﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023563</id><updated>2024-04-10T10:19:17Z</updated><additionalIndexing>66;Ausfuhr von Abfällen;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kernenergie;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010103</key><name>Ausfuhr von Abfällen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170301</key><name>Kernenergie</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-10-08T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-02-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-10-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-10-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2520</code><gender>m</gender><id>497</id><name>Mugny Patrice</name><officialDenomination>Mugny Patrice</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2268</code><gender>m</gender><id>9</id><name>Baumann Ruedi</name><officialDenomination>Baumann Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2300</code><gender>f</gender><id>113</id><name>Hollenstein Pia</name><officialDenomination>Hollenstein</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2457</code><gender>f</gender><id>407</id><name>Genner Ruth</name><officialDenomination>Genner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2481</code><gender>m</gender><id>457</id><name>Cuche Fernand</name><officialDenomination>Cuche</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2276</code><gender>f</gender><id>33</id><name>Bühlmann Cécile</name><officialDenomination>Bühlmann Cécile</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2517</code><gender>f</gender><id>495</id><name>Menétrey-Savary Anne-Catherine</name><officialDenomination>Menétrey-Savary</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2288</code><gender>m</gender><id>76</id><name>Fasel Hugo</name><officialDenomination>Fasel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3563</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist mit seinem bisherigen Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle gescheitert. Mit dem Nein der Nidwaldner Stimmbevölkerung zum Sondierstollen ist das Atommülllager Wellenberg gestorben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wird in der Schweiz nicht möglich sein, ein Lager für den radioaktiven Abfall zu finden, sei dieser nun schwach- bis mittelaktiv oder hochaktiv. Die Lagerung der Schweizer Atomabfälle im Ausland ist aber keine Option. Dies hat auch der Bundesrat immer wieder betont.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund muss daher dringend ein neues Vorgehen in der Entsorgungsfrage festlegen. Dabei ist das Mitentscheidungsrecht der Kantone eine Selbstverständlichkeit. Zudem stellt sich die Frage, welche Rolle die Nagra in Zukunft spielen wird. Mit ihrem Vorgehen in Nidwalden und im Zürcher Weinland hat die Nagra viel Vertrauen zerstört.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Radioaktive Abfälle aus der Kernenergienutzung und zu einem kleineren Teil aus Anwendungen radioaktiver Stoffe in Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) liegen heute vor. Ein grosser Teil ist zudem in Form der zu erwartenden Abfälle aus Stilllegung und Abbruch von bestehenden Kernkraftwerken und Forschungsanlagen vorgegeben. Diese Abfälle müssen nach geltender gesetzlicher Regelung grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden; dies ist auch im Entwurf zum Kernenergiegesetz vorgesehen, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist die Pflicht unserer Generation, Lösungen für die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle zu suchen und auch zu realisieren. Die Entsorgungsfrage muss losgelöst vom Ausstieg aus der Kernenergie diskutiert und geklärt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz werden dazu zwei Programme verfolgt: das Programm für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) sowie das Programm für die abgebrannten Brennelemente sowie die hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle (BE/HAA/LMA). Mit dem Wellenberg stand für die SMA ein Standort zur Diskussion, der sich aufgrund der vorhandenen Kenntnisse für weitere Untersuchungen, wie das mit dem Sondierstollen vorgesehen war, eignete. Mit dem Nein vom 22. September 2002 hat sich die Nidwaldner Bevölkerung gegen den Sondierstollen und damit gegen weitere Untersuchungen am Wellenberg ausgesprochen. Damit wird es im Wellenberg kein SMA-Tiefenlager geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das schweizerische Entsorgungskonzept muss jedoch nicht grundsätzlich überarbeitet werden. Der Bundesrat hält auch nach dieser Abstimmung am Verursacherprinzip fest. Demnach sind primär die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke für die sichere dauernde Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Aufgabe des Bundes ist es, die für die Umsetzung der Entsorgungsprogramme notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das neue Kernenergiegesetz bildet dazu die wichtigste Grundlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Klärung offener Fragen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zudem die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) eingesetzt. In ihrem Bericht "Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz" schlägt diese Verbesserungen der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen vor. Einzelne Punkte wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung ins Kernenergiegesetz aufgenommen. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kernenergiegesetz definiert sind, werden die Entsorgungsstrategie, die bestehenden Strukturen, die heutige Organisation der Entsorgung, aber auch der Einbezug von Politik und Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess überprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Anforderungen an potenzielle Lagerstandorte hängen von den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Abfälle ab und sind unterschiedlich für SMA und BE/HAA/LMA. Eine wichtige Rolle für die Standortwahl spielen zudem das vorhandene Wirtgesteinsvolumen und, aufgrund der Mengen und Volumen der Abfälle, der Zugang zu den geologischen Tiefenlagern (horizontal oder vertikal). Aufgrund der unterschiedlichen technischen und geologischen Anforderungen würde deshalb die Standortsuche bei einem Einlagerkonzept kaum vereinfacht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;International sind zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle dann auch unterschiedliche Lagertypen vorgesehen bzw. in Bau oder Betrieb. Lediglich Deutschland zieht ein einziges Lager für alle Abfallsorten in Erwägung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund des bisher verfolgten Entsorgungskonzepts in der Schweiz wurde nicht untersucht, ob ein einziges Lager für alle radioaktiven Abfälle realisiert werden könnte. Im Rahmen der weiteren Arbeiten soll diese Option ebenfalls geprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorerst wird das Programm BE/HAA/LMA jedoch wie vorgesehen weitergeführt. Der Entsorgungsnachweis BE/HAA/LMA wird aufgrund der Option Opalinuston erbracht. Am 20. Dezember 2002 hat die Nagra die entsprechenden Unterlagen bei den Bundesbehörden eingereicht. Als nächster Schritt erfolgt die technische Überprüfung durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen und durch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen. Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency der OECD zusammengesetzte internationale Expertengruppe beigezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Der Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der BE/HAA/LMA ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Volksentscheid vom 22. September 2002 in Nidwalden wirft das SMA-Programm um Jahre zurück. Ein neues Auswahlverfahren muss zu neuen potenziellen Standorten und letztlich zu einem konkreten Lagerstandort führen. Dabei wird neben der langfristigen Sicherheit die Transparenz des Verfahrens zur Auswahl eines Lagerstandorts eine wichtige Rolle spielen. Mit einem neuen Auswahlverfahren kann aber erst begonnen werden, wenn Klarheit darüber besteht, wie im Kernenergiegesetz die nukleare Entsorgung gesetzlich geregelt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Auswahl möglicher SMA-Standorte müssen vorerst infrage kommende Gebiete anhand geeigneter Kriterien identifiziert werden. Erdwissenschaftliche Untersuchungen von der Oberfläche dienen in der Folge dazu, vertiefte Kenntnisse im Hinblick auf ein geologisches Tiefenlager zu erlangen. Diese Untersuchungen bedürfen einer Bewilligung des Bundesrates; im Gesuch muss die Wahl des Sondierstandorts begründet werden. Schlussendlich muss ein Standort für vertiefte Untersuchungen (z. B. Sondierstollen, Felslabor) ausgewählt werden. Den wichtigsten politischen Entscheid für den Bau eines Lagers bildet die vom Bundesrat zu erteilende und vom Parlament zu genehmigende Rahmenbewilligung, mit welcher der Standort festgelegt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Frage der Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Ausland oder in der Schweiz hat sich der Bundesrat u. a. in seiner Antwort vom 21. September 2001 auf die Interpellation Rechsteiner, "Atommüllexporte nach Russland und Wiederaufarbeitung im Ausland", detailliert geäussert. Der Bundesrat hält am Grundsatz der Entsorgung im Inland fest, wie er im Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 und im Entwurf zum Kernenergiegesetz enthalten ist. Er führt weder Verhandlungen über einen Export von schweizerischen Abfällen zur Entsorgung ins Ausland noch über die Möglichkeit, radioaktiven Abfall aus dem Ausland in der Schweiz zu entsorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Artikel 10 Absatz 1 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz sind primär die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke für die sichere dauernde Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Deshalb haben sie zusammen mit der Eidgenossenschaft, welche für die MIF-Abfälle zuständig ist, die Nagra gegründet. Die Nagra ist international anerkannt und hat in den letzten Jahren gute Arbeit geleistet. Aufgrund der durchgeführten technisch-wissenschaftlichen Untersuchungen wollte die Nagra den Wellenberg mittels Sondierstollen vertieft untersuchen. Dieses Vorhaben wurde von den Sicherheitsbehörden und verschiedenen Expertengruppen unterstützt (EKRA, Kantonale Fachgruppe Wellenberg).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Verursacherprinzip ist auch im Entwurf zum neuen Kernenergiegesetz verankert. Neu müssen die Entsorgungspflichtigen jedoch ein Entsorgungsprogramm erstellen, welches von den Bundesbehörden geprüft und vom Bundesrat genehmigt wird. Den eidgenössischen Räten wird regelmässig Bericht über den Stand der Umsetzung erstattet. Wie sich die Entsorgungspflichtigen organisieren, d. h., ob sie weiterhin die Nagra mit dieser Aufgabe betrauen, ist ihnen überlassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Welche Folgerungen zieht der Bundesrat aus der Abstimmung zum Sondierstollen für das Atommülllager Wellenberg in Bezug auf die Nutzung der Atomenergie in der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass ein neues Vorgehen in der Entsorgungsfrage gewählt werden muss? Wie sieht dieses neue Vorgehen aus und wie ist es zeitlich terminiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind zwei Atommülllager in der Schweiz notwendig (eines für schwach- und mittelaktive sowie eines für hochaktive Abfälle) oder würde nicht auch ein einziges Lager für alle radioaktiven Abfälle genügen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie sieht das Verfahren aus für die Auswahl von neuen Standorten für Atomülllager? Welche Bedeutung misst der Bundesrat nach der Abstimmung zum Wellenberg der Möglichkeit zu, den Schweizer Atommüll im Ausland zu lagern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat immer noch der Meinung, die atomaren Abfälle müssten in der Schweiz entsorgt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In welchen Ländern käme es für den Bundesrat infrage, die atomaren Abfälle aus der Schweiz allenfalls zu lagern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind Verhandlungen mit dem Ausland zur Lagerung der radioaktiven Abfälle aus der Schweiz im Gang bzw. geplant?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie beurteilt der Bundesrat die Leistungen der Nagra für das Entsorgungsprogramm des Atommülls, und welche Aufgaben soll die Nagra aus der Sicht des Bundesrates in Zukunft übernehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Atommüll. Wie weiter?</value></text></texts><title>Atommüll. Wie weiter?</title></affair>