{"id":20030413,"updated":"2024-04-10T12:37:07Z","additionalIndexing":"52;Dieselkraftstoff;Kohlendioxid;Steuersenkung;Umweltrecht;Mineralölsteuer;CO2-Abgabe;Abgas;Benzin","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4617"},"descriptors":[{"key":"L06K170401010103","name":"Dieselkraftstoff","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L06K060201010101","name":"Abgas","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L04K11070109","name":"Mineralölsteuer","type":1},{"key":"L05K1701010502","name":"CO2-Abgabe","type":2},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":2},{"key":"L06K170401010101","name":"Benzin","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2003-09-08T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-NR","id":7,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR","abbreviation1":"UREK-N","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":7,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2003-03-21T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1048201200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1062972000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2310,"gender":"m","id":146,"name":"Maurer Ueli","officialDenomination":"Maurer Ueli"},"type":"speaker"}],"sequentialNumber":148,"shortId":"03.413","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In Artikel 4 Absatz 1 des CO2-Gesetzes wird dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, Massnahmen zu ergreifen, die das Erreichen der CO2-Reduktionsziele ohne Erhebung einer Lenkungsabgabe ermöglichen. Noch sind nicht alle geeigneten Massnahmen umgesetzt worden; eine steuerliche Entlastung des Dieseltreibstoffes ist noch nicht erfolgt. <\/p><p>Der Dieseltreibstoff hat erwiesenermassen Vorteile gegenüber dem Benzin. So weisen dieselbetriebene Fahrzeuge eine bis zu 25 Prozent höhere Energieeffizienz gegenüber \"Benzinern\" auf. Dennoch beträgt der Anteil dieser Fahrzeuge nur gerade 5 Prozent an der Gesamtflotte. Gelingt es, diesen Anteil auf 25 Prozent zu heben, wäre damit eine Reduktion des CO2-Austosses um etwa 300 000 Tonnen zu erreichen. <\/p><p>Die Bedenken gegenüber dem Diesel als Treibstoff scheinen nur vorgeschoben, damit die im Hinblick auf die Reduktionsziele sinnvolle Massnahme nicht umgesetzt werden muss. Die Umstellung des gesamten Marktes auf schwefelarme Treibstoffe ist absehbar und wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auf den 1. Januar 2004 erfolgen. Der schwefelfreie (weniger als 0,001 Prozent) Dieseltreibstoff garantiert einen optimalen Einsatz von Partikelfiltern und entkräftet die Einwände gegen den Treibstoff. Zudem tritt ab 2005 die Abgasnorm Euro4 wohl auch in der Schweiz in Kraft. Damit werden die Abgasschadstoffe, inklusive Partikelmasse für Dieseltreibstoffe, halbiert. Derzeit ist die Frage noch offen, ob diese Norm übersprungen und gleich zu Euro5 übergegangen werden wird. <\/p><p>In jedem Fall stellt die steuerliche Entlastung zwischenzeitlich eine effektive Massnahme zur Erreichung der Reduktionsziele dar, bis vergleichbar effiziente und emissionsarme benzinbetriebene Fahrzeuge auf den Markt kommen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende Parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein: <\/p><p>Im Mineralölsteuergesetz sind die in Anhang 1 festgelegten Tarife folgendermassen zu ändern:<\/p><p>Warenbezeichnung: 1912, Dieselöl; Steuersatz in Franken je 1000 Liter bei 15 Grad Celsius: 438.70<\/p><p>Warenbezeichnung: 1111, Benzin und seine Fraktionen; Steuersatz in Franken je 1000 Liter bei 15 Grad Celsius: 436.20<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Haushaltneutrale steuerliche Entlastung des Dieseltreibstoffes"}],"title":"Haushaltneutrale steuerliche Entlastung des Dieseltreibstoffes"}