﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023768</id><updated>2024-04-10T09:27:31Z</updated><additionalIndexing>66;Ursprungsbezeichnung;Elektrizitätsmarkt;Deklarationspflicht;Konsumenteninformation;elektrische Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030302</key><name>Elektrizitätsmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030301</key><name>elektrische Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010310</key><name>Ursprungsbezeichnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07010603010101</key><name>Deklarationspflicht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106030101</key><name>Konsumenteninformation</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-05-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>02.3768</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Vorfeld zur Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) sind die enormen Preisunterschiede für Strom innerhalb der Schweiz zutage getreten. Das Prinzip der Gleichbehandlung und der Solidarität ist bei den heute geltenden Stromtarifen nicht gewährleistet. Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen fallen Preisunterschiede beim Strom von bis zu 100 Prozent stark ins Gewicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwar hat eine Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 das EMG abgelehnt. Dies bedeutet aber nicht automatisch einen Verzicht auf Transparenz und Information; im Gegenteil: Transparenz und Information gehören zu den Grundrechten der Konsumentinnen und Konsumenten und müssen auch in einem nicht liberalisierten Markt gewährleistet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Verbindliche, standardisierte Kostenträgerrechnung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die SP-Fraktion verlangt deshalb die Einführung einer verbindlichen, standardisierten Kostenträger- oder Marktsegmentrechnung. Mit Hilfe dieses "Eichinstrumentes" soll verhindert werden, dass Rabatte, die den Grosskonsumenten gewährt werden, von den Privathaushalten gedeckt werden müssen. Die Überprüfung der geforderten Kostenträgerrechung soll an die Preisüberwachung übertragen werden. Diese hat die entsprechenden Empfehlungen und allenfalls Verfügungen auszusprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Veröffentlichung von standardisierten Tarifvergleichen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne einer verbesserten Transparenz soll die Veröffentlichung von standardisierten Tarifvergleichen eingeführt werden. Die dazu notwendigen Daten werden schon heute durch das BFS erhoben. Nur mit Hilfe von einheitlichen Verbrauchermodellen sind echte Vergleiche möglich. Diese sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die politische Kontrolle von Gemeinden nützlich. Modelle für solche Tarifvergleiche sind heute bereits vorhanden, sie werden aber gegenüber der Öffentlichkeit unter Verschluss gehalten und nur gegenüber den an den Tarifvergleichen Beteiligten offen gelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deklaration von Stromherkunft und -produktion:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EMG hat vorgesehen, dass die Konsumenten über Herkunft und Produktion des gelieferten Stroms informiert werden. Auch im Monopolbereich gibt es einen Anspruch der Konsumenten auf Information und Transparenz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Europäische Union hat am 27. September 2001 eine Richtlinie verabschiedet, welche die Grundlage für eine Deklaration der Stromproduktion schafft. Österreich hat bereits die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. "Stromhändler .... sind zu verpflichten, auf der Stromrechnung des Endverbrauchers den Anteil an verschiedene Primärenergieträgern, auf Basis derer die von ihm gelieferte elektrische Energie erzeugt wurde, auszuweisen" (Art. 45 Abs. 3 der Stromkennzeichnung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch die Elektrizitätswerke in der Schweiz haben im Vorfeld der Abstimmung über das EMG zugesichert, dass eine solche Information möglich ist. Das Bundesamt für Energie hat die entsprechenden Abklärungen bereits vorgenommen (Kennzeichnung von Elektrizität, Mögliches Vorgehen gemäss Art. 12 EMG, Reto Dettli, econcept AG, Zürich, Jochen Markard, EAWAG Kastanienbaum, Januar 2001, und: Fokusgruppen - Erhebung zur Kennzeichnung von Elektrizität, Informationsbedürfnisse von