{"id":20023656,"updated":"2025-11-14T07:59:01Z","additionalIndexing":"15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Dezentralisierung;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Schaffung neuer Bundesstellen;Industriepolitik;regionale Beihilfe;regionale Wirtschaftspolitik;Jura;Verkehrslinie;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-11-27T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K0704010108","name":"regionale Beihilfe","type":1},{"key":"L05K0704030101","name":"benachteiligtes Gebiet","type":1},{"key":"L05K0603010202","name":"Jura","type":1},{"key":"L05K0702030303","name":"Bekämpfung der 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In dieser Region, welche sehr stark auf den Export und die Zulieferbetriebe ausgerichtet ist, machen sich die konjunkturellen Schwankungen in der Regel in einem gegenüber dem nationalen Niveau erhöhten Mass bemerkbar. Dies zeigte sich insbesondere im Bezirk Moutier mit dem Maschinenwerkzeughersteller Tornos, der seine Verkäufe sehr stark vorangetrieben und entsprechend viel neues Personal eingestellt hatte, bevor das Unternehmen in grosse Schwierigkeiten geriet und Massenentlassungen vornehmen musste.<\/p><p>Dieser Einbruch wirkte sich direkt auf den Arbeitsmarkt aus: 2001 war die Arbeitslosenrate im Bezirk Moutier auf 1,4 Prozent gesunken, Ende 2002 lag sie bei 4,5 Prozent. Der Bundesrat ist bereit, die Bestrebungen der betroffenen Regionen zu unterstützen, vor allem durch eine Konzertierung der Berggebiete, aber er ist der Ansicht, dass ein Marshall-Plan nicht das geeignete Instrument wäre.<\/p><p>1. Marshall-Plan<\/p><p>Der Bundesrat erachtet die Lage als ernst und beobachtet die Entwicklung genau. Je nach geographischer Eingrenzung präsentiert sich die Situation indessen unterschiedlich. In den Regionen, in denen vor allem die Uhrenindustrie angesiedelt ist, hat sich die Situation am wenigsten verschlechtert. Im Dezember 2002 lag die Arbeitslosenrate im Jurabogen zwischen den Bezirken Thal und Balsthal bei 3,3 Prozent, wobei die im Jahre 1997 registrierte Quote noch lange nicht erreicht ist. Auch liegt sie noch unter dem schweizerischen Durchschnitt von 3,6 Prozent. Die gegenwärtige Situation lässt sich nicht mit jener der vom Krieg zerstörten Gebiete vergleichen, welche mittels eines Marshall-Plans unterstützt wurden.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als wünschenswert, einzelne Unternehmen direkt zu unterstützen. Eine direkte finanzielle Unterstützung würde sich gegen verschiedene internationale Verpflichtungen der Schweiz richten und zudem die Probleme nicht lösen, die teilweise auf die Abflachung der Konjunktur und fehlende Investitionen zurückzuführen sind. Es müssen indessen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um unser wirtschaftliches Umfeld wettbewerbsfähiger zu gestalten, etwa indem vermehrt auf die Forschung und die Ausbildung gesetzt und der Technologietransfer in Richtung kleine und mittlere Unternehmen erleichtert wird. Weitere Anstrengungen braucht es auch bei der Regionalpolitik, wie dies der Bund im Rahmen der Unterstützung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete bereits tut, mit dem Ziel, neue Wirtschaftsaktivitäten und Unternehmen zu schaffen.<\/p><p>2. Verfügbare Finanzhilfen für wirtschaftliche Erneuerungsgebiete<\/p><p>In seiner Antwort auf die Motion Berberat 02.3343 hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die verbleibenden Verpflichtungskredite zur Unterstützung von Massnahmen zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete ausreichen und es im Moment keine zusätzlichen Mittel für neue Kredite brauche.<\/p><p>3. Fachkräfte zur Verfügung stellen<\/p><p>Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete sieht als Leistungen an einzelne Unternehmen lediglich die Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträgen und Steuererleichterungen vor; Fachkräfte können demgemäss nicht zur Verfügung gestellt werden.