{"id":20023592,"updated":"2024-04-10T08:45:27Z","additionalIndexing":"66;Ausstieg aus der Kernenergie;Lagerung radioaktiver Abfälle;Energieforschung;Kerntechnologie;radioaktiver Abfall","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L04K17030102","name":"Ausstieg aus der 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Mit dem Wellenberg stand für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) ein Standort zur Diskussion, der sich aufgrund der vorhandenen Kenntnisse für weitere Untersuchungen, wie diese mit dem Sondierstollen vorgesehen waren, eignete. Mit dem Nein vom 22. September 2002 hat sich die Nidwaldner Bevölkerung gegen den Sondierstollen und damit gegen weitere Untersuchungen am Wellenberg ausgesprochen. Damit wird es im Wellenberg kein SMA-Tiefenlager geben.<\/p><p>2. Bei der Suche nach möglichen Lagerstandorten steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Aufgrund der geologischen Verhältnisse in der Schweiz kommen für die abgebrannten Brennelemente sowie die hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle (BE\/HAA\/LMA) nur Gebiete ausserhalb des Alpen- und Voralpenraums infrage. Für die SMA mit bedeutend kürzeren Halbwertzeiten kann grundsätzlich in der ganzen Schweiz nach Lagerstandorten gesucht werden.<\/p><p>Die Standortwahl Wellenberg ist umfassend dokumentiert. Eine Übersicht gibt der Bericht der kantonalen Fachgruppe Wellenberg vom Januar 2002. Von ursprünglich 100 Standorten für die SMA wurden nach einem lange dauernden Auswahlverfahren an vier Standorten erdwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt: Bois de la Glaive (VD), Oberbauenstock (UR), Piz Pian Grand (TI) und Wellenberg (NW). Diese Standorte werden heute nicht mehr in Betracht gezogen.<\/p><p>3. Ziel eines Auswahlverfahrens ist es nicht, den \"besten Standort\" zu finden, sondern einen Standort, der die hohen Anforderungen an die Sicherheit erfüllt. Die Sondierregion Opalinuston im Zürcher Weinland wurde aufgrund einer breit angelegten Suche mit sukzessiver sicherheitsgerichteter Einengung infrage kommender Gebiete gewählt. Die in der Folge durchgeführten geowissenschaftlichen Untersuchungen (Seismik, Bohrung Benken) führten zu positiven Resultaten. Darauf basierend hat die Nagra am 20. Dezember 2002 den noch ausstehenden Entsorgungsnachweis für BE\/HAA\/LMA bei den Bundesbehörden eingereicht.<\/p><p>Als nächster Schritt erfolgt die technische Überprüfung durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen und durch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen. Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency der OECD zusammengesetzte internationale Expertengruppe beigezogen.<\/p><p>Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen. Danach ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Der Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis, das weitere Vorgehen und den Zeitplan zur Entsorgung der BE\/HAA\/LMA ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten.<\/p><p>4. Jedes Auswahlverfahren hat zum Ziel, einen geeigneten Standort zu finden und dort ein Lager zu realisieren, sofern es die geologischen Verhältnisse erlauben. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird es deshalb immer unumgänglich sein, Prioritäten zu setzen und einen Vorentscheid zu treffen, welcher der zur Diskussion stehenden Standorte weiter untersucht werden soll.<\/p><p>Im Hinblick auf die Entsorgung der BE\/HAA\/LMA wurden zusätzlich zum Opalinuston das kristalline Grundgebirge der Nordschweiz erkundet sowie die von der Erdölindustrie durchgeführten Untersuchungen der Unteren Süsswassermolasse ausgewertet. Diese Optionen wurden im Einverständnis mit den Sicherheitsbehörden zurückgestellt.<\/p><p>5. Die Anforderungen an potenzielle Lagerstandorte hängen von den chemischen und physikalischen Eigenschaften der Abfälle ab und sind unterschiedlich für SMA und BE\/HAA\/LMA. Eine wichtige Rolle für die Standortwahl spielen zudem das vorhandene Wirtgesteinsvolumen und, aufgrund der Mengen und Volumen der Abfälle, der Zugang zu den geologischen Tiefenlagern (horizontal oder vertikal). Aufgrund der unterschiedlichen technischen und geologischen Anforderungen würde deshalb die Standortsuche bei einem Einlagerkonzept kaum vereinfacht.