﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023775</id><updated>2024-04-10T11:46:10Z</updated><additionalIndexing>2841;Medikamentenkonsum;Narkotikum;Schutz der Familie;Jugendschutz;Kind;Medikamentenmissbrauch;Gesundheitspolitik;Erziehung;Medikament</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010505</key><name>Gesundheitspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040206</key><name>Jugendschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020103</key><name>Medikamentenmissbrauch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010503010202</key><name>Medikamentenkonsum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0103030401</key><name>Schutz der Familie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105030102</key><name>Medikament</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105030105</key><name>Narkotikum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01030302</key><name>Erziehung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2003-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>02.3775</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.1 Ritalin ist in der Schweiz als Betäubungsmittel eingestuft. Somit kann aufgrund genauer Daten die Anwendung dieses Medikamentes verfolgt werden; sowohl die Verschreibenden (Ärzteschaft) als auch die Abgebenden (Apotheker/Apothekerin) sind zu einer genauen Buchhaltung verpflichtet. Die Sanitätsbehörden haben festgestellt, dass dieses Medikament bei Kindern zunehmend häufiger bei der Behandlung von Störungen der Hyperaktivität und Konzentration (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/Hyperaktivität ADSH) angewendet wird. 5 bis 10 Prozent aller Kinder im Schulalter sind heute von dieser Verhaltensstörung betroffen, die Hälfte davon wird mit Ritalin behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mehrere parlamentarische Anfragen im Zusammenhang mit Ritalin wurden vom Bundesrat im Jahre 2002 bereits beantwortet (Interpellation Brunner 02.3243, Verschreibung von Ritalin; 02.1079, Einfache Anfrage Guisan. Verschreibung von Ritalin; 02.5110, Frage Meyer Thérèse. Verschreibung von Ritalin an Kinder; 02.5112, Frage Neirynck. Massive Verschreibung von Ritalin an Kinder).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Andere Psychopharmaka, die häufig bei Kindern eingesetzt werden, sind die auf das zentrale Nervensystem wirkenden Benzodiazepine. Diesen ist besondere Beachtung zu schenken, weil sie zu Abhängigkeit führen können. Aus diesem Grund wurden diese Stoffe 1996 der Betäubungsmittelkontrolle unterstellt (Art. 1 Abs. 3 Bst. c BetmG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Benzodiazepine gelten die weniger weitgehenden Bestimmungen der von der Kontrolle teilweise ausgenommenen Betäubungsmittel (Anhang b zu Art. 1 BetmV-Swissmedic). Das heisst, dass in diesem Fall die Ärzteschaft und die Apothekerinnen und Apotheker nicht zu einer genauen Buchhaltung verpflichtet werden und somit auch keine Daten über die Zahl der Kinder, die mit Benzodiazepinen behandelt wurden, bekannt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss der gültigen Gesetzgebung sind die kantonalen Behörden für die Überwachung der Verschreibung von Medikamenten und deren Abgabe durch Apotheken (und, wo erlaubt, durch selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte) an Patienten zuständig. Dem Bundesrat liegen zwar Daten bezüglich der insgesamt verkauften und abgegebenen Psychopharmaka vor, es kann indessen nicht zwischen Erwachsenen und Kindern differenziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem einwirken, nur auf Basis einer sorgfältig gestellten Diagnose und Indikation verschrieben werden dürfen, unabhängig davon, ob es sich um Erwachsene oder Kinder handelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1.2 Während vieler Jahre beruhte die Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern auf der Anwendung von psychotherapeutischen Verfahren. In letzter Zeit haben die Fachgesellschaften der Kinderpsychiatrie die Bedeutung und den Nutzen der Verschreibung von Medikamenten bei bestimmten Krankheiten erkannt. Bei einigen Krankheiten stellt die medikamentöse Therapie sogar die einzige Möglichkeit dar, eine