﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023571</id><updated>2024-04-10T09:40:12Z</updated><additionalIndexing>08;Informationspolitik;Delegation des Bundes;Nichtregierungsorganisation;Präsenz der Schweiz im Ausland;Regierungssprecher/in;internationales Treffen</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-10-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4615</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K10010602</key><name>Präsenz der Schweiz im Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020107</key><name>internationales Treffen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020305</key><name>Regierungssprecher/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K120102</key><name>Informationspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060104</key><name>Delegation des Bundes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K1501</key><name>Nichtregierungsorganisation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2002-11-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-10-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2323</code><gender>m</gender><id>214</id><name>Stamm Luzi</name><officialDenomination>Stamm</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3571</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;I. Zu den offiziellen Delegationen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Zusammensetzung von Schweizer Delegationen geschieht auf der Grundlage der "Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen sowie für deren Vorbereitung und Folgearbeiten" vom 24. November 1999 (BBl 2000 222, im Folgenden: "Richtlinien"). Die Richtlinien haben die folgenden Fragen zum Gegenstand: Grundsätze, Modalitäten der Vorbereitungs- und Folgearbeiten, Zusammensetzung der Delegation, Fragen zum Entscheid über die Entsendung von Delegationen, Verhalten der Delegation, administrative Bestimmungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 1 Ziffer 14 sieht als Grundsatz u. a. vor, dass der Bundesrat den Einbezug von privaten schweizerischen Interessengruppen wie Verbänden und Nichtregierungsorganisationen fördert. Er beteiligt sie in angemessenem Rahmen und kann ihre Vertreterinnen und Vertreter auch in die Delegationen selbst aufnehmen. Artikel 3 Ziffer 31 enthält eine Liste entsprechender Aufnahmekriterien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bestandteile des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg waren zum Ersten der Verhandlungsprozess im Hinblick auf die Verabschiedung einer politischen Erklärung und eines Aktionsplans. Aus Gründen der Konferenz-Architektur sollten die Staaten auf Stufe Staatspräsident/Regierungsoberhaupt, auf der Ministerebene sowie auf Stufe Fachleute, für die Abwicklung der Verhandlungen, vertreten sein. Zweites wichtiges Element des Gesamtprozesses war es, konkrete Partnerschaftsinitiativen zwischen interessierten staatlichen und nichtstaatlichen Kreisen sowie internationalen Organisationen zu lancieren. Schliesslich sollte der internationale Austausch gemachter Erfahrungen und zukunftsweisender Ideen und Ansätze vorangetrieben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus dieser international vereinbarten Konferenz-Architektur ergaben sich Umfang und Zusammensetzung der schweizerischen Delegation. Die offizielle Verhandlungsdelegation wurde vom Vorsteher des EDA geleitet, der von den Direktoren der Deza und des Buwal begleitet wurde. Die Verhandlungsdelegation im engeren Sinne umfasste Angehörige der folgenden Ämter: Deza, 3; Buwal, 2; Seco, 1; ARE, 1. Entsprechend langjähriger Praxis wurden zudem schweizerische Interessengruppen und andere Körperschaften einbezogen: Umweltorganisationen, 1; Entwicklungsorganisationen, 1; die Privatwirtschaft, 1; Kantone, 1. Für Sonderaufgaben wurden schliesslich zwei in internationalen Verhandlungen sehr erfahrene Experten in die Delegation aufgenommen. Insgesamt umfasste die offizielle, für die Verhandlungen zuständige und vom Bundesrat mit Mandat beauftragte Delegation 16 Personen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die übrigen offiziellen Aktivitäten (Partnerschaften, Informationsplattform, Logistik usw.) standen weitere Angehörige der Bundesverwaltung, der Botschaft und des Koordinationsbüros in Pretoria sowie des Konsulates in Johannesburg im Einsatz (14 Personen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt war die schweizerische Delegation zahlenmässig im internationalen Vergleich klein. Die Delegationen anderer Länder umfassten in der Regel ein Mehrfaches an gemeldeten Personen. Das Sekretariat des Weltgipfels hat eine offizielle Teilnehmerliste publiziert, die zwar Ungenauigkeiten aufweist, aber durchaus einen Eindruck der Grössenordnungen der Delegationen vermittelt: Japan figuriert mit 413 Personen, die USA mit 147, Grossbritannien mit 154, Deutschland mit 131, Schweden mit 54, die Niederlande mit 53, Norwegen mit 43, die Schweiz mit 30. Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass etwa die EU-Staaten oder die Staaten der G77 (Gruppe von rund 135 Entwicklungsländern) sich einzeln gar nicht direkt an den Verhandlungen beteiligten, sondern sich ausschliesslich im Rahmen ihrer gruppeninternen Meinungsbildungsprozesse äusserten. Dementsprechend sah sich die schweizerische Delegation aufgrund ihrer schmalen personellen Basis im Konferenzgeschehen mit zahlreichen praktischen Problemen konfrontiert, die nur dank einem besonderen Engagement der Beteiligten überwunden werden konnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für die Festlegung der Mandate von offiziellen Delegationen sind allgemein die Richtlinien massgebend; für Konferenzen in der Art und Bedeutung des Weltgipfels von Johannesburg legt in der Regel der Bundesrat das Mandat fest. Das Mandat ist für alle Angehörigen der Verhandlungsdelegation verbindlich und hat von diesen respektiert zu werden. Im Rahmen der bundesrätlichen Vorgaben können Einzelheiten - je nach Verhandlungsverlauf - vor Ort von der Delegationsleitung festgelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Mandat für die Verhandlungen in Johannesburg wurde per Bundesratsbeschluss vom 21. August 2001 festgelegt. Dabei nahm das Mandat im Wesentlichen die Position wieder auf, welche die Schweiz bereits in der vierten Vorbereitungskonferenz auf Bali (27. Mai bis 7. Juni 2001) vertreten hatte. Diese beiden Mandate regeln zahlreiche inhaltliche Einzelheiten zu den sechs schweizerischen Schwerpunktthemen "Nachhaltige Bergentwicklung", "Süsswasser-Ressourcen", "Internationale Umweltthemen", "Armutsbekämpfung", "Handelsthemen" und "Gouvernanzfragen" sowie zur Ausrichtung der politischen Deklaration; ferner sind darin taktisch-politische Erwägungen und Einschätzungen enthalten. In ihrer Gesamtheit sind die beiden Dokumente von beträchtlichem Umfang und von einer gewissen politischen Sensibilität. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die Mandate nicht im Wortlaut zu veröffentlichen, ist jedoch gerne bereit, im Rahmen geeigneter parlamentarischer Gremien auf Einzelheiten einzutreten. Die Grundzüge der schweizerischen Position zu den Schwerpunktthemen können überdies der offiziellen Website der Bundesverwaltung entnommen werden (www.johannesburg2002.ch), wie dies auch schon während des Verhandlungsprozesses (ab Mai 2001) der Fall war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;II. Zu den inoffiziellen Delegationen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht nur eine Form der Delegation, nämlich die vom Bundesrat per Beschluss ernannte und mandatierte. Sie ist zusammengesetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und wird in gewissen Fällen durch Vertreterinnen und Vertreter externer Kreise gemäss den erwähnten Richtlinien ergänzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Rollen, Pflichten und Verhalten nichtstaatlicher Kreise, die Einsitz haben in offiziellen Delegationen, sind im Grundsatz in den Richtlinien geregelt. Im Rahmen der Delegationstätigkeit stehen die verschiedenen Mitglieder in ständigem Informationsaustausch. Es ist Aufgabe des Delegationschefs, die Kohärenz der schweizerischen Position im Verhandlungsprozess sowie in der Kommunikation gegenüber aussen zu sichern. Im Falle der Teilnahme am Weltgipfel von Johannesburg wurde ein spezielles Dokument erstellt, das den Delegationsmitgliedern zu Beginn der Konferenz verteilt wurde und wichtige Einzelheiten der Funktionsweise der Delegation regelte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Abschluss der Konferenz wird im Rahmen der üblichen Berichterstattung an den Bundesrat  auch über die Zusammenarbeit mit externen Kreisen innerhalb der Delegation berichtet. Zuhanden der Verwaltung nehmen die Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, von Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie der Kantone zudem detaillierte Einschätzungen zum Erreichten und nicht Erreichten sowie zur Rolle der offiziellen Schweiz im Verhandlungsprozess vor. Diese Arbeiten dienen als Grundlage für die Weiterführung der Zusammenarbeit im Nachgang zu Konferenzen, dies im Sinne einer Auswertung oder als Beitrag zum Umsetzungsprozess. All diese Schritte sind auch Bestandteil des Prozesses zum Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Einbezug nichtstaatlicher Kreise in offizielle Delegationen ist der Bundesrat unter anderem aus Aufwandgründen sehr zurückhaltend. So wurde im Falle des Weltgipfels von Johannesburg - trotz anders lautender Wünsche der nichtstaatlichen Kreise - für die Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit nur eine einzige Person pro Bereich in die Delegation aufgenommen. Zahlreiche Anfragen weiterer Organisationen sowie anderer staatlicher Körperschaften und Gremien sind abschlägig beantwortet worden. In der Konsequenz war die Vertretung nichtstaatlicher Kreise in Johannesburg weniger breit als beispielsweise an der Konferenz von Rio im Jahre 1992.