{"id":20023624,"updated":"2024-04-10T12:29:07Z","additionalIndexing":"55;Abfallaufbereitung;Klärschlamm;Bodendüngung;Schadstoff;organischer Dünger;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Grenzwert;Düngemittel","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2168,"gender":"m","id":205,"name":"Seiler Hanspeter","officialDenomination":"Seiler Hanspeter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4615"},"descriptors":[{"key":"L05K0601040701","name":"Klärschlamm","type":1},{"key":"L05K1401080201","name":"Düngemittel","type":1},{"key":"L05K1401020303","name":"Bodendüngung","type":1},{"key":"L06K140108020102","name":"organischer Dünger","type":1},{"key":"L04K06010201","name":"Abfallaufbereitung","type":2},{"key":"L05K0601040402","name":"Grenzwert","type":2},{"key":"L04K06020101","name":"Schadstoff","type":2},{"key":"L04K06020317","name":"Verunreinigung durch die Landwirtschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-12-09T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2002-11-29T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1033682400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1070924400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2449,"gender":"m","id":396,"name":"Waber Christian","officialDenomination":"Waber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2486,"gender":"m","id":462,"name":"Fattebert Jean","officialDenomination":"Fattebert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2430,"gender":"m","id":366,"name":"Weigelt Peter","officialDenomination":"Weigelt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2508,"gender":"m","id":484,"name":"Laubacher Otto","officialDenomination":"Laubacher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2564,"gender":"m","id":797,"name":"Donzé Walter","officialDenomination":"Donzé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2270,"gender":"m","id":15,"name":"Binder Max","officialDenomination":"Binder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2540,"gender":"m","id":518,"name":"Vaudroz René","officialDenomination":"Vaudroz René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2332,"gender":"f","id":235,"name":"Wittenwiler Milli","officialDenomination":"Wittenwiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2504,"gender":"m","id":480,"name":"Keller Robert","officialDenomination":"Keller Robert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2518,"gender":"m","id":496,"name":"Messmer Werner","officialDenomination":"Messmer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2493,"gender":"m","id":469,"name":"Glasson Jean-Paul","officialDenomination":"Glasson Jean-Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Es macht auch aus gesamtvolkswirtschaftlichen Gründen Sinn, die landwirtschaftliche Verwendung von Klärschlamm zu gestatten und diese Art Recycling nicht ohne Not zu verbieten.<\/p><p>Gegen ein sofortiges Verbot sprechen insbesondere aber auch folgende Aspekte:<\/p><p>1. Die zu einem sofortigen Verbot nötige, eindeutig wissenschaftliche Begründung fehlt.<\/p><p>2. Die aufgrund bestehender Vorschriften durch die Kantone kontrollierten Stoffkreislaufsysteme sollen nicht ohne Not aufgegeben werden. Sie haben sich mehrfach bewährt und sind während einer noch erforderlichen Zeit der genauen wissenschaftlichen Abklärung in bisherigem Umfang weiterführbar.<\/p><p>3. Ein rasches Verbot, das auf mangelhaften wissenschaftlichen Erkenntnissen gründet, würde zu einer stossenden Ungleichbehandlung gegenüber andern Abfalldüngern führen.<\/p><p>4. Den Abwasserverbänden würden plötzliche und sehr hohe Kosten aufgebürdet.<\/p><p>5. Ein Grossteil der in unserem Land konsumierten Lebensmittel stammen aus EU-Ländern, in denen die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung weiterhin angewendet wird bzw. angewendet werden darf. Ein Verbot von landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung schafft für den schweizerischen Nahrungsmittelproduzenten Rechtsungleichheit und kann zu Wettbewerbsverfälschung führen.<\/p><p>6. In der Zwischenzeit kann die Schaffung eines speziellen Schadenfonds für Landwirte geplant, diskutiert und eventuell durchgeführt werden.