﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023773</id><updated>2024-04-10T14:59:52Z</updated><additionalIndexing>36;kulturelles Erbe;Sprache;ETH;Sprachwissenschaft;Lehrkraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2490</code><gender>m</gender><id>467</id><name>Galli Remo Giosué</name><officialDenomination>Galli Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01060301</key><name>kulturelles 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ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-02-26T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-12-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2401</code><gender>m</gender><id>338</id><name>Lauper 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3773</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zehn Tage vor dem ETH-Tag in Zürich wurde ich mit einem Schreiben vom Präsidenten der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften orientiert, dass die Lehrstühle an der GESS für die Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch (nicht aber Italienisch) mit einer E-Mail-Mitteilung (!) - ohne Vorankündigung bzw. ohne Anhörung - in den nächsten zwei Jahren aufgegeben würden. Die einerseits aus Budgetgründen, andererseits werde "Italienisch" aus Rücksicht auf eine Sprachminorität (im Gegensatz zu "Französisch") beibehalten. Da dies auch in der WBK bekannt wurde, teilte die Leitung der ETH Zürich diese Schliessung der Lehrstühle am ETH-Tag öffentlich mit und orientierte die WBK-Mitglieder direkt (ohne den üblichen Rechtsweg einzugehen und ohne an sie gestellte Fragen zu beantworten). Der ETH-Rat wiederum ist mit dem Interpellanten in korrektem Kontakt und überprüft die Frage der Lehrstühle Sprachkulturen und den Stellenwert der Abteilung GESS, welche in Zürich anders und weniger gesichert gehandhabt wird als an der ETH Lausanne (10 Prozent des Budgets für "GESS-Lausanne" in Zusammenarbeit mit der Universität). Scheinbar sollen an der ETH Zürich als Ersatz für Sprachkulturen im Programm für Geistes- und Sozialwissenschaften Vorlesungen für Betriebsmanagement und Ähnliches aufgenommen werden. Inzwischen haben sich bei der ETH zahlreiche Persönlichkeiten gemeldet, welche die Erhaltung der Sprachkultur-Lehrstühle an der ETH Zürich als "nationale Einrichtung" bezeichnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Erklärungen: Es gäbe die Vereinbarung mit der Universität Zürich für gleichwertigen Kultursprachenunterricht. Meines Wissens und nach Auskunft eines Dozenten wurden - ausser dem Sprachzentrum für Sprachtechnik (ohne Kreditpunkte) - die Sprachkultur-Lehrstühle an der Universität Zürich noch nicht ernsthaft diskutiert und ist somit noch nichts abgeschlossen worden. Eine Schliessung von Sprachkultur-Lehrstühlen ohne eine vereinbarte Ersatzlösung wäre erstaunlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An der Abteilung GESS kann man Kreditpunkte für Lektionen "Kultursprache" (nicht aber für technische Sprache) erhalten. In den ersten vier Semestern sind GESS-Lektionen obligatorisch, mit einer mündlichen Prüfung durch den Professor. Zur Klärung: Der Unterrichtsteil "technische Sprache" (Grammatik, Syntax usw.) wird mit der Universität in ein neues Sprachzentrum zusammengelegt; dies dank der konstruktiven Anregung der ETH-Sprachprofessoren, deren Lehrstühle nun aufgehoben werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sprachkulturunterricht an der Universität ist bisher die Betreuung nicht durch einen zuständigen Professor gesichert (Lektor, Assistent) und der Unterricht ist anders: Da messen sich ETH-Studentinnen und -Studenten an der Universität mit Literatur-"Profistudenten", müssen Seminare vorbereiten, schriftliche Prüfungen ablegen usw.; da holen sich die ETH-Studenten und -Studentinnen die Kreditpunkte lieber anderswo innerhalb der GESS.