{"id":20023735,"updated":"2024-04-10T14:44:11Z","additionalIndexing":"55;Abfallaufbereitung;Klärschlamm;Handel mit Agrarerzeugnissen;Bodendüngung;Abfallbeseitigung;Evaluation;Verunreinigung durch die Landwirtschaft;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Gewässerschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2002-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4616"},"descriptors":[{"key":"L05K0601040701","name":"Klärschlamm","type":1},{"key":"L04K06010407","name":"Gewässerschutz","type":1},{"key":"L05K1401020303","name":"Bodendüngung","type":1},{"key":"L04K06020317","name":"Verunreinigung durch die Landwirtschaft","type":1},{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":1},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":2},{"key":"L05K0701020304","name":"Handel mit Agrarerzeugnissen","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2},{"key":"L04K06010201","name":"Abfallaufbereitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2003-03-11T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2003-02-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1039647600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1047337200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2356,"gender":"m","id":277,"name":"Bieri Peter","officialDenomination":"Bieri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2549,"gender":"m","id":529,"name":"Cornu Jean-Claude","officialDenomination":"Cornu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2552,"gender":"m","id":532,"name":"Stähelin Philipp","officialDenomination":"Stähelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2551,"gender":"m","id":531,"name":"Stadler Hansruedi","officialDenomination":"Stadler Hansruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"02.3735","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den kommenden Wochen wird der Bundesrat die Änderung der Stoffverordnung verabschieden. Die geänderte Stoffverordnung soll die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung künftig verbieten.<\/p><p>Diese Massnahme wird für die Verantwortlichen der Kläranlagen schlimme Folgen haben. Deshalb wurde vor kurzem eine Petition gestartet, und es wurden Unterschriften von ungefähr 840 Gemeinden gesammelt, die sich über diese Situation beunruhigt zeigen und verlangen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unter den Bedingungen, wie sie für Hofdünger gelten, weiterhin zulässig ist.<\/p><p>Dies aus folgenden Gründen:<\/p><p>- Mit dem Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung schützen wir die Umwelt in keiner Weise. Die im Klärschlamm enthaltenen \"problematischen Stoffe\" werden künftig mit dem gereinigten Abwasser genau gleich in unsere Gewässer gelangen - und dies in sehr viel höheren Konzentrationen.<\/p><p>- Wir machen mit dem Verbot die Investitionen zunichte, welche die Gemeinden zur stetigen Verbesserung der Qualität des Klärschlammes getätigt haben. Sie haben dafür öffentliche Gelder in Millionenhöhe gesprochen.<\/p><p>In der Abfallentsorgung hatten Umweltschutz, Recycling und Verbrennung während Jahren den höchsten Stellenwert. Die Gemeinden investierten jahrelang in die Verbesserung der Qualität des Klärschlamms, um daraus perfekt kontrollierte Düngemittel zu machen, und es dauerte lange, bis der Klärschlamm in Sachen Düngung zur Norm wurde.<\/p><p>So wurden für die Vorbehandlung des Abwassers und die Hygienisierung sowie die Filtrierung des Klärschlamms Milliarden ausgegeben.<\/p><p>- Nun hat der Bund kürzlich die Subventionen für Abwasserreinigungsanlagen gestrichen. Die Gemeinden, die bis anhin den Weisungen des Staates gefolgt sind und Recyclingmethoden anstelle der Vernichtung von Stoffen gewählt haben, werden nun zur Kasse gebeten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Klärschlamm entsteht in den kommunalen Abwasserreinigungsanlagen. 