﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023660</id><updated>2024-04-10T15:27:52Z</updated><additionalIndexing>52;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;chemische Verunreinigung;Trinkwasser;Abfalllagerung;Jura (Kanton);chemische Industrie;Haftung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-11-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K07050103</key><name>chemische 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Oktober 2000 unterzeichnet wurde, versichert die BCI, "die Deponie aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vollständig, definitiv und möglichst schnell zu sanieren". Was die Finanzierung der Totalsanierung anbelangt, liess sich die BCI gemäss einer Pressemitteilung vom 17. Oktober 2000 keinen Spielraum: "Die (mit dem Kanton Jura abgeschlossene) Konvention sieht vor, dass die BCI als Betreiberin der Deponie die operative Verantwortung für die Totalsanierung (der Deponie Bonfol) übernimmt und für deren Finanzierung aufkommt."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kurz zuvor hatte Greenpeace die Besetzung des Deponiegeländes beendet, weil sich die Umweltorganisationen ebenfalls mit der BCI verständigt hatten: "Die Vertreter der Umweltorganisationen und der BCI einigten sich im Weiteren darauf, sich in Zukunft regelmässig über das Projekt auszutauschen", teilte die BCI am 7. Juli 2000 der Öffentlichkeit mit. Man habe sich darauf geeinigt, eine das Projekt begleitende Kommission zu bilden, in der u. a. Vertreter der Gemeinde Bonfol, der französischen Gemeinden, des Kantons Jura sowie der Umweltorganisationen und der BCI Einsitz hätten. Dieses Gremium sollte regelmässig über den Projektverlauf orientiert werden und "erhält aktive Einflussmöglichkeiten", so die BCI am 7. Juli 2000. Ausserdem würden "die geologischen und hydrogeologischen Kenntnisse durch weitere Studien vertieft". In der Zwischenzeit wurde klar, dass die Chemiemülldeponie Bonfol ausläuft, wie die BCI am 9. November 2001 entgegen aller vorherigen Behauptungen einräumen musste.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwei Jahre später aber berichten der Zürcher "Tages-Anzeiger" (11. Juli 2002) und die Genfer Zeitung "Le Temps" (12. Juli 2002), die BCI prüfe, ob sie tatsächlich für die gesamten Kosten der Totalsanierung der Chemiemülldeponie Bonfol aufkommen muss. "Le Temps" zitiert zudem Christoph Wenger, Chef der Sektion Altlasten und Tankanlagen im Buwal. Wenger meint, gemäss Umweltschutzgesetz müssten der Kanton Jura und die Gemeinde Bonfol 10 bis 30 Prozent der Sanierungskosten tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Trotz dem Versprechen aus dem Jahre 2000, die Hydrologie genauer zu untersuchen, kommen das Institut für Hydrogeologie der Universität Neuchâtel und der Kanton Jura zum Schluss, dass die geologischen und hydrogeologischen Kenntnisse über den Deponieuntergrund nicht ausreichen, um mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Für eine sichere, schnelle und definitive Sanierung brauche es zuerst noch weitere Abklärungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die BCI teilt diese Meinung nicht klar. Ohne den Kanton Jura detailliert zu informieren, hat die BCI zudem am 3. Juli 2002 die BCI-Betriebs AG im Basler Handelsregister eintragen lassen. Obwohl die BCI immer wieder betont, sie wolle die Grube Bonfol für rund 250 Millionen Franken total beseitigen, nennt sie als Zweck der Aktingesellschaft (Eigenkapital von 500 000 Franken): "Effiziente und umweltgerechte Betreuung der geschlossenen Industriedeponie Bonfol sowie Durchführung der Massnahmen, welche die dauerhafte Sicherheit der Deponie gewährleisten; nötigenfalls wird die Deponie saniert." Am 17. Juli 2002 verweigert ausserdem Rolf Bentz, Verantwortlicher der BCI für Bonfol, entgegen der Vereinbarung mit Greenpeace aus dem Jahre 2000, das direkte Gespräche mit den Experten der im Collectif Bonfol zusammengeschlossenen Umweltorganisationen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat kann im Nachhinein nicht beurteilen, wie und wozu sich Vertreter der Basler Chemischen Industrie (BCI) in den Sechzigerjahren gegenüber Vertretern der Gemeinde Bonfol äusserten. Dem Bundesrat ist aber bekannt, dass man in dieser Zeit die Tongrube in Bonfol als einen wesentlichen Fortschritt gegenüber den grundwassernahen ehemaligen Kiesgruben der Region Basel erachtete. Erst in den Achtzigerjahren wuchs die Erkenntnis, dass die Standortwahl und die Barrieren bei gefährlichen Sonderabfällen für den Schutz der Umwelt allein nicht ausreichen. Dies führte im Jahre 1990 schliesslich auch zu einem gesamtschweizerischen Verbot für die Ablagerung solcher Abfälle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Für den Bundesrat steht es in Kenntnis verschiedener Zeitdokumente (Fotos, Brandereignisse usw.) ausser Frage, dass der in Bonfol abgelagerte Chemieabfall nicht ungefährlich war. Dies geht nach Ansicht des Bundesrates auch aus der Tatsache hervor, dass die BCI für die Ablagerung dieser Abfälle eine für diese Zeit spezielle Deponie errichtete.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gemeinde Bonfol zwar erkennen konnte, dass es sich um nicht ungefährliche Abfälle handelte, die Risiken des Chemieabfalls in ihrer ganzen Tragweite und Konsequenz jedoch nur schwerlich beurteilen konnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Nach Artikel 32d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) gilt der blosse Eigentümer einer Altlast (so genannter Zustandsstörer) u. a. dann als Verursacher, wenn er von der Belastung Kenntnis hatte. Ob er ausreichende Kenntnis über die Gefährlichkeit der abgelagerten Abfälle hatte, ist für die Verursacherfrage unerheblich, wirkt sich hingegen bei der Bemessung des Kostenanteils aus. Hierbei spielen auch die Billigkeit und die Zumutbarkeit eine wesentliche Rolle. Alle diese Aspekte müssen im Einzelfall beurteilt werden, eine generelle Prozentangabe kann deshalb nicht gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Interpellantin erwähnten 10 bis 30 Prozent der Sanierungskosten, die der blosse Zustandsstörer zu tragen habe, stellen lediglich die Bandbreite bisheriger Altlastenfälle in der Schweiz dar. Die Sanierungskosten können aber auch im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und den Verursachern aufgeteilt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hätte es begrüsst, wenn die BCI den Kanton Jura als Partner der gemeinsamen Vereinbarung über diesen Schritt informiert hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Das Eidgenössische Departement des Innern hat 1997 in den Erläuterungen zur Altlasten-Verordnung deutlich gemacht, dass Sanierungsmassnahmen langfristig wirksam sein müssen. Diese Anforderung wird mit Sicherungsmassnahmen, die länger als eine bis zwei Generationen aktiv aufrechterhalten werden müssen, regelmässig nicht erfüllt; so u. a. auch in Bonfol. Der Kanton Jura ist dieser Anforderung gefolgt und hat mit der BCI im "Accord-cadre" vom 17. Oktober 2000 die rasche Totalsanierung der Deponie Bonfol vereinbart. Für den Bundesrat ist die Notwendigkeit einer solchen Totalsanierung nach wie vor gegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Gründung der BCI-Betriebs AG vermag nach Auffassung des Bundesrates nichts daran zu ändern, dass nach Artikel 32d USG die ursprünglichen Verursacher bzw. ihre Rechtsnachfolger, also zur Hauptsache die in der BCI zusammengeschlossenen Chemiebetriebe, kostenpflichtig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Der Bundesrat begrüsst eine Verbesserung des Kenntnisstandes über das hydrogeologische Umfeld des Standortes. Die definitive Sanierung soll dadurch aber nicht verzögert werden. Die Untersuchungen sollen deshalb nur so weit gehen, wie dies gemäss Altlasten-Verordnung für die Planung, Begleitung, Überwachung und Erfolgskontrolle der Sanierung nötig ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) für die Erstellung von Sanierungsprojekten bei Altlasten aus dem Jahre 2001 fordert vom Sanierungspflichtigen eine "offene, verständliche und ehrliche Information und Kommunikation mit allen Beteiligten".