{"id":20023480,"updated":"2024-04-10T08:45:25Z","additionalIndexing":"15;Wettbewerbsbeschränkung;privates Unternehmen;marktbeherrschende Stellung;Privatisierung;Bundesamt für Landestopographie;öffentliches Unternehmen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L05K0804030401","name":"Bundesamt für Landestopographie","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0806011001","name":"öffentliches Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0703060109","name":"privates Unternehmen","type":1},{"key":"L05K0703010104","name":"marktbeherrschende Stellung","type":2},{"key":"L04K05070115","name":"Privatisierung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-13T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2002-11-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1032904800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1039734000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2398,"gender":"m","id":335,"name":"Kofmel Peter","officialDenomination":"Kofmel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2509,"gender":"m","id":485,"name":"Leutenegger Hansjakob","officialDenomination":"Leutenegger Hajo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2472,"gender":"m","id":440,"name":"Jossen Peter","officialDenomination":"Jossen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2181,"gender":"m","id":226,"name":"Tschuppert Karl","officialDenomination":"Tschuppert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2382,"gender":"m","id":318,"name":"Engelberger Edi","officialDenomination":"Engelberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2424,"gender":"m","id":361,"name":"Theiler Georges","officialDenomination":"Theiler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3480","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesamt für Landestopographie (Swisstopo) wird nach den Flag-Grundsätzen geführt. Der Leistungsauftrag 2000-2003 erlaubt Swisstopo, nebst den gemeinwirtschaftlichen Aufgaben in bescheidenem Ausmass auch kommerzielle Dienstleistungen anzubieten.<\/p><p>Es ist richtig, dass die generell schwierige wirtschaftliche Lage auch dem schweizerischen Kartographiemarkt zusetzt. Ein Zusammenhang zwischen dem Konkurs der Kümmerly+Frey AG sowie anderen negativen Ereignissen und der Geschäftstätigkeit der Swisstopo kann jedoch daraus nicht abgeleitet werden. So können die von Swisstopo erhobenen Gebühren nicht für die verschlechterte Marktsituation verantwortlich sein, da einerseits die Anzahl und die Auflagen der Touristikkarten stetig wachsen und sich andererseits die privaten Firmen vorwiegend in den Bereichen konkurrenzieren, in denen Swisstopo nur am Rande aktiv ist. Der Markt von kartographischen Produkten wird hingegen seit der Einführung der computergestützten Kartographie zusehends durch fachgebietsfremde Firmen mit Billigprodukten überschwemmt (z. B. Stadt- und Ortspläne, Orthophotokarten, Bikekarten usw.).<\/p><p>Immerhin ist die Geschäftsstelle Koordination der Geoinformation und Geographische Informationssysteme (Kogis) daran, eine neue Tarifierungs- und Vertriebsstrategie für Geodaten des Bundes zu erarbeiten, um damit u. a. die erwünschte Förderung der privaten Wirtschaft zu erreichen (vgl. Antwort auf Frage 5).<\/p><p>1. Kümmerly+Frey AG wurden in den vergangenen Jahren für die Abrechnung der Gebühren für die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes stets vorteilhafte Zahlungskonditionen gewährt. Auch vor und während des Konkursverfahrens wurde Swisstopo nie der Vorwurf gemacht, den Konkurs verursacht zu haben. Das gute Ergebnis der Swisstopo im Jahre 2001 ist sowohl auf gesteigerte Erlöse (plus 3,1 Millionen Franken) als auch auf geringere Kosten (minus 2,9 Millionen Franken.) zurückzuführen (vgl. Staatsrechnung 2001, S. 465c). Die Preise für gewisse Landeskarten wurden erhöht, was einen leichten Absatzrückgang, aber trotzdem eine Umsatzsteigerung einbrachte. Ein direkter Zusammenhang zum schwierigen Umfeld in der Kartographiebranche allgemein lässt sich daraus jedoch nicht herleiten.