2002 wurden noch rund 40 Prozent des anfallenden Klärschlamms als Düngemittel verwendet, während die restlichen 60 Prozent in die Verbrennung gelangten. Im Klärschlamm sind Phosphor und Stickstoff enthalten, was die landwirtschaftliche Verwertung als Dünger interessant macht. Allerdings enthält er auch in geringen Mengen praktisch sämtliche Substanzen, die aus den menschlichen Tätigkeiten im Abwassereinzugsgebiet stammen. Dabei handelt es sich insbesondere um Krankheitserreger, Schwermetalle, Hormone oder andere Stoffe, welche zu Störungen des Hormonsystems führen, Duftstoffe sowie Medikamente und deren Abbauprodukte. Die Quellen dieser Substanzen sind sehr unterschiedlich und gehen auf die vielfältigen und komplexen menschlichen Aktivitäten in Privathaushalten, Gewerbe, Industrie oder Handel zurück.<\/p><p>Noch sind die Auswirkungen der im Klärschlamm vorhandenen Stoffe nach ihrer Ausbringung auf den Boden wenig bekannt. Hofdünger hingegen weisen eine weit weniger komplexe bakteriologische und chemische Zusammensetzung auf, da die Quellen verunreinigender Substanzen nicht derart vielfältig sind. Die Qualität der industriell hergestellten Mineraldünger ist ebenfalls gut bekannt. Ihren Einsatz in der Landwirtschaft zu verbieten, wäre nicht gerechtfertigt.<\/p><p>Im September 2001 veröffentlichte der Bund eine vertiefte Untersuchung über den aktuellen Wissensstand und die Risiken, die aus der Verwendung von Düngern auf Abfallbasis und von Hofdüngern hervorgehen können. Diese Studie bestätigte, dass Klärschlamm für die langfristige Bodenfruchtbarkeit und für die Qualität von Agrarprodukten ein höheres Risiko darstellt als Hofdünger. Aufgrund der unlängst erfolgten Skandale (Tiermehl, Rinderwahnsinn, dioxinverseuchtes Hühnerfutter, GVO-verseuchte Lebensmittel), die sich in Europa negativ auf das Image von landwirtschaftlichen Produkten auswirkten, haben die Konsumierenden ihr Einkaufsverhalten geändert und verlangen Qualitätsprodukte, die möglichst frei von jeglicher Verunreinigung sind. Auch die Grossverteiler haben reagiert, indem sie Qualitätslabels für ihre Produkte einführten, die eine Bodendüngung mit Klärschlamm ausschliessen. In einer derartigen Situation ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips unabdingbar. Dazu gehört ein Verzicht auf die Verwendung von Klärschlamm zu Düngezwecken.<\/p><p>2. Der Bund verfolgt konsequent eine Politik, die in erster Linie Probleme an der Wurzel anpackt. Diese Strategie ist in der Stoffverordnung festgehalten. Viele der bekannten Schadstoffe sind heute durch die Stoffverordnung verboten, oder ihre Verwendung ist eingeschränkt. Für neue Chemikalien, Pflanzenbehandlungsmittel und einige Biozide bestehen zudem Anmelde- oder Bewilligungsverfahren. Auch können die atmosphärischen Emissionen durch Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung stark reduziert werden. Aufgrund unserer Kenntnisse über die Ursachen und Auswirkungen der zahlreichen im Klärschlamm vorhandenen Schadstoffe und Mischungen sind wir verpflichtet, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft gemäss dem Vorsorgeprinzip zu untersagen.<\/p><p>Durch die Verbrennung des Klärschlammes können Schadstoffe, die sich im Klärschlamm anreichern, aus Stoffkreisläufen ausgeschleust und der Biosphäre entzogen werden.<\/p><p>3. Theoretisch würden in der Schweiz die Hofdünger zur Deckung des gesamten Phosphorbedarfes der Kulturen ausreichen. In der Praxis lassen sich jedoch starke regionale Unterschiede feststellen. So enthalten in zahlreichen Gegenden, wo Milchwirtschafts- und Viehzuchtbetriebe vorherrschen, die Hofdünger an sich schon genügend Phosphor, um den Bedarf abzudecken. Klärschlamm findet also in einer solchen Düngerbilanz keinen Platz.<\/p><p>In anderen Regionen verwenden die Landwirte - wenn es die Düngerbilanz erlaubt - Klärschlamm nur, weil er kostenlos abgegeben wird. Der wirtschaftliche Vorteil bleibt marginal. Deshalb wird ein Verbot der landwirtschaftlichen Verwendung von Klärschlamm nicht zu einer verminderten Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Agrarsektors gegenüber der Europäischen Union führen. Im Gegenteil, die Schweiz könnte dieses Verbot sogar als Qualitätskriterium für exportierte Produkte geltend machen.