Verbesserung oder Behebung der Symptome bei einem psychisch kranken Kind zu erreichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.1 Für alle zugelassenen Arzneimittel, somit auch für Psychopharmaka, gilt, dass sie nur für die Indikationen zugelassen werden, für welche die Überprüfung der Wirksamkeit und Sicherheit ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis ergibt. Vor der Verschreibung sind die Ärztin, der Arzt verpflichtet, das Nutzen-Risiko-Verhältnis für jeden einzelnen Patienten, insbesondere auch für Kinder, abzuwägen. Er/Sie berücksichtigt zudem die anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften. Die von Swissmedic genehmigte Arzneimittelinformation für Fachpersonen enthält neben den überprüften Indikationen auch Vorsichtsmassnahmen, über unerwünschte Wirkungen sowie Angaben über die Anwendung bei Kindern. Bei Ritalin oder bei Benzodiazepinen enthält der Text ausführliche Hinweise auf die zu beachtenden Vorsichtsmassnahmen. Ärzte, welche Psychopharmaka bei Kindern anwenden, sollten überdies über eine Ausbildung verfügen, welche eine korrekte Diagnose- und Indikationsstellung garantiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.2 Bei der Prüfung der Psychopharmaka vor der Zulassung wird auch das Risiko der Abhängigkeit und allfälliger Folgeschäden berücksichtigt. Für von der Swissmedic zugelassene Indikationen kann davon ausgegangen werden, dass Psychopharmaka bei Kindern nur dann eingesetzt werden, wenn nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens der Nutzen die Risiken bezüglich Abhängigkeit und/oder Folgeschäden übersteigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Falls es trotzdem zu neuen oder im Alltag ungenügend berücksichtigten Arzneimittelrisiken kommt, werden diese durch die Abteilung Pharmacovigilance der Swissmedic aufgrund von Meldungen unerwünschter Wirkungen erfasst. In diesem Rahmen können auch Verschreibungsprobleme erkannt werden, die zu unerwünschten Wirkungen führen (z. B. Anwendung ausserhalb der zugelassenen Indikation oder ausserhalb der Altersgruppe). Das Heilmittelgesetz verpflichtet im Übrigen Ärzteschaft und Apotheker, schwerwiegende oder neue Nebenwirkungen zu melden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich Ritalin weisen die Meldungen aus der Schweiz nicht auf verbreiteten Fehlgebrauch oder schwerwiegende Risiken hin: Seit 1990 wurden den Heilmittelkontrollbehörden lediglich 21 Berichte zu Ritalin gemeldet. Gemäss dem bekannten Wirkungs- bzw. Nebenwirkungsprofil der Substanz betrafen 10 der gemeldeten Fälle neurologische und psychische Nebenwirkungen. Für die Psychopharmaka enthält die Datenbank der Pharmacovigilance keine Signale für vermehrtes Auftreten von Abhängigkeit bzw. von Folgeschäden bei Kindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Familie ist in unserer Gesellschaft und insbesondere für das Aufwachsen der Kinder nach wie vor von ganz entscheidender Bedeutung, sie ist erste Erziehungsinstanz (Art. 302 ZGB). Mit einer Vielzahl von Massnahmen der Familienpolitik wird die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Eltern, die mit besonderen Problemen konfrontiert sind, steht ein vielfältiges Hilfs- und Beratungsangebot zur Verfügung, welches auf die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen und auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet ist. Zunehmend wachsen Kinder heute auch in Familien auf, die nicht mehr die traditionelle Zusammensetzung oder Rollenteilung kennen. Gerade die Erwerbstätigkeit von Müttern ist nicht nur für die Wirtschaft notwendig, sondern bietet auch Chancen für die Familien und die Kinder.