<\/p><p>International sind zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle dann auch unterschiedliche Lagertypen vorgesehen bzw. in Bau oder Betrieb. Lediglich Deutschland zieht ein einziges Lager für alle Abfallsorten in Erwägung. Aufgrund des bisher verfolgten Entsorgungskonzepts in der Schweiz wurde nicht untersucht, ob ein einziges Lager für alle radioaktiven Abfälle realisiert werden könnte. Im Rahmen der weiteren Arbeiten soll diese Option ebenfalls geprüft werden.<\/p><p>6. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz sind primär die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke für die sichere dauernde Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Aufgabe des Bundes ist es, die für die Umsetzung der Entsorgungsprogramme notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das neue Kernenergiegesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, bildet dazu die wichtigste Grundlage.<\/p><p>Zur Klärung offener Fragen hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zudem die Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) eingesetzt. In ihrem Bericht \"Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz\" schlägt diese Verbesserungen der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen vor. Einzelne Punkte wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratung ins Kernenergiegesetz aufgenommen.<\/p><p>Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kernenergiegesetz definiert sind, werden die Entsorgungsstrategie, die bestehenden Strukturen, die heutige Organisation der Entsorgung, aber auch der Einbezug von Politik und Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess überprüft.<\/p><p>7. Radioaktive Abfälle aus der Kernenergienutzung und zu einem kleineren Teil aus Anwendungen radioaktiver Stoffe in Medizin, Industrie und Forschung (MIF-Abfälle) liegen heute vor. Ein grosser Teil ist zudem in Form der zu erwartenden Abfälle aus Stilllegung und Abbruch von bestehenden Kernkraftwerken und Forschungsanlagen vorgegeben. Diese Abfälle müssen nach geltender gesetzlicher Regelung grundsätzlich in der Schweiz entsorgt werden; dies ist auch im Entwurf zum Kernenergiegesetz vorgesehen. Es ist die Pflicht unserer Generation, heute Lösungen für die sichere Lagerung der radioaktiven Abfälle zu suchen und auch zu realisieren. Die Entsorgungsfrage muss losgelöst vom Ausstieg aus der Kernenergie diskutiert und geklärt werden.<\/p><p>Weil die Entsorgung der radioaktiven Abfälle verschiedene grundsätzliche Fragen aufwirft, hat sich die EKRA auch mit der Frage des Entsorgungskonzepts (u. a. Rückholbarkeit der Abfälle, Überwachung des Lagers) befasst und die wichtigsten technischen - aber auch ethischen - Aspekte berücksichtigt. Sie kommt zum Schluss, dass die geologische Endlagerung die einzige Methode zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist, welche den Anforderungen an die Langzeitsicherheit entspricht. Die gesellschaftlichen Forderungen an die Abfalllagerung orientieren sich aber auch am Prinzip der Reversibilität. Die EKRA hat daher das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung entwickelt, welches die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibilität kombiniert. Der Bundesrat hat dieses von weiten Kreisen akzeptierte Konzept im Entwurf für ein neues Kernenergiegesetz aufgenommen.<\/p><p>Zur Verbesserung von Dialog und Einbezug der Betroffenen schlägt die EKRA die Bildung eines so genannten \"Entsorgungsrats\" vor. Damit sollen Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entsorgung erhöht werden. Diese Idee wird von den Behörden weiter verfolgt.<\/p><p>8 .\/9. Der Vorausbericht der EKRA mit den wesentlichen Erkenntnissen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen wurde der UREK-N abgegeben und am 22. Mai 2002 an die Bundeshauspresse verteilt. Der vollständige Bericht ist seit dem 9. Oktober 2002 öffentlich und auch auf Internet erhältlich. Die EKRA empfiehlt darin u. a. ein Verfahren zur Festlegung der definitiven Inventare zu definieren. Schon im Juli 2002 wurde ein Bericht der kantonalen Fachgruppe Wellenberg zum Abfallinventar SMA publiziert, welche ebenfalls auf offene Fragen hinwies.<\/p><p>Die wesentlichen Eigenschaften der verschiedenen Abfallkategorien sind heute bekannt. Bestehende Abfallgebinde werden laufend in einer Datenbank erfasst, und für die zukünftig zu erwartenden Abfälle wurde ein Modellinventar erarbeitet. Die Zuteilung der Abfallkategorien zu den beiden Lagern ist grundsätzlich festgelegt. Jeder Schritt der Entsorgung (Konditionierung, Zwischenlagerung und geologische Tiefenlagerung) erfolgt unter qualitätssichernden Massnahmen. Zur Klärung der offenen Fragen hat die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung eine Untergruppe eingesetzt.