{"id":20023725,"updated":"2024-04-10T11:33:12Z","additionalIndexing":"12;Ausländer\/in;diplomatischer Schutz;Strafvollzugsrecht;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Ausland;Häftling","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2499,"gender":"m","id":475,"name":"Hess Walter","officialDenomination":"Hess Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2002-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":1},{"key":"L04K05010301","name":"Häftling","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L04K10010217","name":"Zusammenarbeit in Rechtsfragen","type":1},{"key":"L05K1002010202","name":"diplomatischer Schutz","type":2},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-02-12T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1039647600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2499,"gender":"m","id":475,"name":"Hess Walter","officialDenomination":"Hess Walter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3725","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweiz ist bereits seit 1988 Mitglied des Übereinkommens des Europarates von 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (SR 0.343). Das Überstellungsübereinkommen schafft die Möglichkeit, dass ausländische Strafgefangene - bei Vorliegen der Voraussetzungen und mit ihrem Einverständnis - zur Strafverbüssung in ihren Heimatstaat zurückkehren können. Dem Übereinkommen gehören 51 Staaten an (Stand 23. Januar 2003).<\/p><p>Oft können wegen fehlender Zustimmung der verurteilten Personen an sich wünschbare Überstellungen nicht vorgenommen werden. Unter anderem um diese Lücke zu beheben, wurde - mit massgeblicher Beteiligung der Schweiz - ein Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen ausgearbeitet. Es ist seit dem 1. Juni 2000 für jene Staaten anwendbar, die es ratifiziert haben.<\/p><p>Das Zusatzprotokoll ermöglicht u. a. die Überstellung verurteilter ausländischer Personen zur Strafvollstreckung in ihren Heimatstaat, ohne dass diese ihr Einverständnis zur Überstellung geben müssen, wenn eine rechtskräftige fremdenpolizeiliche Aus- oder Wegweisungsverfügung vorliegt. Mittlerweile wurde es von 17 Staaten ratifiziert sowie von 13 weiteren Staaten unterzeichnet. Die Schweiz unterzeichnete das Zusatzprotokoll am 9. Juli 2001. Es wird voraussichtlich in diesem Jahr in den eidgenössischen Räten beraten werden.<\/p><p>Des Weiteren sind kürzlich bilaterale Überstellungsverträge zwischen der Schweiz und Thailand (0.344.745) sowie zwischen der Schweiz und Marokko (0.349.549) in Kraft getreten. Die beiden Instrumente folgen den Grundsätzen des Überstellungsübereinkommens. Sie konnten bereits erfolgreich angewendet werden.<\/p><p>Die Schweiz verfügt zudem mit dem schweizerischen Rechtshilfegesetz (SR 351.1) über eine innerstaatliche Rechtsgrundlage, um einerseits einen anderen Staat um die Übernahme der Vollstreckung einer schweizerischen Sanktion ersuchen sowie um andererseits ein ausländisches Urteil in der Schweiz vollstrecken zu können.<\/p><p>2. Die Übereinkommen des Europarates stehen grundsätzlich nur den Mitgliedstaaten offen. In gewissen Fällen können Nichtmitgliedstaaten vom Ministerkomitee eingeladen werden, einem Übereinkommen beizutreten (z. B. zum Überstellungsübereinkommen).<\/p><p>Der Europarat ist bestrebt, seine Übereinkommen künftig so weit möglich für Nichtmitgliedstaaten zu öffnen. Aus diesem Grund hat er eine Arbeitsgruppe beauftragt, Richtlinien für den Beitritt von Nichtmitgliedstaaten zu den Übereinkommen des Europarates auszuarbeiten. Darin sollen u. a. die Kriterien festgelegt werden, welche Voraussetzungen solche Staaten erfüllen müssen. Die Schweiz ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Diese Initiative des Europarates kann dazu beitragen, dass dessen multilaterale Strafvollzugsinstrumente weltweit Anwendung finden und damit noch vermehrt den Strafvollzug im Heimatland ermöglichen.<\/p><p>3. Im Anschluss an die Auflösung des Staatenbundes der UdSSR hat sich die Schweiz im Rahmen der Osthilfe in den Bereichen Justiz, Polizei und Strafvollzug engagiert. Die zuständige Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA hat bisher mehrere Projekte im Bereich des Strafvollzuges durchgeführt. So wurde - um nur einige Beispiele zu nennen - in Russland ein Lehrgang für die Ausbildung von Personal in sozialer Arbeit entwickelt und in die Grundausbildung von Betreuungspersonal im Strafvollzug integriert. In der Ukraine ist eine Modellanstalt in baulicher und konzeptioneller Hinsicht entwickelt worden. Dieses Modell soll nach und nach in der ganzen Ukraine umgesetzt werden. In Kosovo wird das Strafvollzugssystem von Grund auf neu konstituiert. Weitere Unterstützungsprojekte sind geplant. Bei all diesen Projekten wird den Menschenrechtsfragen besondere Aufmerksamkeit geschenkt.<\/p><p>Des Weiteren sind schweizerische Experten und Expertinnen im Rahmen von Unterstützungsprojekten durch den Europarat an der Implementierung der Menschenrechte im Strafvollzug engagiert.<\/p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Immer wieder ist zu vernehmen, dass im Ausland von Schweizern begangene Straftaten unter schwierigen lokalen Bedingungen (Kultur, Sprache, Betreuung usw.) abzubüssen sind. Es stellt sich daher die Frage, ob solche Gefangene zum Vollzug ihrer Strafe nicht in die Schweiz zurückgeführt werden können. Andererseits ist der Strafvollzug von Ausländern in der Schweiz zu einer erheblichen Belastung (Kapazitäten, Kosten usw.) geworden. Die Frage liegt nahe, ob nicht auf der Basis von internationalen Konventionen und\/oder bilateralen Abmachungen auf Reziprozität beruhende Überstellungen zum Strafvollzug vorgenommen werden könnten.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament:<\/p><p>1. über den aktuellen Stand der internationalen Praxis und Bemühungen Bericht zu erstatten;<\/p><p>2. eine internationale Debatte mit konkreten Vorschlägen zur Problemlösung in geeigneten Foren zu lancieren;<\/p><p>3. mit einer begleitenden Menschenrechtspolitik allenfalls Mittel freizusetzen, den Strafvollzug dort zu verbessern, wo er minimalste Menschenrechtsstandards noch nicht erfüllt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Internationale Regelung zum Strafvollzug in Heimatländern"}],"title":"Internationale Regelung zum Strafvollzug in Heimatländern"}