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinne hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 27. März 2002 (BBI 2002 4262) zur Parlamentarischen Initiative "Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze" (00.403, Fehr Jacqueline) im Grundsatz positiv zu diesem Impulsprogramm geäussert, welches dann vom Parlament am 4. Oktober 2002 beschlossen wurde und auf den 1. Februar 2003 in Kraft getreten ist. Er wies u. a. auf die folgenden Vorteile der besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit und der Einrichtungen für die familienergänzende Kinderbetreuung hin: Verbesserung der Wahlfreiheit der Familien bei der Rollenteilung, Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt und ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, Verbleib der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Erleichterung des Entscheides für Kinder, Bekämpfung der Familienarmut, positive Auswirkungen auf das Konsumverhalten und das Steueraufkommen sowie die Förderung der günstigen Entwicklung und der Sozialisation der Kinder durch eine qualitativ hochstehende familienergänzende Betreuung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Letzterer erwähnte der Bundesrat insbesondere die Verbesserung der Integration von Kindern aus Kleinfamilien oder aus psychosozial belasteten Familien und die Erweiterung des Lebensraumes und somit der Entwicklungschancen des Kindes. Arbeiten über frühe soziale Beziehungen unter Kindern haben gezeigt, dass besonders die Interaktion mit gleichaltrigen kleinen Kindern Vorteile bringt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bildung und der damit verbundene Erziehungsauftrag obliegt den Kantonen und den Eltern (Art. 62 BV). Die EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) sieht vonseiten der Kantone keinen Bedarf, den Zusammenhang von Verlagerung der Erziehungsverantwortung und damit verbundene Verhaltensauffälligkeiten ausgedehnt zu untersuchen. Vielmehr zeigen Studien und Publikationen, dass Verhaltensauffälligkeit von Kindern und Jugendlichen nicht auf eine einzelne Ursache zurückzuführen ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem kommt eine Längsschnittstudie mit rund 2200 Schülerinnen und Schülern in der Schweiz (Grob/Flammer 1998) u. a. zum Schluss, dass "Befunde der Scheidungsforschung neueren Datums (bestätigt werden), wonach nicht der Familientyp, sondern Familienprozesse das Wohlbefinden der Jugendlichen hauptsächlich bestimmen". (....) Das Bewältigen von und der Umgang mit Konflikten zwischen Eltern und Kindern ist ein besserer Prädiktor für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen als der Familientyp (a.a.O., S. 11).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch gewalttätiges Verhalten muss im Kontext mehrerer Faktoren betrachtet werden und lässt keinen bedeutsamen Zusammenhang für ein gehäuftes Auftreten oder Nichtauftreten ausschliesslich mit der familiären Situation erkennen. Vielmehr wird der Einfluss der "peergroup" (Gruppe Gleichaltriger, Normen Gleichaltriger) hinsichtlich Gewalt in der Sprachanwendung bis hin zum Verhalten allgemein als bedeutsamer festgestellt. Der Umstand, dass Gewalt vom Umfeld als ein legitimes Verhalten dargestellt wird, beeinflusst das Verhalten Jugendlicher weit mehr als die familiäre Situation an sich (vgl. Studie Clémence et. al., S.46ff., 1999).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wenn man Medienberichten Glauben schenken will, werden auch in unserem Land zunehmend Psychopharmaka - nicht nur das bereits viel diskutierte Ritalin - an Kinder verabreicht. Hier geht es offensichtlich um eine Verschreibung von Medikamenten, deren Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erhärtet ist. Ziel ist vor allem die Symptombekämpfung und nicht das Heilen einer allfälligen Krankheit. Auffälliges Verhalten bei Kindern kann verschiedene Ursachen haben. Der Verdacht liegt nahe, dass Medikamente als Ersatz für Erziehung und Betreuung verbreitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kennt er die Zahl der mit Psychopharmaka behandelten Kinder in der Schweiz? Wenn sich diese Zahl erhöht hat, worauf führt er diese Entwicklung zurück?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die Wirksamkeit der Psychopharmaka für Kinder? Wie beurteilt er das Risiko einer Abhängigkeit und von Folgeschäden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die fortschreitende Abwertung der traditionellen Familie und die Verlagerung der Erziehungsverantwortung weg von den Eltern hin zur öffentlichen Hand die Hauptursache für Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen ist? Wie gedenkt er dieser Entwicklung entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche</value></text></texts><title>Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche</title></affair>