{"id":20023686,"updated":"2024-04-10T10:22:09Z","additionalIndexing":"32;Studium;Austausch im Bildungswesen;Anerkennung der Zeugnisse;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule;Zugang zur Bildung;Bologna-Prozess;Hochschulwesen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L04K13020501","name":"Hochschulwesen","type":1},{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der Zeugnisse","type":1},{"key":"L04K13020110","name":"Studium","type":1},{"key":"L04K13030105","name":"Austausch im Bildungswesen","type":1},{"key":"L04K13030119","name":"Bologna-Prozess","type":1},{"key":"L04K13030117","name":"Zugang zur Bildung","type":2},{"key":"L04K13030112","name":"Gleichwertigkeit der Diplome","type":2},{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2004-12-17T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-02-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1039388400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1103238000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2472,"gender":"m","id":440,"name":"Jossen Peter","officialDenomination":"Jossen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2478,"gender":"f","id":454,"name":"Chappuis Liliane","officialDenomination":"Chappuis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2397,"gender":"m","id":334,"name":"Jutzet Erwin","officialDenomination":"Jutzet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3686","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Bologna-Deklaration verpflichteten sich die europäischen Bildungsminister, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für Massnahmen zur Erhöhung der Freizügigkeit im Hochschulbereich innerhalb Europas einzusetzen. Zugesagt wurde das Bemühen, nicht aber die Erreichung bestimmter Resultate. Angesichts der unterschiedlichen Kompetenzen der Bildungsminister, die auf die unterschiedlichen Kompetenzen von Gliedstaaten und auf die unterschiedliche Autonomie ihrer Hochschulen Rücksicht nehmen müssen, wäre eine weitergehende Vereinbarung auch kaum möglich gewesen. Ziel des Bologna-Prozesses ist die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen (insbesondere Zwischenabschlüssen), um den Studierenden das Weiterstudium an anderen europäischen Universitäten zu ermöglichen.<\/p><p>Dieser Anerkennungsprozess setzt einerseits eine Vereinheitlichung der Grundstrukturen des Hochschulstudiums voraus, d. h., es muss definiert werden, welche Abschlüsse es überhaupt gibt und welches die Regelstudienzeit für einen Abschluss ist. Dafür wurden einfache, fächerübergreifende Regeln gefunden, die von den Hochschulen ohne weitere Absprachen umgesetzt werden können und von den schweizerischen Hochschulen auch umgesetzt werden. Andererseits ist die Freizügigkeit aber erst möglich, wenn diese Abschlüsse von den Hochschulen auch gegenseitig anerkannt werden, d. h. wenn ein Bachelor der Hochschule A im Lande X die Zulassung zum Masterstudium an der Hochschule B im Lande Y garantiert oder ermöglicht. Dies wird Fach um Fach ausgehandelt werden müssen.<\/p><p>Dieser zweite Prozess ist wesentlich anspruchsvoller, zeitraubender und risikobehafteter als derjenige der Angleichung der Grundstrukturen. Die Angleichung der Grundstrukturen bringt aber nicht mehr Freizügigkeit, wenn nicht auch dieser zweite Prozess gelingt. Der Sinn des ganzen Reformvorhabens muss deshalb unter dem Aspekt der Erfolgschancen der inhaltlichen und qualitativen Anerkennung von Fachabschlüssen beurteilt werden.<\/p><p>Verschiedene Vorstösse haben sich mit der Bologna-Deklaration befasst. In diesem Vorstoss geht es aber primär um die Frage, was auf der entscheidenden Ebene von Inhalten und Qualität erreicht wird.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Während sehr viel über die Angleichung der Grundstrukturen bekannt ist, vernimmt man wenig über den Prozess der Anerkennung von Fachabschlüssen. Deshalb wird der Bundesrat hier um eine Zusammenstellung gebeten. Es ist auch möglich, dass europäische Gremien Verhandlungsgrundlagen formuliert haben, die den Hochschulen bei ihren Diskussionen zur Verfügung stehen.