{"id":20023515,"updated":"2024-04-10T14:40:12Z","additionalIndexing":"32;Bildungspolitik;Austausch im Bildungswesen;Kosten des Bildungswesens;wissenschaftliche Zusammenarbeit;Anerkennung der Zeugnisse;Universität;schulische Mobilität;ETH;Fachhochschule;Stipendium;Bologna-Prozess;Hochschulwesen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2523,"gender":"m","id":500,"name":"Pfister Theophil","officialDenomination":"Pfister Theophil"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":1},{"key":"L04K13020501","name":"Hochschulwesen","type":1},{"key":"L04K13010207","name":"schulische 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Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich eine koordinierte Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Hochschulen aufdrängt. Sie kann nur mit Hilfe einer engen Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, ETH und Fachhochschulen erfolgen. Es versteht sich von selbst, dass die Umsetzung der Bologna-Deklaration den verschiedenen Aufgaben der drei Hochschultypen Rechnung tragen muss, somit auch der \"Gleichwertigkeit aber Andersartigkeit\" der Fachhochschulen.<\/p><p>Während bei den Universitäten und den ETH die unter Ziffer 3 genannten Projektarbeiten zum Teil parallel mit bereits konkreten Umsetzungen (Universitäten St. Gallen, Basel, Bern, Luzern, Freiburg sowie die Università della Svizzera italiana und die ETHZ) laufen, müssen im Fachhochschulbereich mit der Revision des Fachhochschulgesetzes zuerst die rechtlichen Grundlagen für eine Umsetzung geschaffen werden. Die laufenden Projektarbeiten leisten die nötigen Vorbereitungen, um nach Inkrafttreten des Fachhochschulgesetzes rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen zu können. (s. Ziff. 3)<\/p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz bei diesem Reformprozess nicht abseits stehen, sondern sich vielmehr in den sich neu formierenden europäischen Hochschulraum integrieren soll. Eine Integration setzt voraus, dass die im Rahmen des Bologna-Prozesses vorgeschlagenen Massnahmen der Harmonisierung der Studienstrukturen, der Einführung eines gemeinsamen Leistungstransfersystems sowie des Ausbaus der Qualitätssicherung an den Schweizer Hochschulen umgesetzt werden. Nur so können die nötige Kompatibilität und somit Wettbewerbs- und Marktfähigkeit der Schweizer Hochschulbildung garantiert werden. Auf dieser Grundlage verfügen die Schweizer Hochschulabsolvierenden über einen günstigeren Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt sowie über eine einfachere Zulassung zu weiteren Ausbildungsgängen im europäischen Hochschulraum.<\/p><p>3. Wie bereits anlässlich der Antworten auf frühere parlamentarische Vorstösse dargelegt (Interpellation Bieri 01.3337, Motion Zbinden 01.3328), haben die zuständigen Bundesbehörden die erforderlichen organisatorischen Massnahmen ergriffen, um ein koordiniertes Vorgehen bei der Bewältigung dieser komplexen Aufgabe zu garantieren.<\/p><p>Bezüglich des universitären Bereiches wurden bereits Ende 1999 die notwendigen Strukturen für die Steuerung des Bologna-Prozesses geschaffen und der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Crus) die Verantwortung für die Koordination der Umsetzung der Bologna-Deklaration an den Schweizer Universitäten übertragen. Im Fachhochschulbereich übernimmt die Konferenz der Fachhochschulen in der Schweiz die Steuerungs- und Kooperationsaufgabe des Bologna-Prozesses. Nebst den jeweiligen Steuerungsgruppen der Universitäten und der Fachhochschulen hat die Crus eine Hochschulpolitische Begleitgruppe unter dem Vorsitz des Direktors des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft gebildet. Diese Gruppe bezieht auch die Schnittstellen zwischen Hochschulen, Studierenden, Sekundarstufe II und Kantonen mit ein.<\/p><p>Ziel der im Rahmen dieser Organisationsstrukturen zu leistenden gemeinsamen Arbeiten ist das Verfassen von Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna. Die schweizerische Universitätskonferenz bzw. der Fachhochschulrat planen, diese Richtlinien zu gegebener Zeit im Sinne einer verbindlichen Rahmenordnung zu verabschieden, im Fachhochschulbereich unter Vorbehalt der Revision des Fachhochschulgesetzes. Dieser Verabschiedung der Richtlinien wird eine Vernehmlassung vorausgehen, in welcher interessierte Kreise, namentlich die Leitungen, die Dozierenden und Studierenden der Hochschulen konsultiert werden.