Konsumentinnen und Konsumenten, Jochen Markard, EAWAG Kastanienbaum, April 2001). Anbieter- und Konsumentenvertreter haben diesbezüglich bereits beträchtliche Vorarbeiten geleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Schätzung des deutschen Ökoinstitutes hat gezeigt, dass die Kosten für Entwicklung und Betrieb eines "Tracking"-Systems inklusive Zusammenführung der nötigen Daten sowie Verifikation und Monitoring für einen Durchschnittshaushalt 50 Rappen pro Jahr ausmachen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die mit der Motion verlangten standardisierten Kostenrechnungen und Tarifvergleiche sowie die Deklaration der Herkunft und der Produktionsart der Elektrizität waren auch Bestandteile des in der Referendumsabstimmung vom 22. September 2002 abgelehnten Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) sowie des Entwurfes der Elektrizitätsmarktverordnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Transparenz im Elektrizitätssektor verbessert werden muss. Die erwähnten Massnahmen entfalten ihre volle Wirkung allerdings nur, wenn die lokalen Elektrizitätsverteiler sowie Endverbraucherinnen und -verbraucher in gewissem Rahmen ihre Lieferanten auswählen könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Handlungsbedarf besteht im Elektrizitätssektor aus verschiedenen Gründen: Den EU-Energieministern ist am 25. November 2002 im Ministerrat ein politischer Durchbruch mit der Einigung auf eine vollständige Marktöffnung ab Mitte 2007 gelungen. Es ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament, das im hier zur Anwendung kommenden Mitentscheidungsverfahren gleiches Gewicht hat wie der Ministerrat, diesen Kompromiss nicht infrage stellen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die schweizerische Elektrizitätswirtschaft ist diese Entwicklung von grosser Tragweite. Ohne gesetzliche Grundlage muss vorderhand ein pragmatischer Weg eingeschlagen werden, um mittels privatrechtlichen Vereinbarungen der schweizerischen Netzbetreiber mit den ausländischen Akteuren Transite und Entschädigungen im europäischen Elektrizitätsmarkt zu gewährleisten. Mittelfristig sind nationale Rechtsgrundlagen nötig, die allgemein verbindliche Regeln für den Stromhandel und die Netzbenutzung festlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die im europäischen Vergleich hohen schweizerischen Elektrizitätstarife, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, sind ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort. Anreize zur Vermeidung unnötiger Kosten im Elektrizitätssektor sind erforderlich. Gleichzeitig müssen auch in Zukunft die flächendeckende Versorgung aller Haushalte zu angemessenen Preisen und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden; dies ist angesichts des europaweiten Abbaus von Kapazitätsüberschüssen und der Optimierung der Reservehaltung eine Herausforderung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wegen der langen Abschreibungszeiten sind stabile rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen der Elektrizitätsunternehmen wichtig. Nach dem EMG-Nein herrscht Unsicherheit über die abgeschlossenen und allenfalls neu zu verhandelnden Verträge zwischen den Elektrizitätsunternehmen und den Grosskunden. Die lokalen Elektrizitätsverteiler erwarten einen geregelten Marktzugang und günstigere Preise seitens ihrer Vorlieferanten. Es bestehen nach dem EMG-Nein Anzeichen einer nachlassenden Dynamik, beispielsweise bei der strategischen Orientierung der Elektrizitätsunternehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Lagebeurteilung und einer Aussprache im Bundesrat am 7. März 2003 werden UVEK und Bundesamt für Energie (BFE) eine neue Gesetzesvorlage erarbeiten. Das Gesetz soll spätestens Mitte 2007 in Kraft treten. Von der EMG-Gegnerschaft aufgebrachte Gesichtspunkte, wie der staatliche Einfluss auf die Elektrizitätswirtschaft oder die Fragen der Transparenz sollen aufgegriffen werden. Von der Elektrizitätswirtschaft verfolgte Projekte, wie die Standardisierung der Kostenrechnung oder die Verbesserung der Elektrizitätspreisstatistik sollen in der Übergangszeit bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen weiterverfolgt werden. Die Preisüberwachung wird ihre Rolle in der Übergangszeit verstärkt wahrnehmen. Das Preisüberwachungsgesetz oder das Kartellgesetz sind allerdings keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für eine