{"id":20023669,"updated":"2024-04-10T10:35:37Z","additionalIndexing":"15;Klein- und mittleres Unternehmen;Verwaltungsformalität;Informationssystem;Vereinfachung von Verfahren;Verwaltungsreform","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-02T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L04K08060108","name":"Verwaltungsreform","type":1},{"key":"L04K08060113","name":"Verwaltungsformalität","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L04K12010106","name":"Informationssystem","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-03-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat erklärt sich bereit, Punkt 1 der Motion entgegenzunehmen. 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April 2002 ein Ergänzungsbericht über bundesrechtliche Bewilligungsverfahren mit kantonalem Vollzug.<\/p><p>Es liegen nun umfangreiche Vorarbeiten vor, um endlich gesetzgeberisch aktiv zu werden. Beide Berichte enthalten zahlreiche Empfehlungen betreffend die Vereinfachung und den Abbau administrativer Verfahren, die auf eine Umsetzung warten.<\/p><p>Mit den Mitteln der EDV und der modernen Datenübertragung lassen sich administrative Abläufe vereinfachen und benutzerfreundlicher gestalten. Es geht um die Optimierung organisatorischer Abläufe, um die Gestaltung von Formularen, um den Datenaustausch usw. Wichtig ist dabei auch, dass Anstrengungen des Bundes in diesen Bereichen koordiniert werden, um zu vermeiden, dass infolge von unterschiedlichen und unter sich schlecht kompatiblen Lösungen unnötiger Aufwand entsteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist bereit, im 1. Halbjahr 2003 einen Bericht vorzulegen, der die bisherigen Massnahmen zur administrativen Entlastung der diversen früheren Berichte zusammenfassend darlegt und Möglichkeiten für weitere Verbesserungen bei gesetzlich vorgeschriebenen, regelmässig wiederkehrenden administrativen Abläufen in den Unternehmen aufzeigt.<\/p><p>Zudem wird der Bundesrat, wie im Schreiben an die Mitglieder der WAK-N vom 10. April 2002 angekündigt, für den Bereich der Bewilligungsverfahren einen weiteren Bericht vorlegen, der auf dem Ergänzungsbericht \"Bundesrechtliche Bewilligungsverfahren mit kantonalem Vollzug\" aufbaut und zwei weitere Untersuchungsbereiche umfassen wird (Deregulierungswirkungen, die von den Massnahmen des Berichtes 1999 ausgehen; Nutzung der Datenbank betreffend den Vollzug des Personenfreizügigkeitsabkommens). Damit soll der Auftrag von Ziffer 1 des Postulates 00.3595 der WAK SR erfüllt werden.<\/p><p>Bei den Ziffern 2 und 3 der Motion beantragt der Bundesrat dagegen die Umwandlung in ein Postulat, da wesentliche Schritte zur Verfahrensverbesserung und zur Nutzung der Möglichkeiten des elektronischen Geschäftsverkehrs bereits eingeleitet sind, während gleichzeitig für weitere Massnahmen namentlich im Bereich des \"E-Government\" eigene terminliche Vorgaben bestehen.<\/p><p>Der Bundesrat illustriert seine bisherigen und geplanten Massnahmen, welche unter die Ziffern 2 und 3 fallen, am Beispiel der Formalitäten bei Unternehmensgründungen. In diesem Bereich hat er im September 2000 gleichzeitig mit dem Erscheinen seines Berichtes über die Förderung von Unternehmensgründungen (BBl 46 S 5547) den Auftrag erteilt, ein Basisformular zur Erfassung von Daten durch Verwaltungsstellen bei der Gründung von Unternehmen sowie eine einheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen einzuführen.<\/p><p>- Bereits realisiert ist ein virtueller Schalter im Internet für die Gründung von Unternehmen. Für diese Arbeiten war im Rahmen der Massnahmen zu \"E-Government\" ein entsprechender Kredit gesprochen worden. Der seit Dezember 2001 bestehende virtuelle Schalter www.kmuinfo.ch\/www.pmeinfo.ch\/www.pmiinfo.ch behandelt mittels illustrativer Beispiele Aspekte von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensauflösung und verringert so den Aufwand für Unternehmensgründerinnen und -gründer, sich mit den einschlägigen rechtlichen Auflagen und Möglichkeiten vertraut zu machen, ganz wesentlich.<\/p><p>- Als nächster Schritt in diesem Projekt ist die Einführung elektronischer Transaktionen geplant. An der Bereitstellung des geplanten Basisformulars für Unternehmensgründungen arbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe für die Gründungsadministration, in der alle Behörden vertreten sind, die ein neu gegründetes Unternehmen erfassen müssen (BFS, BJ, ESTV, BSV, IGE sowie eine kantonale Steuerverwaltung). Pilotanwendungen werden ab dem Frühjahr 2003 möglich sein. Für die vollständige elektronische Anmeldung gilt es, die Einführung der elektronischen Unterschrift abzuwarten.<\/p><p>- Was schliesslich die einheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen anbelangt, so wird diese durch ein übergeordnetes geschlossenes Nummernsystem, auf welches die bestehenden Nummern referenzieren, realisiert. Die Abklärungen mit dem Datenschutz haben ergeben, dass diese Lösung die diesbezüglichen Anforderungen erfüllt. Für die notwendige Gesetzesanpassung wird auf Vorschlag des BJ ein Rechtsetzungsprojekt gestartet.<\/p><p>Insgesamt wird mit den geschilderten Massnahmen den Forderungen in den Ziffern 2 und 3 der Motion im spezifischen Bereich der Unternehmensgründung voll entsprochen; Entwicklungen in anderen Gebieten werden in eine gleiche Richtung gehen.<\/p> Der Bundesrat erklärt sich bereit, Punkt 1 der Motion entgegenzunehmen. Er beantragt, Punkt 2 und Punkt 3 der Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wir laden den Bundesrat ein, zur administrativen Entlastung der Unternehmungen, insbesondere der KMU die folgenden Massnahmen zu ergreifen:<\/p><p>1. die Empfehlungen diverser Berichte des Bundesrates (siehe Begründung), welche in der Kompetenz des Bundesrates liegen, unverzüglich umzusetzen und innerhalb eines Jahres darüber dem Parlament Bericht zu erstatten;  <\/p><p>2. dem Parlament die zur Umsetzung der weiteren Empfehlungen nötigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten;<\/p><p>3. die Möglichkeiten des elektronischen Datenverkehrs zur Vereinfachung von administrativen Abläufen voll zu nutzen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abbau von administrativen Belastungen der Unternehmungen"}],"title":"Abbau von administrativen Belastungen der Unternehmungen"}