<\/p><p>2. Es ist richtig, dass Swisstopo in gewissen Bereichen Einsicht in die Projekte der privaten Anbieter von kartographischen Produkten hat. Dies betrifft vor allem die Offertanfragen für Gebühren oder kartographische Grundlagen sowie die Absatzzahlen, welche der Swisstopo bei einer Abrechnung der Lizenzgebühren nach jährlichem Verkauf anzugeben sind. Es sind jedoch bis heute keine Fälle bekannt, in deren Zusammenhang Swisstopo konkret vorgeworfen worden wäre, diese Kenntnisse ausgenützt zu haben, um dadurch einen privaten Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verdrängen oder in irgendeiner Art zu diskriminieren.<\/p><p>Bedingt durch das hohe Qualitätsniveau sowie die hohen Produktionskosten und Preise, die hauptsächlich auf die gesetzlich festgelegten Aufgaben zurückzuführen sind, hat Swisstopo gegenüber privaten Kartographieanbietern bei der Offerierung von Spezialkarten sogar eine schlechtere Ausgangslage.<\/p><p>3. Die Benützung des eidgenössischen Kartenwerkes ist in einer Verordnung des Bundesrates geregelt (SR 510.6221). Grundsätzlich besteht gemäss Artikel 4 nur ein Anrecht auf eine Bewilligung, wenn die Kartengrundlagen umgearbeitet werden. Swisstopo kann die Bewilligung einzig dann verweigern, wenn Gründe der Geheimhaltung oder andere öffentliche Interessen dies rechtfertigen. Gestützt auf diese Bestimmung wird nach konstanter Praxis die unveränderte Reproduktion ganzer Kartenblätter oder ganzer Kartenwerke nicht bewilligt. Zudem hat Swisstopo gemäss Leistungsauftrag des Bundesrates die Auflage, ihre Geschäftstätigkeit gegenüber den privaten Anbietern in nichtdiskriminierender Art und Weise auszuführen.<\/p><p>4. Kogis ist im Jahre 1998 durch einen Beschluss des Bundesrates geschaffen worden, mit dem Ziel, die Produktion und die Verwendung von Geodaten innerhalb der Bundesverwaltung besser zu koordinieren und die Kosten zu senken. Um der interdepartementalen GIS-Koordinationsgruppe (GKG) mehr Einfluss zu verschaffen, hat er sie mit Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Bundesämtern ausgestattet; ein Mittel, das allerdings bis heute noch nie zur Anwendung kam.<\/p><p>Kogis wurde ganz bewusst der Swisstopo angegliedert, um eine möglichst grosse Synergie zwischen dem bedeutendsten Geodaten-Produzenten des Bundes und der Koordinationsinstanz zu erzielen. Der Einfluss von Swisstopo auf Kogis ist jedoch sehr beschränkt. Kogis wird von der GKG gesteuert, in der Swisstopo eine von zwölf Stimmen und mit dem Vorsitzenden den Stichentscheid hat. Die anderen Mitglieder vertreten alle Departemente und vor allem jene Ämter, die den grössten Bedarf an Geodaten haben.<\/p><p>5. Der Bundesrat hat im Juni 2001 die Geodatenstrategie des Bundes genehmigt. Diese strebt an, einen einfachen und kostengünstigen Zugang zu grundlegenden Geoinformationen für jedermann zu gewährleisten. Im Umsetzungskonzept von Kogis zu dieser Strategie wird nebst der erwähnten Tarifierungs- und Vertriebspolitik auch der Aufbau einer nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) wesentlicher Punkt sein. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2003 über dieses Umsetzungskonzept befinden.<\/p><p>6. Wie bereits erwähnt, hat die GKG bisher noch nie von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht. Es kann deshalb nicht davon gesprochen werden, dass Kogis anderen Ämtern Vorgaben gemacht habe. Dazu ist auch Swisstopo, wie unter Punkt 4 dargestellt, nicht in der Lage; Swisstopo ist in der GKG lediglich mit einer Stimme vertreten.<\/p><p>7. Aus der Sicht des Bundes besteht ein Interesse, dass die Bundesämter primär die für die Bedürfnisse des Bundes und auf Kosten des Bundes geschaffenen Geodaten nutzen. Für den Bundesrat ist es deshalb nicht wünschenswert, solche Daten von Privatfirmen zu beziehen oder erheben zu lassen, da dies für den Bund insgesamt mit Mehrkosten verbunden wäre.