<\/p><p>2. Da angesichts der föderalen Strukturen unseres Landes und der Autonomie der Universitäten nicht vom Bund her dekretiert werden kann, welchen inhaltlichen und qualitativen Anforderungen ein bestimmter Abschluss in einem bestimmten Fach entsprechen muss, sind auch innerhalb der Schweiz entsprechende Verhandlungen nötig. Diese sollten mindestens im gleichen Tempo verlaufen wie diejenigen mit ausländischen Universitäten. In der Antwort auf die Motion Zbinden 01.3328 führte der Bundesrat aus, die notwendigen Gremien seien geschaffen worden. Jetzt stellt sich die Frage, was konkret erreicht wurde.<\/p><p>3. Die Anerkennung der Abschlüsse anderer Hochschulen stösst auf Widerstand, weil einige Hochschulen an der Qualität dieser Abschlüsse zweifeln. Wenn nun den Abschlüssen anderer Länder - vor allem solchen mit zentralisierten Hochschulsystemen - von einzelnen schweizerischen Hochschulen die Anerkennung verweigert wird, ist anzunehmen, dass diese Länder schweizerische Abschlüsse auch nicht anerkennen.<\/p><p>4. Bestimmte für die Freizügigkeit relevante Bereiche werden vom Bologna-Prozess nicht erfasst. Während beispielsweise auf dem Kontinent ein Abschluss (Maturität oder neu jetzt Bachelor) eine Berechtigung zu einem Studium auf der nächsthöheren Stufe darstellt, pflegen angelsächsische Universitäten ihre Studierenden auszusuchen. Freizügigkeit existiert bezüglich dieser Universitäten nur, wenn die Chancengleichheit in den Bewerbungsgesprächen besteht. Einige Länder erheben sehr hohe Studiengebühren, gewähren aber fähigen Studierenden auch hohe Leistungsstipendien oder ermöglichen auf der Masterstufe eine bezahlte Tätigkeit an der Hochschule, während andere Länder tiefe Studiengebühren haben, nur Sozialstipendien gewähren, und Studierende nur in kleinem Ausmass bezahlt an Hochschulen beschäftigen. Zwischen derartigen Ländern kann die Freizügigkeit leicht zu einer Einbahnstrasse werden, es sei denn, die Länder der zweiten Gruppe übernehmen das System der ersten Gruppe.<\/p><p>5. Die oben erwähnten Umstände führen dazu, dass der Bologna-Prozess eine gewisse Asymmetrie zwischen Anstrengungen zur Angleichung und Erfolg in Form von mehr Freizügigkeit aufweist. Die Anpassung der Grundstrukturen erfordert gewissermassen \"Vorab-Investitionen\", die allein keinen Ertrag in Form von mehr Freizügigkeit bringen. Der Ertrag stellt sich erst ein, wenn zwischen Hochschulen oder Ländern in bestimmten Fächern eine gegenseitige Anerkennung von Universitätsdiplomen stattfindet. Bereits die Anpassung der Grundstrukturen erfordert aber erhebliche Anstrengungen und könnte überdies zu Folgereformen in vorgelagerten Bereichen des Bildungswesens führen.<\/p><p>Unter diesen Umständen ist ist eine aufmerksame Begleitung, Risikoanalyse und laufende Beurteilung des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag angebracht. Ein Beispiel ist die Gefährdung der Anerkennung des Bildungswertes der Berufslehre bei den Fachhochschulen, wie sie im Postulat Strahm 02.3627 dargelegt wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Erklärtes Ziel der Bologna-Deklaration ist, auf der Grundlage der in der Magna Charta Universitatum (1988) festgelegten Grundsätze der Unabhängigkeit und Autonomie der Hochschulen, die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes als Schlüssel zur Förderung der Mobilität und arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung seiner Bürgerinnen und Bürger und der Entwicklung des europäischen Kontinentes insgesamt. Zur Erreichung dieses Zieles müssen strukturelle Anpassungen der einzelnen Hochschulsysteme vorgenommen werden. Dazu gehören insbesondere die Einführung der zweistufigen Studienstruktur (Bachelor und Master) und des Leistungspunktesystems (ECTS). Weiter wird die Unentbehrlichkeit des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) und die Notwendigkeit eines auf gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen beruhenden Qualitätssicherungssystems betont.