{"id":20023646,"updated":"2025-06-25T01:56:15Z","additionalIndexing":"15;Buchprüfung;Aktiengesellschaft;Gesellschaft des Handelsrechts;Treuhandgesellschaft","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-11-18T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K0703020202","name":"Buchprüfung","type":1},{"key":"L05K0703060207","name":"Treuhandgesellschaft","type":1},{"key":"L06K070303010101","name":"Aktiengesellschaft","type":1},{"key":"L04K07030301","name":"Gesellschaft des Handelsrechts","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-06-04T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2003-10-02T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-03-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2002-11-18T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1037574000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1054677600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. Rat"},{"date":"\/Date(1065045600000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1118786400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20020405,"priorityCode":"N","shortId":"02.405"}],"roles":[{"councillor":{"code":2502,"gender":"m","id":478,"name":"Joder Rudolf","officialDenomination":"Joder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2051,"gender":"m","id":70,"name":"Eggly Jacques-Simon","officialDenomination":"Eggly"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2532,"gender":"m","id":510,"name":"Siegrist Ulrich","officialDenomination":"Siegrist Ulrich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2425,"gender":"f","id":362,"name":"Vallender Dorle","officialDenomination":"Vallender"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2480,"gender":"m","id":456,"name":"Cina Jean-Michel","officialDenomination":"Cina"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2493,"gender":"m","id":469,"name":"Glasson Jean-Paul","officialDenomination":"Glasson Jean-Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. Alexander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2510,"gender":"f","id":488,"name":"Leuthard Doris","officialDenomination":"Leuthard"},"type":"cosign"},{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"02.3646","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","isMotionInSecondCouncil":true,"newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion greift ein sehr wichtiges und aktuelles Thema auf. Der Bundesrat ist mit dem Ziel des Vorstosses, die Unabhängigkeit der Revisionsstelle neu zu regeln, grundsätzlich einverstanden. Bereits 1998 wurde ein Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision (VE RRG) in Vernehmlassung gegeben, der auch Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers enthält.<\/p><p>In der Vernehmlassung stiess die Revision des Rechnungslegungsrechtes auf starke Kritik. Die jüngsten Ereignisse in der Wirtschaft haben jedoch dazu geführt, dass die mit der Revision verfolgten Ziele nun zunehmend akzeptiert und als wichtig und dringend erachtet werden. Der Bundesrat hat am 29. Januar 2003 anlässlich der Aussprache zum weiteren Vorgehen im Sinne des Rechnungslegungsrechtes beschlossen, den VE RRG rasch zu überarbeiten.<\/p><p>Dem Parlament wird bereits im nächsten Jahr eine Botschaft unterbreitet werden können. Dabei gilt es den jüngsten, auch internationalen Entwicklungen im Bereich der Rechnungslegung, insbesondere bei der Revisionsstelle (Unabhängigkeit und Qualitätssicherung), Rechnung zu tragen.<\/p><p>Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der EU-Kommission \"Mindestanforderungen an Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU\" und \"Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der EU - Grundprinzipien\" sowie der amerikanische Sarbanes-Oxley Act of 2002 (SOA).<\/p><p>Die Auswirkungen der Bestimmungen des SOA auf ausländische Revisoren, insbesondere im Rahmen der vorgesehenen Aufsicht, können heute noch nicht definitiv beurteilt werden. Vertreter verschiedener Staaten, darunter auch die Schweiz, führen zurzeit Gespräche mit der Securities and Exchange Commission (SEC). Ziel ist in erster Linie die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Regelungen in diesem Bereich durch die SEC.<\/p><p>Die SEC hat erklärt, dass sie in Bezug auf die Anwendung des SOA auf ausländische Gesellschaften und deren Revisoren nicht Vereinbarungen mit einzelnen Staaten anstrebt, sondern allgemeingültige Kriterien festsetzen will, die auf alle vom Geltungsbereich des SOA erfassten ausländischen Gesellschaften und Revisoren Anwendung finden sollen. Die Ausgestaltung eines schweizerischen Qualitätssicherungssystems wird dannzumal - d. h., sobald die Entscheide getroffen und die Kriterien bekannt sind - mit der von der SEC beschlossenen Lösung abzustimmen sein. Je nach Ergebnis plant das EJPD, dem Bundesrat zu beantragen, alternative Regelungsmöglichkeiten auch vor dem Hintergrund einer allfälligen zeitlichen Dringlichkeit zu prüfen.<\/p><p>Im von der Motion im engeren Sinne angesprochenen Bereich ergibt sich aber aufgrund der heutigen Einschätzung aus den Unabhängigkeitsvorschriften des SOA kein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, verstösst doch die Einhaltung von strengeren Unabhängigkeitsvorschriften nicht gegen schweizerische Rechtsnormen.<\/p><p>Zu beachten ist bei einer Überarbeitung des VE RRG ebenfalls die Situation der KMU. Die Regelung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle muss den Verhältnissen in kleinen Unternehmen gerecht werden und darf für diese keine übermässigen Kosten zur Folge haben. Es wird zu prüfen sein, ob für kleine und mittlere Unternehmen eine differenzierte Lösung zu schaffen ist. Weiter wird im Rahmen der Überarbeitung des VE RRG untersucht, ob kleine Organisationen von der Revisionspflicht befreit werden sollen. In diesem Fall wären flankierende kostengünstigere Massnahmen für die Qualitätssicherung der Rechnungslegung in Erwägung zu ziehen.<\/p><p>Wenn der Bundesrat auch die Ziele der Motion durchaus unterstützt, so erachtet er doch das vorgeschlagene Vorgehen, die Unabhängigkeit der Revisionsstelle in einer separaten Vorlage neu zu regeln, im heutigen Zeitpunkt als falsch. Eine isolierte Überarbeitung der Unabhängigkeitsvorschriften kann in Bezug auf eine umfassende Revision des Rechnungslegungsrechtes zu erheblichen Koordinationsproblemen, Überschneidungen und Unstimmigkeiten führen. Die verschiedenen Elemente einer Neuregelung der Rechnungslegung (Rechnungslegungspflicht, Anforderungen an die Jahresrechnung, Prüfungspflicht, Aufgaben der Revisionsstelle, Haftung usw.) müssen dringend optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Neuregelung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle sollte daher grundsätzlich im Rahmen der Revision des Rechnungslegungsrechtes erfolgen.<\/p><p>Ergibt sich infolge des SOA eine erhöhte Dringlichkeit, beispielsweise auch in Fragen der Regelung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle, wird das EJPD jedoch prüfen, ob die entsprechenden Vorschriften im Rahmen der Botschaft zum RRG als separate Vorlage ausgestaltet oder zeitlich vorgezogen dem Parlament unterbreitet werden sollen. Allenfalls ist auch eine Integration in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, das sich bereits in der parlamentarischen Beratung befindet (so etwa in die Revision des GmH-Rechtes), denkbar.<\/p><p>Da der Handlungsbedarf jedoch derzeit weder inhaltlich noch terminlich feststeht, kann heute noch nicht endgültig über den sachgerechten Weg des weiteren Vorgehens entschieden werden. Die Vorgaben der Motion für eine separate Vorlage sind daher zu verbindlich und könnten sich als schädlich herausstellen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschriften für die Unabhängigkeit zwischen Aktiengesellschaften (und allfälligen anderen Gesellschaftsformen) und ihren Revisionsfirmen in einer separaten Vorlage, unabhängig vom Zeitplan zum Bundesgesetz über die Rechnungslegung, bis Ende 2003 vorzulegen. Dabei ist der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unabhängigkeit des Revisorates"}],"title":"Unabhängigkeit des Revisorates"}