﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20023778</id><updated>2024-04-10T13:41:48Z</updated><additionalIndexing>10;organisiertes Verbrechen;Geldwäscherei;betrügerisches Handelsgeschäft;Bankgeheimnis;Vertrag mit der EU;Image;Beziehungen Schweiz-EU;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Klage vor Gericht;Tabak</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2002-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4616</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K050401</key><name>Klage vor Gericht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1402020104</key><name>Tabak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070103030201</key><name>betrügerisches Handelsgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11040208</key><name>Bankgeheimnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020103</key><name>Beziehungen Schweiz-EU</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020102</key><name>internationale Verhandlungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09020101</key><name>Vertrag mit der EU</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020802</key><name>organisiertes Verbrechen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020215</key><name>Image</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-12-17T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2003-02-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2002-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-12-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>02.3778</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat offiziell keine Kenntnis von der Klageschrift; das Bundesamt für Polizei wurde indessen vom Polizeiattaché in Washington darüber orientiert. Es ist im Übrigen nicht die Sache des Bundesrates, in einem ausländischen Gerichtsverfahren, in dem die Schweizerische Eidgenossenschaft nicht Partei ist, einen Kommentar abzugeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich diese Klage auf die Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft in den Dossiers Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung nicht ausgewirkt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die durch die Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit lässt wirtschaftliche Tätigkeiten grundsätzlich zu. Die wirtschaftlichen Akteure haben sich indessen an die in der Schweiz geltende Rechtsordnung zu halten. Das in der Schweiz geltende Bankgeheimnis schützt nicht vor Strafverfolgung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Bundesanwaltschaft ist eine unabhängige Justizbehörde, die seit dem 1. Januar 2002 fachlich dem Bundesgericht untersteht und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement seither nurmehr administrativ zugewiesen ist. Für ihre Ermittlungstätigkeit untersteht sie der Oberaufsicht der Anklagekammer des Bundesgerichtes. Die Bundesanwaltschaft entscheidet autonom, ob, wann und in welchem Umfang sie über ihre Ermittlungsverfahren informiert, wobei sie dem prioritären Verfahrensinteresse, dem Persönlichkeitsschutz der Beteiligten und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen hat. Dem Bundesrat liegen keine Informationen darüber vor, ob die Bundesanwaltschaft gegen Tabakfirmen in der Schweiz ermittelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zur Abklärung der Frage, ob zum gegenwärtigen Zeitpunkt geschäftliche Beziehungen zwischen den beiden Firmen Weitnauer und Villiger bestehen, müsste ein Verfahren eröffnet werden. In den Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft in den Dossiers Betrugsbekämpfung und Zinsenbesteuerung wurden noch nie Geschäftstätigkeiten bestimmter Firmen erörtert oder erwähnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Klage wurde während der Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft weder im Dossier Betrugsbekämpfung noch im Dossier Zinsenbesteuerung erwähnt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Geldwäscherei ist nach Artikel 305 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0) strafbar. Schmuggel ist eine Zollwiderhandlung, die mit Busse bis zum 20-fachen Betrag des hinterzogenen oder gefährdeten Zolls, bei erschwerenden Fällen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft wird (Art. 75 des Zollgesetzes vom 1. Oktober 1925; SR 631.0). Stellt eine strafbare Handlung einen Abgabebetrug nach Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (SR 313.0) dar, kann gegenüber ausländischen Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe geleistet werden. Von dieser Möglichkeit wurde und wird in zahlreichen Fällen Gebrauch gemacht. Es trifft somit nicht zu, dass die Schweiz für "kriminelle Banden", "Zigarettenschmuggler" und "Geldwäscher" einen sicheren Hort bildet, der sie vor der Strafverfolgung schützt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 30. Oktober 2002 hat die EU beim United States District Court Eastern District of New York gegen den Tabakkonzern Reynolds geklagt. Die EU beschuldigt Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern, das Unternehmen arbeite mit dem organisierten Verbrechen zusammen und leiste bei Geldwäscherei Helferdienste. Dadurch sei der EU ein grosser finanzieller Schaden entstanden. Die Schweiz ist in dieser Klage prominent vertreten. Nebst Schweizer Geschäftsleuten wird auch das Basler Handelsunternehmen Weitnauer AG beschuldigt, massgeblich am Zigarettenschmuggel beteiligt zu sein. In der Klage heisst es weiter, die Tabakmultis hätten ihren Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie hier vor Strafverfolgung sicher seien. Schuld daran seien das Schweizer Bankgeheimnis und die Schweizer Gesetzgebung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die Rolle der Schweiz in dieser Klageschrift?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Auswirkungen hat diese Klage auf die Verhandlungen für die "Bilaterallen II", insbesondere in den Dossiers Zollbetrug und Zinsbesteuerung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt der Bundesrat die Feststellung der EU, die Tabakmultis hätten ihren Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie hier ungestraft und ungehindert Tabakschmuggelgeschäfte abwickeln könnten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat die Bundesanwaltschaft aufgrund dieser Vorwürfe gegen die in der Klage genannten und in der Schweiz angesiedelten Tabakmultis eine Strafuntersuchung eingeleitet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. In der Klage wird auch die Firma Weitnauer in Basel beschuldigt. Inwiefern steht diese Firma mit der Tabakfirma des Bruders von Bundesrat Kaspar Villiger, Heinrich Villiger, in Geschäftsbeziehungen? Sind solche allfälligen Beziehungen bei den gegenwärtigen bilateralen Verhandlungen (Zinsbesteuerung, Zollbetrug) ein Problem?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Hat die EU während den bilateralen Verhandlungen diese Klage erwähnt? Und wenn ja, wie hat die Schweiz darauf reagiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie beurteilt der Bundesrat den Imageschaden, welcher entstanden ist, indem die Schweiz in der Klage als sicherer Hort für "kriminelle Banden", "Zigarettenschmuggler" und "Geldwäscher" bezeichnet wird und multinationale Konzerne und Geschäftsleute mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung gebracht werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Klage EU gegen Reynolds</value></text></texts><title>Klage EU gegen Reynolds</title></affair>