse (BVBD, früher C 25) ein Betrag von 170 Millionen Franken und für die Rekapitalisierung der Post für die Rückstellungen der Vorsorgeverpflichtungen nach dem Rechnungslegungsstandard Swiss Gaap Fer 16 bzw. IAS 19 ein Betrag von rund 2,7 bis 3,2 Milliarden Franken beantragt. (Vorbehalten bleibt hier die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur erforderlichen Rechtsgrundlage.)<\/p><p>- SBB: Gegenüber der Pensionskasse der SBB hat der Bund keine ausstehenden Verpflichtungen.<\/p><p>- Ruag: Aus dem Wechsel des Rechnungslegungsstandards von Swiss Gaap Fer auf die International Accounting Standards (IAS) ergibt sich ein erhöhter Rückstellungsbedarf für die Vorsorgeverpflichtungen von rund 200 Millionen Franken.<\/p><p>- skyguide: Die möglichen Verpflichtungen des Bundes im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sind in der Botschaft zum Luftfahrtgesetz vom 22. Mai 2002 dargelegt. So besteht ein Rekapitalisierungsbedarf für die Erfüllung der Rückstellungen von Vorsorgeverpflichtungen nach IAS 19 von 100 bis 130 Millionen Franken und ein Finanzierungsbedarf für die Deckungslücke der Vorsorgeverpflichtung für die Flugverkehrsleiter der Luftwaffe. (Vorbehalten bleibt auch hier die Zustimmung der eidgenössischen Räte zur erforderlichen Rechtsgrundlage.)<\/p><p>- Altrechtliche ETH-Dozentinnen bzw. ETH-Dozenten: Im Rahmen der Überführung der Vorsorgeverhältnisse der altrechtlichen ETH-Dozentinnen bzw. ETH-Dozenten in Publica soll die Deckungslücke von rund 800 Millionen Franken durch den Bund ausfinanziert werden.<\/p><p>2. Es muss klar zwischen dem technischen Zins und dem BVG-Mindestzins unterschieden werden. Die PKB ist eine Leistungsprimatkasse, welche ihre laufenden und versprochenen Leistungen in der technischen Bilanz mit einem technischen Zins von 4 Prozent bewertet. Der technische Zins wird als Diskontfaktor für die Kapitalisierung der eingegangenen Verpflichtungen eingesetzt und ist so anzusetzen, dass er gegenüber dem langfristig erwarteten Kapitalertrag eine angemessene Marge enthält. Für die Wahl des technischen Zinses sind Zeitspannen massgebend, welche der mittleren Verpflichtungsdauer der Pensionskassen entsprechen und demzufolge mehrere Jahrzehnte umfassen.<\/p><p>Demgegenüber ist der Mindestzinssatz nach BVG seiner Natur nach kurzfristiger angelegt. Artikel 15 BVG bestimmt, dass er vom Bundesrat aufgrund der Anlagemöglichkeiten festgelegt wird und demzufolge von Jahr zu Jahr schwanken kann. Er kann also unter, aber auch über 4 Prozent liegen.<\/p><p>In der BVG-Schattenrechnung, welche die Einhaltung der BVG-Bestimmungen durch die PKB nachzuweisen hat, wird der BVG-Mindestzinssatz zum Zug kommen. Eine Senkung des technischen Zinses hingegen würde wegen der bereits erwähnten Diskontwirkung eine sofortige Erhöhung der Beiträge, aber auch der Deckungskapitalien der PKB bewirken und damit den Fehlbetrag und die Kosten für den Bund sofort erhöhen. Der Umfang der Mehrkosten müsste versicherungsmathematisch berechnet werden. Eine solche Massnahme ist aber derzeit sicher nicht gerechtfertigt.<\/p><p>3. Die effektive Anlagerendite der PKB betrug seit Beginn der Anlagetätigkeit und unter Berücksichtigung der beim Bund angelegten und durch ihn verzinsten Gelder im Jahr 2000 2,7 Prozent und im Jahr 2001 minus 1,5 Prozent (für 1999 wurde ein positives Ergebnis erzielt, aber es steht kein vollständiges Jahr zur Verfügung). Vorher wurde auf dem gesamten Betrag des Deckungskapitals jeweils mindestens 4 Prozent Zins durch den Bund bezahlt.