<\/p><p>4. Alternativlösungen zu Entlassungen<\/p><p>Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach die Suche nach Alternativen für sozial akzeptable Entlassungen im Prinzip von den Sozialpartnern übernommen wird. Die aufgeführten Massnahmen sind grundsätzlich nicht mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) vereinbar, was die Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch die Arbeitslosenversicherung ausschliesst. Artikel 110a Avig erlaubt zwar, dass nach Rücksprache mit der Aufsichtskommission die Ausgleichsstelle zeitlich befristete, vom Gesetz abweichende Pilotversuche zulassen kann, sofern diese dazu dienen, Erfahrungen mit neuen arbeitsmarktlichen Massnahmen zu gewinnen oder die Flexibilisierung der Arbeitszeit zu fördern, um damit bestehende Arbeitsplätze zu erhalten oder neue zu schaffen.<\/p><p>Die gemäss diesem Artikel realisierten Projekte müssen aber die von der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung definierten Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört insbesondere der einmalige Charakter des Projektes, der in dessen Natur liegt (Pilotversuch), sowie die relativ begrenzte Dauer der finanziellen Beteiligung der Arbeitslosenversicherung (Resultate müssen in nützlicher Frist erkennbar sein). Diese Bedingungen machen den experimentellen Charakter von Artikel 110a Avig deutlich und werden im Fall der Firma Tornos nicht erfüllt. Die bis heute in Übereinstimmung mit dem betreffenden Artikel durchgeführten Pilotversuche, welche die vorgeschlagenen Massnahmen vorsehen, sind nicht überzeugend und wurden deshalb nicht ins ordentliche Recht aufgenommen.<\/p><p>In den angesprochenen Fällen ist es selbstverständlich, dass das Seco bei Bedarf mit den betroffenen Kantonen und Sozialpartnern zusammenarbeitet, um im Rahmen des Avig geeignete Massnahmen zu ergreifen und es den von Kündigung betroffenen Personen zu ermöglichen, langfristig weiter in ihrem Beruf tätig zu sein. So wurde im Fall Tornos in den Lokalitäten des Unternehmens unter der Federführung der betroffenen Kantone und in Zusammenarbeit mit dem Seco ein internes Arbeitsmarktzentrum eröffnet. Dieses Zentrum wird bis mindestens Ende März 2003 in Betrieb sein. Es bietet den Entlassenen eine intensive Betreuung an, damit sie schnell wieder eine Stelle finden und sich eine geeignete Qualifikation aneignen können.<\/p><p>5. Arbeitslosenversicherungsgesetz<\/p><p>Gemäss der gesetzlichen Regelung im Bereich der Kurzarbeitentschädigung (Art. 47 Aviv) ist eine Weiterbildung im Betrieb während der ausfallenden Arbeitszeit möglich, ohne dass der Anspruch auf Kurzarbeitentschädigung tangiert wird. Dazu bedarf es lediglich der Einwilligung der kantonalen Amtsstelle, welche das Gesuch auf die in diesem Artikel vorgegebenen Bedingungen prüft. Dieser Artikel wird in der Revision unverändert übernommen.<\/p><p>6. Erhaltung des industriellen Know-how<\/p><p>Es kann nicht Aufgabe des Bundesrates sein, von sich aus besondere Massnahmen zur Erhaltung industriellen Know-how für bestimmte Landesteile zu ergreifen. Solche Massnahmen müssen vielmehr von den betroffenen Regionen selbst ausgehen.<\/p><p>7. Interne Bildungsprogramme der Unternehmen<\/p><p>Aufgrund des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (BBG) kann der Bund nicht Beiträge an unternehmensinterne Bildungsprogramme entrichten. Auch das vom Parlament am 13. Dezember 2002 verabschiedete, noch nicht in Kraft getretene, neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) wird dies nicht ermöglichen.<\/p><p>Im Rahmen des Avig wurde mit den Arbeitsmarktmassnahmen (AMM) die Möglichkeit geschaffen, im Bereich der Aus- und Weiterbildung zur Erhaltung und Stärkung des Humankapitals beizutragen. Selbst wenn solche Massnahmen aus der Sicht des Stellenmarktes angezeigt sind, werden sie nur von der Avig finanziert, falls ein Stellenabbau droht.