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist noch nicht geregelt, ob jeweils nur ein Professor an der Universität den Vorlesungsteil für GESS betreut oder ob es mehrere sein werden (sonst müssten Studenten irgendeine Lektion im Universitätsverzeichnis auswählen). Dies ist kaum ein adäquater Ersatz für die bisherigen auf ETH-Studenten ausgerichteten GESS-Stunden. Wenn schon, müsste es ein spezifischer Universitäts-(Teil)Lehrstuhl für beide Hochschulen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt noch das Kollegium, jedoch ohne das Kreditpunktangebot der Kultursprachen, die nun wirklich der Ursprung von GESS und die Basis der anderen Geistes- und Sozialwissenschaften sind; Philosophie, Psychologie, Kunstgeschichte usw. basieren auf Sprachkulturkenntnissen, ebenso die Vermittlung und Einbettung der Wissenschaften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Kostenfrage: Die Angaben der ETH, ein (Teil)Lehrstuhl für "Sprachkultur" koste je 1 Million Franken, stimmt kaum. Wenn die Universität einen Lehrbereich von der ETH übernimmt, oft im Gegenrecht (bzw. Verrechnung), müsste das auch ins Budget unter "Ausgaben", bei Einnahmen als Position "Fremdleistung" aufgeführt und im Leistungsauftrag vermerkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Interpellant erachtet die Lösung der ETH Lausanne "10 Budgetprozente GESS" als beispielhaft. Eine ähnliche Lösung über einen Leistungsauftrag könnte auch für die Geistes- und Sozialwissenschaften an der ETH Zürich inklusive Sprachkultur, Kultur schlechthin, eine optimierte Lösung sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bereits bei der Beratung des Gründungsgesetzes vom 7. Februar 1854 beschäftigte sich das Parlament ausführlich mit der Frage, ob und wie viel humanistische und politische Wissenschaften an einer Technischen Hochschule nötig seien. Nach der Verwerfung des Universitätsgesetzes, welches eine eidgenössische Universität errichtet hätte, beschloss der Ständerat 1854 die Schaffung eines eidgenössischen Polytechnikums, dem eine Schule für das "höhere Studium der exakten, politischen und humanistischen Wissenschaften" anzugliedern sei. In der Beratung erwuchs den philosophischen Fächern grosser Widerstand von den Gegnern der eidgenössischen Universität. Anstelle der Schule für die humanistischen und politischen Wissenschaften enthielt das Gründungsgesetz in Artikel 2 Absatz 2 schliesslich folgende Bestimmung: "Es sollen mit der polytechnischen Schule philosophische und staatswirtschaftliche Lehrfächer verbunden werden, soweit sie als Hilfswissenschaften für höhere technische Ausbildung Anwendung finden, wie namentlich die neuern Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, politische und Kunstgeschichte, schweizerisches Staatsrecht und Nationalökonomie." Diese im Gründungsgesetz von 1854 aufgeführten Disziplinen wurden 1947 in der Abteilung XII zusammengefasst, welche 1999 wiederum im Departement für Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften (D-GESS) aufgegangen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das geltende ETH-Gesetz enthält zwei einschlägige Bestimmungen über die Geistes- und Sozialwissenschaften: Artikel 7 Absatz 2 verlangt den Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Tätigkeiten der beiden ETH. Artikel 12 Absatz 3 fordert die Pflege der Nationalsprachen und die Förderung des Verständnisses für deren kulturelle Werte. Für die ETH Zürich sind das D-GESS und das Collegium Helveticum - vor 1999 die Abteilung XII - die zentralen Instrumente zur Umsetzung beider gesetzlicher Aufträge.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das D-GESS der ETH Zürich umfasst fünf Schwerpunkte:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Staatswissenschaften (Recht und Ökonomie);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Philosophie, Wissenschaftsforschung, Wissenschaftsethik;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Kulturen, Literaturen und Kommunikation;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Psychologie und Didaktik mit insgesamt 23,5 Professuren (Ende 2002).