<\/p><p>7. Ein Verschieben des Entscheides über ein Verbot ermöglicht eine gründliche, seriöse Diskussion und verhindert eine voreilig getroffene Massnahme, deren Auswirkungen nicht in allen Teilen abgeklärt worden sind.<\/p><p>8. Ein Verschieben des Entscheides schafft die Möglichkeit, bei allen Düngern Grenzwerte einzuführen und den Wettbewerb damit in Kenntnis aller Fakten echt zu machen.<\/p><p>Die Abklärungen sollen auch einen echten Vergleich der Gesamtbilanzen der Auswirkungen verschiedener Formen von Klärschlammverwertung und einen entsprechend umfassenden volkswirtschaftlichen Kostenvergleich ergeben.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Klärschlamm fällt in kommunalen Abwasserreinigungsanlagen an. Er enthält Phosphor und Stickstoff, welche für die Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft von Interesse sind. In kleinen Mengen und manchmal nur als kaum messbare Spuren werden im Klärschlamm viele Substanzen nachgewiesen, die aus der menschlichen Tätigkeit im Abwassereinzugsgebiet stammen. Unter anderem sind dies Krankheitserreger, Schwermetalle, Hormone, Duftstoffe und Abbauprodukte von Medikamenten. Überdies ist eine noch viel grössere Anzahl von Chemikalien im Klärschlamm vorhanden, die analytisch noch nicht erfasst sind. Über die Wirkung dieser Spurenstoffe und der im Klärschlamm vorhandenen Mischungen dieser Stoffe ist heute erst sehr wenig bekannt. <\/p><p>Im Jahre 2000 wurden im schweizerischen Durchschnitt 40 Prozent des Klärschlamms in der Landwirtschaft verwendet. Die restlichen 60 Prozent wurden in Spezialöfen, in Kehrichtverbrennungsanlagen und in Zementwerken verbrannt. Durch die Verbrennung des Klärschlamms können Schadstoffe, die sich im Klärschlamm anreichern, aus Stoffkreisläufen ausgeschleust und der Biosphäre weitgehend entzogen werden.<\/p><p>Auf die jüngsten Skandale, die das Image von Landwirtschaftsprodukten in Europa beeinträchtigen (Tiermehl und BSE, dioxinverseuchtes Pouletfutter, GVO-kontaminierte Lebensmittel), haben Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem veränderten Konsumverhalten reagiert. Sie fordern Qualitätsprodukte, die praktisch frei sind von jeglicher Verseuchung.<\/p><p>Auch die Grossverteiler haben reagiert, indem sie Gütezeichen (Label) für die angebotenen Produkte einführten. Im Allgemeinen wird das Gütezeichen nur erteilt, wenn auf dem betreffenden Landwirtschaftsbetrieb kein Klärschlamm als Dünger eingesetzt wird. In der Bioproduktion ist die Verwendung von Klärschlamm bereits durch eine Bundesverordnung verboten (Verordnung des EVD vom 22. September 1997 über die biologische Landwirtschaft).<\/p><p>Im Jahre 2001 hat der Schweizerische Bauernverband den Landwirten empfohlen, ab Ende 2002 keinen Klärschlamm mehr in der Landwirtschaft zu verwenden und schon vorher auf dessen Einsatz auf Futterflächen zu verzichten. In derselben Sache hat sich im Februar 2001 und im August 2001 der Schweizerische Milchproduzentenverband an das EVD gewandt und ein generelles Verbot für Klärschlamm als Dünger ab Januar 2002 verlangt.<\/p><p>Regelungen für die Verwendung von Klärschlamm fallen in den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates. Im Mai 2002 hat das UVEK einen Entwurf zur Änderung der Stoffverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht ein sofortiges Verbot von Klärschlamm auf Futter- und Gemüseflächen sowie ein generelles Verbot nach einer mehrjährigen Übergangsfrist vor. Nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Bundesrat seinen Entscheid treffen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird ersucht:<\/p><p>- mit dem Entscheid über ein geplantes Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zuzuwarten, bis fundierte wissenschaftliche Abklärunge über die Vorteile und die Risiken des Düngers \"Klärschlamm\" vorliegen; und<\/p><p>- gleichzeitig geeignete \"Massnahmen an der Quelle\" zu treffen, mit denen die Freisetzung von umweltgefährdenden Stoffen vermindert oder gar verhindert werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung"}],"title":"Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung"}