<\/p><p>Die AMM sind Instrumente, welche zum Ziel haben, sowohl drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden als auch bestehende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen (Art. 1 Abs. 2 Avig). Sie müssen die Vermittlungsfähigkeit (Art. 59 Abs. 3 Avig) verbessern und zu einer dauerhaften Wiedereingliederung der versicherten Personen in den primären Arbeitsmarkt führen. In diesem Sinne kann im Rahmen der Massnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen gemäss Artikel 98a Aviv die Arbeitslosenversicherung kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen mitfinanzieren, welche dazu dienen, durch Weiterbildung den Arbeitsplatz zu behalten oder noch vor Ende des Ablaufs der Kündigungsfrist eine neue Stelle zu finden. Solche Massnahmen sind mit der zuständigen kantonalen Amtstelle im Rahmen der definierten Möglichkeiten zu erarbeiten und dem Seco zur Genehmigung einzureichen.<\/p><p>Allgemein hat das Kiga folgende Massnahmen getroffen:<\/p><p>- die Bewilligung von Kurzarbeitentschädigung, um Arbeitsplätze zu erhalten;<\/p><p>- Standortbestimmungs- und Bewerbungskurse bereits während der Kündigungsfrist;<\/p><p>- spezielle Massnahmen für ältere Arbeitnehmende, bei welchen sich eine Langzeitarbeitslosigkeit mit anschliessender Aussteuerung abzeichnet (diese Massnahmen werden vollständig vom Kanton finanziert);<\/p><p>- spezielle Massnahmen für die gekündigten Lehrlinge (in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Berufsbildungsamt), damit diese ohne Lehrabbruch eine neue Lehrstelle finden.<\/p><p>8. Bildungsoffensive<\/p><p>Der Bundesrat ist nicht bereit, von sich aus eine grosse Bildungsinitiative für einen einzelnen Teil des Landes zu starten. Es ist aber denkbar, dass eine regionale und überbetriebliche Institution des Jurabogens ein Konzept erarbeitet zur Koordination verschiedener Bildungsmassnahmen gemäss<\/p><p>a) kantonaler Bildungsgesetzgebung;<\/p><p>b) Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig);<\/p><p>c) BBG bzw. nBBG;<\/p><p>d) Bundesgesetz vom 30. September 1954 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung;<\/p><p>e) Bundesgesetz vom 14. Dezember 2001 über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen;<\/p><p>f) Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG).<\/p><p>Bei der Ausarbeitung eines solchen Programms könnte der Bund die regionalen Akteure im Rahmen seiner Regionalpolitik unterstützen, sei es in Form von Begleitmassnahmen zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete oder mittels der erst kürzlich eingeführten überbetrieblichen Finanzhilfen gemäss Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete.<\/p><p>9. Erhaltung des Service public und Dezentralisierung der Verwaltung<\/p><p>Wie bereits in der Beantwortung der Einfachen Anfrage Rennwald 02.1023,  \"Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung im Jura\" hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulates Pfisterer 02.3065, \"Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung\", und der Empfehlung Lombardi 02.3377, \"Dezentralisierung von Bundesämtern. Beginn mit Aarau und Freiburg\", darauf hingewiesen und eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, einen Dezentralisierungsbericht zu erstellen. Die Arbeitsgruppe soll die in den erwähnten Vorstössen enthaltenen Vorschläge prüfen und die grundsätzlichen Fragen und Aspekte einer weiteren Verlagerung von Bundesstellen abklären und beurteilen. Im Vordergrund stehen dabei die Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung. Aufgrund des in Auftrag gegebenen Berichtes möchte der Bundesrat zuerst den Stand der Dezentralisierung der Bundesverwaltung beurteilen und bewerten. Letztlich kann nur basierend auf einer Gesamtsicht der Unterbringung der Arbeitsplätze des Bundes über eine weitere sinnvolle und kantonal ausgewogene Dezentralisierung, die auch den Kriterien