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umsetzung von Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes erfolgt im vierten Schwerpunkt Kulturen, Literaturen und Kommunikation bis anhin mehrheitlich über die so genannten Sprachprofessuren, d. h. Professuren für die Sprachen und Literaturen der Nationalsprachen und des Englischen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen von Struktur- und Portfoliobereinigungen sowie der Umsetzung des Aktionsplanes GESS entwickelt die ETH Zürich seit 1999 neue Wege. Die Förderung der Nationalsprachen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich im so genannten Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich, welches Sprachkurse für die Angehörigen der Universität und der ETH Zürich anbietet. Damit ist sichergestellt, dass die Angehörigen der ETH Zürich u. a. auch die Landessprachen erlernen oder ihre Kenntnisse darin weiter verbessern können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Verständnis der mit den Nationalsprachen verbundenen kulturellen Werte wird weiterhin im Rahmen des D-GESS und des Collegium Helveticum gefördert. Kulturelle Einrichtungen wie das Archiv für Zeitgeschichte, das Thomas Mann-Archiv, das Max Frisch-Archiv, die Briefsammlung C. G. Jung, die Stiftung Bibliothek Werner Oechslin, die archäologische Forschung in Müstair, Musik an der ETH oder die Graphische Sammlung der ETH Zürich zeigen, wie umfassend der Kulturbegriff der ETH Zürich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ETH Lausanne hat mit der Revision der Verordnung über die Organisation der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (Organisationsverordnung ETHL), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, ein Kollegium für Humanwissenschaften geschaffen (Art. 11). Der Lehrkörper des Kollegiums setzt sich aus Lehrenden der ETH Lausanne, der Universität Lausanne, der Universität Genf sowie der Ecole des Beaux-Arts de Genève und der Ecole cantonale d'arts de Lausanne zusammen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des Arc Lémanique, welcher der ETH Lausanne die Integration der Geistes- und Sozialwissenschaften in die Lehre und Forschung ermöglicht, ohne dedizierte Professuren einrichten zu müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Innerhalb des ETH-Bereiches wird die Mobilität der Studierenden zwischen der ETH Zürich und der ETH Lausanne sowohl auf der Stufe des Diplomstudiums (Abstimmung der Studien- und Prüfungspläne sowie gegenseitige Anerkennung) als auch des Doktorates (Stipendienprogramm) gefördert. Dies trägt ebenfalls zur Umsetzung von Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es trifft zu, dass die von der ETH Zürich im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie ins Auge gefasste Abschaffung von drei so genannten Sprachprofessuren die Abkehr von einer langjährigen Tradition darstellt. Diese hat in der Vergangenheit grosse Persönlichkeiten hervorgebracht. Eine Verletzung von Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes liegt nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den Fragen im Einzelnen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das D-GESS erfüllt innerhalb der Lehre, Forschung und Dienstleistung der ETH Zürich eine wichtige Funktion, die unbestritten ist. Die ETH Zürich und die ETH Lausanne gehen bezüglich Umsetzung von Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes - historisch und regional begründet - unterschiedliche Wege. Die ETH Zürich betreibt mit dem D-GESS eine selbstständige Lehr- und Forschungsstruktur mit eigenen Professuren. Die ETH Lausanne integriert die Geistes- und Sozialwissenschaften in ihre Lehre und Forschung im Rahmen der Zusammenarbeit des Projekts Arc Lémanique.