<\/p><p>Die Inhalte der Abschlüsse werden unter Berücksichtigung der Autonomie der Hochschulen nicht festgelegt. Vielmehr wird im Communiqué der Prager Ministerkonferenz betont, dass die zu einem Abschluss führenden Programme beider Stufen unterschiedliche Orientierungen und verschiedene Profile haben können und sollten, um der \"Vielfalt der individuellen, akademischen und arbeitsmarktbedingten Bedürfnisse gerecht werden zu können\".<\/p><p>Die obgenannten strukturellen Massnahmen regeln nicht im direkten Sinne die Anerkennung, sondern bauen Hindernisse ab und schaffen die nötige Transparenz, welche eine Erleichterung bei der Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen im europäischen Hochschulraum bringt. Was die konkrete Regelung der Anerkennung betrifft, so wird im Rahmen des Bologna-Prozesses vor allem auf die Lissabonner Konvention (SR 0.414.8), welche 1999 in Kraft getreten ist, hingewiesen und dazu aufgerufen, diese zu ratifizieren. Die Schweiz war eines der ersten Länder, welche die Konvention bereits im Jahre 1998 ratifiziert hat.<\/p><p>Diese Konvention beinhaltet neben der Einführung des obgenannten Diplomzusatzes u. a. folgende Neuerungen: Neu müssen die Institutionen und nicht mehr die Studierenden den Wert ihrer Diplome nachweisen; allfällige Ablehnungen ausländischer Diplome müssen von den zuständigen Behörden bzw. Rekursstellen als gerecht und nichtdiskriminierend beurteilt werden; jeder Mitgliedstaat hat die Möglichkeit, die wesentlichen Unterschiede ausländischer Studienleistungen zum eigenen Studiensystem selbst zu definieren und gewisse Ergänzungen zu verlangen.<\/p><p>Es ist zu betonen, dass mit dieser Konvention weder ein verbindlicher Rechtsanspruch noch eine automatische Anerkennung ausländischer Diplome einhergeht. Jedes Diplom wird einzeln analysiert und bewertet. Diesbezüglich spielt das zur Umsetzung der Lissabonner Konvention eingesetzte europäische Netzwerk Enic\/Naric eine wichtige Rolle. Seine Aufgabe ist im Sinne der geforderten Transparenz die Bereitstellung von Informationen über die verschiedenen nationalen Hochschulsysteme sowie über deren Anerkennung von Diplomen und Studienleistungen. <\/p><p>In Bezug auf die Anerkennungsfrage wurde zudem, insbesondere an der Ministerkonferenz in Prag, dazu aufgerufen, auf europäischer Ebene vermehrt interuniversitäre Kooperationen einzugehen und gemeinsame Abschlüsse (Joint Degrees) anzubieten, welche auf diese Weise die Anerkennung bei den beteiligten Hochschulen regeln bzw. bei anderen Hochschulen erleichtern.<\/p><p>Alle obgenannten strukturellen Massnahmen zielen nicht darauf ab, konkrete allgemeinverbindliche Anerkennungsregeln aufzustellen, sondern vielmehr die nötige Transparenz zu schaffen als Basis für eine erleichterte Anerkennung und gerechte Anerkennungspraxis der Mitgliedländer bzw. der einzelnen Hochschulen.<\/p><p>In diesem Kontext sei aber daran erinnert, dass mit dem neuen Universitätsförderungsgesetz, das im April 2000 in Kraft getreten ist, erstmals ermöglicht wird, auf gesamtschweizerischer Ebene durch die Schweizerische Universitätskonferenz verbindliche Rahmenordnungen über die Universitätsbildung zu erlassen, namentlich über die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen sowie über die Studienrichtzeiten. Damit wurden für die bildungs- und hochschulpolitischen zentralen Fragen der Erklärung von Bologna rechtzeitig die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen und dem Bund und für eine einheitliche Umsetzung der Hochschulreform geschaffen (s. Antworten 2 und 3).<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Wie oben ausgeführt, gibt es neben den genannten Massnahmen, welche zu einer Erleichterung der Anerkennung von Diplomen und Qualifikationen führen, im Rahmen des Bologna-Prozesses keine speziellen Gremien, Vorgaben oder Verhandlungsgrundlagen, welche die Anerkennung von Qualifikationen auf europäischer Ebene verbindlich regeln. Als Informationsstelle spielt - wie bereits erwähnt - das Enic\/Naric Netzwerk (in der Schweiz das von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Crus im Auftrag des BBW geführte Swiss Enic) eine wichtige Rolle.