{"id":20023687,"updated":"2024-04-10T13:18:43Z","additionalIndexing":"55;Wein;Rodungsprämie;Absatzbeihilfe;Agrarmarkt;Weinbau;Subvention;Produktionsbeihilfe;Rebfläche;sektorale Beihilfe;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":1},{"key":"L04K14010402","name":"Agrarstrukturpolitik","type":1},{"key":"L06K140103020601","name":"Erhaltung der 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Der Schweizer Weinbau begegnet fast völliger Gleichgültigkeit bei den Problemen, mit denen er zu kämpfen hat: Öffnung der Märkte, andere Vorlieben und Gewohnheiten der Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Essen und Trinken.<\/p><p>Die Schweizer erachten ihr eigenes Land nicht als wirkliches Weinland. Über 55 Prozent des in der Schweiz konsumierten Weines werden nämlich importiert. Dabei zeichnet sich die Schweiz bei internationalen Wettbewerben immer wieder durch die Qualität ihrer einheimischen Weine aus.<\/p><p>Der Weinbau ist ein Musterbeispiel für Innovation und Qualitätssteigerung.<\/p><p>Trotzdem, es wird immer weniger konsumiert, die Gewohnheiten der Konsumentinnen und Konsumenten ändern sich, und die Preise des Weins und der Rebflächen sind im freien Fall begriffen. Vor allem die Mengen an unverkauftem Chasselas destabilisieren den Markt. Diese immer wieder auftretenden Überschüsse beeinträchtigen das Ansehen des Schweizer Weines allgemein, vor allem dasjenige des Chasselas, der zu Unrecht als Billigwein angesehen wird.<\/p><p>Deshalb ist nun der Moment gekommen, mit den Überschüssen der Vergangenheit an Chasselas ein für allemal aufzuräumen und dem Weinbau mit Hilfe des Rebbaufonds, der durch Zölle auf Importen gespeist wird, eine Energiespritze zu geben. Der Wirtschaftszweig des Weinbaus ist vielversprechend, da die diesjährige Ernte sehr gut unter Kontrolle ist.<\/p><p>Der Weinbau ist wesentlicher Bestandteil der schweizerischen Agrarpolitik. <\/p><p>Nachdem der Bund geholfen hat, Käse-, Fleisch- und Eierberge abzubauen, muss er nun das gleiche Verfahren anwenden, um im Einvernehmen mit den Weinbauern die Überschüsse an Chasselas zu eliminieren.<\/p><p>Zum Beispiel gewährt der Bundesrat im Rahmen des Nachtrages II zum Voranschlag 2002 Beiträge in der Höhe von 70 Millionen Franken für den Abbau der Käse- und Buttermengen, 63 Millionen Franken für die Rettung der Swiss Dairy Food und 31 Millionen Franken für Milchverwerter mit Liquiditätsproblemen.<\/p><p>Betreffend der Umstellung von Rebflächen befindet sich der Bund auf dem richtigen Weg, indem er für die Verringerung der Anbaufläche von Chasselas durchschnittlich Fr. 2.50 pro Quadratmeter gewährt. Dieser Betrag ist jedoch trotzdem ungenügend, denn die Melioration der Rebflächen kostet mehr als 15 Franken pro Quadratmeter. Zudem ist diese Massnahme auf mehrere Jahre zu verteilen, denn angesichts des Erfolges der Umstellung und des Umfanges der zu bestockenden Fläche steht nicht genügend Pflanzgut aus Schweizer Produktion zur Verfügung.<\/p><p>Dank dieser flankierenden Massnahmen wird es möglich sein, dass der Schweizer Weinbau neue Marktanteile gewinnt. Ebenso wird eine Neustrukturierung dieses Wirtschaftsbereiches erlauben, dass die Weinbauern mit einem angemessenen Lohn leben können, so wie es das Konzept der neuen Agrarpolitik 2007 beabsichtigt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (\"AP 2007\") ist vorgesehen, den Rebbaufonds wie auch den Fleischfonds und die Preisausgleichskasse für Eier aufzuheben. Dieser Vorschlag beruht auf dem vom Bundesrat im Finanzleitbild vom 4. Oktober 1999 festgelegten Budgetgrundsatz, wonach Zweckbindungen und Spezialfonds zu vermeiden sind. Der Bundesrat verpflichtet sich jedoch zur weiteren Unterstützung des Weinbaus und betont, dass er dafür Mittel in derselben Höhe wie bisher bereitstellen kann, ohne dass eine bestimmte Zweckbindung besteht.