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Das Buwal unterstützt in verschiedener Hinsicht den Kanton Jura seit Mitte der Neunzigerjahre im Hinblick auf eine Totalsanierung der Sondermülldeponie Bonfol. Es wird dies auch weiterhin im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen und der vorhandenen Mittel tun.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Oktober 2000 unterzeichneten die Basler Chemiekonzerne Novartis, Hoffmann-La Roche, Ciba SC, Clariant und die Säurefabrik Schweizerhalle (zusammengeschlossen in der einfachen Gesellschaft Basler Chemische Industrie, BCI) unter grossem öffentlichen Druck mit dem Kanton Jura eine Konvention über die Totalsanierung der Chemiemülldeponie im jurassischen Bonfol. 114 000 Tonnen Chemiemüll, die von 1961 bis 1976 in einer Tongrube von der BCI abgelagert worden sind, sollten ausgehoben und umweltgerecht entsorgt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es stellen sich nun folgende Fragen, die ich den Bundesrat bitte zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er Kenntnis davon, dass die BCI in den Sechzigerjahren ihren Chemieabfall gegenüber Vertretern der Gemeinde Bonfol als ungefährlich dargestellt hat, obwohl sie aufgrund von Chemiemüllablagerungen in der Region Basel wusste, dass ihre Produktionsrückstände das Grundwasser und insbesondere das Trinkwasser vergiften bzw. vergiften können und damit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Ansicht, dass die BCI ihren Chemieabfall in den Sechzigerjahren wider besseren Wissens als ungefährlich taxiert hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt er die Ansicht, dass die Gemeinde Bonfol die Risiken, die der Chemiemüll beinhaltet, nicht abschätzen konnte und sich deshalb auf die Versicherungen der BCI, dieser sei ungefährlich, verlassen musste?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er trotz des historisch dokumentierten Wissens der BCI über das Gefährdungspotenzial ihres Chemiemülls in den Gruben der Region Basel und in Bonfol der Ansicht, dass die Gemeinde und der Kanton entgegen der Verlautbarungen der BCI aus dem Jahre 2000 10 bis 30 Prozent der Sanierungskosten tragen muss?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie beurteilt er das Vorgehen der BCI, dass sie ihre Partner in der "Commission d'information" und den Kanton Jura nicht vorab und detailliert über die Gründung der BCI-Betriebs AG informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was hält er von der durch die BCI im Handelsregister eingetragenen Formulierung über den Zweck der BCI-Betriebs AG ("nötigenfalls wird die Deponie saniert") vor dem Hintergrund, dass die BCI im Jahre 2000 sich im Accord Cadre mit dem Kanton Jura und in Verlautbarungen gegenüber der Öffentlichkeit verpflichtet hat, die Grube Bonfol vollständig und so schnell als möglich zu beseitigen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche haftungstechnischen Konsequenzen sieht er in der Gründung der BCI-Betriebs AG für die Totalsanierung der Chemiemülldeponie Bonfol?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Ist er der Ansicht, dass die hydrogeologischen Verhältnisse um die Grube Bonfol genügend bekannt sind, um mit dem Ausheben des Chemiemülls gefahrlos beginnen zu können, oder teilt er die Meinung des Kantons Jura, dass die heutige Kenntnis nicht ausreichend ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Was hält er davon, dass die BCI das direkte Gespräch mit den Experten der Umweltorganisationen ablehnt, obwohl sie im Jahre 2000 solche Kontakte gutgeheissen hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Ist er bereit, das positive und energische Vorgehen des Kantons Jura in Sachen Bonfol verstärkt zu unterstützen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Chemiemülldeponie Bonfol. Wie weiter?</value></text></texts><title>Chemiemülldeponie Bonfol. Wie weiter?</title></affair>