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinne leistet der Bund auch keine finanziellen Beiträge, um schweizerischen oder ausländischen Nichtregierungsorganisationen die Teilnahme an internationalen Konferenzen zu ermöglichen. Zwar werden in einzelnen Politikbereichen - wie etwa im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - Programmfinanzierungen des Bundes an schweizerische Organisationen ausgerichtet, nicht aber an deren normale Budgets. Ein Gleiches gilt für ausgewählte nicht schweizerische Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der Schweiz, wo  auf Programm- und Projektebene vereinbarte Leistungen abgegolten werden. Zuspruch und Verwendung dieser Beiträge geschehen jedoch im Rahmen klar etablierter und definierter Zusammenarbeitsformen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt bestanden am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg zu keinem Zeitpunkt Zweifel daran, wer die Schweiz vertrat und welches die Positionen der Schweiz waren. Gemäss Signalen aus Kreisen anderer Staaten im Nachgang zur Konferenz ist es der schweizerischen Delegation vielmehr gelungen, eine profilierte, eigenständige Rolle zwischen den grossen Blöcken zu spielen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen des Weltgipfels zu leisten. Der Bundesrat nimmt dies mit umso mehr Befriedigung zur Kenntnis, als die Arbeit mit einer vergleichsweise kleinen Equipe so effektiv möglich war. Der Einbezug von Vertretern von Nichtregierungsorganisationen erwies sich einmal mehr als fruchtbar und ist für den Bundesrat als Prinzip unbestritten. Johannesburg hat wie kein anderes internationales Grossereignis gezeigt, dass zahlreiche aktuelle und künftige Herausforderungen sinnvoll nur noch in Partnerschaften zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren angegangen werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Anlässlich der internationalen Konferenz in Johannesburg erschien einmal mehr unklar, wer im Namen der Schweiz, also als offizielle Schweizer Delegation, an solchen internationalen Konferenzen die Schweiz vertritt. In Johannesburg waren anscheinend neben der offiziellen Delegation von 14 Personen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von NGO und Dritten präsent. Offenbar ist es zu Problemen hinsichtlich der Abgabe von Statements im Namen der Eidgenossenschaft gekommen, und zwar in dem Sinne, dass zahlreiche Vertreter von NGO und Dritten sich angemasst haben sollen, Erklärungen im Namen der Schweiz abzugeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;I. Zu den offiziellen Delegationen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie und nach welchen Kriterien setzt sich eine offizielle Schweizer Delegation zusammen? Welches ist die Rechtsgrundlage? Sind jeweils auch Vertreter von NGO oder anderen Dritten (Interessenverbände usw.) dabei?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie setzte sich die offizielle Schweizer Delegation in Johannesburg zusammen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wer legt das Mandat für die von offiziellen Delegationen zu vertretende Haltung der Eidgenossenschaft an internationalen Konferenzen fest? Wie weit ist dieses für die Teilnehmer verbindlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welches war das Mandat für die offizielle Delegation in Johannesburg?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;II. Zu den inoffiziellen Delegationen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Erteilt der Bundesrat vor solchen Konferenzen zwecks Koordination und Unterstützung auch entsprechende Aufträge an die inoffiziellen Delegationen (NGO, Dritte usw.) oder werden zumindest vorgängig Absprachen getroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Stehen die offiziellen und die inoffiziellen Delegationen während den Konferenzen miteinander in Kontakt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erstatten die an internationalen Konferenzen teilnehmenden inoffiziellen Delegationen nachträglich jeweils Bericht an den Bundesrat? Wird nach der Beendigung von internationalen Treffen ein Erfahrungsaustausch zwischen den offiziellen und inoffiziellen Delegationen gepflegt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie gross ist der personelle Aufwand der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit solchen inoffiziellen Delegationen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Werden vonseiten des Bundes zusätzliche finanzielle Beiträge für die Wahrnehmung solcher Delegationen an NGO und Dritte ausgerichtet oder leistet der Bund lediglich generelle Beiträge an diese? Leistet der Bund finanzielle Beiträge an nicht schweizerische NGO und Dritte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wenn Ziffer 5 bejaht wird: Welcher Art und wie hoch waren diese generellen und zusätzlichen Beiträge an schweizerische NGO, nicht schweizerische NGO und Dritte:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. für die internationale Konferenz in Johannesburg?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. insgesamt im Jahre 2001?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abgabe von Statements im Namen der Eidgenossenschaft</value></text></texts><title>Abgabe von Statements im Namen der Eidgenossenschaft</title></affair>