<\/p><p>In Bezug auf die Anerkennung sind für die Schweiz vielmehr die bilateralen Abkommen mit Deutschland, Österreich und Italien sowie das interuniversitäre Rahmenabkommen mit Frankreich von Relevanz. Diese Abkommen regeln die akademische Anerkennung von Studienleistungen und Hochschuldiplomen.<\/p><p>Was die Anerkennung berufsbefähigender Diplome betrifft, so bildet diese Gegenstand des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit sowie des Abkommens zur Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation. Für bestimmte Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Architekt oder Ingenieur gelten Spezialrichtlinien für die Anerkennung. Schweizerische Ausbildungsgänge genügen diesen Anforderungen in den meisten Fällen.<\/p><p>Im Sinne des Bologna-Prozesses haben zudem einzelne Universitäten sowie Fachhochschulen in der Schweiz mit verschiedenen ausländischen Institutionen interuniversitäre Abkommen abgeschlossen, welche gemeinsame Studienleistungen und somit auch deren gegenseitige Anerkennung vor allem auf Diplom- und Nachdiplomstufe regeln. Beispielsweise bestehen an den Universitäten Genf, Neuenburg, Basel und an der Universität der italienischen Schweiz verschiedene Kooperationen mit den jeweils umliegenden Universitäten ihrer Nachbarländer. Die Universität St. Gallen ist Mitglied der Community of European Management Schools, welche 17 europäische Wirtschaftsschulen vereint. Auch die ETH und die Fachhochschulen zählen auf diverse Abkommen mit ausländischen Institutionen. Zu nennen ist etwa die internationale Bodenseehochschule, welche eine Zusammenarbeit verschiedener Fachhochschulen rund um den Bodensee anstrebt und seit dem Jahre 2000 bereits erste kooperative Studiengänge anbietet. Eine etablierte Zusammenarbeit existiert auch zwischen der Fachhochschule Nordwestschweiz und verschiedenen Hochschulen in Deutschland und Frankreich. Die entsprechenden Studiengänge führen zu trinationalen Abschlüssen.<\/p><p>Solche Kooperationsprojekte auf internationaler Ebene werden vom Bundesrat begrüsst und vom Bund mit finanziellen Mitteln gefördert. <\/p><p>2. Die Crus, die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) und die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (SKPH) haben gemeinsame Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den schweizerischen Hochschulen vorgeschlagen. Diese wurden am 5. Dezember 2002 von der SUK auf Antrag der Crus im universitären Bereich für die Vernehmlassung freigegeben und vom Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz (FHR EDK) auf Antrag der KFH und SKPH gutgeheissen.<\/p><p>Diese von der SUK voraussichtlich im Herbst 2003 zu verabschiedenden Richtlinien enthalten Vorgaben über die Einführung gestufter Studiengänge und des Kreditpunktesystems, über die Zulassung zum Masterstudium, die einheitliche Benennung der Abschlüsse sowie über die Termine für die Umsetzung. Diese für die Hochschulen verbindliche Rahmenordnung garantiert, dass die wichtigsten strukturellen Anpassungen einheitlich, aber ohne Nivellierung durchgeführt werden. Als Ergänzung zu diesen Richtlinien erarbeitet die Projektorganisation der Crus in einem iterativen Prozess Empfehlungen für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen mit dem Ziel, über sämtliche Aspekte der eingeleiteten Reform sowie deren Voraussetzungen und Konsequenzen zu informieren, Richtwerte und Normen zu definieren und Lösungsansätze für die Neugestaltung der Studiengänge zu skizzieren, dies auch in inhaltlicher und qualitativer Hinsicht. Sie empfiehlt beispielsweise den verschiedenen Fakultäten und Fächern, gesamtschweizerische Absprachen bezüglich erwünschter Kompatibilitäten der neuen Studienstrukturen, der Mobilitätserfordernisse, der Zulassung zu Masterprogrammen usw. zu treffen (gleich den bereits bestehenden disziplinenbezogenen Vereinbarungen).