﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023442</id><updated>2025-06-25T01:51:07Z</updated><additionalIndexing>24;Leistungsabbau;Steuerpolitik;Finanzplanung;Schuldenbremse;Staatsquote;wirtschaftliche Auswirkung;Haushaltsplan;Wirtschaftswachstum</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-09-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11080305</key><name>Schuldenbremse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080104</key><name>Finanzplanung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080109</key><name>Staatsquote</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K1102</key><name>Haushaltsplan</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020113</key><name>Wirtschaftswachstum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010104</key><name>Leistungsabbau</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>1</id><name>Bekämpft</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-21T00:00:00Z</date><text>Bekämpft. Diskussion verschoben</text><type>27</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-06-09T00:00:00Z</date><text>Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen</text><type>18</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-10-30T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-09-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-06-09T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2007-06-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20023443</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>02.3443</shortId></relatedAffair><relatedAffair><id>20023444</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>02.3444</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2448</code><gender>f</gender><id>395</id><name>Fässler-Osterwalder Hildegard</name><officialDenomination>Fässler Hildegard</officialDenomination></councillor><type>controvert</type></role><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2277</code><gender>m</gender><id>34</id><name>Bührer Gerold</name><officialDenomination>Bührer Gerold</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3442</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Finanzplan sollen die Ausgaben zwischen 2004 und 2006 von 61 Milliarden auf 81 Milliarden Franken steigen. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum liegt damit um 1 Prozent über den ohnehin schon sehr optimistischen Annahmen zum Wirtschaftswachstum. Die Folge ist, dass die Staatsquote weiter steigt. Damit wird die Entwicklung der Neunzigerjahre fortgesetzt. In dieser Zeit stieg die Staatsquote von 33,1 auf 37,8 Prozent; gar noch stärker war der Anstieg bei der Fiskalquote, nämlich von 30,6 auf 35,9 Prozent. Eine Korrektur des Finanzplans ist aus dieser Optik unumgänglich, weil sonst der Prozess steigender Quoten ungebremst weiter geht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Finanzleitbild postuliert der Bundesrat die Stabilisierung (bzw. Senkung) der Staatsquote als eines seiner Ziele. Um dieses Ziel zu erreichen, muss aber bereits vor der Debatte eine Verzichtsplanung für den Finanzplan vorliegen. Nur so können rechtzeitig die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit der Schuldenbremse muss ein Konjunkturfaktor beigezogen werden. Dieser Faktor nimmt Rücksicht auf das wirtschaftliche Umfeld. Für transparente Wachstumsszenarien ist es hier notwendig, dass die entsprechenden Auswirkungen aufgezeigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht eine Wechselwirkung zwischen soliden Staatsfinanzen, attraktiven Steuern und einem substanziellen Wirtschaftswachstum. Entsprechende Korrekturmassnahmen bei überhöhtem Wachstum sind deshalb nicht nur aus finanzpolitischer, sondern auch aus wirtschaftspolitischer Sicht unabdingbar. Damit wird erst die Gefahr einer weiteren Erhöhung der Fiskal- oder Verschuldungsquote gebannt und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es trifft zu, dass der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 die Bedingungen der Schuldenbremse nicht erfüllt. Der Bundesrat hat deshalb im Bericht zum Finanzplan ja auch Handlungsbedarf signalisiert und eine finanzpolitische Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Obschon die Schuldenbremse von Verfassungs und Gesetzes wegen nur für das unmittelbar bevorstehende Voranschlagsjahr gilt, wirft sie ihren Schatten immer auch auf den Finanzplan: Überschreitungen im Finanzplan von heute implizieren Kürzungen im Budget von morgen. Ziel der finanzpolitischen Standortbestimmung ist es im Weiteren, über die Herstellung der Schuldenbremsekonformität hinaus Handlungsspielräume für prioritäre Aufgaben zu schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass der Bundesrat keinen schuldenbremsekonformen Finanzplan vorgelegt hat, lag u. a. daran, dass die nach seiner Ansicht adäquatesten Massnahmen zur Bereinigung des Finanzplans die Beibehaltung des Bundesanteils am bestehenden AHV-Mehrwertsteuerprozent und am zukünftigen IV-Mehrwertsteuerprozent sowie ein Masshalten in Bezug auf das Sozialziel bei den Krankenversicherungsprämien darstellen. Darauf hat er - auch nach dem anderslautenden Entscheid des Erstrates - immer wieder hingewiesen. Da aber gemäss geltender Praxis diejenigen Vorhaben in den Finanzplan aufgenommen werden, für die ein Beschluss eines Erstrates vorliegt, wurden die Streichung der Bundesanteile gemäss Beschluss des Nationalrates und das vom Ständerat beschlossene neue Sozialziel in der Krankenversicherung ins Zahlenwerk aufgenommen. Dies erklärt weitgehend die Abweichungen der effektiven Ausgaben vom Ausgabenplafond gemäss Schuldenbremse im Bericht zum Finanzplan vom 30. September 2002.