{"id":20023665,"updated":"2024-04-10T12:09:41Z","additionalIndexing":"15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Langzeitarbeitslosigkeit;Arbeitslose\/r;Arbeitsbeschaffungsprogramm;Taggeld;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Arbeitslosenversicherung;Ausgesteuerte\/r","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-02T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030305","name":"Wiedereinstieg ins Berufsleben","type":1},{"key":"L06K070203030101","name":"Arbeitsbeschaffungsprogramm","type":1},{"key":"L05K0702030301","name":"Schaffung von Arbeitsplätzen","type":1},{"key":"L07K07020201040101","name":"Ausgesteuerte\/r","type":1},{"key":"L05K0702030406","name":"Langzeitarbeitslosigkeit","type":1},{"key":"L06K070202010401","name":"Arbeitslose\/r","type":2},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":2},{"key":"L06K111001130401","name":"Taggeld","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2003-02-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1038783600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1103238000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"type":"speaker"}],"shortId":"02.3665","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit der jüngsten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wird die Bezugsdauer für Erwerbslose unter 55 Jahren von 520 auf 400 Tage gekürzt. Damit muss befürchtet werden, dass Langzeitarbeitslose künftig schneller ausgesteuert und an die Sozialhilfe verwiesen werden müssen.<\/p><p>Bis vor kurzem kannten einige Kantone noch die Arbeitslosenhilfe, ein Instrument, mit welchem Ausgesteuerte beispielsweise im Kanton Zürich für weitere 90 Tage und mit einem reduzierten Arbeitslosentaggeld unterstützt wurden. Die drohende Dequalifizierung und das Abrutschen in die Sozialhilfeabhängigkeit konnten damit in vielen Fällen verhindert werden. Im Zuge der vorletzten Avig-Revision von 1995 haben mittlerweile praktisch alle Kantone die Arbeitslosenhilfe abgeschafft. Begründet wurde dieses Vorgehen mit der ausgebauten Bezugsdauer auf 520 Tage in der Arbeitslosenversicherung.<\/p><p>Nachdem dieser Sozialschutz nun wieder rückgängig gemacht worden ist, muss der Bundesrat, zusammen mit den Kantonen, dafür sorgen, dass spezifische Massnahmen für Langzeitarbeitslose ergriffen werden, um deren Reintegration in den Arbeitsmarkt und damit ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit zu gewährleisten. Gleichzeitig lassen sich mit gezielten Anstrengungen zugunsten Langzeitarbeitsloser in den Bereichen Bildung und Beschäftigung soziale Folgekosten verhindern, die durch ein Abschieben an die Sozialhilfe der Gemeinden ungleich höher ausfallen würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Arbeitslosenversicherung stellt arbeitsmarktliche Massnahmen im Bereich Bildung (Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika), Beschäftigung (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche) und spezielle Massnahmen (Ausbildungszuschüsse, Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge, Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit) zur Verfügung und will damit eine schnelle und dauerhafte Integration von arbeitslosen Personen fördern.<\/p><p>Im Rahmen des per 1. Juli 2003 in Kraft tretenden Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde die Reduktion der Anzahl Taggelder für arbeitslose Personen bis zum 55. Altersjahr von 520 auf 400 beschlossen. Während des Abstimmungskampfes zur Avig-Revision wurde häufig darauf hingewiesen, dass durch die Reduktion der Anzahl Taggelder die Kantone motiviert werden sollen, entsprechend früher aktiv zu werden und einzugreifen, um die möglichst rasche Vermittlung von arbeitslosen Personen zu fördern. Es soll durch eine adäquate Arbeitsmarktpolitik erreicht werden, dass möglichst wenige Arbeitslose ausgesteuert werden müssen. Es sei darauf hingewiesen, dass es ein wichtiges Ziel der wirkungsorientierten Vereinbarung zwischen Bund und den Kantonen ist, möglichst wenige Versicherte auszusteuern. Mit diesem Steuerungsmechanismus hält der Bund die Kantone aktiv an, die Anzahl der Aussteuerungen möglichst gering zu halten.<\/p><p>Im Übrigen wird die arbeitsmarktliche Eingliederung von unter 55-jährigen Personen nach dem Bezug von 400 Taggeldern häufig auch durch Probleme behindert, die mit den Instrumenten der Arbeitslosenversicherung nicht angegangen werden können. Es ist deshalb sinnvoll, dass nach Ausschöpfung des Taggeldbezuges und der arbeitsmarktlichen Massnahmen individueller über Entschädigungen befunden werden muss und auch andere Stellen prioritär die Verantwortung für die Betreuung von ausgesteuerten Personen übernehmen. Solche Instrumente stehen insbesondere in der kantonal organisierten Sozialhilfe bzw. Fürsorge zur Verfügung.<\/p><p>Es muss klar auf die Trennungen im Zuständigkeitsbereich hingewiesen werden. Die Zuständigkeit im Bereich der Arbeitslosenentschädigung liegt beim Bund, diejenige im Bereich Arbeitslosenhilfe und Fürsorge bei den Kantonen bzw. den Gemeinden. Bei der Bewältigung der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung stehen u. a. die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Verfügung, welche in Bezug auf die Beratung und Vermittlung von arbeitslosen Personen eine wichtige Bedeutung haben.<\/p><p>Die Prinzipien der Arbeitslosenversicherung bleiben auch bei der Reduktion von 520 auf 400 Taggelder erhalten. Für die Versicherten stehen nach wie vor die RAV zur Verfügung, welche die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Ausserdem sind die über 55-jährigen Versicherten von der Taggeldreduktion ausgenommen, was im Sinne einer sozialen Abfederung dem Umstand Rechnung trägt, dass gerade diese Personenkategorie grössere arbeitsmarktliche Probleme aufweisen kann.<\/p><p>Das neue Avig sieht insbesondere vor, dass die interinstitutionelle Zusammenarbeit gefördert wird. Die Institutionen (vor allem Arbeitslosenversicherung, kantonale Fürsorge, IV) sollen dazu angehalten werden, möglichst frühzeitig die Weichen zu stellen und gemeinsam im Sinne einer raschen und dauerhaften Integration zu handeln.<\/p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das eidgenössische Parlament anlässlich der Debatten rund um die 3. Avig-Revision einen Antrag auf Beteiligung des ALV-Fonds an den Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen zugunsten von ausgesteuerten Personen abgelehnt und damit die klare Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bestätigt hat.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, ein Integrationsprogramm für ausgesteuerte Arbeitslose in den Erwerbsarbeitsmarkt zu entwickeln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Integration der Ausgesteuerten in den Arbeitsmarkt"}],"title":"Integration der Ausgesteuerten in den Arbeitsmarkt"}