der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gerecht wird, entschieden werden. <\/p><p>Bezüglich der qualitativen Aufrechterhaltung des Service public obliegt der Entscheid über die allfällige Schaffung von Arbeitsplätzen nicht dem Bundesrat, sondern der operativen Führung der Post, der SBB und der Swisscom. Die drei ehemaligen Bundesbetriebe haben von 1991 bis 1998 in den zum Jurabogen gehörenden Kantonen Jura, Neuenburg, Basel-Land überdurchschnittlich viele Stellen abbauen müssen (minus 12,9 Prozent). Demgegenüber konnte dieser Verlust zwischen 1998 und 2001 durch neue Arbeitsplätze zu einem bedeutenden Teil wieder wettgemacht werden (plus 7,0 Prozent; Schweizer Durchschnitt: minus 1,1 Prozent).<\/p><p>Die drei Unternehmungen sind sich der Problematik, die ein Stellenabbau gerade in Randregionen mit sich bringt, bewusst und sind aus diesem Grund bestrebt, zusammen mit den Kantonen und den Regionen immer wieder nach neuen Lösungen zu suchen. Bei der Umsetzung des Bundesbeschlusses vom August 2000 \"Zeitlich befristete Massnahmen zur Flankierung möglicher negativer regionaler Liberalisierungswirkungen\" waren deshalb Vertreter der Post, der SBB und der Swisscom von Anfang an im Steuerungsausschuss vertreten. Damit soll u. a. eine bestmögliche Koordination mit der Regional- und Raumordnungspolitik des Bundes sichergestellt werden.<\/p><p>Dass die Entwicklung neuer Projekte mit dem Ziel, Arbeitsplätze in dezentral gelegenen Regionen zu schaffen, nicht immer unproblematisch ist, zeigt das Beispiel zur Ansiedlung eines Direktverkaufs-Center Postfinance in Delsberg. Das ursprüngliche Vorhaben, mittelfristig rund fünfzig neue Dienstleistungsstellen in Delsberg anzusiedeln, musste mangels genügend am Ort rekrutierbarer Personen abgeändert und auf zwei Standorte (Delsberg und Biel) aufgeteilt werden.<\/p><p>10. Investitionen bei den Verkehrswegen <\/p><p>Eine umfassende und leistungsfähige Anbindung ans nationale und internationale Strassen- und Schienennetz ist in Berücksichtigung der immer noch wachsenden Mobilität eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgversprechende Regionalentwicklung. Die verschiedenen vom Interpellanten genannten Bahn- und Strassenprojekte stärken die Attraktivität des Jurabogens. Die einzelnen Vorhaben befinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Realisierungsphasen.<\/p><p>Bei der Bahnverbindung Delle-Belfort wird im aktuellen Zeitpunkt geprüft, ob sie Bestandteil des HGV-Anschlusses ist; dieser Anschluss wird im Frühling 2003 in die Vernehmlassung kommen. Das Projekt der 3. Schiene zwischen Glovelier und Delsberg wirft bis jetzt immer noch ungelöste technische und finanzielle Fragen auf, welche weitere Abklärungen erfordern.<\/p><p>Der Bau der Transjurane wurde vom Bund in den letzten Jahren stark unterstützt. Ziel ist es, diese Verbindung programmgemäss fertig zu erstellen. Allerdings werden die Kürzungen im Budget und Finanzplan ebenfalls Auswirkungen auf die Transjurane haben. Daneben sind auch die verkehrspolitischen Prioritäten und die finanziellen Möglichkeiten der Kantone Bern und Jura zu berücksichtigen. Das zuständige Fachamt ist gegenwärtig daran, das siebente langfristige Bauprogramm für die Nationalstrassen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wird das Anliegen der Interpellation geprüft. Der Bundesrat wird das Programm in den nächsten Monaten verabschieden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nachdem vor sechs Monaten nahezu 300 Stellen gestrichen wurden, hat der Maschinenwerkzeughersteller Tornos kürzlich angekündigt, es komme nochmals zu 150 Entlassungen, davon 100 am Produktionsstandort Moutier und 50 bei den Tochtergesellschaften. Im Januar 2003 wird Tornos nur noch 620 Angestellte beschäftigen, 500 davon am einzigen Produktionsstandort Moutier. Vor eineinhalb Jahren zählte Tornos noch 1300 Angestellte.