<\/p><p>Weiter fordert die Crus die gesamtschweizerischen Konferenzen der Dekane auf, mit der Erarbeitung einer reduzierten Anzahl von (vielfach kompatiblen) Curricula-Modellen eine minimale Koordination sicherzustellen. Auch in Bezug auf eine einheitliche Einführung des Kreditpunktesystems ECTS wurde ein nationales Netzwerk u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Universitäten sowie der KFH und der SKPH geschaffen, welches die von der Crus erarbeiteten Empfehlungen überarbeiten und anschliessend der Crus zur Verabschiedung unterbreiten wird.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den von der Crus wie auch der KFH sowie der SKPH koordinierten Arbeiten zur harmonisierten Umsetzung der Bologna-Erklärung in der Schweiz die unter Berücksichtigung der Autonomie der Hochschulen möglichen Schritte für eine erfolgreiche Reform des Schweizer Hochschulsystems unternommen werden. Innerhalb dieses abgesteckten Rahmens liegt es aber in der Verantwortung sowie im Interesse jeder einzelnen Hochschule, die im Sinne der Erklärung von Bologna angestrebten Reformen so zu realisieren, dass Studienabschlüsse und -leistungen innerhalb der Schweiz und international vergleichbar sind und die Mobilität der Studierenden auf allen Studienstufen nicht nur ermöglicht, sondern gefördert wird.<\/p><p>3. Grundsätzlich hat sich im Zuge der Umsetzung der Bologna-Erklärung an den Zulassungsbedingungen nichts geändert. Auf internationaler Ebene sind in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen weiterhin die Lissabonner Konvention, die bilateralen Verträge und andere, insbesondere interuniversitäre Abkommen von Relevanz. Wie bereits ausgeführt, spielt jedoch die mit dem Bologna-Prozess angestrebte erhöhte Transparenz eine wichtige Rolle. Sie wird eine Beurteilung eines Studienabschlusses in quantitativer wie qualitativer Hinsicht erleichtern. Einerseits können die Hochschulen auf dieser Basis allfällige zusätzliche Anforderungen auf nachvollziehbare Art und Weise begründen, um so ihrem Qualitätsanspruch zu entsprechen. Andererseits bietet diese Transparenz für die Studierenden im In- und Ausland Schutz vor diskriminierender Willkür.<\/p><p>Auf nationaler Ebene bleibt die Zulassung zu den neuen Bachelorstudiengängen gegenüber der heutigen Praxis prinzipiell unverändert und entspricht damit im Wesentlichen den Zulassungsregelungen zum bestehenden Diplom- bzw. Lizentiatsstudium. Für den Übertritt von der Bachelorstufe in die Masterstufe sind, je nach Vorbildung und fachlichen Erfordernissen, verschiedene Regelungen möglich. Laut Richtlinien der SUK und des FHR EDK müssen die Hochschulen diese Anforderungen zu ihren Masterstudiengängen festlegen und kommunizieren und bei der Anwendung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen.<\/p><p>4. Unter Berücksichtigung der Autonomie der Universitäten und der länderspezifischen Hochschulsysteme werden im Zuge des Bologna-Prozesses weder die Finanzierung der Hochschulen noch die Ausgestaltung der Stipendiensysteme angetastet. Somit bleiben mögliche Ungleichheiten bezüglich der Studiengebühren bestehen, welche zweifellos das Risiko einer Beeinträchtigung der Freizügigkeit bergen. <\/p><p>Der Bundesrat unterstützt in diesem Kontext Bestrebungen der Hochschulen, neue Zusammenarbeitsformen, integrierte internationale Studienprogramme, Doppeldoktoratsprogramme und andere Kooperationsprojekte zu erarbeiten bzw. einzugehen, um auf diese Weise allfällige Ungleichheiten interuniversitär einvernehmlich zu regeln.<\/p><p>5. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, dass ein in diesem Umfang durchgeführter Reformprozess einer steten Analyse bedarf. Auf nationaler Ebene gewährleistet die Crus auch für die kommenden Jahre die Fortführung einer koordinierten und beratenden Begleitung des Umsetzungsprozesses. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Bologna-Projektleitung für weitere zu klärende Themenbereiche oder neu auftauchende Probleme spezielle thematische Arbeitsgruppen und Kommissionen einsetzen und auch weitere Expertenaufträge vergeben wird. Eine Zwischenbilanz über den Stand der Umsetzung kann zudem an der jährlichen schweizerischen Bologna-Tagung gezogen werden, welche dieses Jahr von der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, vom Verband der Schweizerischen StudentInnenschaften, von der Crus, der KFH sowie der SKPH organisiert und in Freiburg abgehalten wird.<\/p><p>Zudem ist vorgesehen, in zwei bis drei Jahren mit einer Zwischenevaluierung des laufenden Umsetzungsprozesses eine erste gesamtschweizerische Querschnittsanalyse der bis dahin existierenden gestuften Studiengänge durchzuführen oder in Zusammenarbeit mit dem Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung zu veranlassen.<\/p><p>Auch auf internationaler Ebene wird der Umsetzungsprozess laufend einer Analyse unterzogen und dokumentiert. Im Rahmen einer europäischen Versammlung der Universitäten und Rektorenkonferenzen (29. bis 31. Mai 2003 in Graz) sowie in einer politischen Vorbereitungsgruppe wird für die nächste Ministerkonferenz (19. September 2003 in Berlin) ein umfassender Bericht über den aktuellen Stand des Bologna-Prozesses erarbeitet. Ein nächster evaluierender Zwischenbericht ist für die Ministerkonferenz im Jahre 2005 vorgesehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Bologna-Deklaration verpflichten sich europäische Bildungsminister, im Rahmen ihrer Kompetenzen alles zu tun, um die Freizügigkeit beim Hochschulstudium wesentlich zu erhöhen. Die Umsetzung der Bologna-Deklaration setzt einerseits eine einheitliche Grundstruktur des Studiums (Unterteilung in Bachelor-, Master- und Doktorstudium) voraus. Mit diesen Strukturänderungen haben die schweizerischen Hochschulen bereits begonnen. Andererseits kann eine effektive Freizügigkeit aber nur erreicht werden, wenn diese Abschlüsse von den Hochschulen gegenseitig anerkannt werden, was eine inhaltliche und qualitative Angleichung dieser Abschlüsse innerhalb der einzelnen Fächer voraussetzt.<\/p><p>Ich frage daher den Bundesrat:<\/p><p>1. Zwischen welchen schweizerischen und ausländischen Hochschulen wurden in welchen Fächern bereits Abschlüsse gegenseitig anerkannt bzw. sind Gespräche über eine solche Anerkennung im Gang? Für welche Fächer bestehen europäische Vorgaben oder Gremien, die als Forum für Verhandlungen dienen?<\/p><p>2. Wie steht es um die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen zwischen schweizerischen Hochschulen in den einzelnen Fächern?<\/p><p>3. Es wurden - beispielsweise von der ETHZ - Bedenken geäussert, dass der Bologna-Prozess zu einer Nivellierung nach unten führen könnte, weil qualitativ ungenügende Abschlüsse anerkannt würden und z. B. zum Antritt eines Masterstudiums an einer beliebigen Hochschule führen könnten. Die ETHZ äusserte die Ansicht, bei dieser Anerkennung sehr wählerisch zu sein. Könnte eine solche Haltung einzelner schweizerischer Hochschulen zu entsprechenden Retorsionsmassnahmen - auch gegen andere schweizerische Hochschulen - führen?<\/p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass auch bei einer gegenseitigen Anerkennung von Hochschulabschlüssen - andere Faktoren wie z. B. prohibitive Studiengebühren - die angestrebte Freizügigkeit trotzdem nicht erreicht wird?<\/p><p>5. Angesichts der Tatsache, dass der strukturelle Teil der Umsetzung der Bologna-Deklaration bereits mit grossem Aufwand verbunden und nicht unbestritten ist und dieser Prozess die ohnehin beschränkten Reformkapazitäten des föderalen schweizerischen Bildungssystems zu einem grossen Teil absorbiert, drängt sich eine nüchterne Analyse der Risiken des Bologna-Prozesses auf. Im Vordergrund müsste dabei das Risiko stehen, dass die Strukturreformen mangels der inhaltlichen und qualitativen Vereinheitlichung der Studienabschlüsse gar nie zur angestrebten Freizügigkeit führen. Wird eine solche Risikoanalyse laufend vorgenommen? Wenn ja, welches ist das Ergebnis?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bologna-Deklaration. Ist die Vollendung des Projektes sichergestellt?"}],"title":"Bologna-Deklaration. Ist die Vollendung des Projektes sichergestellt?"}