<\/p><p>Es sei daran erinnert, dass es im Universitätsbereich mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals möglich wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Studienrichtzeiten und über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen. Damit wurden für die zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund geschaffen.<\/p><p>4. Die Mobilität von Studierenden und Dozierenden ist ein erklärtes Ziel der Bologna-Deklaration, das auch vom Bundesrat unterstützt wird. Er misst der Erweiterung der wissenschaftlichen und kulturellen Erfahrungshorizonte für Lernende und Lehrende einen hohen Wert bei.<\/p><p>Auf die Frage, wie die Tendenz zu einem Studium an mehr als einem Studienort, insbesondere zu Studienteilen im Ausland, in die Bologna-Umsetzung mit einbezogen werden kann, ist zu sagen, dass alle in der Bologna-Deklaration festgehaltenen Massnahmen wichtige Teilaspekte zur Förderung der Mobilität von Studierenden wie Dozierenden darstellen. Erst mit der Harmonisierung der Studienstrukturen, der Einführung eines einheitlichen Leistungspunktesystems und dem Aufbau gemeinsamer Studiengänge zweier oder mehrerer europäischer Universitäten im Rahmen der Umsetzung der Bologna-Deklaration kann die gewünschte Kompatibilität erreicht werden, welche die Voraussetzung bildet für die gegenseitige Anerkennung erbrachter Studienleistungen im zu schaffenden europäischen Hochschulraum.<\/p><p>5. Über die Kosten der Schweizer Hochschulen im Vergleich mit anderen Ländern liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Im universitären Hochschulbereich wird man erst mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung auf nationaler Ebene vergleichbare Daten über die Kosten der Lehre, Forschung und Dienstleistungen haben. Die ersten Daten werden Ende 2003 erwartet. Die schweizerischen Fachhochschulen verfügen bereits über eine harmonisierte Kosten- und Leistungsrechnung, die innerhalb der Schweiz Transparenz und Vergleichbarkeit garantiert. Auf internationaler Ebene jedoch liegen keine Vergleichsdaten vor.<\/p><p>Im Hochschulbereich existieren bereits verschiedene bedeutende Kooperationen schweizerischer universitärer Hochschulen und Fachhochschulen mit ausländischen Hochschulen. Diese in unterschiedlichen Fachrichtungen auf allen Studienstufen in Lehre und Forschung bestehenden Kooperationsprojekte zeigen, dass grenzüberschreitendes Zusammenarbeiten erwünscht und auch durchführbar ist. Es hat sich jedoch gezeigt, dass durch die Heterogenität der Verwaltungsvorschriften, der Kulturen und der Gewohnheiten mit dem Aufbau solcher Kooperationen ein grosser Aufwand verbunden ist. Finanzielle Starthilfen, wie sie bereits im Rahmen der projektgebundenen Beiträge des Universitätsförderungsgesetzes angeboten werden, tragen zur Förderung solcher grenzüberschreitenden Zusammenarbeiten bei.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass ein einengendes Stipendienwesen erfolgreiche Kooperationen behindern würde. Die verschiedenen bereits bestehenden Stipendienmöglichkeiten spielen in diesem Kontext eine wichtige Rolle. Im internationalen Kontext sind die Erasmus-Stipendien, Stipendien an ausländische Studierende und an ausgewählte europäische Hochschulinstitute, zu nennen. Bezüglich des nationalen Stipendienwesens ist zu erwähnen, dass das Bundesengagement im Stipendienbereich im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches Bund-Kantone diskutiert wird (s. Ziff. 7).<\/p><p>6. Die Erzeugung und Vermittlung von Wissen ist die Aufgabe der Hochschulen. Im Wirtschaftsbereich ist dieses Wissen zum primären Produktionsfaktor geworden. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und von neuen Berufen hängt direkt von der Vitalität, der Kreativität und vor allem der Qualität der Hochschulen ab; das wirtschaftliche Wachstum und der daraus hervorgehende Wohlstand sollen eine Stärkung der sozialen Wohlfahrt ermöglichen. Deshalb räumt der Bundesrat dem Bereich Forschung und Ausbildung eine hohe Priorität ein. Es ist ihm aber wichtig zu betonen, dass jegliches Engagement im Hochschulwesen dem Grundsatz der Freiheit der Lehre und Forschung Rechnung zu tragen hat.