﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20030402</id><updated>2024-04-10T17:36:26Z</updated><additionalIndexing>04;Quorum bei Volksinitiativen oder Referenden;fakultatives Referendum;Aufgaben des Parlaments;Referendum;Referendumsrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2003-03-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4617</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08010205</key><name>Referendum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502010104</key><name>Referendumsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0801020501</key><name>fakultatives Referendum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080302</key><name>Aufgaben des Parlaments</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08010207</key><name>Quorum bei Volksinitiativen oder Referenden</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2004-09-22T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text><type>51</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SPK-NR</abbreviation><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission NR</name><abbreviation1>SPK-N</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>11</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2003-03-13T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><language>de</language></correspondent><correspondent><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><councillor><code>2461</code><gender>m</gender><id>419</id><name>Beck Serge</name><officialDenomination>Beck Serge</officialDenomination></councillor><language>fr</language></correspondent></correspondents><sessionId>4702</sessionId></registration></registrations><treatmentCategory>IV</treatmentCategory></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>2003-03-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2004-09-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2454</code><gender>m</gender><id>404</id><name>Baader Caspar</name><officialDenomination>Baader Caspar</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><sequentialNumber>140</sequentialNumber><shortId>03.402</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Verschiedene Kantone räumen neben dem fakultativen Gesetzesreferendum ihren Parlamenten durch das Behördenreferendum die Möglichkeit ein, die von ihnen verabschiedeten und umstrittenen Vorlagen der Volksabstimmung zu unterstellen. Der leichtfertige Umgang des Parlamentes und des Bundesrates mit den öffentlichen Finanzen in den letzten Jahre ist auch mit der Schuldenbremse nicht länger tragbar. Die Ausgaben der öffentlichen Hand, das heisst von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen, wachsen seit Jahren stärker als das Volkseinkommen. Eine Trendumkehr ist - wie die neusten Finanzperspektiven zeigen - nicht in Sicht. 1990 betrugen die Ausgaben noch 86,6 Milliarden Franken (Bund 30 Milliarden) und nahmen bis ins Jahr 2000 um über 40 Prozent auf 123,6 Milliarden Franken (Bund 47 Milliarden) zu, während das Bruttoinlandprodukt in dieser Zeit nur um 23 Prozent gewachsen ist. Der Schuldenberg der öffentlichen Hand nahm in der Folge ein bedrohliches Ausmass an: Die Schulden nahmen um über 110 Prozent zu, von rund 98 Milliarden (1990) auf 207 Milliarden Franken (2000). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die staatlichen Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Mit der Einführung eines Behördenreferendums werden die Volksrechte ausgebaut. Das Behördenreferendum kann ergriffen werden, wenn kumulativ je ein Drittel der Mitglieder beider Räte einem entsprechenden Antrag zustimmen. Damit dem Behördenreferendum eine eigenständige Bedeutung zukommt, muss die Anzahl der Parlamentarier unter dem Quorum für die Ausgabenbremse zu liegen kommen, aber doch genug hoch liegen, was durch die Bestimmung der Kumulation in beiden Räten gegeben ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die genaue Betragshöhe der einmaligen Ausgaben oder neuen wiederkehrenden Ausgaben ist sorgfältig abzuwägen. Für die Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen scheinen Beträge in der Höhe von mehr als 50 Millionen Franken für einmalige Ausgaben und 10 Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben der Problematik angepasst. Die daraus entstehenden Zahlungskredite sind nicht dem Behördenreferendum zu unterstellen. Unbefriedigend ist jedoch die Situation mit dem hohen Anteil an gebundenen Ausgaben beim Bund. Dadurch wird der finanzpolitische Handlungsspielraum des Parlamentes und des Bundesrates enorm eingeschränkt. Ebenfalls kann das Volk zwar oft beim ursprünglichen Beschluss mitsprechen (fakultatives oder obligatorisches Gesetzesreferendum), aber das Volk hat keine Möglichkeiten bei Gesetzesänderungen, die finanzielle Mehrausgaben zur Folge haben, mitzubestimmen. Von daher gilt es zu prüfen, inwiefern Zahlungskredite ab einer zu bestimmenden Höhe auch dem Behördenreferendum unterstellt werden können. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird bei umstrittenen Ausgabenbeschlüssen des Parlamentes vermehrt die Möglichkeit gegeben, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Es zeigt sich bei Betrachtung der öffentlichen Haushaltsdefizite, dass, je näher ein Entscheid beim Volk liegt (Stufe Gemeinde und Kantone), umso mehr auf die realistische Finanzierung geachtet wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesverfassung ist mit einem Behördenreferendum zu ergänzen. Auf Verlangen von je einem Drittel der Mitglieder beider Räte werden dem Volk folgende Bundesbeschlüsse zur Abstimmung unterbreitet:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, sofern sie einen zu bestimmenden Betrag überschreiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Behördenreferendum kann nicht gegen die jährlichen Zahlungskredite aus Zahlungsrahmen oder Zahlungskredite aus Verpflichtungskrediten ergriffen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu prüfen ist, wie allenfalls gewisse Zahlungskredite ab einem zu bestimmenden Betrag dem Behördenreferendum unterstellt werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einführung eines Behördenreferendums</value></text></texts><title>Einführung eines Behördenreferendums</title></affair>