<\/p><p>4. Es wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.<\/p><p>5. Der Fehlbetrag der PKB sowie der zusätzliche Rückstellungsbedarf der Ruag infolge der Umstellung auf die IAS soll analog der bisherigen Praxis für die Ausfinanzierung der Fehlbeträge der Pensionskasse Post oder SBB in der Bestandesrechnung des Bundes aktiviert und in den Folgejahren zulasten der Erfolgsrechnung abgeschrieben werden. Der Bund hat nach dem PKB-Gesetz seine Fehlbetragsschuld bei der PKB innert höchstens acht Jahren nach der Migration abzutragen. Der genaue Migrationstermin ist heute noch nicht festgelegt.<\/p><p>Im Gegensatz zu früheren Ausfinanzierungen und Rekapitalisierungen können die noch ausstehenden Personalvorsorgeverpflichtungen ab 2003 nicht mehr über die Bestandesrechnung erfolgen. Dies deshalb, weil eine spezialgesetzliche Lösung mit Belastung der Bestandesrechnung gegen die Schuldenbremse verstossen würde. Dieser ausserordentliche Zahlungsbedarf wird voraussichtlich die Finanzrechnung von 2004 belasten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Informationen an die Versicherten wird die Senkung des Mindestzinssatzes gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die Berechnung der minimalen Verzinsung des Altersguthabens nach Artikel 15 BVG keine Auswirkungen auf die Pensionskasse des Bundes (PKB) als künftige Publica haben.<\/p><p>Bei der ehemaligen PKB handle es sich um eine so genannte Umhüllende Kasse, d. h. um eine Pensionskasse, deren Leistungen über das Minimum gemäss BVG hinausgehen. Damit muss das auf dieser Basis berechnete Altersguthaben in einer so genannten \"Schattenrechnung\" geführt werden. Diese dient dem Nachweis, dass die gesetzlichen Minimalleistungen des BVG erbracht werden, d. h., dass die aufgrund der kasseneigenen Vorschriften erbrachten Leistungen höher sind als jene nach BVG. Die Publica verfüge über eigene Vorsorgepläne und technische Grundlagen und arbeite unabhängig vom BVG mit einem technischen Zinssatz von 4 Prozent.<\/p><p>Anlässlich der Ausgliederung der PKB wurde offenkundig, dass der Bund einen beträchtlichen Fehlbetrag im Deckungskapital zu berappen hat. Der Deckungsgrad ist letztes Jahr von 63,1 auf 57,4 gesunken. Damit wurde bereits ein Fehlbetrag von 8,268 Milliarden Franken erreicht. Dazu kommen die noch zu leistenden Beträge des Bundes für Unterdeckungen von Post, SBB, für die Ruag und die Flugsicherung sowie für Professoren der ETH.<\/p><p>1. Wie hoch beziffert der Bundesrat die gesamten noch zu leistenden Beträge des Bundes, insbesondere angesichts der Börsenentwicklung?<\/p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussage der Publica, dass diese unabhängig vom BVG-Mindestzinssatz mit einem technischen Zinssatz von 4 Prozent arbeiten wird? Erachtet er dies als zutreffend?<\/p><p>3. Welchen effektiven Zinssatz konnte die PKB in den vergangenen Jahren erreichen?<\/p><p>4. Wie erklärt der Bundesrat seinen Entscheid, den BVG-Mindestzinssatz zu senken bei gleichzeitig anders lautender Strategie der Publica?<\/p><p>5. Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat seine Verpflichtungen gegenüber den Pensionskassen zu erfüllen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"PKB und anderer ausserordentlicher Zahlungsbedarf"}],"title":"PKB und anderer ausserordentlicher Zahlungsbedarf"}