<\/p><p>Als Massnahmen, welche die Hochschulbildung in ihrer einen Eigenschaft als Produktions- und Wirtschaftsfaktor fördern, sind grundsätzlich alle Bestrebungen zu nennen, die zu einer Verbesserung der Qualität in Lehre und Forschung an den Hochschulen beitragen. Die Umsetzung der Bologna-Deklaration nimmt vor allem im Zusammenhang mit der akademischen Lehre einen hohen Stellenwert ein. Einerseits erlaubt eine Harmonisierung der Studienstrukturen mit den damit verbundenen zusätzlichen Hilfeleistungen eine Kompatibilität und somit eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im europäischen bzw. weltweiten Wissenschaftsraum. Andererseits bietet diese Hochschulreform auch eine Chance, die Curricula und die Lehr- und Lernformen neu zu gestalten; dies auch, aber nicht ausschliesslich, im Hinblick auf die veränderten Bedürfnissen der Wirtschaft und die Erfordernisse des lebenslangen Lernens in einer immer rascher sich wandelnden Gesellschaft.<\/p><p>Nötige Reformen und Massnahmen, welche zu einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit der Bildung und Forschung an den Schweizer Hochschulen führen, wurden bereits mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 eingeleitet. Über allfällige weitere Reformen und Massnahmen wird sich der Bundesrat im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 äussern.<\/p><p>7. Tatsache ist, dass die kantonalen Aufwendungen für Stipendien, die der Bund subventioniert, in den letzten Jahren stetig zurückgegangen sind. <\/p><p>Gegenwärtig ist das Bundesengagement im Stipendienbereich im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches Bund-Kantone in Diskussion. Die Vorlage, die derzeit in den eidgenössischen Räten beraten wird, sieht vor, dass der Bund sein künftiges Engagement auf den tertiären Bildungsbereich (vor allem Universitäten und Fachhochschulen) beschränkt, dort aber mittels Rahmengesetz einen stärkeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Ausbildungsbeihilfen nehmen kann. Es wird vor allem darum gehen, durch das Setzen gesamtschweizerischer Mindeststandards die dringend notwendige Stipendienharmonisierung voranzutreiben.<\/p><p>Entscheide über allfällige weitere mobilitätsspezifische Stipendien werden im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 zu fällen sein.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Unterschrift unter die Bologna-Deklaration hat unser Land einen wesentlichen und grundlegenden Entscheid in Richtung internationaler Kompatibilität gefällt. Daraus ergeben sich aber einschneidende Konsequenzen.<\/p><p>Die neuen Fachhochschulen, die ETH und die Universitäten pflegen eklatant unterschiedliche Ziele, Kulturen und Finanzierungsmodelle. Es ist angezeigt, dass die Unterzeichnung der Bologna-Deklaration auch der Auslöser sein muss, diese hinderlichen Unterschiede zu beseitigen und die Hochschulen an den zukunftgerichteten Massstäben zu messen. Dies erfordert auch eine Überprüfung der Studienkosten und der Studienfinanzierung. Zudem sind den Hochschulen individuelle Wege zur Marktbeteiligung einschliesslich Finanzierung offen zu halten, wo dies möglich ist. Es ist beispielsweise zu prüfen, ob die Studienfinanzierung von Bachelor- und Masters-Abschlüssen unterschiedlich zu gestalten ist. Die mit der Unterzeichnung der Bologna-Deklaration verbundene Ausrichtung unserer Hochschulen auf deren Grundstrukturen dürfte in ihrer Umsetzung auf erhebliche Widerstände stossen.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Meinung, dass eine einheitliche Umsetzung der Bologna-Deklaration unumgänglich und die für die Fachhochschulen gültige Aussage \"gleichwertig, aber nicht gleichartig\" auch in dieser Anpassung zu beachten ist?<\/p><p>2. Ist er auch der Ansicht, dass das Hochschulangebot der Schweiz mit Blick auf die einheitliche Weiterentwicklung (Bologna) seine Kompatibilität und Marktfähigkeit erheblich zu verbessern hat?<\/p><p>3. Wie gedenkt er den Umstellungsprozess durchzuführen und zu begleiten?<\/p><p>4. Wie kann die Tendenz zu einem Studium an mehr als einem Studienort, insbesondere zu Studienteilen im Ausland, im Rahmen der Bologna-Umsetzung mit einbezogen werden? Begrüsst der Bundesrat die Tendenz?<\/p><p>5. Sind die Kosten der schweizerischen Hochschulen grundsätzlich mit denen in vergleichbaren Ländern konkurrenzfähig? Sind die erforderlichen Kooperationen nicht durch Kostendifferenzen und ein einengendes Stipendienwesen erheblich behindert?<\/p><p>6. Bestehen Chancen und Bestrebungen, die Hochschulbildung unseres Landes als zukunftfähigen Wirtschaftsfaktor zu etablieren. Welche Massnahmen können diesem Ziel dienen?<\/p><p>7. Welche Modifikationen am heutigen Stipendienwesen sind erforderlich, um die internationale Kompatibilität und Ausrichtung möglichst optimal zu unterstützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Konsequente Umsetzung der Bologna-Deklaration"}],"title":"Konsequente Umsetzung der Bologna-Deklaration"}