<\/p><p>Gemäss Artikel 66 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) dient der bestehende Rebbaufonds der Finanzierung von Massnahmen zur Erhaltung des Rebbaus und zur Förderung des Absatzes qualitativ hochstehender Weinbauprodukte. Wie Artikel 24 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinbauverordnung; SR 916.140) festhält, dient der Fonds im Rahmen der bewilligten Kredite zur ergänzenden Finanzierung:<\/p><p>- der Massnahmen zur Erhaltung der Rebflächen, insbesondere der Direktzahlungen zugunsten von Steil- und Terrassenlagen;<\/p><p>- der Förderung des Absatzes von Produkten des Weinbaus (die Absatzförderung von Wein beschränkt sich auf die Ausfuhr); sowie<\/p><p>- des ungedeckten Aufwandes des Bundesamtes, für Qualitätsbestätigungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr.<\/p><p>Jährlich werden dem Rebbaufonds rund 15 Millionen Franken belastet, davon 5 Millionen Franken für die Absatzförderung von Schweizer Weinen und 10 Millionen Franken für die Beiträge an Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen. Die Ausgaben des Fonds sind wie alle übrigen Ausgaben im Finanzplan zu budgetieren. Die Einnahmen belaufen sich auf rund 12 Millionen Franken pro Jahr.<\/p><p>Zu diesen regelmässigen Ausgaben kommen die Aufwendungen zur Förderung des Absatzes eines Teils der Weinernte in Form von nicht oder schwach alkoholischen Getränken wie im Jahre 2002 (7 Millionen Franken) und zur Unterstützung der für 2003 geplanten Umstellung von Rebflächen (5 Millionen Franken) hinzu.<\/p><p>In Bezug auf die Marktentlastungsmassnahmen ist hervorzuheben, dass Artikel 13 LwG eine Beteiligung des Bundes am Absatz strukturell bedingter Überschüsse nicht gestattet. Die alten Weinüberschüsse, die gegenwärtig den Markt belasten, sind die Folge von zu grossen Chasselas- und Müller-Thurgau-Anbauflächen. Artikel 13 LwG ist daher nicht anwendbar.<\/p><p>2. In der Botschaft zur \"AP 2007\" schlägt der Bundesrat die Gewährung von Finanzhilfen zur Umstellung des schweizerischen Weinbaus vor. Diese Massnahme ist für den Zeitraum von 2004 bis 2011 geplant.<\/p><p>Sie soll einen Anreiz zur Beschleunigung des teilweisen Ersatzes der Chasselas- und Müller-Thurgau-Anbauflächen bieten. Gemäss Schätzungen ist die Fläche dieser beiden Rebsorten gegenwärtig 500 bis 1000 Hektaren zu gross. Für diesen Zweck sind jährlich Gelder in der Höhe von 5 Millionen Franken vorgesehen, dank denen pro Jahr rund 200 Hektaren Rebflächen umgestellt werden können.<\/p><p>Angesichts der angespannten Lage auf dem schweizerischen Weinmarkt Ende des Jahres 2001 wurde die Auszahlung der Umstellungsbeiträge um ein Jahr vorgezogen. Sie wird bereits im Frühjahr 2003 beginnen. Im Budget 2003 ist hierfür ein Betrag von 5 Millionen Franken veranschlagt. Die Anmeldungen für die Umstellungen 2003, die im Sommer 2002 erfolgt sind, haben insbesondere im Fall der Kantone Genf und Wallis bewiesen, dass die Massnahme ihre Berechtigung hat. Die Anmeldungen von insgesamt rund 9,5 Millionen Franken haben jedoch die finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschritten. Der Erfolg dieser Massnahme zeigt ebenfalls, dass die vorgesehenen Mittel von durchschnittlich 25 000 Franken pro Hektare ausreichen, um die Rebbauern zu einer rascheren Anpassung an die Marktentwicklung zu bewegen.<\/p><p>3. Gestützt auf das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG; SR 901.1) kann der Bund Finanzhilfen an Investitionen von Infrastrukturvorhaben und -programmen gewähren. Bei der Umstellung eines Teils des Schweizer Rebbaus und die Blockierung mit Bevorschussung von Weinen kann jedoch nicht von Infrastrukturvorhaben bzw. -programmen die Rede sein. Das IHG ist demzufolge nicht anwendbar.