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Ansicht, dass beide ETH auf ihre Weise den gesetzlichen Auftrag gemäss Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes erfüllen. Er ist weiter der Ansicht, dass die Zusammenarbeit beider ETH mit den benachbarten kantonalen Universitäten, wie sie in den Zusammenarbeitsverträgen zwischen Universität und ETH Zürich sowie im Arc Lémanique schon heute zum Ausdruck kommt, noch intensiviert werden kann. Handlungsbedarf im Sinne des Interpellanten besteht jedoch nicht. Darüber hinaus widerspräche es der Autonomie des ETH-Bereiches, wenn der Bundesrat einer Institution des ETH-Bereiches im Detail vorschriebe, wie die Geistes- und Sozialwissenschaften in Lehre, Forschung und Dienstleistung zu integrieren sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kompetenz zur Schaffung und Aufhebung von Unterrichts- und Forschungseinheiten (Art. 25 Abs. 1 Bst. d) ist unter dem geltenden ETH-Gesetz beim ETH-Rat. Im Rahmen der Teilrevision des ETH-Gesetzes ist es vorgesehen, diese Kompetenz an die Institutionen zu delegieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im ETH-Bereich besteht ein Konsens darüber, dass für die gesellschaftsrelevante Lehre, Forschung und Dienstleistung in den Natur- und Ingenieurwissenschaften der Einbezug der Geistes- und Sozialwissenschaften unerlässlich ist. Beide ETH verfügen über Strukturen, die geeignet sind Lehrende und Lernende bei der Vermittlung von Wissen zu unterstützen. Dazu gehört auch die sprachliche Kompetenz und Kultur im Sinne des Interpellanten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es verschiedene Formen der Umsetzung von Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3 des ETH-Gesetzes gibt. Im Sinne der Autonomie des ETH-Bereiches ist es Sache der Institutionen, in einer Gesamtschau aller Anforderungen und Bedürfnisse eine angemessene Form der Pflege der Nationalsprachen und der Förderung der damit verbundenen kulturellen Werte zu wählen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat beabsichtigt, die Geistes- und Sozialwissenschaften und ihre Bedeutung für die Lehre, Forschung und Dienstleistung des ETH-Bereiches im Leistungsauftrag 2004-2007 angemessen zu berücksichtigen. Um auf dem kleinen Hochschulplatz Schweiz mit den beschränkten Mitteln das Beste zu erreichen, wird die regionale Zusammenarbeit zu betonen sein: Für beide ETH bedeutet dies ein Weiterführen und Verstärken der bereits eingeleiteten Zusammenarbeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach Auskunft der ETH Zürich kostet eine Sprachprofessur rund 700 000 Franken pro Jahr. Der Beitrag der ETH Zürich an das gemeinsame Sprachenzentrum beläuft sich auf 880 000 Franken pro Jahr.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er der Ansicht, dass die jahrhundertalte Abteilung GESS an der ETH Zürich beibehalten wird und in ähnlicher Form wie an der ETH Lausanne (Budgetanteil, Lehrstuhlsicherung) geführt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er der Ansicht, dass Sprachkultur Voraussetzung ist für eine gesellschaftsrelevante Vermittlung von Wissenschaft an den ETH generell und auch Voraussetzung ist für andere geisteswissenschaftliche Vorlesungen wie Philosophie, Psychologie, Kunstgeschichte usw. an der GESS-Abteilung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er wie der Interpellant der Meinung, dass die Unterrichtung der Sprachkulturen mit bisher vorgeschriebenen "Kreditpunkten für Studien" durch zugeteilte gesonderte Lehrstühle (an der ETH oder im Verbund mit der Universität) gesichert werden muss und Deutsch, Französisch, Englisch gleichwertig wie Italienisch gelehrt werden sollten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, innerhalb des Leistungsauftrages - unter Berücksichtigung von Artikel 12 Absatz 3 ETHG - sich für die GESS und Sprachkulturen einzusetzen und allenfalls das Lausanner GESS-Modell auch für Zürich zu befürworten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was kostet ein Lehrstuhl (nur für Sprachkultur) bzw. die Beteiligung der ETH Zürich am Uni-Sprachzentrum für technische Sprache?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eidgenössische Technische Hochschulen. Erhaltung der Lehrstühle "Sprachkultur"</value></text></texts><title>Eidgenössische Technische Hochschulen. Erhaltung der Lehrstühle "Sprachkultur"</title></affair>