<\/p><p>8. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen Kogis Konkurrenten der Swisstopo ausgeschaltet oder behindert hätte. Hingegen hat die GKG auf Drängen von Bundesämtern, kantonalen Instanzen und privaten Unternehmungen beschlossen, ein Patent anzufechten, das nach einhelliger Meinung der Fachleute zu Unrecht erteilt worden ist. Dieses Patent wurde in der Zwischenzeit zurückgezogen.<\/p><p>9. Swisstopo hat ein breit gefächertes Spektrum an Aufgaben. So werden zwei Drittel der Ausgaben in Form von Beiträgen für die Amtliche Vermessung (AV) an die Kantone ausgerichtet. Die Arbeiten der AV werden zu 90 Prozent von der Privatwirtschaft ausgeführt. Vom verbleibenden Drittel wird der weitaus grösste Teil für die Produktion, Nachführung und Erhaltung von Geoinformationen eingesetzt, die der Bund für seine gesetzlichen Aufgaben benötigt. Es handelt sich durchweg um so genannte meritorische Güter, bei denen es nicht sinnvoll ist, sie im Wettbewerb herzustellen.<\/p><p>Die verhältnismässig bescheidene kommerzielle Aktivität von Swisstopo ist aus der Sicht des Bundesrates für Flag-Ämter erwünscht. Damit wird in diesen Ämtern das Kostenbewusstsein verstärkt und dazu beigetragen, die Investitionen in Fachwissen und Infrastruktur zu amortisieren. Eine Privatisierung von Swisstopo oder von Teilen davon ist aus diesen Gründen nicht sinnvoll.<\/p><p>10. Die Drei-Seen-Karte ist ein kommerzielles Produkt. Die erste Ausgabe dieser Karte wurde auf Initiative von Swisstopo als Expo.01-Karte im Rahmen des Ideenwettbewerbs erstellt und Ende Februar 1999 publiziert. Wegen der Verschiebung der Expo auf das Jahr 2002 verlor diese Karte unerwartet an Aktualität.<\/p><p>Im Jahre 2000 wurde Swisstopo zur Mitarbeit in einem privaten Konsortium (Kümmerly+Frey AG, Grunder AG, Aseantic) angefragt, um gemeinsam eine neue Expo-Karte herauszugeben. Nachdem das Projekt trotz Zuschlag der Expo-Leitung scheiterte, entschied sich Swisstopo, die Karte rechtzeitig vor Beginn der Expo.02 nachzuführen und herauszugeben, und zwar nicht mehr als eigentliche Expo-Karte, sondern als touristische Karte der Region Seeland. Vor der Produktion wurde wie üblich eine Kalkulation erstellt, um die Rentabilität und das Risiko abzuschätzen.<\/p><p>Bis Ende September 2002 wurden die prognostizierten Verkaufszahlen nicht erreicht, weshalb auch der vorgegebene Kostendeckungsgrad nicht realisiert werden konnte. Die Kartenbasis steht aber für weitere Auflagen zur Verfügung und ist auch nach Abschluss der Expo als Exkursionskarte der Drei-Seen-Region zur Weiterverwendung geeignet.<\/p><p>11. Der Name \"Swiss Map\" wurde in Zusammenhang mit der Entwicklung der \"Swiss Map Trophy\" kreiert, welche im Jahre 1996 auf den Markt kam. Dieses CD-ROM-Produkt wurde in erster Linie als Lehrmittel für die Schulen der Armee realisiert. Swisstopo wirkte in der Konzeptphase und in der Realisierung dieses interaktiven Lehrmittels massgebend mit. Schon vor der Lancierung der \"Swiss Map Trophy\" bestand bei Swisstopo die Absicht, eine gesamte Serie von CD-ROM-Produkten herzustellen. Deshalb war es naheliegend, den Namen \"Swiss Map\" als Produktenamen weiter zu verwenden. Der Name \"Swiss Map\" 100 wurde am 26. Februar 1997 von den Produktverantwortlichen festgelegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im privaten schweizerischen Kartographiemarkt waren in letzter Zeit verschiedene negative Entwicklungen, darunter der Verkauf der Hallwag an eine deutsche Gruppe und der Konkurs von Kümmerly+Frey, festzustellen. Es muss befürchtet werden, dass sich diese bedauernswerte Entwicklung als Folge der schlechten Bedingungen fortsetzen wird. Zu diesen schlechten Bedingungen zählt nicht nur die allgemein schwierige wirtschaftliche Lage, es scheint vielmehr, dass die Praktiken der Swisstopo die Tätigkeit und Entwicklung der privaten Kartographieunternehmen zusätzlich erschweren und zum Teil sogar verhindern. So profitieren denn die privaten Kartographieunternehmen keineswegs von den günstigen Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft, zu deren Schaffung der Bund und die Kantone gemäss der schweizerischen Bundesverfassung verpflichtet sind.