<\/p><p>So schmerzlich er auch sein mag, der Fall Tornos ist leider nur die Spitze des Eisberges. Zahlreiche Subunternehmer werden nämlich unter diesem Zerfall leiden; viele andere Unternehmen des Jurabogens befinden sich ebenfalls in einer besonders schwierigen Phase. Diese Tatsache wird z. B. durch den drohenden Abbau von 470 Stellen in den beiden jurassischen Giessereien des Von Roll-Konzerns verdeutlicht.<\/p><p>Ohne die Schwierigkeiten anderer Unternehmen dieses Landes zu unterschätzen, stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat angesichts der Besonderheiten des Jurabogens (Wirtschaftsstruktur, die stark auf Subunternehmung basiert, geographische Randlage, auf ein Minimum beschränkte öffentliche Dienste) nicht der Ansicht, dass es angebracht wäre, im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Art \"Marshall-Plan\" aufzustellen? Der Plan sollte dazu dienen, in den Regionen des Jurabogens, die über qualifizierte Arbeitskräfte und wichtiges industrielles Know-how verfügen, die Wirtschaft zu revitalisieren.<\/p><p>2. Hält es der Bundesrat nicht für notwendig, die Mittel, die im Rahmen des Bundesbeschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss) zur Verfügung stehen, zu erhöhen, um die Diversifizierung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu begünstigen?<\/p><p>3. Ist er ebenfalls der Ansicht, dass der Bonny-Beschluss es auch erlauben sollte, die Unternehmen in Schwierigkeiten - insbesondere indem Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden - bei Innovationen zu unterstützen, damit Marktanteile zurückgewonnen werden können?<\/p><p>4. Ist er bereit, im Fall von Tornos und anderen Unternehmen, die unter Umständen Stellen abbauen müssen, im Einvernehmen mit den Sozialpartnern die Suche nach Alternativlösungen zu Entlassungen zu unterstützen (Arbeitszeitverkürzung gestützt auf Art. 110a Avig, freiwillige Teilzeitarbeit, vorzeitige Pensionierungen usw.)?<\/p><p>5. Ist er nicht der Ansicht, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz gelockert werden sollte, damit bei Teilarbeitslosigkeit Bildungs- und Umschulungsprogramme durchgeführt werden könnten?<\/p><p>6. Kann uns der Bundesrat darüber informieren, ob er in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Sozialpartnern Massnahmen zur Erhaltung des industriellen Know-how im Jurabogen ergreifen will?<\/p><p>7. Könnte er sich vorstellen, seinen Beitrag zu den internen Bildungsprogrammen der Unternehmen zur Umschulung eines Teils der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leisten, indem er z. B. Maschinenmonteuren und -monteurinnen die Möglichkeit bietet, sich zu Maschinenverkäufern und -verkäuferinnen auszubilden?<\/p><p>8. Ist er bereit, besonders für die Regionen des Jurabogens, eine grosse Bildungsoffensive im Bereich der neuen Technologien zu unterstützen, da diese die Dezentralisierung der Arbeit ermöglichen?<\/p><p>9. Ist er in Anbetracht der Tatsache, dass der Anteil des Industriesektors an der gesamten Wirtschaft langfristig weiter schwindet, bereit zu prüfen, ob Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden können, indem gewisse Dienste der Bundesverwaltung dezentralisiert und hochwertige öffentliche Dienste (Post, SBB, Telekommunikation) beibehalten werden?<\/p><p>10. Könnte er sich - in Anbetracht der Tatsache, dass ein Teil der strukturellen Schwierigkeiten des Jurabogens mit seiner Position als Randregion zusammenhängt - vorstellen, die Investitionen zur Realisierung gewisser Verkehrswege zu beschleunigen? (Erneute Inbetriebnahme der Bahnverbindung Delle-Belfort, drittes Gleis für die Chemins de fer du Jura zwischen Glovelier und Delsberg, Massnahmen, um den Verlust des Eisenbahnknotenpunktes Delsberg auszugleichen, schnellere Fertigstellung der Transjurane und der anderen vorrangigen Strassenverbindungen als vorgesehen).<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Marshall-Plan für den Jurabogen"}],"title":"Marshall-Plan für den Jurabogen"}