<\/p><p>4. Seit Einführung der neuen Währungspolitikstrategie vor rund drei Jahren gewährt die SNB überhaupt keine Diskontkredite mehr. Bereit ende 1992 zog sie sich aus den Pflichtlagergeschäften zurück und rediskontiert daher diesbezügliche Wertpapiere nicht mehr. In der Folge wurden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dieses Geschäftstyps abgeschafft. Es wäre im Übrigen verfehlt, wenn die SNB die Wertpapiere von Banken, die Weinbaubetrieben einen Vorzugskredit gewähren, zu einem Sondersatz rediskontieren würde.<\/p><p>Die Verwendung von Mitteln und Ressourcen der SNB zur Unterstützung eines bestimmten Wirtschaftszweiges wäre zudem problematisch. Sie würde ähnliche Begehren anderer Berufszweige nach sich ziehen, deren wirtschaftliche Lage vergleichbar ist. Selbstverständlich können die Banken dennoch für die Umstellung von Rebflächen Vorzugskredite anbieten, wie sie gegenwärtig die Walliser Kantonalbank offeriert.<\/p><p>5. Nach Artikel 17 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) erhalten diese Beiträge nur Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, deren Betrieb eine zu Direktzahlungen berechtigende Fläche von mindestens einer Hektare aufweist. Die Mindestnutzfläche liegt für Betriebe mit Spezialkulturen bei 50 Aren und für Betriebe mit Rebflächen in Hang- oder Terrassenlage bei 30 Aren. Da die Rebe eine Spezialkultur ist, gilt für jeden Betrieb mit Weinbau der niedrigere Grenzwert. Ausserdem sieht Art. 18 DZV vor, dass Direktzahlungen nur ausgerichtet werden, wenn auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf für mindestens 0,3 Standard-Arbeitskräfte (SAK) besteht.<\/p><p>Die Berechnung der SAK erfolgt anhand von Standards, die nach Kulturen differenziert sind. Der hohe Arbeitsaufwand für Spezialkulturen ist somit berücksichtigt. Zudem wird bei dieser Berechnung für Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen ein höherer Standardwert als für Spezialkulturen und insbesondere Reben angenommen. Da der Arbeitsaufwand bei der Festlegung der Beitragsbedingungen bereits berücksichtigt ist, drängt sich eine Änderung nicht auf.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie für die anderen Bereiche der Landwirtschaft sind für die Spezialkulturen - darunter auch für den Weinbau - flankierende Massnahmen erforderlich, damit diese Kulturen auf dem Markt bestehen können.<\/p><p>Ist der Bundesrat folglich bereit, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen und insbesondere:<\/p><p>1. dem Schweizer Weinbau das gesamte Kapital des Rebbaufonds (35 Millionen Franken) zur Verfügung zu stellen, damit Gelder frei werden:<\/p><p>1.1 für die Umstellung von Rebflächen;<\/p><p>1.2 für die Finanzierung von Massnahmen zur Entlastung des Weinmarktes;<\/p><p>1.3 für die Vermarktung und Absatzförderung des Schweizer Weines;<\/p><p>2. die Beteiligung des Bundes an der Umstellung von Rebflächen weiterzuführen und zu verstärken;<\/p><p>3. IHG-Kredite (zinslose Darlehen für Berggebiete) zu gewähren, um die Weinbauern finanziell zu unterstützen, die von der Umstellung von Rebflächen und dem Finanzierungsstopp betroffen sind;<\/p><p>4. die Nationalbank zu ersuchen, jenen Banken Gelder zu vorteilhaften Zinsen zur Verfügung zu stellen, die bereit sind, den von der Umstellung von Rebflächen und dem Finanzierungsstopp Betroffenen günstige Kredite zu gewähren;<\/p><p>5. die Bedingungen für die Gewährung von Direktzahlungen zu lockern, damit der Tatsache besser Rechnung getragen werden kann, dass Spezialkulturen, insbesondere der Rebbau in Steil- und Terrassenanlagen, arbeitsintensiver sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unterstützung des Weinbaus. Flankierende Massnahmen"}],"title":"Unterstützung des Weinbaus. Flankierende Massnahmen"}