<\/p><p>10. Bezüglich Forschung hält die EKRA fest, dass die im nuklearen Bereich tätigen Institutionen international gut organisiert sind und mit entsorgungsorientierter Forschung wichtige Fragen abgeklärt werden. Sie empfiehlt jedoch, eine interdisziplinäre Grundlagenforschung Entsorgung in die Wege zu leiten und deren Finanzierung sicherzustellen. Es soll auch ein Forschungsprogramm zur Umsetzung der geologischen Tiefenlagerung initiiert werden. Auch diese Empfehlungen der EKRA werden von den Behörden weiter verfolgt. Der Bundesrat will in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Bildung und Forschung investieren (Botschaft des Bundesrates über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007). Zurzeit ist noch offen, wie viele dieser Mittel der Entsorgungsforschung zugesprochen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Kann der Bundesrat die Aussage der Nidwaldner Regierung bestätigen, wonach der Wellenberg als Standort für ein Atommülllager endgültig \"aus Abschied und Traktanden\" gefallen ist?<\/p><p>2. Kommt für den Bundesrat das Alpengebiet als Standort für ein Atommülllager noch in Betracht? Wie viele Standorte innerhalb und ausserhalb des Alpengebietes hat die Nagra insgesamt in Betracht gezogen? Kann der Bundesrat die Namen dieser Orte nennen?<\/p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung des Präsidenten der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA), Herrn Walter Wildi, wonach der Untergrund in der Zürcher Gemeinde Benken \"den besten Standort\" für ein Hochaktivlager darstellt?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine der Lehren aus dem Wellenberg-Grounding darin bestehen sollte, nicht alles auf einen Standort zu setzen, und dass im Fall Benken Alternativstandorte evaluiert werden müssen?<\/p><p>5. Wird der Bundesrat jetzt auch die Frage prüfen, ob die Schweiz überhaupt zwei Atommülllager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und hochaktive Abfälle (HAA) braucht, oder ob ein einziges Atommülllager für alle Abfälle genügt?<\/p><p>6. Wie gedenkt der Bundesrat die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz zu finden, um ein Atommülllager realisieren zu können?<\/p><p>7. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Begrenzung der Atommüllproduktion mittels einer Befristung der Laufzeit der bestehenden Werke, verbunden mit einem gesellschaftlich breit akzeptierten Lagerkonzept und einem transparenten, nachvollziehbaren Standortauswahlverfahren die Akzeptanz für ein Atommülllager in der betroffenen Region und in der mehrheitlich atomkritischen Schweizer Bevölkerung erhöhen würde?<\/p><p>8. Im bisher unveröffentlichten EKRA-II-Bericht (Entwurf vom 9. April 2002) schreibt die Expertengruppe Entsorgungskonzepte: \"Die Aufteilung der radioaktiven Abfälle auf die vorgesehenen Abfalllager ist noch nicht definitiv festgelegt. Das Radionuklidinventar und die Menge der zu lagernden Abfälle bestimmen jedoch die Anforderungen an potenzielle Lagerstandorte.\"<\/p><p>Ist dem Bundesrat bewusst, dass diese Aussage seiner Experten im Klartext bedeutet, dass die Anforderungen an potenzielle Lagerstandorte erst dann hinreichend bestimmt werden können, wenn klar ist, wie lange die Atomkraftwerke laufen und wie lange abgebrannte Brennelemente wiederaufgearbeitet werden?<\/p><p>9. Die Definition der Abfallinventare für das SMA- und HAA\/LMA-Lager steht noch aus (EKRA-II-Bericht, 9. April 2002). Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit die Definition der Abfallinventare in einem zeitlich klar fixierten Entsorgungsprogramm fristgerecht festgelegt wird und die Qualitätskontrolle der zu lagernden radioaktiven Abfälle gesichert werden kann?<\/p><p>10. Welche Konsequenzen gedenkt der Bundesrat aus den Feststellungen des unveröffentlichten EKRA-II-Berichtes zu ziehen, wonach (Nagra-)\"unabhängige und freie Forschung heute im Bereich der Entsorgung praktisch nicht existiert\" und die Umsetzung der Entsorgungsprogramme \"nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Akzeptanz von Nagra und GNW in der Bevölkerung infrage gestellt sind\"?<\/p><p>Ist eine unabhängige, unter der Budgethoheit des Bundes stehende Entsorgungsagentur ein gangbarer Weg?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wellenberg. Ablehnung"}],"title":"Wellenberg. Ablehnung"}