umfassende Regelung der Netzbenutzung und der Lieferantenwahl sowie für die Gewährleistung des Service public und der Versorgungssicherheit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Anliegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die vorgeschlagene Überprüfung der Kostenrechnungen wäre angesichts der rund 900 Elektrizitätsunternehmen sehr aufwendig. Hingegen sind Unternehmensvergleiche anhand der Elektrizitätspreise, der Erträge sowie der wesentlichen Kostenfaktoren der Versorgungsunternehmen grundsätzlich möglich und für die Identifikation von unangemessenen Gewinnen oder ungenutzten Effizienzpotenzialen geeignet. Die Preisüberwachung ist im Begriff, ein Modell zu entwickeln, welches es erlaubt, solche Preismissbräuche unter Berücksichtigung der von den Elektrizitätsunternehmen nicht beeinflussbaren Kostentreiber zu identifizieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Bundesamt für Statistik (BFS) gibt die von ihm aufgrund einer Stichprobe ermittelten Durchschnittspreise für private und industrielle Verbraucher bereits jetzt bekannt, wie auch die Definition der entsprechenden Verbrauchertypen. Die Ergebnisse beruhen auf Meldungen von rund 40 grossen und mittleren Produzenten. Sie dienen in erster Linie zur Messung der Preisentwicklung. Das BFS kann Preise einzelner ausgewählter Betriebe aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben. Nach Abschluss des geplanten bilateralen Statistikvertrages mit der EU wird sich das BFS auch an der Publikation von Eurostat über die Strompreise für private Haushalte und industrielle Verbraucher in den europäischen Ländern beteiligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Preisüberwachungsgesetz (s. Art. 4 Abs. 1 und 3) ermächtigt und beauftragt hingegen die Preisüberwachung, solche Preise bekanntzugeben. In nächster Zeit wird zum ersten Mal eine bei den Betrieben der schweizerischen Stromwirtschaft durchgeführte Preiserhebung publiziert, welche auf den auch vom BFS berücksichtigten Verbrauchertypen beruht. Diese Erhebung berücksichtigt nicht nur eine Stichprobe, sondern die Gesamtheit der Betriebe der schweizerischen Stromwirtschaft. Die Preisüberwachung hat den Bundesrat informiert, dass sie diese Publikation periodisch aktualisieren wird. Das BFE beabsichtigt zusammen mit der Preisüberwachung und den interessierten Konsumentenorganisationen und der Strombranche die weitere Verbesserung der Transparenz im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung zu klären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Bestimmung aus dem vom Volke abgelehnten EMG, wonach der Bundesrat Vorschriften über die Deklaration der Herkunft und der Produktionsart der Elektrizität erlassen kann, wurde vom Parlament in das Kernenergiegesetz aufgenommen. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Kennzeichnung der Elektrizität. Dabei ist auch von Bedeutung, dass die EU ähnliche Bestimmungen in der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Änderung der Richtlinien 96/92/EG und 98/30/EG über Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und den Erdgasbinnenmarkt festlegen will (KOM 2002 304).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich der Deklaration der Herkunft und Produktionsart ist zudem anzumerken, dass diese wohl vor allem dann Sinn macht, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten diese Information für die Wahl des Stromlieferanten nützen können, d. h. nach einer allgemeinen Strommarktöffnung.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, im Sinne der Anwendung des Verursacherprinzips sowie einer verbesserten Transparenz:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. für die Einführung einer verbindlichen standardisierten Kostenträgerrechnung oder Marktsegmentrechnung zu sorgen und den Vollzug der Preisüberwachung zu übertragen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. dafür zu sorgen, dass die vom Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelten Stromtarife unter Anwendung von einheitlichen Verbrauchermodellen regelmässig veröffentlicht werden; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. die Konsumenten und Konsumentinnen über Herkunft und Produktionsweise des gelieferten Stroms informiert werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Transparenz im Elektrizitätssektor</value></text></texts><title>Transparenz im Elektrizitätssektor</title></affair>