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Steuerpaket 2001 ist im Finanzplan gemäss der bundesrätlichen Version berücksichtigt. Aus dem Steuerpaket 2001 resultiert bei der Anpassung des Finanzplans kein zusätzlicher Bereinigungsbedarf, sofern die Beschlüsse des Nationalrates in der Differenzbereinigung nicht obsiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie im Fall der AHV sollen auch bei der IV Finanzierungsprobleme durch zweckbestimmte Erhöhungen der Mehrwertsteuer finanziert werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt auf den 1. Januar 2005. Die Mehreinnahmen belaufen sich gemäss Finanzplan vom 30. September 2002 in den Jahren 2005 und 2006 auf 2340 bzw. 3230 Millionen Franken. Die IV ist auf zusätzliche Mittel zur Entschuldung und zur Finanzierung ihrer stark anwachsenden Leistungen angewiesen. Nach dem Willen der Motionäre hat die Bereinigung des Finanzplans ohne Steuererhöhung zu erfolgen. Diese Auflage lässt sich nur dann erfüllen, wenn:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- andere Ausgaben im genannten Umfang wiederkehrend gekürzt werden; und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Erhöhung der Mehrwertsteuer durch eine entsprechende Senkung anderer Steuern wettgemacht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet keine der genannten Alternativen als realistisch, weshalb er diese Vorgabe für die Bereinigung des Finanzplans - weil nicht umsetzbar - ablehnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006 beträgt 4,4 Prozent. Die Motionäre möchten es auf das erwartete nominelle Wirtschaftswachstum beschränken - unter Einschluss von Mehrausgaben aus den Einnahmen des IV-Mehrwertsteuerprozentes. Gemäss den angepassten wirtschaftlichen Eckwerten ist heute von einem durchschnittlichen nominellen Wirtschaftswachstum von 3 Prozent auszugehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Unterschied zwischen der Zielsetzung der Motionäre betreffend Steuer- und Staatsquoten und jener des Bundesrates besteht in der Berücksichtigung von Alt- und demographiebedingten Zusatzlasten des Bundes im Bereiche der IV. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen IV-Mehrwertsteuerprozentes dient der Finanzierung von demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV beschritten. Zwar wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist dieser Anstieg vor dem Hintergrund der vorangehenden Feststellungen zu relativieren. Bei einem vollständigen Ausschluss dieser Mehrausgaben beträgt das durchschnittliche Ausgabenwachstum 3 Prozent, bei einer hälftigen Anrechnung dieser Mehrausgaben als Sonderfaktor (Ausklammerung der Entschuldung der IV) reduziert es sich auf 3,7 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Rückführung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums von 4,4 Prozent auf die nach unten korrigierte durchschnittliche Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes (3 Prozent) hätte zur Folge, dass - bezogen auf das Jahr 2006 - die Ausgaben jährlich wiederkehrend um rund 3 Milliarden Franken gekürzt werden müssten, um die Anliegen der Motionäre zu erfüllen. Bei der Zielsetzung des Bundesrates reduziert sich der Kürzungsbedarf auf rund 1,5 Milliarden Franken, was aus heutiger Sicht in etwa dem Bereinigungsbedarf im Lichte der Kriterien der Schuldenbremse entspricht. Nicht abgedeckt wäre damit allerdings ein struktureller Einbruch einzelner Bundessteuern. Diese Gefahr kann insbesondere bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben nicht ganz ausgeschlossen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Bezug auf die Verzichtsplanungen und die Gesetzesänderungen sieht der Bundesrat ein zweistufiges Verfahren vor: Der Bundesrat wird den eidgenössischen Räten für die Sommersession 2003 in einem ersten Schritt eine aktualisierte finanzpolitische Standortbestimmung vorlegen, welche den Bereinigungsbedarf identifiziert sowie Handlungsalternativen aufzeigt. Gestützt auf diesen Bericht und seine Beratung wird er anschliessend die eigentlichen Entlastungsmassnahmen ausarbeiten und sie den eidgenössischen Räten im Rahmen einer Sanierungsbotschaft zuleiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Voranschlag sowie in einem technischen Bericht zuhanden der Finanzkommissionen die Auswirkungen verschiedener Wirtschaftsszenarien auf die Wirkungsweise der Schuldenbremse aufgezeigt. Er hat dargelegt, wie Einnahmen und Konjunkturfaktor auf Änderungen des unterstellten Wirtschaftsszenarios gegenläufig reagieren. Die Schwankungen des Konjunkturfaktors sind auf eine Einnahmenelastizität von 1 ausgerichtet. In diesem Fall haben unerwartete konjunkturelle Schwankungen nur beschränkte Auswirkungen auf die zulässigen Ausgabenplafonds. Nachträglich festgestellte Abweichungen führen zu Belastungen und Gutschriften des Ausgleichskontos.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Finanzplan 2004-2006 ist in seiner heutigen Form nicht konform mit der Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung. Der Bundesrat wird beauftragt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. bei seiner politischen Planung den Verfassungsauftrag der Schuldenbremse zu respektieren und dementsprechend den Finanzplan ohne Steuererhöhung und unter Berücksichtigung des bundesrätlichen Steuerpakets anzupassen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. das Ausgabenwachstum so zu begrenzen, dass die Ausgaben in der Finanzierungsplanperiode um nicht mehr als das erwartete Wirtschaftswachstum zunehmen. Er nimmt die dafür notwendige Verzichtsplanung vor und legt die entsprechenden Gesetzesänderungen dem Parlament vor;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. angesichts der konjunkturellen Verunsicherung die Auswirkungen verschiedener Szenarien des Wirtschaftswachstums auf die Wirkungsweise der Schuldenbremse und auf den Finanzplan aufzuzeigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schuldenbremse respektieren; Staatsquote senken</value></text></texts><title>Schuldenbremse respektieren; Staatsquote senken</title></affair>