<\/p><p>4. Die Schaffung eines Klärschlammfonds wurde im Rahmen verschiedener Gespräche mit den Kantonen und Abwasserverbänden bereits behandelt. Der Hauptgrund gegen die Einführung hat auch heute noch Gültigkeit: Ein eindeutiger Nachweis, dass durch die vorschriftsgemässe Verwendung von Klärschlamm eine Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit durch persistente organische Schadstoffe oder endokrine Substanzen verursacht wurde, lässt sich nur sehr schwer erbringen.<\/p><p>Die Haftpflichtfrage wird zwischen dem Landwirt und dem Betreiber der Abwasserreinigungsanlage durch den gegenseitigen Klärschlammliefervertrag geregelt. Es liegt im Interesse des Landwirtes, die nach seinem Ermessen erforderlichen Garantien zu verlangen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Erlass eines Gesetzes zur Haftung des Betreibers einer Abwasserreinigungsanlage nicht angebracht.<\/p><p>Sollte sich der Bundesrat mittelfristig für ein völliges Verbot der Klärschlammverwendung entscheiden, ist die Errichtung eines Fonds noch weniger gerechtfertigt.<\/p><p>5. Die zusätzlich anfallende Menge Klärschlamm, die zum Trocknen und Verbrennen in Zementwerken, in Kehrichtverbrennungsanlagen oder in speziellen Installationen bestimmt ist, beträgt jährlich 80 000 Tonnen (Mengenangabe in Trockensubstanz) und ist mit Durchschnittskosten von 500 Franken pro Tonne verbunden. Die zusätzlichen Trocknungs- und Verbrennungskosten für Klärschlamm betragen demnach 40 Millionen Franken im Jahr. Sie sollen durch eine Erhöhung der Aufbereitungsgebühren gedeckt werden.<\/p><p>Im Durchschnitt belaufen sich die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Amortisation von Abwasserreinigungsanlagen auf 200 Franken pro Einwohner. Für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner betragen die durch das Verbot der Klärschlammverwendung entstandenen zusätzlichen Kosten 13 Franken pro Kopf und Jahr. Die restliche Bevölkerung, deren Abwasserreinigungsanlage den Klärschlamm der Verbrennung zuführt, bezahlt diesen Aufpreis bereits heute.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung war bis anhin eine wichtige Etappe im Rohstoffkreislauf. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen basiert das Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung? Sollte dieses nicht auch für alle anderen landwirtschaftlichen Düngemittel gelten, wenn man bedenkt, dass Klärschlamm heute das am besten kontrollierte Düngemittel ist?<\/p><p>2. Wäre es nicht logischer, das Problem an der Wurzel zu packen und die Zulassung von Stoffen von deren Umweltverträglichkeit und biologischen Abbaubarkeit abhängig zu machen? Sollte man folglich nicht verbieten oder verhindern, dass problematische Stoffe in die Kanalisation gelangen, indem man gleiche Massnahmen ergreift wie bei den Schwermetallen?<\/p><p>3. In der EU ist das Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung kein Thema. Wird die Schweiz nicht diskriminiert, und kommt es nicht zu einem Kostenanstieg in der Landwirtschaft, wenn unser Land eine solche Sonderregelung anwendet?<\/p><p>4. Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland einen Fonds zum Ausgleich allfälliger Schäden aufgrund landwirtschaftlicher Klärschlammverwertung. Bis anhin wurden noch nie wegen Forderungen dieser Art Gelder aus dem Fonds verwendet. Hat man trotzdem in Erwägung gezogen, einen solchen Fonds auch in der Schweiz einzurichten? Sollte man nicht ein Gesetz erlassen, welches das Problem der Haftung regeln würde?<\/p><p>5. Die Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm erfordern einerseits mehr Transporte (Klärschlamm, Phosphatdüngemittel) und führen andererseits zu einem Anstieg der Aufbereitungskosten; diese können, vor allem in finanzschwachen Regionen, bis auf das Doppelte steigen. Hat man die Kosten dieser neuen Methoden bereits geschätzt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Verbot"}],"title":"Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Verbot"}