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat deswegen folgende Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass möglicherweise ein Zusammenhang besteht zwischen der oben beschriebenen kritischen Situation des privaten schweizerischen Kartographiemarktes und dem gemäss Jahresbericht 2001 der Swisstopo im kommerziellen Bereich der Swisstopo erzielten Rekordergebnis?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisstopo in Konkurrenz zu den privaten Kartographieanbietern auftritt und gleichzeitig, im Zusammenhang mit der Vergabe von Lizenzen, die volle Einsicht in die Projekte und Ideen der Mitbewerber erhält und dieses Wissen zu ihrem eigenen Vorteil ausnützen kann? Was gedenkt der Bundesrat gegen diese krasse Wettbewerbsverzerrung zu unternehmen? <\/p><p>3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisstopo die Erteilung von Reproduktionsbewilligungen bzw. Lizenzen mit der Begründung verweigert, eigene Produkte würden konkurrenziert? Gedenkt er Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass die Swisstopo als Bewilligungsbehörde und gleichzeitig Mitbewerberin im privaten Kartographiemarkt die Erteilung von Bewilligungen vom Konkurrenzierungsgrad der jeweiligen Produkte abhängig macht?<\/p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass es höchst problematisch ist, wenn dieselbe Person gleichzeitig Direktor der Swisstopo und Präsident der Koordinationsgruppe \"Interdepartementale Geoinformationen &amp; Geographische Informationssysteme (GI &amp; GIS)\" (GKG) und somit strategisches Führungs- und Steuerungsorgan der Geschäftsstelle Koordination der Geoinformation sowie der Geographischen Informationssysteme (Kogis) ist?<\/p><p>5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, damit die traditionsreiche schweizerische Kartographie, insbesondere auch die privaten Anbieter, günstige und faire Rahmenbedingungen ohne Wettbewerbsverzerrungen vorfinden?<\/p><p>6. Erachtet es der Bundesrat als zulässig, dass die GKG bzw. Kogis mit ihrem obersten Entscheidungsträger Erich Gubler (Präsidium GKG), der gleichzeitig Direktor der Swisstopo ist, als Koordinationsstelle des Bundes in Sachen GIS (Geographische Informationssyteme) anderen Bundesämtern Vorgaben macht, welche die Swisstopo einseitig bevorzugen und somit die private Konkurrenz ausschalten?<\/p><p>7. Beurteilt er es als wünschenswert, dass private Unternehmen Bundesämtern Konkurrenzofferten zur Swisstopo anbieten? <\/p><p>8. Beurteilt er es als zulässig, dass unter Mithilfe der Kogis Konkurrenten der Swisstopo ausgeschaltet oder behindert werden?<\/p><p>9. Besteht die Absicht, kurz-, mittel- oder langfristig die Swisstopo oder Teile davon zu privatisieren, um damit echten bzw. fairen Wettbewerb zu ermöglichen? Wenn ja, in welcher Form gedenkt der Bundesrat die Swisstopo oder Teile davon in dieser Absicht zu unterstützen?<\/p><p>10. Gemäss Leistungsauftrag Bundesamt für Landestopographie 2000-2003 (mit Bundesratsbeschluss vom 17. November 1999) müssen kommerzielle Produkte der Swisstopo kostendeckend erstellt werden. Fällt die Drei-Seen-Karte unter diese Kategorie und wenn ja, ist konkret dieses Produkt kostendeckend?<\/p><p>11. Woher stammt der Produktename für die CD-ROM-Produkte der Swisstopo, \"Swiss Map\", und wie kam dieser zustande?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wettbewerbsverzerrungen durch die Swisstopo"}],"title":"Wettbewerbsverzerrungen durch die Swisstopo"}